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   OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06   

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https://dejure.org/2006,3437
OLG Nürnberg, 29.06.2006 - 7 WF 761/06 (https://dejure.org/2006,3437)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2006 - 7 WF 761/06 (https://dejure.org/2006,3437)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 7 WF 761/06 (https://dejure.org/2006,3437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entrichtung einer Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs; Ausschluss eines Versorungsausgleichs aus unbillig

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 1000; ; BGB § 1587 o

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587o; RVG -VV Nr. 1000
    Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Einigung nach § 1587o BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Anwaltsgebühren - Einigungsgebühr für vertraglichen Verzicht auf Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1071
  • MDR 2007, 181
  • FamRZ 2007, 573
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des

    Zur Begründung verwies der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 29.06.2006 (7 WF 761/06).

    Dabei lag dem Senat die Erwägung nahe, dass sich für diese Fälle die Einigung nicht ausschließlich auf einen Versorgungsausgleichsverzicht beschränkt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ).

    Diese Voraussetzungen liegen aber jedenfalls in den Fällen wie dem vorliegenden vor, in dem ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Betracht kommt (OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Nr. 1000 VV, Rz. 26).

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Durch die Vereinbarung des Verzichts vom 04.02.2011 haben die Beteiligten insoweit eine bestehende rechtliche Unsicherheit beseitigt (vgl. auch die Entscheidungen OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 910 sowie OLG Nürnberg NJW 2007, 1071 zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB).
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Nürnberg (NJW 2007, 1071 = FamRZ 2007, 573) und Celle (FamRZ 2007, 2001) haben den Anfall der Einigungsgebühr dagegen auch in Fällen bejaht, in denen die Auskünfte der Versorgungsträger bereits vorlagen.
  • OLG Köln, 29.02.2008 - 4 WF 5/08

    Entstehung einer Einigungsgebühr im Fall eines vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Allerdings sollte mit der Einschränkung bzgl. des Verzichts und des Anerkenntnisses verhindert werden, dass von vornherein aussichtslose Fälle rechtshängig und dann durch Vergleich/Verzicht beendet werden (vgl. z. B. BGH, FamRZ 2007, 1096; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832; OLG Nürnberg NJW 2007, 1071; OLG Hamm OLG-R 2007, 230; OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 219, 231 und 2006, 637; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1473).
  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Diese Motive des Gesetzgebers sprechen mithin schon dagegen, in Fällen wie dem vorliegenden die Einigungsgebühr zu versagen, die bisher nach § 23 BRAGO als Vergleichsgebühr zugebilligt worden war (ebenso OLG Nürnberg, NJW 2007, 1071, 1072).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

    Dabei lag dem Senat die Erwägung nahe, dass sich für diese Fälle die Einigung nicht ausschließlich auf einen Versorgungsausgleichsverzicht beschränkt (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 573 ; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 910 ).
  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss

    Zutreffend weist daher der 7. Senat des Oberlandesgerichts Nürnberg in seinem Beschluss vom 29.06.2006 (7 WF 761/06, FamRZ 2007, 573-574) darauf hin, dass nach der Intention des Gesetzgebers die Einigungsgebühr die bis dahin geltende Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO ersetzen und diese gleichzeitig insoweit inhaltlich erweitern sollte, als kein gegenseitiges Nachgeben mehr vorausgesetzt wird, sondern jegliche vertragliche Beilegung eines Rechtsstreits honoriert werden soll.
  • AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06

    Rechtsanwaltskosten im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf

    Während das OLG Karlsruhe (NJW 2007, 1072 f) und das OLG Stuttgart (FamRZ 2007, 232 f) den Anfall der Einigungsgebühr nicht erkennen, da es sich bei einem vereinbarten Versorgungsausgleichsverzicht um einen Verzicht im Sinne des Abs. 1 2. Halbsatz handele, billigt das OLG Nürnberg (NJW 2007, 1071 f) den Anfall der Einigungsgebühr zu, zumindest für den Fall, dass ein möglicher Ausschluss des Versorgungsausgleiches nach § 1587 c Nr. 1 BGB im Raum stand.
  • AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im Beschluss vom 29.06.2006, Aktenzeichen 7 WF 761/06 (veröffentlicht u.a. in NJW 2007, S. 1071) den Standpunkt vertreten, dass eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 Vergütungsverzeichnis RVG beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs anfalle.
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