Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK; § 66b StGB; § 66 StGB; § 66a StGB
Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Sorgfalt des Tatrichters: Erkennbarkeit; Erheblichkeit der neuen Tatsache; prognoserelevanter symptomatischer Zusammenhang mit der Anlassverurteilung; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; enge, verfassungskonforme Auslegung); Recht auf Freiheit und Sicherheit. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der "neuen Tatsache"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Kurzinformation)
Zum Begriff der "neuen Tatsache" bei Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 50, 275
- NJW 2006, 384
- NStZ 2006, 155
- StV 2006, 66
Wird zitiert von ... (44)
- BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05
Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang …
Dieser gewichtige Eingriff in Freiheitsgrundrecht und Vertrauensschutz ist auch nach Abwägung mit den Anliegen einer effektiven Gefahrenabwehr zugunsten der Bürger, die vor drohenden Verletzungen gewichtiger Rechtsgüter durch gefährliche Wiederholungstäter geschützt werden sollen, nur dann verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die Anwendung so restriktiv gehandhabt wird, wie dies der Gesetzgeber ausdrücklich wollte, die Anordnung sich also auf seltene Einzelfälle extrem gefährlicher Täterpersönlichkeiten beschränkt (…Gesetzesbegründung aaO S. 10, 12 f.; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562; StV 2006, 67, 71; BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, StV 2006, 66).aa) Als "neue Tatsachen" im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b Abs. 1 und Abs. 2 StGB kommen deshalb nur solche in Betracht, die aus Sicht des Gerichts schon für sich gesehen von besonderem prognoserelevanten Gewicht sind (BGH StV 2006, 67, 71) und in symptomatischem Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (vgl. BGH StV 2006, 66, 67).
In diesem Sinne "erkennbar" sind auch solche Umstände, die ein Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO für die Frage der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel hätte aufklären müssen (BGH StV 2006, 66).
Die bloße neue (abweichende) Bewertung von bereits bei der Anlassverurteilung bekannten oder erkennbaren Tatsachen - insbesondere eine abweichende psychiatrische Diagnose auf bekannter Tatsachengrundlage - stellt keine "neue" Tatsache dar (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05;… Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 14).
Rechtsfehler, die durch mangelnde Aufklärung oder infolge Nichtberücksichtigung bereits bekannter oder erkennbarer Tatsachen entstanden sind, dürfen nicht durch die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562; 684, 686; StV 2006, 66, 67).
Nach den Urteilsgründen liegt nahe, dass der Diagnose der Persönlichkeitsstörung des Verurteilten nur eine Änderung der Bewertung bereits erkannter und erkennbarer Tatsachen zugrunde lag; dies reicht für die Anwendung von § 66b Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht aus (vgl. BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 - und Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05).
Dass die jetzt verwertete psychiatrische Beurteilung etwa doch maßgeblich auf für den früheren Tatrichter nicht erkennbaren neuen Umständen beruhte (vgl. BGH StV 2006, 66, 67), wird in dem angegriffenen Urteil nicht belegt.
Eine Berücksichtigung der genannten Umstände, die vor dem Hintergrund der Sexualstraftaten des Verurteilten für die bei § 66b StGB vorzunehmende Prognose - stärker als es regelmäßig für im Vollzug nicht unübliche gewaltsame Auseinandersetzungen gilt - gewisses Gewicht erlangen können, erscheint dem Senat nicht sicher ausgeschlossen; zudem ist das Landgericht bislang nicht der Frage nachgegangen, ob die Änderung der psychiatrischen Beurteilung etwa doch auf früher nicht erkennbaren neuen Umständen beruht (vgl. BGH StV 2006, 66, 67).
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Nach dem Willen des Gesetzgebers muss es sich dabei um Tatsachen handeln, die jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle liegen (…vgl. BT-Drucks. 15/2887, S. 10, 12), die also einerseits in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen und andererseits nach anerkannten und überprüfbaren Maßstäben auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen (vgl. BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ;… BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 14;… BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 28).Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (…vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ;… BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ;… BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ;… BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15;… BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).
a) Ein erst während des Vollzugs zu Tage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (…vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ;… BGH, 4 StR 222/05 vom 19. Januar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1446 ; BGH, 4 StR 393/05 vom 19. Januar 2006, Absatz-Nr. 17).
- BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); …
Diese "erkennbar werdenden" Tatsachen - in Literatur und Rechtsprechung durchweg als "neue" Tatsachen bezeichnet - sind zwingende gesetzliche Voraussetzung für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB; in ihnen muss sich auch die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (vgl. BGHSt 50, 275, 279).An die Annahme neuer Tatsachen sind, zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll ( BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.;… BVerfG [Kammer] StV 2006, 574 Rdn. 18), strenge Anforderungen zu stellen.
Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht ( BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).
Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB anzuordnen ist ( BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172).
- BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten …
Erkennbar waren seinerzeit alle diejenigen Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter mit Blick auf § 244 Abs. 2 StPO hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB anzuordnen ist (Übernahme von BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Grundsätzlich können psychiatrische Befundtatsachen "neue Tatsachen" i. S. des § 66b Abs. 1 und 2 StGB sein (vgl. zu einem "frontal betonten Hirnsubstanzdefekt" BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
St. keine neue Tatsache im Sinne des Gesetzes (vgl. BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
Erkennbar waren für den Tatrichter seinerzeit alle diejenigen Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter mit Blick auf § 244 Abs. 2 StPO hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (vgl. BGH StV 2006, 66 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
- BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene …
Im Falle psychischer Auffälligkeiten des Verurteilten kommt es nicht darauf an, wann diese Auffälligkeiten erstmals zur Diagnose einer psychischen Störung oder psychiatrischen Krankheit geführt haben; maßgeblich ist vielmehr, ob die der psychologischen oder medizinischen Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen und bekannt oder zumindest erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 275, 278 f.; 373, 379, 383; BGH NStZ-RR 2006, 302).Dies gilt auch für psychiatrische Befundtatsachen ( BGHSt 50, 275, 279 f.; BGH, Beschluss vom 24. März 2006 - 1 StR 27/06; Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).
bb) Die Rechtsnatur der nachträglichen Sicherungsverwahrung als eine zum Strafrecht gehörende Maßnahme (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) verlangt, dass ihre Anordnung an eine Straftat anknüpft und ihre sachliche Rechtfertigung aus ihr beziehen kann ( BVerfGE 109, 190; BGHSt 50, 275, 278 f.).
- BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in …
(1) Allerdings kann nachträgliche Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 1 oder 2 StGB nicht auf Tatsachen gestützt werden, die im Erkenntnisverfahren schon bekannt waren oder bei entsprechender Sorgfalt (§ 244 Abs. 2 StPO) hätten bekannt sein können ( BGHSt 50, 121, 126; 50, 275, 278).Hier folgt der Senat schon deshalb der Gesetzesbegründung (vgl. auch Koller R & P 2007, 57, 66 f.), weil es sich bei der Sicherungsverwahrung schon generell um eine den Betroffenen außerordentlich beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGHSt 50, 275, 278) und der hier in Rede stehende § 66b StGB als Vorschrift über deren nachträgliche Anordnung insgesamt restriktiv zu handhaben ist.
- OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung …
In materieller Hinsicht muss sich in ihnen die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (BGHSt 50, 275, 279).Es genügt daher grundsätzlich nicht, wenn - bereits im Ausgangsverfahren bekannte oder erkennbare - Tatsachen eine Neu- oder Umbewertung erfahren (BGHSt 50, 275, 279; StV 2007, 29, 30).
62 Die neue Bewertung von Umständen bzw. von Anknüpfungstatsachen, die bereits bei der Anlassverurteilung bekannt oder erkennbar waren, stellen keine neuen Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, § 66 b Anmerkung 17 m.w.N.; BGH NJW 2006, 384, 385, BGH StV 2006, 244; BGH StV 2008, 636-638).
Eine neue sachverständige Bewertung derselben Tatsachen mit dem Ergebnis einer veränderten Diagnose stellt allerdings keine neue Tatsache dar (Fischer, Strafgesetzbuch, § 66 b Anmerkung 17 m.w.N.; BGH NJW 2006, 384, 385, BGH StV 2006, 244; BGH StV 2008, 636-638).
Ein erst während des Vollzugs zutage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne von § 66 b Absatz 1 Satz 1 StGB bzw. § 66 b Absatz 2 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (BGH NJW 2005, 2022, 2024; BGH NJW 2006, 384, 385; BGH NJW 2006, 1446, 1447, BVerfG NJW 2006, 3483 ff.).
- BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen
Im Einzelfall können auch psychiatrische Befundtatsachen "neue" Tatsachen im Sinne des § 66b StGB darstellen (BGH NStZ 2006, 155; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).b) Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung setzt weiterhin voraus, dass nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzuges der verhängten Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit hinweisen (BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562; NStZ 2006, 155 f.).
aa) Im Einzelfall können auch psychiatrische Befundtatsachen "neue" Tatsachen im Sinne des § 66b StGB darstellen (BGH NStZ 2006, 155; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06).
c) Als weitere Voraussetzung für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung müssen die nachträglich erkennbar gewordenen Tatsachen eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten und in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGH NStZ 2006, 155, 156; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 5 StR 585/05).
- BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05
Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei …
Allerdings ergeben sich vorliegend aus dem Vollzugsverhalten des Verurteilten in der Unterbringung nach § 64 StGB gegenüber dem Ausgangsurteil "neue Tatsachen" (vgl. zu diesem Begriff BGH, Urteile vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05 -, NJW 2005, 3078, und vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; Senatsbeschlüsse vom 9. November 2005 11 - 4 StR 483/05 - und vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), die im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen nach § 66 b Abs. 1 StGB Bedeutung erlangen können.Doch kommt den hierzu festgestellten Umständen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit das Gewicht erheblicher neuer Tatsachen zu, das erst den Weg zu der in § 66 b StGB geforderten Gesamtwürdigung des Verurteilten eröffnet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05).
Die Abweichung betrifft aber lediglich die Bewertung prognoserelevanter Ursachen der Sexualdelinquenz des Verurteilten, ohne dass damit neue Ursachen selbst zu Tage getreten wären (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05).
Eine berücksichtigungsfähige "neue Tatsache" kann hier allerdings die Therapieverweigerung des Verurteilten sein, wenn das Ursprungsgericht zum Zeitpunkt seiner Verurteilung davon ausgehen konnte, der Verurteilte werde sich im Vollzug einer Erfolg versprechenden Therapie unterziehen (Senatsbeschluss vom 9. November 2005 aaO).
- BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache); …
Sie sind nicht nur Voraussetzung dafür, dass ein Verfahren mit dem Ziel der nachträglichen Anordnung eingeleitet werden kann; in ihnen muss sich auch die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (vgl. BGHSt 50, 275, 279).Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein ( BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.;… BVerfG [Kammer] StV 2006, 574 Rdn. 18).
Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist ( BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172).
- BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (einschränkende Auslegung der neuen Tatsache; …
- BGH, 10.10.2007 - 5 StR 376/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen: Behandlung von …
- BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08
Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung …
- BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, …
- BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06
Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei …
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); Rechtsstaatsprinzip; …
- BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle; …
- BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06
Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue …
- BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08
Zu verbüßende Freiheitsstrafe nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in …
- BGH, 12.05.2010 - 2 StR 171/10
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue …
- BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11
Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der …
- BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf …
- BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06
Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue …
- BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte …
- BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen …
- BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06
Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB
- BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit; …
- BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; im Vollzug zutage getretene …
- BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle …
- BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: …
- BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Verbalaggressionen im …
- OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09
Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach …
- BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07
Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei einer …
- OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines …
- OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07
Sicherungsverwahrung: Berücksichtigungsfähigkeit früherer Verurteilungen für die …
- BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene …
- OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10
Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen
- OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 5/11
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters …
- OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09
Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB
- OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 1/11
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters …
- OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 6/11
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters …
- OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08
Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung
- OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung
- LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung, Unterbringungsbefehl, EGMR, Folgenabwägung, …
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.07.2005 - 21 U 130/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Bürgschaften verschiedener Bauverträge
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Gewährleistungseinbehalt: Ablösung nur durch Bürgschaft möglich?
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
VOB/B § 17 Nr. 8; BGB § 812 Abs. 1
Kein vorzeitiger Anspruch auf Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaftsurkunde - lto.de (Kurzinformation)
Ein lediglich durch eine unbefristete Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbarer Sicherheitseinbehalt kann in einem Bauvertrag (formularmäßig) wirksam vereinbart werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss Auftraggeber "überschießende" Bürgschaft herausgeben? (IBR 2005, 590)
Verfahrensgang
- LG Essen, 22.07.2004 - 43 O 56/04
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 21 U 130/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 384 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 31
- BauR 2006, 393
- IBR 2005, 590
- ZfBR 2006, 42 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 21.12.2010 - 27 O 157/10
Bauvertrag - Zur Wirksamkeit von AGBs; Einreden des Bürgen
Auch die Verweise auf die Entscheidungen des OLG Hamm (BauR 2006, 393) und OLG Brandenburg (BauR 2007, 2076) sind für die vorliegende Fallgestaltung unerheblich.
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