Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 15.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2269
OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06 (https://dejure.org/2006,2269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2006 - 16 WF 108/06 (https://dejure.org/2006,2269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2006 - 16 WF 108/06 (https://dejure.org/2006,2269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Vereinbarung der Parteien über den Versorgungsausgleich ; Wechselseitige Erklärung des Verzichts; Besonderheiten beim Scheidungsantrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Verzicht - Einigungsgebühr

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000; ; BGB § 1587 o

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587o; RVG -VV Nr. 1000
    Keine Einigungsgebühr bei Verzicht auf Versorgungsausglich wegen Geringfügigkeit aufgrund kurzer Ehedauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1072
  • MDR 2007, 409
  • FamRZ 2007, 843
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06
    Für eine Einigungsgebühr ist daher nach dem Wortlaut der Regelung der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV kein Raum (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Steht zum Zeitpunkt des Abschlusses einer gerichtlichen Vereinbarung nach § 1587o BGB, mit der die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht fest, fällt eine Einigungsgebühr gem. RVG - VV Nr. 1000 an ( Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 20.11.2006, 16 WF 108/06).

    Das Amtsgericht hat darauf hingewiesen, dass eine Einigungsgebühr im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 20.11.2006 (16 WF 108/06) nicht verlangt werden könne.

    Soweit der Senat bisher auch zu Nr. 1000 RVG VV für die Festsetzung einer Einigungsgebühr auf ein gegenseitiges Nachgeben abgestellt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 843), wird hieran nicht festgehalten.

  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei

    Durch Beschluss vom 01 Juli 2010 (- 13 WF 90/10 - ) hat der Senat unter Hinweis auf die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen nicht feststeht.
  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2007, 843 f.; ebenso wohl das Oberlandesgericht Stuttgart FamRZ 2007, 232 f.) vertritt die Ansicht, dass in einem solchen Fall die Einigungsgebühr generell nicht ausgelöst wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 20 WF 80/09

    Einigungsgebühr; Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Gerade dies setzt die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung (OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, OLGReport 2007, 72; OLG Hamm, OLGReport 2007, 230, 231, wo auch der hiesigen vergleichbare andere Konstellationen erörtert werden) indessen voraus.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Entscheidung zu der in der Rechtssprechung unterschiedlich beantworteten Frage, ob hier die amtliche Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz eingreift, wonach keine Einigungsgebühr entsteht, wenn sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f; OLG Nürnberg JurBüro 2007, 27).
  • OLG Köln, 29.02.2008 - 4 WF 5/08

    Entstehung einer Einigungsgebühr im Fall eines vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Allerdings sollte mit der Einschränkung bzgl. des Verzichts und des Anerkenntnisses verhindert werden, dass von vornherein aussichtslose Fälle rechtshängig und dann durch Vergleich/Verzicht beendet werden (vgl. z. B. BGH, FamRZ 2007, 1096; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832; OLG Nürnberg NJW 2007, 1071; OLG Hamm OLG-R 2007, 230; OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 219, 231 und 2006, 637; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1473).
  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Im Hinblick auf den Wortlaut jener Vorschrift geht die Rechtsprechung teilweise davon aus, dass in den Fällen, in denen die Parteien eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, keine Einigungsgebühr anfalle (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 1072 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843 ).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

    Soweit allerdings - wie im vorliegenden Fall - der Verzicht im Hinblick darauf vereinbart wird, dass sich nach erteilten Auskünften nur ein geringer Ausgleichsbetrag ergeben hat, geht die überwiegende Meinung dahin, eine Einigungsgebühr entstehe nicht, zumal beim bisherigen "Einmalausgleich" nach § 1587b BGB a. F. letztlich immer nur eine Partei verzichtet (OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.03.2007, 6 WF 91/07, vom 08.01.2007, 6 WF 171/06, und vom 25.01.2007, 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f.; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, 8 WF 104/06, FamRZ 2007, 232; OLG Karlsruhe, 16 WF 108/06, FamRZ 2007, 843.
  • OLG Oldenburg, 01.07.2010 - 13 WF 90/10

    Enfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung des wechselseitigen Verzichts auf

    Der Senat folgt dabei der nunmehr überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232).
  • KG, 12.10.2009 - 19 WF 90/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr bei Verzicht auf die

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des

  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss

  • AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06

    Rechtsanwaltskosten im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.03.2010 - 143 F 13719/08

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einigungsgebühr für den Prozesskostenhilfeanwalt

  • AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2221
OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 2006 - 8 WF 104/06 (https://dejure.org/2006,2221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Rechtsanwaltsgebühr bei Verzicht der Parteien eines den Versorgungsausgleich betreffenden Verbundverfahrens auf Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    BGB § 1587o; ; RVG-VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1587o; RVG -VV Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1
    Keine Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Einigungsgebühr bei ausgehandeltem Verzicht auf Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1072
  • MDR 2007, 304
  • FamRZ 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 09.06.2005 - 13 WF 497/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Einigungsgebühr beim gegenseitigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06
    Der Senat setzt sich mit dieser Auslegung nicht in Widerspruch zum Beschluss des OLG Koblenz vom 9.6.2005 (NJW 2006, 850).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2006 - 16 WF 108/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf

    Für eine Einigungsgebühr ist daher nach dem Wortlaut der Regelung der Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV kein Raum (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. vom 15.08.2006 - 8 WF 104/06 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Oldenburg, 06.04.2011 - 13 WF 42/11

    Einigungsgebühren für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs sind auch bei

    Durch Beschluss vom 01 Juli 2010 (- 13 WF 90/10 - ) hat der Senat unter Hinweis auf die überwiegende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1463; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010; OLG Köln FamRZ 2008, 1010 sowie 2009, 237; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 2111; OLG Zweibrücken MDR 2009, 1314; OLG Celle FamRZ 2007, 201; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Nr. 1000 VVRVG Rdnr. 5 und 26, jeweils m.w.N.; a.A. noch OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 843; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232) ausgeführt, dass bei einer Vereinbarung über den wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs die Einigungsgebühr jedenfalls dann anfällt, wenn Auskünfte der Versorgungsträger nicht eingeholt worden sind und die Person des Ausgleichspflichtigen nicht feststeht.
  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (FamRZ 2007, 843 f.; ebenso wohl das Oberlandesgericht Stuttgart FamRZ 2007, 232 f.) vertritt die Ansicht, dass in einem solchen Fall die Einigungsgebühr generell nicht ausgelöst wird.
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06

    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschluss vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 16 WF 133/09

    Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung

    Dies hat der Senat auch für den Fall der fehlenden Klärung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften in der Entscheidung vom 20.11.2006 mit der Begründung angenommen, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehenden Ausgleich verzichte, da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehe (Senat, a.a.O., unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 232; im dort zugrundeliegenden Verfahren lagen allerdings sämtliche Auskünfte vor).
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Stuttgart (NJW 2007, 1072 = MDR 2007, 304 = FamRZ 2007, 232) und Karlsruhe (NJW 2007, 1072 = AGS 2007, 135) verneinten den Anfall einer Einigungsgebühr, wenn sich die Vereinbarung der Parteien über den Versorgungsausgleich auf einen Verzicht des Ausgleichsberechtigten beschränke.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    Teilweise wird in der Rechtssprechung die Auffassung vertreten, die Erklärung der Parteien, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten zu wollen, beschränke sich inhaltlich darauf, dass letztlich nur eine der Prozessparteien vollständig auf den ihr allein zustehen Ausgleichsanspruch verzichte (vgl. § 1587 a Abs. 1 Satz 1 BGB); da der Versorgungsausgleich nur einem der Ehepartner zustehen könne, sei ein gleichzeitig erklärter Verzicht der anderen Partei von vornherein inhaltsleer (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 409f).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 20 WF 80/09

    Einigungsgebühr; Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Gerade dies setzt die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung (OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, OLGReport 2007, 72; OLG Hamm, OLGReport 2007, 230, 231, wo auch der hiesigen vergleichbare andere Konstellationen erörtert werden) indessen voraus.
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07

    Kein Anfallen einer Einigungsgebühr durch bloße Erklärung des Verzichts auf

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschlüsse vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06 und vom 25.1.2007, Az. 6 WF 360/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08

    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des

    Diese Frage beantwortet der Senat für die hier fragliche letztgenannte Fallgruppe dahingehend, dass eine Einigungsgebühr nach der amtlichen Anmerkung zu RVG VV-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz ausgeschlossen ist, weil sich der Vertrag "ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht" beschränkt (vgl. auch OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

  • OLG Oldenburg, 01.07.2010 - 13 WF 90/10

    Enfallen der Einigungsgebühr bei Vereinbarung des wechselseitigen Verzichts auf

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 W 5/08
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 187/10

    Erfallen der Einigungsgebühr

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des

  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss

  • AG Wiesbaden, 10.07.2007 - 530 F 281/06

    Rechtsanwaltskosten im Ehescheidungsverfahren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.03.2010 - 143 F 13719/08

    Ehescheidungsverbundverfahren: Einigungsgebühr für den Prozesskostenhilfeanwalt

  • AG Viechtach, 20.06.2007 - 1 F 524/06

    Einigungsgebühr bei Durchführung des Versorgungsausgleichs

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