Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 19.02.2007

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05   

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https://dejure.org/2006,2886
BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05 (https://dejure.org/2006,2886)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 StR 403/05 (https://dejure.org/2006,2886)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 StR 403/05 (https://dejure.org/2006,2886)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; Art. 57 Ukrainisches ZGB; Art. 58 Ukrainisches ZGB; Art. 374 Ukrainisches ZGB; § 3 StGB; § 9 Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 5 StPO
    Untreue (Treubruchstatbestand; Vermögensschaden); Scheingeschäft (Vorstellung des Vertreters); internationales Strafrecht (Tatortregel; Tatbestandsverwirklichung; außertatbestandsmäßige Tatfolgen); Aufklärungspflicht (Ladung von Auslandszeugen; Verhältnismäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewirkung einer vermeintlichen Kreditgewährung als Untreue; Abschluss eines Darlehensvertrages zum Schein; Anwendbarkeit deutschen Strafrechts; Gerichtliche Pflicht zur Ladung eines Auslandszeugen

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 3; ; StGB § 9 Abs. 1; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 266 Abs. 1; ; ZGB § 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1 § 3 § 9 Abs. 1
    Nachweis eines Scheingeschäfts bei der Untreue; Tatort bei der Untreue

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1897 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Insofern ist es für das Revisionsverfahren ohne Belang, wo sie sich derzeit aufhalten (vgl. BGH NStZ 2001, 588).
  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Auslandszeugen gebietet (vgl. BGHSt 40, 60, 62), sind neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit andererseits abzuwägen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 10).
  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dem das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege zugrunde liegt (vgl. Gribbohm aaO § 7 Rdn. 2, 68), wird davon abhängen, ob sich die Angeklagten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und die Tat in der Ukraine noch mit Strafe bedroht ist (vgl. BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 m. w. N. zu der streitigen Frage, ob allein auf die materiellrechtliche Strafbarkeit - hier: Art. 87 des Strafgesetzbuches der Ukraine - oder auch auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit abzustellen ist).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Auslandszeugen gebietet (vgl. BGHSt 40, 60, 62), sind neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit andererseits abzuwägen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 10).
  • BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97

    Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    Unter Umständen ist im Wege des Freibeweises zu klären, ob von dem Auslandszeugen relevante Bekundungen zur Beweisfrage zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 178).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05
    a) Der neue Tatrichter wird vor Durchführung der neuen Hauptverhandlung Gelegenheit zu der Prüfung haben, ob auf die den Angeklagten vorgeworfene Tat deutsches Strafrecht anzuwenden ist oder das Verfahrenshindernis fehlender deutscher Strafgerichtsbarkeit (vgl. BGH NStZ 1986, 320) besteht.
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht oder nicht mehr relevant sind, begründen keinen Tatort (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2006 -3 StR 403/05, NStZ-RR 2007, 48, 50; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 2008 -82 Ss 89/08, NStZ-RR 2009, 84; MüKo-StGB/Ambos aaO, § 9 Rn. 16).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) Für die Prüfung, ob nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB der Täter "im Inland betroffen ... wird", ist der Zeitpunkt des Urteils in der letzten Tatsacheninstanz, nicht derjenige der revisionsgerichtlichen Entscheidung maßgebend (s. BGH, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 403/05, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Inland 1; LK/Werle/Jeßberger, StGB, 13. Aufl., § 7 Rn. 94; SSW-StGB/Satzger, 5. Aufl., § 7 Rn. 11).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    In einem solchen Fall ist dem legitimen Anliegen eines Angeklagten, sich gegen die aus dem Ausland stammenden und ihn belastenden Beweismittel durch die Benennung von im Ausland ansässigen Entlastungszeugen zu verteidigen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass an die Ablehnung eines solchen Beweisantrags strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. für die Ablehnung eines Beweisantrags nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO: BGH wistra 2006, 426, 428; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 213).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 1 Ws 191/07

    Verfahrenseinstellung nach § 206a Strafgesetzbuch (StGB) mangels Bestehens der

    aa) Soweit die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Beschwerdebegründung darauf abstellt, dass entgegen der Auffassung des Landgerichts eine deutsche Gerichtsbarkeit gegeben sei, steht dies zunächst in Widerspruch zu den gerade für das vorliegende Verfahren geltenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 27. Juni 2006 (Az.: 3 StR 403/05), die Zweifel an deren Bedeutungsgehalt nicht zulassen.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2040
VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07 (https://dejure.org/2007,2040)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.02.2007 - 2 TG 13/07 (https://dejure.org/2007,2040)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 2 TG 13/07 (https://dejure.org/2007,2040)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 4 S 3 FeV, § 28 Abs 5 FeV, Art 11 Abs 2 EGRL 126/2006, Art 11 Abs 4 S 2 EGRL 126/2006, Art 8 Abs 2 EWGRL 439/91
    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Gebrauchens einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Maßnahmen zur Eindämmung des sog. Führerscheintourismus; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (KFZ) bei Alkoholmissbrauch

  • verkehrsrechtsforum.de
  • blutalkohol PDF, S. 444

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    FeV § 28 Abs. 4 S. 3; ; FeV § 28 Abs. 5; ; RL 2006/126/EG Art. 11 Abs. 2; ; RL 2006/126/EG Art. 11 Abs. 4; ; RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; RL 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4; ; StVG § 3 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnis: Aberkennung des Rechts, von einer Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurde - EU-Fahrerlaubnis, Führerschein-Richtlinie, Führerschein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Unklarheiten bei der Anwendung der 3. FS-Richtlinie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1897
  • NVwZ 2007, 1335 (Ls.)
  • NZV 2007, 379
  • DVBl 2007, 710 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auch nach dem Beschluss vom 28. September 2006 (C-340/05, DAR 2007, 77) nicht sicher zu entnehmen, dass insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der 3. Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403, 18) § 28 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 FeV auch in Fällen nicht anwendbar sind, in denen eine Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde, um den Entzug einer Fahrerlaubnis im eigenen Mitgliedstaat zu unterlaufen.

    Die Beantwortung der Frage, inwieweit die Behörde eines Mitgliedstaates auch in Fällen von Rechtsmissbrauch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 30.08.2006 - 1 M 59/06 -, Hamburgisches OVG, B. v. 22.11.2006, DAR 2007, 103) unter dem Gesichtspunkt der in der Richtlinie 91/439/EWG ausdrücklich hervorgehobenen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ohne Anwendung der Regelungen des Art. 8 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 der Richtlinie verpflichtet ist, den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, dürfte auch nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 28. September 2006( - C-340/05 - Kremer, DAR 2007, 77) noch offen sein.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Der Senat hat dies in seinem Grundsatzbeschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - (NZV 2006, 668) insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1725) und vom 6. April 2006 (- C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) dargelegt und begründet.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Der Senat hat dies in seinem Grundsatzbeschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - (NZV 2006, 668) insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1725) und vom 6. April 2006 (- C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) dargelegt und begründet.
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Die Beantwortung der Frage, inwieweit die Behörde eines Mitgliedstaates auch in Fällen von Rechtsmissbrauch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 30.08.2006 - 1 M 59/06 -, Hamburgisches OVG, B. v. 22.11.2006, DAR 2007, 103) unter dem Gesichtspunkt der in der Richtlinie 91/439/EWG ausdrücklich hervorgehobenen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ohne Anwendung der Regelungen des Art. 8 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 der Richtlinie verpflichtet ist, den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, dürfte auch nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 28. September 2006( - C-340/05 - Kremer, DAR 2007, 77) noch offen sein.
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Der Senat hat dies in seinem Grundsatzbeschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 - (NZV 2006, 668) insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (- C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1725) und vom 6. April 2006 (- C-227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) dargelegt und begründet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Die Beantwortung der Frage, inwieweit die Behörde eines Mitgliedstaates auch in Fällen von Rechtsmissbrauch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 30.08.2006 - 1 M 59/06 -, Hamburgisches OVG, B. v. 22.11.2006, DAR 2007, 103) unter dem Gesichtspunkt der in der Richtlinie 91/439/EWG ausdrücklich hervorgehobenen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ohne Anwendung der Regelungen des Art. 8 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 der Richtlinie verpflichtet ist, den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, dürfte auch nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 28. September 2006( - C-340/05 - Kremer, DAR 2007, 77) noch offen sein.
  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
    Die von dem Senat insbesondere im Hinblick auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts Chemnitz (B. v. 11.07.2000 - 2 K 1380/05 -) erwartete Klärung der oben genannten Fragen liegt damit noch nicht vor.
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    Beschluss v. 12. Februar 2007 - 2 TG 1307, NJW 2007, 1897 , folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht (ebenso OLG München, s. o.).
  • VG Koblenz, 30.04.2007 - 5 L 496/07

