Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 16.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06   

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https://dejure.org/2006,3670
BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06 (https://dejure.org/2006,3670)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2006 - 4 StR 117/06 (https://dejure.org/2006,3670)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06 (https://dejure.org/2006,3670)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Untreue der vertretungsbefugten Vorstandsmitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) durch Belastung des Vermögens im Rahmen einer Bürgschaftsverpflichtung; Zufügung eines Nachteils i. S. v. § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB); Untreuehandlungen durch Abschluss einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 266
    Untreue - Vermögensnachteil bei Bürgschaftsübernahme

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1373 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 378
  • StV 2007, 31
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
    An einem Nachteil fehlt es regelmäßig, wenn wertmindernde und werterhöhende Faktoren, zu denen auch Gewinnerwartungen zählen können (BGH NStZ 1996, 191), sich gegenseitig aufheben.

    Der vom Landgericht angenommene Gefährdungsschaden mit der vollen Bürgschaftssumme wäre nur dann zutreffend, wenn - was nicht festgestellt ist - das Bauprojekt von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen wäre oder es sich um ein hochspekulatives Risikoprojekt handelte (vgl. BGH NJW 1975, 1234, 1236; GA 1977, 342, 343; NStZ 1996, 191).

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
    Der vom Landgericht angenommene Gefährdungsschaden mit der vollen Bürgschaftssumme wäre nur dann zutreffend, wenn - was nicht festgestellt ist - das Bauprojekt von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen wäre oder es sich um ein hochspekulatives Risikoprojekt handelte (vgl. BGH NJW 1975, 1234, 1236; GA 1977, 342, 343; NStZ 1996, 191).
  • BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00

    Untreue (Treubruchstatbestand, Mißbrauchstatbestand bei Konkursverwaltung /

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
    Ob nämlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; BGH wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
    Ob nämlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; BGH wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
    Ob nämlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; BGH wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
  • BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00

    Verfolgungsverjährung bei der Untreue (Vollständiger Schadenseintritt;

    Auszug aus BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
    Diese Würdigung hält insoweit rechtlicher Prüfung nicht stand, als - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nur ein Fall der Untreue vorliegt; denn bereits mit der nunmehr die WBG als Zahlungspflichtige bestimmenden Vereinbarung in dem Protokoll trat ein - zur Vollendung des Tatbestands ausreichender (vgl. BGH NStZ 2001, 650) - konkreter Gefährdungsschaden zum Nachteil der WBG ein, der durch die späteren, auf Grund des "Protokolls" erfolgten Auszahlungen der Maklerprovisionen nur vertieft wurde (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 266 Rdn. 81).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    aa) (1) Grundsätzlich soll der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue nach heutiger Rechtsprechung und herrschender Lehre durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (vgl. BGHSt 47, 295 ; BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06 -, NStZ-RR 2006, S. 378 , jeweils m.w.N.; Dierlamm, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 4, 2006, § 266 Rn. 178; Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 115; Kühl, Strafgesetzbuch, 26. Aufl. 2007, § 266 Rn. 17; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil, Teilbd.
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    (1) Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen (BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379).

    Ein Vermögensnachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB besteht bei Abgabe der Bürgschaftserklärung nur dann, wenn sich die künftige Verlustgefahr aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit des Bürgschaftsfalles schon zu diesem Zeitpunkt so weit verdichtet hat, dass sie als schadensgleich zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378 mwN).

    Mit der vollen Höhe der Bürgschaftssumme kann ein Gefährdungsschaden nur angesetzt werden, wenn mit einer Inanspruchnahme von vornherein zu rechnen ist oder es sich bei dem durch die Bürgschaft ermöglichten Vorhaben um ein hochspekulatives Risikoprojekt handelt (BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378).

    Mit dem erstmaligen Eintritt des Vermögensnachteils, im Fall der einem Schaden gleichkommenden Gefährdungslage schon mit dieser, ist das Delikt der Untreue vollendet (BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2001 - 5 StR 530/00, NStZ 2001, 650; vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379).

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung (Vermögensvergleich) festzustellen (BGH, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301; BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - 1 StR 93/00, wistra 2000, 384, 386 mwN; BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN).

    Werterhöhend kann auch eine vermögenswerte realistische Gewinnerwartung wirken (BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, NStZ 1996, 191; BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379).

    Stets ist zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilig war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 102, 114).

