Rechtsprechung
| BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB § 548
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Ansprüche gegen Dritte
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache: Anwendbarkeit von § 548 BGB auf konkurrierende Deliktsansprüche; Anwendung von § 548 BGB zugunsten eines Drittschädigers: Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen Verschlechterung der Mietsache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verjährung im Mietverhältnis
- wgk.eu (Kurzinformation)
Verjährung der Vermieteransprüche bei unerlaubter Handlung Dritter
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zerstörung der Mietsache: Wann verjähren Ansprüche gegen Familienangehörige des Mieters? (IMR 2006, 110)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache: Anwendbarkeit von § 548 BGB auf konkurrierende Deliktsansprüche; Anwendung von § 548 BGB zugunsten eines Drittschädigers: Einbeziehung in den Schutzbereich des Mietvertrages
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 12.02.2004 - 6 O 19/03
- OLG Schleswig, 17.09.2004 - 14 U 45/04
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 2399
- MDR 2006, 1393
- NZM 2006, 624
- ZMR 2006, 754
- VersR 2006, 1076
- IMR 2006, 110
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08
Mietrecht - Verjährung vom Ersatzansprüche des Vermieters
Die weite Ausdehnung des Anwendungsbereiches des § 548 Abs. 1 BGB führt schließlich dazu, dass auch Ersatzansprüche des Vermieters von der kurzen Verjährungsfrist erfasst werden, denen - aufgrund eines einheitlichen Schadensereignisses - eine Beschädigung nicht nur des Mietobjekts selbst, sondern zugleich auch ein Schaden an nicht vermieteten Gegenstände zugrunde liegt, sofern der Schaden einen hinreichenden Bezug zum Mietobjekt selbst hat (Senatsurteil vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3205; BGH Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04 - NJW 2006, 2399 Tz. 15;… Emmerich in Emmerich/Sonnenschein Miete 9. Aufl. § 548 Rdn. 6;… Gather in Schmidt/Futterer aaO § 548 Rdn. 31).Die Beklagte kann daher auch gegenüber Ersatzansprüchen der Klägerin aus deliktischem Handeln (§ 823 Abs. 1 BGB) mit Erfolg die Einrede der Verjährung erheben (BGH Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04 - NJW 2006, 2399 Tz. 14).
Gleiches gilt gegenüber Ersatzansprüchen wegen einer möglichen Veränderung oder Verschlechterung von Teilflächen des Grundstücks, die nicht Gegenstand des Mietverhältnisses waren (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 2000 - XII ZR 149/98 - NJW 2000, 3203, 3205; BGH Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04 - NJW 2006, 2399 Tz. 15).
- BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensrecht - Beweislast des Verteidigers bei Notwehrlage
Nach dieser Vorschrift bedarf es des Nachweises einer Kausalität des jeweiligen Verursachungsbeitrags nicht, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04 - NJW 2006, 2399 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - X ZR 69/99 - NJW 2001, 2538, 2539). - BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 349/10
Mietrecht - Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer WEG gegen einen Mieter
So unterliegen nicht nur mietvertragliche Ansprüche der kurzen Verjährung, sondern auch die aus demselben Sachverhalt herrührenden konkurrierenden Ansprüche des Vermieters, etwa aus unerlaubter Handlung oder aus dem Eigentum (st. Rspr.; z.B. BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04, NJW 2006, 2399 Rn. 14 mwN).
- OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
Mietrecht - Verjährungsbeginn der Ersatzansprüche mit Rückgabe der Mietsache
Entgegen der Ansicht des Klägers gilt das nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (unausgesprochen bereits BGH, NJW 2005, 2004; BGH, ZMR 2006, 507; zuletzt Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04).Entscheidend für den Beginn der Verjährung nach § 548 BGB ist nicht die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter, sondern nur, dass der Vermieter in die Lage versetzt wird, sich durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen zu machen, und dass der Mieter mit Kenntnisnahme des Vermieters den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, weil das Mietverhältnis sonst sein tatsächliches Ende nicht findet (st. Rspr., BGH, Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04;… Urt. v. 22.2.2006, GE 2006, 646 - XII ZR 48/03;… Urt. v. 28.7.2004, NJW-RR 2004, 1566 - XII ZR 153/03).
- OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer …
Dies ist ein Ausfluss des Grundsatzes der Vorteilsausgleichung, der auch bei der Beschädigung von Grundstücken gilt (vgl. BGH NJW 06, 2399; 92, 2884).Bei einem Gebäude, das beschädigt wurde, kann der Geschädigte die Wiederherstellungskosten nur insoweit nicht verlangen, als die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes zu einem dem Geschädigten zugute kommenden und deshalb von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu einer erhöhten Lebensdauer und/oder zur Einsparung von sonst erforderlichen werdenden Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGH NJW 06, 2399; 97, 520; 92, 2884; 88, 1835 jeweils m.w.N.;… Palandt a.a.O. vor § 249 Rn. 99).
Dabei ist, wenn die Wiederherstellung auf Seiten des Geschädigten zu einer Wertsteigerung und damit über einen Abzug Neu für Alt zu einer entsprechenden Verringerung seines Zahlungsanspruches aus § 249 BGB führt, nur dieser verkürzte Anspruch gegenüber dem Verkehrswert auf die Waagschale zu legen ( vgl. BGH NJW 06, 2399; 88, 1835 ).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Mietrecht - Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
(1) Ob Unverhältnismäßigkeit vorliegt, muss in jedem Einzelfall festgestellt werden, und zwar auf der Grundlage einer Gegenüberstellung einerseits des Geldaufwands, der für die Restitution erforderlich ist und andererseits des in Geld auszudrückenden Verkehrswerts der Sache (vgl. BGHZ 102, 322, 330 = NJW 1988, 1835; BGH NJW 2006, 2399, 2401; NZM 2010, 442 f. sub II.4b;… MünchKomm/ Oetker, 5. Aufl., § 251 Rn. 38;… Staudinger/Schiemann, BGB [2005], § 251 Rn. 17).Im Streitfall hat die Klägerin durch die Wiederherstellung einen Wertzuwachs indes tatsächlich nicht erlangt (vgl. dazu BGH NJW 2006, 2399, 2401 sub. 35) und sie hatte darauf gegenüber dem Erwerber auch keinen Anspruch.
- BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09
Bauvertrag - Unverhältnismäßigkeit: Welche Rolle spielt das Verschulden?
Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss im Einzelfall auf Grund einer Gegenüberstellung des für die Restitution erforderlichen Aufwands einerseits und des Verkehrswerts der herzustellenden Sache andererseits beantwortet werden (vgl. BGHZ 102, 322, 330; Urt. v. 23. Mai 2006, VI ZR 259/04, NJW 2006, 2399, 2401;… jurisPK-BGB/Rüßmann, BGB, 4. Aufl., § 251 Rdn. 52, 54;… MünchKomm-BGB/Oetker, 5. Aufl., § 251 Rdn. 38;… Staudinger/Schiemann, BGB [2005], § 251 Rdn. 17). - OLG Hamm, 14.07.2009 - 28 U 14/09
Rechtsanwälte - Verfristung von Primär- und Regressansprüchen
Unter Rückgabe ist die Herbeiführung einer Art der Sachherrschaft zu verstehen, die den Vermieter in die Lage versetzt, die Mietsache auf etwaige Mängel zu untersuchen (BGHZ 98, 59, 63; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04, NJW 2006, 2399, Tz. 21). - OLG Stuttgart, 05.08.2010 - 7 U 82/10
Mietrecht - Reichweite des § 548 BGB
Auch die Erstreckung des Anwendungsbereiches auf Dritte ist jedenfalls für den Fall anerkannt, in dem der eine Verschlechterung der Mietsache verursachende Dritte in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen ist (BGH NJW 2006, 2399 m. w. N.;… Staudinger, Emmerich, § 548 BGB, Rn. 15; Gather in: Schmidt-Futterer, § 548 BGB, Rn 27). - OLG Brandenburg, 08.12.2010 - 3 U 145/09
Immobilien - Zum Umfang des Eigentumserwerbs nach dem ZVG
Die Vorschrift über die kurze Verjährung umfasst zudem - über vertragliche Ersatzansprüche hinaus - konkurrierende Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, etwa aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung (…st. Rspr., s. BGH, NJW 1968, S. 694, 695;… MDR 1993, S. 1126, 1127;… NJW-RR 2004, S. 1566, 1568; NJW 2006, S. 2399) einschließlich der Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (…vgl. BGH, NZM 2001, S. 668, 669). - OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 3 U 54/06
Aufwendungsersatzanspruch: Verjährung der Ansprüche eines Zwischenmieters auf …
- OLG Oldenburg, 06.11.2008 - 8 U 151/08
Werkstattrecht - Extrem kurze Verjährungsfrist bei Schäden an Leihwagen