    Rechtsmissbräuchlicher Â"FührerscheintourismusÂ'

    Hinzu kommt, dass der - künftig Art. 8 der Führerschein-Richtlinie ersetzende - Art. 11 der neuen Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zwar gemäß deren Art. 18 erst ab dem 19. Januar 2009 gilt, aber dennoch nicht auszuschließen ist, dass der Europäische Gerichtshof bei der Auslegung der derzeit geltenden Regelung den im Rahmen der Neufassung der Richtlinie erklärten Willen des EU-Gesetzgebers zur Bekämpfung des "Führerschein-Tourismus" zunehmend berücksichtigt (vgl. hierzu ausführlich HessVGH, Beschluß vom 19. Februar 2007 - 2 TG 13/07 [juris], Rn. 5 ff.).

    Bereits jetzt kann überdies festgehalten werden, dass namhafte Obergerichte ihre Rechtsprechung zum "Führerschein-Tourismus" auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache "Kremer" aufrechterhalten (s. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 16 B 178/07 [juris] und HessVGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 2 TG 13/07 [juris]).

  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

    14 Angesichts dieser Rechtslage, die nach den vorstehenden Ausführungen im Einklang steht mit der 2. EU-Führerschein-Richtlinie, kann es dahingestellt bleiben, ob die (neue) Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 ( ABl. L 403/18 ff. ) - EGRL 2006/126 (3. EU-Führerschein-Richtlinie) - weitergehende Ausnahmen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen in anderen Mitgliedstaaten normiert und nach Art. 11 Nr. 4 Abs. 2 EGRL 2006/126 sogar geböte, dass ein Mitgliedstaat der EU in einem Fall wie dem vorliegenden einer Fahrerlaubnis die Anerkennung versagt ( vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 19.02.2007 - 2 TG 13/07 - Hailbronner/Thoms, a.a.O.; Geiger, DAR 2007, 126; Thoms, DAR 2007, 287 ).

    Ebenfalls kann es dahingestellt bleiben, ob die 3. EU-Führerschein-Richtlinie im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck, dem EU-Führerscheintourismus entgegenzuwirken, lediglich eine Klarstellung des schon bisher geltenden Rechts bezweckt, so dass Art. 8 Abs. 2 EWGRL 439/91 bereits jetzt im Lichte des neuen Art. 11 EGRL 2006/126 auszulegen ist ( vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. vom 19.02.2007, a.a.O. ).

