Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,514
BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05 (https://dejure.org/2006,514)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - V ZB 194/05 (https://dejure.org/2006,514)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - V ZB 194/05 (https://dejure.org/2006,514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht; Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters; Anforderung an die Geltendmachung eines Ablehnungsgrundes; Richterlicher Hinweis auf eine Verurteilung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Weigerung zur Terminverlegung begründet in der Regel keine Befangenheit des Richters; §§ 45 Abs. 1, 348, 348a ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 348; ; ZPO § 348a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1 § 348 § 348a
    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahren bei Ablehnung des Einzelrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Wer entscheidet über die Ablehnung eines Einzelrichters?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Wer entscheidet über die Ablehnung eines Einzelrichters?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2492
  • MDR 2006, 1246
  • FamRZ 2006, 944
  • BauR 2006, 1173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Schleswig, 14.09.2004 - 16 W 97/04

    Richterablehnung - Zuständigkeit zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.

    Der Rechtsbeschwerde ist darin zuzustimmen, dass diese Regelung nur dann einen Sinn ergibt, wenn man bei dem Landgericht unter dem Gericht im Sinne der Vorschrift die nach § 60 GVG zu bildende und nach § 72 GVG mit drei Richtern unter Einschluss des Vorsitzenden besetzte Kammer versteht (so auch OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f.), während bei einer Zuständigkeit des Einzelrichters der letzte Satzteil "ohne dessen Mitwirkung" nicht passte, weil ein Einzelrichter nicht an der Entscheidung mitwirkt, sondern diese trifft und der abgelehnte Einzelrichter über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch nicht selbst entscheiden darf.

    Der gesetzliche Richter für das selbständige Zwischenverfahren der Richterablehnung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 64. Aufl., § 46 Rdn. 1) ist in § 45 Abs. 1 ZPO abweichend bestimmt worden (OLG Schleswig OLGR 2005, 10, 11).

  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGHZ 27, 163, 167; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292) oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Köln NJW-RR 1997, 828; KG MDR 2005, 708).

    Da das Gericht auch das Interesse des Gegners an einer Beendigung des Rechtsstreits berücksichtigen muss (OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292), konnte der Richter den Antrag auf Terminsverlegung wegen Verhinderung eines Gehilfen schließlich zurückweisen, ohne das Grundrecht der Beklagten auf rechtliches Gehör zu verletzen oder den Kläger zu bevorzugen.

  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGR 2003, 523 und OLGR 2004, 490), Naumburg (OLGR 2005, 789, 791 und 830, 832), der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 592), das Kammergericht (NJW 2004, 2104, 2105) sowie das Beschwerdegericht der Ansicht, dass der Vertreter eines abgelehnten Einzelrichters als Einzelrichter für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig sei.

    (2) Die Zuständigkeit des (Vertreters des) Einzelrichters lässt sich auch nicht unter Verweis auf die Regelung der Zuständigkeit für die Hauptsache in §§ 348, 348a ZPO damit begründen, dass diese Anordnung sich auch auf alle Nebenverfahren beziehe (so aber OLG Naumburg OLGR 2005, 789, 790).

  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGHZ 27, 163, 167; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292) oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Köln NJW-RR 1997, 828; KG MDR 2005, 708).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO, die Festsetzung des Beschwerdewerts, der hier dem Wert der Hauptsache entspricht (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968, IV ZB 3/68, NJW 1968, 796), aus § 3 ZPO.
  • KG, 06.10.2004 - 15 W 98/04

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminverlegungsantrags

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGHZ 27, 163, 167; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292) oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Köln NJW-RR 1997, 828; KG MDR 2005, 708).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Der Richter ist - wenn zwischen den Parteien Streit darüber entstanden ist, ob eine Partei zur Verfolgung ihrer Ziele im Rechtsstreit möglicherweise auch vor der Begehung von Straftaten nicht zurückschreckt - im Hinblick auf das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet, diejenigen Tatsachen, die er bei der Würdigung des Vortrages der Parteien zu berücksichtigen gedenkt, den Parteien mitzuteilen, indem er sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung macht (vgl. BVerfGE 10, 177, 182).
  • OLG Köln, 18.11.1996 - 14 WF 233/96
    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGHZ 27, 163, 167; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292) oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Köln NJW-RR 1997, 828; KG MDR 2005, 708).
  • OLG Oldenburg, 15.07.2005 - 14 W 8/05

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter; Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1991 - 6 W 60/91
    Auszug aus BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05
    Demgegenüber vertreten das OLG Karlsruhe (MDR 1992, 409) sowie das Schrifttum (HK-ZPO/Kayser, § 43 Rdn. 4; MünchKomm-ZPO/Felber, 2. Aufl., § 43 Rdn. 8, Stein-Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 43 Rdn. 6; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 43 Rdn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 44 Rdn. 7) die Ansicht, dass der Verlust des Ablehnungsrechtes infolge weiterer Verhandlung vor dem Richter nach Kenntnis der Partei von dem Ablehnungsgrund sich nur auf das jeweilige Verfahren beziehe und dessen Geltendmachung in einem anderen Rechtsstreit nicht ausschließe (innerprozessuale Präklusionswirkung).
  • OLG Hamm, 27.06.1967 - 9 U 206/66
  • BGH, 09.07.1955 - VI ZR 116/54

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

  • OLG Celle, 09.04.1960 - 1 W 35/60
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03

    Richterablehnung: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären

  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

  • BGH, 22.01.1997 - VIII ZR 339/95

    Formgültigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Entscheidung des Revisionsgerichts

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04

    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über

  • OLG Köln, 23.03.2005 - 8 W 4/05

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Zuständigkeit für die

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

  • OLG Koblenz, 06.03.1989 - 4 W 165/89
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 9 W 35/04

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter am Landgericht: Entscheidungskompetenz

  • OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ;

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Nach Erlass des angefochtenen Beschlusses hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt wird und danach die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig ist (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2493).

    Eine Absicht des Gesetzgebers dahin, nunmehr entsprechend den für die Hauptsache geltenden Anordnungen in §§ 348, 348a ZPO eine Zuständigkeit des Vertreters des Einzelrichters auch für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu bestimmen, lässt sich hieraus nicht entnehmen (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 aaO).

    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796; Beschl. v. 6. April 2006 aaO, insoweit in NJW 2006, 2492 f nicht wiedergegeben).

  • OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 3 W 41/20

    Richterablehnung im Zivilprozess: Verweigerung einer im frühen Stadium der

    Anders liegt es aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006, Az.: V ZB 194/05, zit. n. Juris, dort Rdnr. 31 m.w.N.; Saarl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12. Oktober 2018, Az.: 6 WF 130/18, zit. n. Juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. April 2017, Az.: 10 WF 34/17, zit. n. Juris).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    a) Ein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 und vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht