Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.07.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2006 - C-452/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,173
EuGH, 03.10.2006 - C-452/04 (https://dejure.org/2006,173)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2006 - C-452/04 (https://dejure.org/2006,173)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2006 - C-452/04 (https://dejure.org/2006,173)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen - Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit - Gewerbsmäßige Kreditvergabe - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fidium Finanz

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen - Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit - Gewerbsmäßige Kreditvergabe - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem ...

  • EU-Kommission PDF

    Fidium Finanz

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen - Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit - Gewerbsmäßige Kreditvergabe - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem ...

  • EU-Kommission

    Fidium Finanz

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Ausübung der Dienstleistungsfreiheit im Europäischen Wirtschaftsraum; Freier Kapitalverkehr zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland; Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit eines in einem Drittstaat ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 49; ; EG Art. 56; ; EG Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EG Art. 49; EG Art. 56; EG Art. 58
    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen - Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit - Gewerbsmäßige Kreditvergabe - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlaubnisvorbehalt für die gewerbsmäßige Kreditvergabe gegenüber Angehörigen eines Drittstaates

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbsmäßige Kreditvergabe: Abgrenzung Kapitalverkehrsfreiheit zur Dienstleistungsfreiheit ? Ein in einem Drittstaat ansässiges Unternehmen kann sich nicht auf Dienstleistungsfreiheit berufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE GEWERBSMÄSSIGE KREDITVERGABE DURCH EIN IN EINEM DRITTSTAAT ANSÄSSIGES UNTERNEHMEN NICHT ENTGEGEN

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Artikel 49, 56, 58 EG; § 53 Abs. 1 KWG; 50 Abs. 1 EG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Fidium Finanz

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen - Ausschließlich oder hauptsächlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtete Tätigkeit - Gewerbsmäßige Kreditvergabe - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 49, 56, 58; KWG § 32
    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht durch Untersagung erlaubnispflichtiger Bankgeschäfte von Drittstaatunternehmen in EU-Mitgliedstaat ohne dortigen Sitz ("Fidium Finanz AG")

  • fiala.de PDF (Kurzinformation)

    Erlaubnispflicht für Finanzdienstleister aus Drittstaaten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßige Kreditvergabe: Ein in einem Drittstaat ansässiges Unternehmen kann sich nicht auf Dienstleistungsfreiheit berufen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.10.2006)

    Kein Schweizer Kredit ohne deutsche Genehmigung // deutsche Auflagen für Nicht-EU-Banken gebilligt

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2004 in Sachen Fidium Finanz AG gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 49, 56 und 58 EG - In einem Drittstaat ansässiges Unternehmen, dessen Tätigkeit der Darlehensgewährung ausschließlich auf das Gebiet eines Mitgliedstaats gerichtet ist - Erfordernis einer vorherigen Genehmigung in dem Mitgliedstaat, in dem die Leistung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 204 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1899
  • ZIP 2006, 702
  • EuZW 2006, 689
  • WM 2006, 1949
  • DB 2006, 2456
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    34 Betrifft aber eine innerstaatliche Maßnahme sowohl den freien Dienstleistungsverkehr als auch den freien Kapitalverkehr, ist zu prüfen, inwieweit diese Maßnahme die Ausübung dieser Grundfreiheiten berührt und ob unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen eine von ihnen hinter die andere zurücktritt (vgl. entsprechend Urteile vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 47, und vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache C-36/02, Omega, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 27, sowie Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 14. Juli 2000 in der Sache State Management Debt Agency/Islandsbanki-FBA, E-1/00, EFTA Court Report 2000-2001, S. 8, Randnr. 32).

    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. entsprechend Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, Karner, Randnr. 46, Omega, Randnr. 26, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-20/03, Burmanjer u. a., Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).

    Dabei handelt es sich allerdings nur um eine zwangsläufige Folge der Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs (vgl. in diesem Sinne Urteile Omega, Randnr. 27, und vom 12. September 2006 in der Rechtssache C-196/04, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 33; vgl. auch entsprechend Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 34).

  • EuGH, 09.07.1997 - C-222/95

    Parodi

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    39 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 49 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 11, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 17).

    Ein solches Erfordernis ist nur zulässig, wenn es nachweislich eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. u. a. Urteile Parodi, Randnr. 31, und Kommission/Italien, Randnr. 30).

  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    34 Betrifft aber eine innerstaatliche Maßnahme sowohl den freien Dienstleistungsverkehr als auch den freien Kapitalverkehr, ist zu prüfen, inwieweit diese Maßnahme die Ausübung dieser Grundfreiheiten berührt und ob unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen eine von ihnen hinter die andere zurücktritt (vgl. entsprechend Urteile vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 47, und vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache C-36/02, Omega, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 27, sowie Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 14. Juli 2000 in der Sache State Management Debt Agency/Islandsbanki-FBA, E-1/00, EFTA Court Report 2000-2001, S. 8, Randnr. 32).

    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. entsprechend Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, Karner, Randnr. 46, Omega, Randnr. 26, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-20/03, Burmanjer u. a., Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    Nach ständiger Rechtsprechung sind als Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 22).

    Ein solches Erfordernis ist nur zulässig, wenn es nachweislich eine unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung des verfolgten Zieles ist (vgl. u. a. Urteile Parodi, Randnr. 31, und Kommission/Italien, Randnr. 30).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    Wie der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Randnr. 81) festgestellt hat, ist Ziel des letztgenannten Kapitels, den freien Dienstleistungsverkehr zugunsten der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    Da jedoch Artikel 56 EG im Wesentlichen den Inhalt des Artikels 1 der Richtlinie 88/361 übernommen hat und ungeachtet dessen, dass diese Richtlinie auf die Artikel 69 und 70 Absatz 1 EWG-Vertrag gestützt ist (die Artikel 67 bis 73 EWG-Vertrag sind durch die Artikel 73b EG-Vertrag bis 73g EG-Vertrag ersetzt worden, jetzt Artikel 56 EG bis 60 EG), behält die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffes des Kapitalverkehrs (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21, vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39).
  • EFTA-Gerichtshof, 14.07.2000 - E-1/00

    State Debt Management Agency v Íslandsbanki-FBA hf. - Free movement of capital -

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    34 Betrifft aber eine innerstaatliche Maßnahme sowohl den freien Dienstleistungsverkehr als auch den freien Kapitalverkehr, ist zu prüfen, inwieweit diese Maßnahme die Ausübung dieser Grundfreiheiten berührt und ob unter den im Ausgangsverfahren gegebenen Umständen eine von ihnen hinter die andere zurücktritt (vgl. entsprechend Urteile vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 47, und vom 14. Oktober 2004 in der Rechtssache C-36/02, Omega, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 27, sowie Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 14. Juli 2000 in der Sache State Management Debt Agency/Islandsbanki-FBA, E-1/00, EFTA Court Report 2000-2001, S. 8, Randnr. 32).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    Da jedoch Artikel 56 EG im Wesentlichen den Inhalt des Artikels 1 der Richtlinie 88/361 übernommen hat und ungeachtet dessen, dass diese Richtlinie auf die Artikel 69 und 70 Absatz 1 EWG-Vertrag gestützt ist (die Artikel 67 bis 73 EWG-Vertrag sind durch die Artikel 73b EG-Vertrag bis 73g EG-Vertrag ersetzt worden, jetzt Artikel 56 EG bis 60 EG), behält die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffes des Kapitalverkehrs (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21, vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. entsprechend Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, Karner, Randnr. 46, Omega, Randnr. 26, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-20/03, Burmanjer u. a., Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).
  • EuGH, 05.03.2002 - C-524/99

    Reisch - Freier Kapitalverkehr

    Auszug aus EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
    Da jedoch Artikel 56 EG im Wesentlichen den Inhalt des Artikels 1 der Richtlinie 88/361 übernommen hat und ungeachtet dessen, dass diese Richtlinie auf die Artikel 69 und 70 Absatz 1 EWG-Vertrag gestützt ist (die Artikel 67 bis 73 EWG-Vertrag sind durch die Artikel 73b EG-Vertrag bis 73g EG-Vertrag ersetzt worden, jetzt Artikel 56 EG bis 60 EG), behält die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffes des Kapitalverkehrs (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-222/97, Trummer und Mayer, Slg. 1999, I-1661, Randnr. 21, vom 5. März 2002 in den Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99, Reisch u. a., Slg. 2002, I-2157, Randnr. 30, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

  • EuGH, 05.03.2002 - C-526/99

    Reisch - Freier Kapitalverkehr

  • EuGH, 26.05.2005 - C-20/03

    Burmanjer u.a. - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • EuGH, 05.03.2002 - C-515/99

