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   BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06   

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https://dejure.org/2006,3679
BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06 (https://dejure.org/2006,3679)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06 (https://dejure.org/2006,3679)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 (https://dejure.org/2006,3679)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; § 103 StPO; § 105 StPO; § 106 Abs. 2 StPO
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss (inhaltliche Anforderungen; Darlegung der Verbindung zwischen Dritten und Beschuldigten in richterlichen Beschlüssen; eigenverantwortliche richterliche Prüfung; Stärke eines bestehenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG durch unverhältnismäßige und unzureichend begründete Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigtem

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Büroräumen eines Nichtbeschuldigten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen; Sinn und Zweck eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses (im Hinblick auf Art. 13 GG); Anforderungen an einen gerichtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 102 § 105
    Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Anforderungen an Durchsuchungsbeschluss bei einem Nichtbeschuldigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1804
  • WM 2006, 1740
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    bb) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegen zu treten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    bb) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegen zu treten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, NJW 2006, S. 976 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf verfahrenserhebliche Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 976 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Verbindungsdaten sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Maßnahme entgegenstehen (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 976 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    bb) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, NJW 2006, S. 976 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -).

    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfGK 1, 126 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    Sie entspricht den Begründungsanforderungen nach § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
    Sie entspricht den Begründungsanforderungen nach § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten

    Die Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdächtigen Person, die durch ihr Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, stellt besondere Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 -, NJW 2007, S. 1804 ).
  • AG Pirmasens, 17.12.2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

    Wohnungsdurchsuchung bei einem Nichtverdächtigen: Verwertbarkeit von

    Insofern gilt auch hier, dass notwendiger und grundsätzlich auch hinreichender Eingriffsanlass für Zwangsmaßnahmen in Strafverfahren der Verdacht einer Straftat ist, der auf konkreten Tatsachen beruhen muss, so dass vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen nicht ausreichend sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 23; Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 23).

    § 103 Abs. 1 S. 1 StPO verlangt für die Suche nach Beweismitteln bei Dritten die Angabe von Tatsachen, aus denen zu schießen ist, dass sich die gesuchte Sache gerade in den zu durchsuchenden Räumen befindet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 26).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, zitiert nach juris, Rdnr. 14; BVerfG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 BvR 984/04, 2 BvR 1018/04, 2 BvR 1030/04, zitiert nach juris, Rdnr. 29; BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 22; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 116; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 21).

    Hierbei ist auch der Grad des auf verfahrenserhebliche Information bezogenen Auffindeverdachtes zu bewerten, so dass im Einzelfall insbesondere die Vagheit des Auffindeverdachts der Maßnahme entgegenstehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.11.2005 - 2 BvR 728/05, 2 BvR 758/05, zitiert nach juris, Rdnr. 24; BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, zitiert nach juris, Rdnr. 121; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04, zitiert nach juris, Rn. 119; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 24).

    Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass die Durchsuchung bei einem Nichtbeschuldigten, der - wie hier - durch sein Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu dem Ermittlungsverfahren (hier das Ausgangsverfahren 4106 Js 11949/14) gegeben hat, erhöhte Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06, zitiert nach juris, Rdnr. 29).

  • BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 9/10

    Durchsuchung (Geschäftsräume; Filialapotheke; Verhältnismäßigkeit; besondere

    Die Vagheit des Auffindeverdachts kann allerdings gegen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sprechen und somit der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 -, NJW 2007, S. 1804 ff., juris, Rn. 36 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, ZAP-Fach 23, S. 797 f., juris, Rn. 20 f.).
  • VG Karlsruhe, 05.06.2019 - 1 K 1836/19

    (Eine Durchsuchungsanordnung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVGjuris: VwVG BW) ist

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, Beschluss vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06 -, juris Rn. 21; BVerfG, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10 u.a. -, juris Rn. 56; Sodan, Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 13 Rn. 1).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG, Beschluss vom 8.3.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 BvR 299/06 -, juris Rn. 21).

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07

    Durchsuchung der Wohnung eines Nichtbeschuldigten; Widerstand gegen

    Es hat auch nicht erkennbar geprüft, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist (BVerfG NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110; NJW 2007, 1804).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
    Die Durchsuchung nach § 103 StPO bei einer nicht verdächtigen Person, die durch ihr Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, stellt besondere Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 - juris Rn. 65; Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 - juris).
  • LG Hamburg, 18.09.2018 - 608 Qs 26/18

    Durchsuchung bei einer anderen Person: Aufforderung zur freiwilligen Herausgabe

    Die Durchsuchung beim Nichtverdächtigen ist gemäß § 103 StPO nur unter engeren Voraussetzungen zulässig als eine Durchsuchung beim Verdächtigen nach § 102 StPO (BVerfG, Beschl. v. 03.07.2006 - 2 BvR 299/06) und stellt erhöhte Anforderungen an die Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 22 I 36/21

    Abschiebung Durchsuchung Krankenhaus Klinik Psychiatrie

    vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 2006 - 2 BvR 299/06 -, NJW 2007, 1804 = juris Rn. 29, zu § 103 StPO.
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
    Es müssen insbesondere konkrete Gründe dafür sprechen, dass der zu suchende Beweisgegenstand in den zu durchsuchenden Räumlichkeiten des Unverdächtigen gefunden werden kann (vgl. zu Art. 13 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13 - juris; Beschluss vom 3. Juli 2006, NJW 2007, 1804 [1805]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23
    Sie steht bei der dem Richter obliegenden umfassenden Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 - juris Rn. 18; Beschluss vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. - juris Rn. 36; Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 299/06 - juris Rn. 23 f.; Beschluss vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08 - juris Rn. 25; Beschluss vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. - juris Rn. 25) nicht außer Verhältnis zum Anlass der Maßnahme.
  • OVG Bremen, 26.10.2023 - 2 S 302/23

    Durchsuchung zur Nachtzeit; Durchsuchungsanordnung

  • LG Limburg, 22.06.2012 - 1 Qs 72/12

    Durchsuchungsanordnung von Wohn- und Geschäftsräumen: Unverhältnismäßige und

  • VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 22 I 82/22
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2023 - 11 S 198/23

    Durchsuchungsanordnung bezüglich der Wohnung eines Dritten bei unklarem

  • VG Göttingen, 27.04.2023 - 1 E 142/23

    Abschiebung; Dritter; Durchsuchung; Antrag auf richterliche Anordnung der

  • LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09

    Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen

  • LG Dresden, 05.09.2011 - 5 Qs 59/11

    Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Anordnung einer Durchsuchung

  • LG Ulm, 04.06.2007 - 2 Qs 2049/07

    Durchsuchung & Beschlagnahme - Durchsuchung in Privaträumen eines

  • LG Braunschweig, 11.09.2012 - 9 Qs 136/12

    Durchsuchung, Durchsuchung der Geschäftsräume, Kanzlei, Rechtsanwaltskanzlei,

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