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   BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05   

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BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05 (https://dejure.org/2007,473)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 AZR 731/05 (https://dejure.org/2007,473)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 (https://dejure.org/2007,473)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Personenbedingte Kündigung

  • openjur.de

    Kündigung wegen Sozialversicherungspflicht einer studentischen Aushilfe

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines im Botendienst eines Flughafens tätigen Studenten als personenbedingter Kündigungsgrund; Anerkennung der Studenteneigenschaft als wesentliche Arbeitsbedingung; Folgen einer der Störung der Geschäftsgrundlage vergleichbaren ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung wegen Sozialversicherungspflicht einer studentischen Aushilfe

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • RA Kotz

    Studiendauer (überlange) und keine Sozialversicherungsfreiheit - Kündigungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung aus personenbedingten Gründen ? Bei Möglichkeit der Vertragsanpassung keine Berechtigung zur Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Wegfall der Versicherungsfreiheit kein Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Studentische Aushilfe arbeitet sozialversicherungsfrei - Ändert sich dies, stellt das für den Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund dar

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsfreiheit: Wegfall ist kein personenbedingter Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines ewigen Studenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers kein personenbedingter Kündigungsgrund - Bundesarbeitsgericht zum Werkstudentenprivileg

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.1.2007)

    Jobs von Dauerstudenten // Ende der Sozialversicherungsfreiheit kein Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Personenbedingte Kündigung: Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 32
  • NJW 2007, 1901
  • MDR 2007, 892
  • NZA 2007, 680
  • DB 2007, 2603
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Es kann weiter dahinstehen, ob die Vereinbarung eines befristeten bzw. bedingten Studentenarbeitsverhältnisses auch im Interesse des Arbeitgebers erfolgen kann, weil er etwa ein berechtigtes Interesse daran haben kann, für bestimmte einfache Tätigkeiten - wie im Gepäckdienst - nicht langfristig eine Vielzahl nach einem Studium überqualifizierte und unzufriedene Mitarbeiter einsetzen zu müssen (vgl. auch BAG 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 561/97 - BAGE 90, 103).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Damit haben sie keine für die vereinbarte Arbeitsleistung notwendige und sachlich gerechtfertigte Anforderung (zum Anforderungsprofil: vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132) definiert, sondern lediglich die sozialversicherungsrechtlichen Folgebedingungen (Sozialversicherungsfreiheit von Studenten) festgestellt.
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Es kann weiter dahinstehen, ob die Vereinbarung eines befristeten bzw. bedingten Studentenarbeitsverhältnisses auch im Interesse des Arbeitgebers erfolgen kann, weil er etwa ein berechtigtes Interesse daran haben kann, für bestimmte einfache Tätigkeiten - wie im Gepäckdienst - nicht langfristig eine Vielzahl nach einem Studium überqualifizierte und unzufriedene Mitarbeiter einsetzen zu müssen (vgl. auch BAG 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 561/97 - BAGE 90, 103).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1189; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 266; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 176; ErfK/Ascheid/Oetker 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 117).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Dementsprechend hätte die Beklagte allenfalls eine Änderungs-, nicht jedoch eine Beendigungskündigung aussprechen können (vgl. auch § 313 Abs. 3 BGB; siehe im Einzelnen BAG 16. Mai 2002 - 2 AZR 292/01 - EzA KSchG § 2 Nr. 46; APS/Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 69).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1189; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 266; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 176; ErfK/Ascheid/Oetker 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 117).
  • LAG Hessen, 15.04.2005 - 6 Sa 907/04
    Auszug aus BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2005 - 17/6 Sa 907/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Eine Kündigung ist aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedingt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften - ohne dass ihm das vorwerfbar wäre - nicht (mehr) in der Lage ist, die Leistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - Rn. 15, BAGE 121, 32) .
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Die Erreichung des Vertragszwecks muss durch den in der Sphäre des Arbeitnehmers liegenden Umstand nicht nur vorübergehend zumindest teilweise unmöglich sein (Senat 18. September 2008 - 2 AZR 976/06 - Rn. 22, EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 23; 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - Rn. 15, BAGE 121, 32).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 976/06

    Personenbedingte Kündigung - studentische Hilfskraft

    a) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44).
  • ArbG Düsseldorf, 17.12.2015 - 7 Ca 4616/15

    Kündigung wegen Adipositas

    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, um zukünftig seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (BAG 18.1.2007 - 2 AZR 731/05 - Rn. 15, BAGE 121, 32; BAG 18.9.2008 - 2 AZR 976/06 - Rn. 22, NZA 2009, 425; vgl. auch: BAG 10.4.2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 26 m.w.N., NZA 2014, 1197).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07

    Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes

    Unter diesem Gesichtspunkt kommt ein wichtiger Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn schwere Verfehlungen, insbesondere Straftaten des Arbeitnehmers außerhalb des dienstlichen Bereichs bei objektiver Betrachtung die Prognose rechtfertigen, der Arbeitnehmer werde seine Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr zuverlässig oder ordnungsgemäß erfüllen (vgl. zur ordentlichen Kündigung Senat 18. Januar 2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32, 34; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32, 44; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 1 Rn. 595; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 741).
  • LAG Köln, 14.03.2019 - 6 Sa 489/18

    Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung

    Die Erreichung des Vertragszwecks muss durch den in der Sphäre der Arbeitnehmerin liegenden Umstand nicht nur vorübergehend zumindest teilweise unmöglich sein (BAG 18.09.2008 - 2 AZR 976/06 - 18.01.2007 - 2 AZR 731/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 15.02.2011 - 16 Sa 1016/10

    Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein personenbedingter Kündigungsgrund vor, wenn der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend die Fähigkeit und Eignung nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen (BAG v. 18.01.2007 - 2 AZR 731/05 - BAGE 121, 32; KR-Griebeling § 1 KSchG Rnr. 266 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 8 Sa 313/08

    Betriebsbedingte Kündigung; ultima ratio/freier Arbeitsplatz; mit

    Träfe dieser Ansatz zu, ließe sich ebenso das Konzept "hire and fire" oder "Beschäftigung nur von sozialversicherungsfreien Studenten" als Ausdruck einer freien Unternehmerentscheidung darstellen (zur Festlegung eines solchen "Anforderungsprofils" und zum Kündigungsgrund des "Eignungsmangels" vgl. BAG, 18.01.2007, 2 ZR 731/05, NZA 2007, 680).
  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet werden, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht mehr besitzt, um zukünftig die geschuldete Arbeitsleistung - ganz oder teilweise - zu erbringen (BAG 20.05.1988 - 2 AZR 682/87 - AP KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 9; BAG 18.01.2007 - 2 AZR 731/05 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 26 m.w.N.).
  • ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10

    Kündigung eines "Hilfsbeamten" wegen Minderleistung bei der Einleitung von

    Eine personenbedingte Kündigung ist daher im Falle der (teilweisen) Nicht- oder Schlechtleistung der geschuldeten Arbeit möglich (BAG 18.01.2007 - 2 AZR 731/05, NJW 2007, 1901).
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