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Eine solche liegt vor, wenn und soweit der durch die Tathandlung verursachte Nachteil durch zugleich bzw. unmittelbar eintretende wirtschaftliche Vorteile ausgeglichen wird (BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 301 f.).
  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 36/19

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Schadensbestimmung bei

    Dies bedeutet für den Wert eines Gegenstands, eines Rechts oder einer Forderung, an dem sein Inhaber einem Dritten ein Sicherungsrecht eingeräumt hat, dass sich sein Wert im Vermögen des Sicherungsgebers umso mehr verringert, je wahrscheinlicher der Eintritt des Sicherungsfalls ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 66; vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, NStZ-RR 2011, 312, 314).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Hinsichtlich der von Rechtsanwalt S. für den Angeklagten geltend gemachten und im Schriftsatz vom 16. Dezember 2016 nochmals aufgenommenen Beanstandungen rechtsfehlerhaften Umgangs des Landgerichts mit Beweisanträgen, die sich auf den wirtschaftlichen Wert von Anteilen an drei US-amerikanischen Unternehmen (verkürzt: G. S.) zum Jahreswechsel 2011/12 bezogen, weist der Senat ergänzend auf Folgendes hin: Ein Vermögensnachteil im Sinne von § 266 StGB ist durch einen (Wert)Vergleich des gesamten betroffenen Vermögens vor und nach der beanstandeten Verhaltensweise des vermögensbetreuungspflichtigen Täters zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48 ff.; siehe auch Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199; vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638; vom 23. Februar 2012 - 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38, 39 Rn. 15).

    b) Für die Bestimmung des Umfangs der ebenfalls näher festgestellten Vermögensnachteile hat das Landgericht - wie angesprochen - zutreffend auf die Zeitpunkte der Vornahme der Schädigungshandlungen abgestellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48 ff.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199; vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NStZ 2011, 638; vom 23. Februar 2012 - 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38, 39 Rn. 15).

  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12

    Begründen eines hinreichenden Tatverdachts wegen Betruges zum Nachteil der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Vermögensnachteil durch einen Vergleich der Vermögenslage des Tatopfers vor und nach der Untreuehandlung zu ermitteln, wobei alle wertbestimmenden Faktoren dieser Handlung zu berücksichtigen sind; bleibt danach der endgültige hinter dem ursprünglichen Vermögensstand zurück, so liegt ein Vermögensnachteil im Sinne des § 266 StGB vor (vgl. BGHSt 47, 295, 301; BGH NStZ-RR 2006, 378, 379; MK-Dierlamm § 266 Rn. 178; Fischer § 266 Rn. 115).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

    Es liegt nur eine Tat vor, wenn -wie hier- mit einer Vereinbarung ein bereits zur Vollendung ausreichender konkreter Gefährdungsschaden eintritt, der durch spätere Auszahlungen nur vertieft wird ( BGH wistra 2007, 21/22 [BGH 17.08.2006 - 4 StR 117/06] ; NJW 2005, 3008/3011 [BGH 15.06.2005 - 2 StR 30/05] ; NJW 2002, 905/907 [BGH 21.11.2001 - 2 StR 260/01] ; OLG Frankfurt, NJW 2004, 2028/2031).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    aa) Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379, mwN).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    a) Die mit der Übernahme der Bürgschaften verbundene Vermögensbelastung und damit die Frage einer konkreten Vermögensgefährdung war wirtschaftlich gesehen abhängig von der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft und der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ggf. zugleich erlangter Vorteile einschließlich Gewinnerwartungen (BGH NStZ-RR 2006, 378; Fischer a.a.O., § 266, Rn. 154).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 167/22

    Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und

  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 217/12

    Schadensersatzanspruch wegen Beihilfe zur Untreue zum Nachteil einer

  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 445/16

    Voraussetzungen der ausnahmsweisen Aburteilung einer als mitbestrafte Nachtat

  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 430/17

    Untreue bei der treuhänderischen Verwaltung von Forderungen aus

  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18

    Untreue (Vermögensnachteil: Begriff des Gefährdungsschadens, erforderliche

  • OLG Köln, 26.06.2014 - 2 Ws 189/14

    Konkrete Berechnung eine Vermögensnachteils bei der Untreue

  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/2007 (18/07), Ss (B) 5/07 (18/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2344
OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/2007 (18/07), Ss (B) 5/07 (18/07) (https://dejure.org/2007,2344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.03.2007 - Ss (B) 5/2007 (18/07), Ss (B) 5/07 (18/07) (https://dejure.org/2007,2344)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. März 2007 - Ss (B) 5/2007 (18/07), Ss (B) 5/07 (18/07) (https://dejure.org/2007,2344)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Erkennbarkeit der Wirkungsfortdauer von Cannabis bei Fahrtantritt nach mehr als einen Tag zurückliegendem Konsum des Rauschmittels

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrverbot und Geldbuße wegen fahrlässigen Führens eines PKW unter der Wirkung von Cannabis; Auswirkungen der Einnahme von Cannabis; Zugrundelegen von analytischen Grenzwerten bei der Bestimmung der Fahrtauglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Objektiver und subjektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und entsprechende Anforderungen an die Feststellung der Wirkstoffkonzentration nach Cannabiskonsum; Erkennbarkeit der Wirkung von zuvor genossenem Cannabis zum Tatzeitpunkt eines Verstoßes ...