  • VGH Hessen, 04.12.2009 - 2 B 2138/09

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in

    Für ein solches Ergebnis lassen sich der Neufassung der Richtlinie 2006, die ausdrücklich der Bekämpfung des "Führerscheintourismus" dienen soll (vgl. dazu Hess. VGH , B. v. 19.02.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897 ), keinen Anhaltspunkte entnehmen.
  • OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 B 238/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Nach alledem kann für die Entscheidung über die Beschwerde dahingestellt bleiben, ob dem Antragsteller auch deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 20.02.2006 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u.a. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.02.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501.
  • OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

    Zwar sieht der Senat die Frage, ob demjenigen das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden darf, der aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften eine ausländische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Koblenz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Kassel, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Münster, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Greifswald, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501, auch nach den erwähnten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008 a.a.O. als noch nicht abschließend entschieden an vgl. dazu ausführlich den Beschluss des Senats vom 11.9.2008 - 1 B 286/08 -.
  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Frage zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006, VRS 111, 314, 320; ebenso wohl ThürOVG, Beschluss vom 29.06.2006, VRS 111, 288, 301, sowie ThürOVG, Beschluss vom 27.04.2007, DAR 2007, 538, 539) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2007, VRS 112, 377, 379).
  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

    Andere Oberverwaltungsgerichte sehen diese Fragen zwar noch nicht als definitiv geklärt an, gehen aber davon aus, dass auch unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts gewichtige Gründe dafür sprechen, die öffentliche Verwaltung sei in Fällen missbräuchlichen Erwerbs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis entweder zu deren Nichtanerkennung im Inland (so VGH BW vom 21.7.2006 VRS 111 [2006], 314; ebenso wohl ThürOVG vom 29.6.2006 VRS 111 [2006], 288, sowie ThürOVG vom 27.4.2007 DAR 2007, 538) oder aber - ggf. im Anschluss an eine nach Maßgabe des deutschen Rechts durchgeführte Überprüfung der Fahreignung - zum Erlass von "Aberkennungsentscheidungen" berechtigt (so z.B. OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2006 Blutalkohol 44 [2007], 193; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114; HessVGH vom 3.8.2006 VRS 111 [2006], 474; HessVGH vom 19.2.2007 VRS 112 [2007], 377; NdsOVG vom 14.12.2006 ZfS 2007, 235; OVG NW vom 13.9.2006 VRS 111 [2006], 466; OVG NW vom 31.10.2006 Az. 16 B 1363/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 23.2.2007 NZV 2007, 266; OVG NW vom 6.3.2007 Az. 16 B 236/07, zit. nach Juris; OVG NW vom 12.7.2007 Az. 16 B 672/07, zit. nach Juris; SächsOVG vom 13.2.2007 DÖV 2007, 562).
  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

    Infolge dessen kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die angefochtene Verfügung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, maßgeblich darauf an, ob dem Antragsteller deshalb das Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden durfte, weil er aufgrund rechtsmissbräuchlicher Umgehung der inländischen Vorschriften am 1.10.2007 eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat, die er in der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Klärung vorhandener Eignungszweifel nicht hätte erlangen können vgl. zum missbräuchlichen Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis im Wege des sogenannten "Führerscheintourismus" u. a. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.4.2008 - 12 ME 372/07 -, Blutalkohol 45, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.6.2007 - 10 B 10291/07 -, NJW 2007, 2650 = AS RP-SL 34, 406; VGH Hessen, Beschluss vom 19.2.2007 - 2 TG 13/07 -, NJW 2007, 1897; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.2.2007 - 16 B 178/07 -, NZV 2007, 266 = Blutalkohol 44, 265; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, NJW 2007, 1154 = Blutalkohol 43, 501. Im vorliegenden Fall spricht - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - alles dafür, dass der Antragsteller die tschechische Fahrerlaubnis deshalb erworben hat, weil er sich nicht der gebotenen Überprüfung seiner Fahreignung, insbesondere einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, stellen wollte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - 16 B 948/11

    Notwendigkeit des Nachweises des Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 16 B 72/11

    Verpflichtung zur Vorlage oder Übersendung eines tschechischen Führerscheins

  • VGH Bayern, 17.01.2008 - 11 ZB 07.105

    Antrag auf Zulassung der Berufung

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