Rechtsprechung
   BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • openjur.de

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • verkehrslexikon.de

    Zum Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen einer Beschädigung seines eigenen PKW auf einer damit angeordneten Fahrt

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  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGB § 670
    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW [Arbeitsrecht]

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 670 BGB wegen Beschädigung seines PKW - Bei Verschulden des Arbeitnehmers Anwendung des § 254 BGB analog - Anwendung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 254, § 611, § 670

  • RA Kotz

    Pkw-Unfall (Privatfahrzeug) bei Dienstfahrt - Ersatzpflicht des Arbeitsgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeberhaftung für Unfallschäden an Arbeitnehmerfahrzeug bei betrieblicher Nutzung - beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei Mitverschulden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Unfall auf Dienstreise

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Autofahrt

  • mitfugundrecht.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Autofahrt des Arbeitnehmers

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  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers für Verkehrsunfallschäden bei Einsatz des Arbeitnehmer-Fahrzeugs im Interesse des Arbeitgebers

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Für Unfall mit eigenem PKW auf Dienstfahrt kann der Arbeitgeber haften

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können bei Unfall mit eigenem Fahrzeug gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Unfallschäden haben

  • cbh.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Beschädigung seines Privat-PKW

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Schäden am Arbeitnehmer-Fahrzeug: Arbeitgeber haftet

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schäden am Arbeitnehmer-Fahrzeug: Arbeitgeber haftet

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Autofahrt

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 23.11.2006, Az.: 8 AZR 701/05 (Aufwendungsersatz des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW)" von RAin Eva Maria Fohrmann, FAinArbR, original erschienen in: DAR 2007, 534.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 1486
  • DB 2007, 1091
  • NZA 2007, 870



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10  

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2).

    Ist es dem Arbeitnehmer hingegen freigestellt, ob er zur Arbeitsstelle zu Fuß geht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt oder im eigenen Interesse sein Fahrzeug nutzt, erfolgt die Nutzung des Pkw nicht im Betätigungsbereich des Arbeitgebers (vgl. BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist ein Schaden im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingetreten, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2; 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - aaO).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09  

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (Senat 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2).

    In Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB bedeutet dies, dass im Falle leichtester Fahrlässigkeit eine Mithaftung des Arbeitnehmers entfällt (Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2).

  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08  

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).

    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).

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  • LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09  

    Ersatz von Fahrzeugschäden

    Um den Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers ein eigenes einsetzen hätte müssen, für das er dann die Unfallgefahr zu tragen hätte (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39; BAG v. 17.7. 1997 - 8 AZR 480/95, AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14).

    Die Beklagte hatte den Kläger weder aufgefordert, sein Fahrzeug, statt eines an sich von ihr zu stellenden Fahrzeuges, für anfallende Fahrten vom Aufenthaltsort während der Rufbereitschaft zur Arbeitsstelle zu benutzen (vgl. dazu BAG v. 23.11.2006, a.a.O.; Brox , Anm. AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6), noch hatte der Arbeitgeber den Aufenthaltsort, von dem aus der Arbeitnehmer im Falle des Abrufes zur Arbeit kommen musste, vorgegeben.

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 103/09  

    Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche

    67 Die Initiativlast für den Abschluss einzelner vertraglicher Zielvereinbarungen im Rahmen einer generellen Regelung hierzu - wie hier - obliegt grundsätzlich zunächst dem Arbeitgeber, da dieser in solchen Fällen, auch gegenüber leitenden Angestellten wie dem Kläger und bei vertraglicher Vereinbarung hierzu, das Direktionsrecht auszuüben und damit im Regelfall auch entsprechende Gespräche anzustoßen hat (vgl. auch LAG Berlin, U. v. 13.12.2006, 15 Sa 1135/06, ArbRB 2007, S. 130 - hier vom Kläger in Anl. K14, Bl. 103 d. A., zum Schriftsatz vom 01.02.2008 vorgelegt - LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 17.09.2008, 15 Sa 283/08 u. a., DB 2008, S. 2544 (LS) - vollständig in juris, nach Zurückverweisung durch Urteil des BAG vom 12.12.2007, aaO -).
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