  • blutalkohol PDF, S. 370

    Objektive/Subjektive Vorraussetzungen für Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG

  • Judicialis

    StVG § 24a; ; StVG § 24a Abs. 2

  • ra.de
  • sokolowski.org

    PKW-Fahrt 28 Stunden nach Cannabiskonsum

  • rechtsportal.de

    StVG § 24a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StVG § 24a Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum

  • IWW (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - Fahrlässigkeitsvorwurf bei der Drogenfahrt

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    PKW-Fahrt 28 Stunden nach Cannabiskonsum

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrlässige "Drogenfahrt" (Cannabiskonsum)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrlässige "Drogenfahrt" (Cannabiskonsum)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - THC - nicht automatisch strafbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1373
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

    Denn der Vorwurf schuldhafter Tatbegehung, sei dies vorsätzlich oder fahrlässig, bezieht sich nicht allein auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 3298).

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

    Es handelt sich hierbei nicht um Gefahrengrenzwerte oder feststehende Werte, ab denen die Leistungsfähigkeit gemindert ist, sondern um vom wissenschaftlichen Fortschritt abhängige, pharmakodynamische und rein analytische Grenzwerte (vgl. OLG Zweibrücken BA 2006, 235 ; Maatz BA 2004 Supplement 1, S. 9 ff.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Mit der Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene unter Hinweis darauf, dass § 24a Abs. 1 S. 1 und 2 StVG nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2004 (ZfS 2005, 149) verfassungskonform auszulegen sei, was vorliegend seiner Auffassung nach nicht geschehen sei, die Verletzung materiellen Rechts.

    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Denn an der Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. Senat NJW 2007, 309, 311; OLG Hamm, NJW 2005, 3299; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 Ss OWi 688/2005 - zit. nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Denn an der Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. Senat NJW 2007, 309, 311; OLG Hamm, NJW 2005, 3299; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 Ss OWi 688/2005 - zit. nach juris).
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).
  • OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01

    Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen "spürbaren" oder "messbaren" Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. OLG Zweibrücken VRS 102, 300; Leipziger Kommentar-König, StGB, 11. Auflage, § 316 Rn. 225; Janiszewski/Jagow/Burmann, aaO., § 24 a Rn. 7a).
  • OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05

    Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und innere

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07
    Denn an der Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht (vgl. Senat NJW 2007, 309, 311; OLG Hamm, NJW 2005, 3299; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 Ss OWi 688/2005 - zit. nach juris).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Während das vorlegende Oberlandesgericht Oldenburg davon ausgeht, dass allein die Feststellung einer mindestens den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut den tatrichterlichen Schluss auf ein insoweit sorgfaltswidriges Verhalten des Betroffenen tragen kann (ebenso OLG Celle, VRS 128, 297; KG, VRS 127, 244; HansOLG Bremen, DAR 2014, 588; OLG Koblenz, Blutalkohol 51, 351; OLG Frankfurt (Senat für Bußgeldsachen), NStZ-RR 2013, 47; vgl. auch OLG Hamm (3. Strafsenat), Blutalkohol 48, 288 zu Amphetamin; OLG Karlsruhe (2. Senat für Bußgeldsachen), DAR 2015, 401), vertreten die Oberlandesgerichte Karlsruhe - 1. Senat für Bußgeldsachen -, Stuttgart und Saarbrücken - letzteres tragend in dem Beschluss vom 16. März 2007 (NJW 2007, 1373) - die Auffassung, es könne bei einer "längere Zeit' nach dem Cannabiskonsum unternommenen Fahrt an der Erkennbarkeit der fortdauernden Cannabiswirkung für den Betroffenen fehlen, so dass aus einer festgestellten THC-Konzentration im Blut, die den analytischen Grenzwert erreicht, nur bei Vorliegen weiterer Beweisanzeichen auf ein im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG fahrlässiges Verhalten des Betroffenen gefolgert werden dürfe (ebenso OLG Hamm (2. Senat für Bußgeldsachen), StraFo 2012, 287; OLG Karlsruhe (3. Senat für Bußgeldsachen), Blutalkohol 49, 108 und NZV 2011, 413; OLG Braunschweig, Blutalkohol 47, 298 - nicht tragend; OLG Zweibrücken, Blutalkohol 46, 99; OLG Frankfurt (3. Strafsenat), NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm (4. Senat für Bußgeldsachen), NZV 2005, 428).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Vorsatz und Fahrlässigkeit müssen sich indes auch und gerade auf das Fahren unter Wirkung des Rauschmittels erstrecken (OLG Hamm, NStZ 2005, 710; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309; Beschl. v. 16.3.2007 - Ss (B) 5/2007 - Juris).
  • KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Da es selbst davon ausgeht, dass der Drogenkonsum am Vortag - eine zeitliche Eingrenzung nimmt es nicht vor - stattfand, hätte es nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373, 1374).
  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Da es selbst davon ausgeht, dass der Drogenkonsum am Vortag - eine zeitliche Eingrenzung nimmt es nicht vor - stattfand, hätte es nähere Ausführungen dazu machen müssen, aufgrund welcher Umstände sich der Betroffene hätte bewusst machen können oder müssen, dass der Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen hätte haben können (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373, 1374).
  • KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum:

    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2011 - 3 (5) SsBs 57/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, StV 2007, 307 und B. v. 16.9.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm, NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
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