Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66b Abs. 2 StGB; § 275a StPO; § 462a Abs. 1 Satz 3 StPO; § 74 GVG
Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang des Erkenntnisverfahrens; Hang im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB); Übertragung von Weisungen in der Führungsaufsicht entsprechend § 462a Abs. 1 Satz 3 StPO auf die zuständige Strafkammer für die Dauer des Verfahrens nach § 275a StPO; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Rechtsstaatsprinzip (Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz); Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft (Übergangszeit; Antragsfrist). - lexetius.com
StGB § 66b Abs. 2; StPO §§ 275a, 462a Abs. 1 Satz 3; GVG § 74f
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Neue" Tatsachen und Erforderlichkeit eines Hangs bei Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung; Zuständigkeit für Weisungen bei Führungsaufsicht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 50, 373
- NJW 2006, 1442
- NStZ 2006, 568
- NJ 2006, 227
- StV 2006, 244
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 635/07
Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach rechtsfehlerhafter und …
Nachträgliche Sicherungsverwahrung kann auch nach rechtskräftiger Nichteröffnung eines Hauptverfahrens, bei dessen Durchführung Sicherungsverwahrung hätte verhängt werden können, nicht angeordnet werden (Vorrang des Erkenntnisverfahrens, im Anschluss an BGHSt 50, 373).Die Möglichkeiten primärer Anordnung von Sicherungsverwahrung gemäß §§ 66, 66a StGB müssen gegenüber der nachträglichen Anordnung strikt vorrangig bleiben ( BGHSt 50, 373, 380).
Der Vorrang des Erkenntnisverfahrens gilt unabhängig davon, ob der in der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung liegende Rechtsfehler bei der Anlassverurteilung oder erst in dem Verfahren wegen der Straftat, welche jetzt die neue Tatsache im Sinne des § 66b StGB bilden soll, aufgetreten ist (vgl. BGHSt 50, 373, 380).
Individualschützender Ausfluss dessen ist, dass durch die rechts- und bestandskräftige Entscheidung über die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in einem konkreten Strafverfahren ein Vertrauenstatbestand gesetzt worden ist ( BGHSt 50, 373, 380).
a) Die Möglichkeiten primärer Anordnung von Sicherungsverwahrung gemäß §§ 66, 66a StGB müssen gegenüber der nachträglichen Anordnung strikt vorrangig bleiben ( BGHSt 50, 373, 380;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 66b Rdn. 18, 19 m.w.N.).
Dieser Vorrang gilt unabhängig davon, ob der in der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung liegende Rechtsfehler bei der Anlassverurteilung oder - wie hier - erst in dem Verfahren wegen der Straftat, welche jetzt die neue Tatsache im Sinne des § 66b StGB bilden soll, aufgetreten ist (vgl. BGHSt 50, 373, 380).
Individualschützender Ausfluss dessen ist, dass durch die rechts- und bestandskräftige Entscheidung über die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in einem konkreten Strafverfahren ein Vertrauenstatbestand gesetzt worden ist ( BGHSt 50, 373, 380).
Dies belegt die Subsidiarität der nachträglichen Sicherungsverwahrung - die faktisch wie eine Wiederaufnahme zu Lasten des Verurteilten wirkt ( BGHSt 50, 373, 380 im Anschluss an Ullenbruch in MüKo-StGB 2003 § 66b Rdn. 41) - gegenüber der primären Anordnung der Sicherungsverwahrung.
aa) Dass die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB in Betracht kamen, liegt ungeachtet der 1980 verhängten Einheitsstrafe, mit der auch eine Hehlerei als Nichtkatalogtat geahndet wurde, auf der Hand (vgl. zum Wegfall der zeitlichen Beschränkungen bei Anlasstaten im Beitrittsgebiet BGHSt 50, 373, 377).
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Nach dem Willen des Gesetzgebers muss es sich dabei um Tatsachen handeln, die jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle liegen (…vgl. BT-Drucks. 15/2887, S. 10, 12), die also einerseits in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen und andererseits nach anerkannten und überprüfbaren Maßstäben auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen (…vgl. BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ;… BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 14; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 28).Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (…vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ;… BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ;… BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ;… BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ;… BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).
b) Anders als § 66 b Abs. 1 StGB, der nach seinem Wortlaut fordert, dass die übrigen Voraussetzungen des § 66 StGB erfüllt sind und somit die Feststellung eines Hanges des Verurteilten zu erheblichen Straftaten gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB voraussetzt (…vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ), verzichtet § 66 b Abs. 2 StGB auf dieses Merkmal (a.A. BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).
Als mildere Mittel kommen namentlich in Betracht die Anordnung von Führungsaufsicht (§§ 68 f StGB), gegebenenfalls mit begleitender Erteilung von Weisungen (§ 68 b StGB), Maßnahmen der Entlassenenhilfe (vgl. §§ 74 Satz 2, 126 StVollzG) und des Opferschutzes (vgl. etwa § 406 d Abs. 2 StPO) oder auch präventive Maßnahmen auf polizeirechtlicher Grundlage (vgl. die Sondervoten zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 -, veröffentlicht BVerfGE 109, 244, ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).
- BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene …
Der Senat hält auch in dem Fall, in welchem sich die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung auf § 66b Abs. 2 StGB stützt, Feststellungen zum Vorliegen eines Hanges zur Begehung erheblicher Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB für erforderlich (so auch BGHSt 50, 373, 381 gegen BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484).Der Senat hält - wie bereits für § 66b Abs. 1 StGB ausgesprochen ( BGHSt 50, 121, 132) - auch im vorliegenden Fall, in welchem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sich auf § 66b Abs. 2 StGB stützt, Feststellungen zum Vorliegen eines Hanges zur Begehung erheblicher Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB für erforderlich (so auch BGHSt 50, 373, 381;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66b Rdn. 20; a.A. BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484;… Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 66b Rdn. 8).
Ein Auseinanderfallen der Anordnungsvoraussetzungen bei § 66b Abs. 1 StGB und § 66b Abs. 2 StGB wäre auch im Hinblick auf die identische Eingriffstiefe und die angesprochene Tätergruppe wenig plausibel (vgl. näher BGHSt 50, 373, 381).
Sollte auch eine Unterbringung auf landesrechtlicher Grundlage nicht in Betracht kommen, verweist der Senat auf die Möglichkeit, mithilfe geeigneter organisatorischer Maßnahmen, insbesondere solcher der Führungsaufsicht gem. §§ 68 ff. StGB, das Rückfallrisiko des in Freiheit entlassenen Verurteilten zu mindern (vgl. näher BGHSt 50, 373, 384 f.; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 306/06).
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); Rechtsstaatsprinzip; …
Allerdings hat das Landgericht nicht die für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB erforderlichen neuen Tatsachen angenommen, die erst nach der Anlassverurteilung entstanden sind oder vom Richter des Ausgangsverfahrens nicht erkannt werden konnten und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen ( BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 378; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371).Dem Gebot der Rechtssicherheit und dem Schutz des Vertrauens ist bei der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung bisher durch die enge Auslegung des Begriffs der neuen Tatsachen (vgl. hierzu BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484 m.w.N.) und durch das Prinzip des Vorrangs der primären Sicherungsverwahrung ( BGHSt 50, 373, 380; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) besonders Rechnung getragen worden.
Denn anders als in den bisherigen Fällen, in denen wegen des Vorrangs der primären Sicherungsverwahrung nicht in die Rechtskraft der ablehnenden Entscheidung eingegriffen werden durfte ( BGHSt 50, 373, 380; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 635/07), liegt mit § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB eine gesetzgeberische Ermächtigung hierzu vor.
- BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue …
"Neue Tatsachen" der in § 66b StGB genannten Art sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGH NJW 2006, 1442, 1444).Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444).
Allerdings hinderte der Umstand, dass für die noch unter Geltung von DDR-Recht begangenen Anlasstaten zur Zeit ihrer Aburteilung keine Sicherungsverwahrung verhängt werden durfte, die Anwendung jedenfalls des § 66b Abs. 2 StGB nicht (vgl. BGH NJW 2006, 1442, 1443; 1446, 1447; NStZ 2006, 276, 277).
"Neue Tatsachen" der in § 66b StGB genannten Art sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGHSt 50, 180, 187; BGH NJW 2006, 1442, 1444).
Entscheidend ist vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444).
- BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der …
Wegen der schwer wiegenden Folgen, die mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Verurteilten verbunden sind, muss über das Beschlussverfahren der Strafvollstreckungskammer nach § 67d Abs. 6 StGB hinaus in der Hauptverhandlung nach § 66b StGB geprüft werden, ob die (mögliche) qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten (weiterhin) auf der (dauerhaften) psychischen Störung des Verurteilten beruht, die in der Anlassverurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 385).Insoweit ist hinzunehmen, dass dem Verurteilten die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 66 b Abs. 1 StGB, insbesondere die konkreten neuen Tatsachen im Sinne des § 66 b Abs. 1 Satz 1 StGB, erst in der neuen Hauptverhandlung mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 50, 284, 292; 50, 373, 376).
Soweit die Revision geltend macht, § 66 b StGB verstoße gegen europäisches Recht, teilt der Senat diese Auffassung nicht (vgl. BGHSt 50, 373, 377 ff.; s. auch BVerfG [Kammer] JR 2006, 474, 475 ff.; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08; BGHSt 50, 284, 295; BGH StV 2008, 304, 306 [zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift]).
aa) Wegen der schwer wiegenden Folgen, die mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach einer Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Verurteilten verbunden sind, muss über das Beschlussverfahren der Strafvollstreckungskammer nach § 67 d Abs. 6 StGB hinaus in der Hauptverhandlung nach § 66 b StGB geprüft werden, ob die (mögliche) qualifizierte Gefährlichkeit des Verurteilten (weiterhin) auf der (dauerhaften) psychischen Störung des Verurteilten beruht, die in der Anlassverurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 50, 373, 385 [Sachnähe des nach § 74 f GVG zuständigen Gerichts]).
- BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06
Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, kommt der Vorschrift des § 66b StGB nur ein eng umgrenzter Anwendungsbereich zu (BGHSt 50, 121, 125; BGH NJW 2006, 1442, 1443 f. m.w.N.).Umstände, die dem ersten Tatrichter bekannt waren oder die er hätte erkennen können und erforderlichenfalls aufklären müssen, scheiden als "neue" Tatsachen aus (BGHSt 50, 121, 125 f.; 180, 187; 275, 278; BGH NJW 2006, 1442, 1444; zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06).
a) Danach reicht es nicht aus, wenn bereits im Ausgangsverfahren bekannte oder erkennbare Tatsachen im Verfahren nach § 66b StGB lediglich eine Neu- oder Umbewertung erfahren (BGHSt 50, 275, 279; BGH NStZ 2006, 276, 278; NJW 2006, 1442, 1445; BGH, Beschluss vom 24. März 2006 - 1 StR 27/06).
Sollte eine Aufhebung des Unterbringungsbefehles - auch im Falle der Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen Antrages auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - in Betracht kommen, werden organisatorische Maßnahmen angezeigt sein, die bei Entlassung des Verurteilten greifen und geeignet sind, das Rückfallrisiko zu mindern (vgl. näher BGH NJW 2006, 1442, 1445 f.).
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung …
Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Problematik in einschlägigen Fällen des § 66b StGB wiederholt behandelt (vgl. nur BGHSt 50, 373, 377 ff.; 52, 205, 209 ff.; BGH NStZ 2010, 565, 567). - BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle; …
Zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass der Bundesgerichtshof für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen Erwachsene nach § 66b Abs. 2 StGB die Feststellung eines Hanges i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt (vgl. dazu BGHSt 50, 373, 381; 51, 191, 199; BGH StV 2008, 636, 637; am Hangerfordernis zweifelnd, aber nicht tragend: BGH NJW 2006, 1446, 1447), obwohl der Wortlaut der Vorschrift dies nicht vorsieht. - BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen
Nicht ausreichend für eine Anwendung von § 66b StGB wäre auch eine bloße Umbewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen; eine bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose kann nicht als "neue" Tatsache gelten, wenn sie nicht auf einer neuen tatsächlichen Grundlage (Anknüpfungstatsachen) beruht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05).Nicht ausreichend für eine Anwendung von § 66b StGB wäre auch eine bloße Umbewertung bereits im Ausgangsverfahren erkannter und gewürdigter Tatsachen; eine bloße Änderung der psychiatrischen Diagnose kann nicht als "neue" Tatsache gelten, wenn sie nicht auf einer neuen tatsächlichen Grundlage (Anknüpfungstatsachen) beruht (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05).
c) Als weitere Voraussetzung für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung müssen die nachträglich erkennbar gewordenen Tatsachen eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGH NStZ 2006, 155, 156; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05).
- BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (einschränkende Auslegung der neuen Tatsache; …
- BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle …
- BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, …
- BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06
Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei …
- BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06
Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue …
- BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Vorliegen der übrigen …
- BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der …
- BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit; …
- BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); …
- BGH, 17.06.2008 - 1 StR 227/08
Grenzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei Altfällen nach …
- BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei einer …
- BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Hang; Gewaltphantasien im …
- OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung …
- OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung
- BGH, 25.03.2009 - 5 StR 21/09
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (positive Feststellung …
- OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der …
- BGH, 10.10.2007 - 5 StR 376/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen: Behandlung von …
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 440/10
Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung …
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 474/10
Vorlageverfahren; Anfragebeschluss; Sicherungsverwahrung (Fortdauer; Aussetzung …
- OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
Nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des EGMR …
- OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09
Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB
- BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; …
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 7 U 132/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arzthaftung: Voraussetzungen einer vertraglichen Haftung des Urologen aus verspäteter Erkennung eines Prostatakarzinoms; Darlegungs- und Beweislast des Patienten für eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten über den medizinischen Standard hinaus und für den Eintritt des ersten Verletzungserfolges
- Justiz Baden-Württemberg
Arzthaftung: Voraussetzungen einer vertraglichen Haftung des Urologen aus verspäteter Erkennung eines Prostatakarzinoms; Darlegungs- und Beweislast des Patienten für eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten über den medizinischen Standard hinaus und für den Eintritt des ersten Verletzungserfolges
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1 § 847 (a.F.)
Vertraglich und deliktisch geschuldete Sorgfaltspflicht des Arztes und Beweislast bei Vereinbarung einer erhöhten Sorgfaltspflicht und Eintritt des Verletzungserfolges - Judicialis
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 13.02.2004 - 3 O 106/03
- OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 7 U 132/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 1442 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 458
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 24.02.2011 - 1 U 58/10
Feststellung der Standards ärztlicher Behandlung im Arzthaftungsprozess
Die Beklagte schuldete der Klägerin vertraglich wie deliktisch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, die sich nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebiets bestimmt (z.B. OLG Karlsruhe Urteil vom 12.10.2005 - 7 U 132/04 - [OLGR 2006, 8]).