    Reisch

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Soweit die im Ausgangsverfahren fragliche Steuerregelung beschränkende Wirkungen auf die Freiheit des Kapitalverkehrs haben sollte, wären solche Wirkungen eine zwangsläufige Folge einer eventuellen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und rechtfertigen keine Prüfung dieser Steuerregelung anhand von Art. 56 EG (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 33, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Da der Gesichtspunkt des freien Warenverkehrs gegenüber dem der Dienstleistungsfreiheit völlig zweitrangig ist und mit ihm zusammenhängt, prüft der Gerichtshof die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung nur im Hinblick auf die letztgenannte Grundfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 25. März 2004, Karner, C-71/02, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 46, vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 26, vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 34, und vom 1. Juli 2010, Dijkman und Dijkman-Laveleije, C-233/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Steht aber eine nationale Maßnahme gleichzeitig mit mehreren Grundfreiheiten im Zusammenhang, prüft der Gerichtshof sie grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls die anderen Freiheiten dieser ersten gegenüber völlig zweitrangig sind und ihr zugeordnet werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2915
BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 (https://dejure.org/2006,2915)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 (https://dejure.org/2006,2915)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 (https://dejure.org/2006,2915)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 168 c Abs. 2 StPO
    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende Konfrontationsmöglichkeit; besonders vorsichtige Beweiswürdigung); kein Anwesenheitsrecht von Beschuldigten und Verteidiger bei polizeilichen und richterlichen Vernehmungen von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsverwerfung im Strafprozess - Zum Einfluss der Garantie eines fairen Verfahrens auf die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei fehlender Möglichkeit des Angeklagten zur Zeugenbefragung

  • Wolters Kluwer

    Schutz der Verteidigungsbelange des Beschuldigten im deutschen Strafprozess durch verfahrensrechtliche Garantien; Berührung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch verfahrensrechtliche Gestaltungen ; Verpflichtung zu einer richterlichen Zeugenvernehmung; ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Verwertung von polizeilichen Zeugenvernehmungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 355
  • NJW 2007, 204
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    a) Die im deutschen Strafprozess durch die Einräumung bedeutsamer Mitwirkungsrechte gekennzeichneten Verteidigungsbelange des Beschuldigten sind von Verfassungs wegen durch verfahrensrechtliche Garantien geschützt, die sich neben den wichtigsten speziellen Verfahrensgrundrechten - wie den Ansprüchen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) - aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), insbesondere aber dem Rechtsstaatsprinzip ergeben (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    (1) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei polizeilichen Vernehmungen Anwesenheitsrechte von Verteidigern und weiteren Beschuldigten nicht vorgesehen sind; gleiches gilt für die an dem Gesetzeswortlaut des § 168 c Abs. 2 StPO orientierte Auslegung, nach der ein derartiges Anwesenheitsrecht auch bei der richterlichen Vernehmung einer anderen Person als der eines Zeugen im Vorverfahren, namentlich eines Beschuldigten, grundsätzlich nicht besteht (vgl. BVerfGE 96, 68 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einschlägig, so sind die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen, und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Mit Beschluss vom 22.6.2005 hat der BGH die Revision des Beschwerdeführers unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen (vgl. NStZ-RR 2005, S. 321).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Denn insoweit hat er mangels Erhebung zulässiger Revisionsrügen das Gebot der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht beachtet, das es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Aus dem Prozessgrundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren lässt sich kein Rechtssatz des Inhalts ableiten, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 30.6. 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46 m.w. Nachw.).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Zwar hat die Justiz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention mögliche, zumutbare und Erfolg versprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ein Angeklagter sein Befragungsrecht gegenüber Belastungszeugen wahrnehmen kann; dies gilt vor allem in solchen Fällen, in denen auf Grund eines drohenden Beweismittelverlusts eine Beweissicherung im Vorverfahren geboten ist (vgl. BGHSt 46, 93 ).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Da der Angeklagte nicht nur Objekt des Verfahrens sein darf, muss er die Möglichkeit erhalten, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Denn insoweit hat er mangels Erhebung zulässiger Revisionsrügen das Gebot der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht beachtet, das es gebietet, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwenden (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05
    Erst wenn sich ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Prinzip konkrete Folgerungen für die Verfahrensgestaltung gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    In jedem Fall folgt aus ihm ein Anspruch auf materielle Beweisteilhabe, also auf Zugang zu den Quellen der Sachverhaltsfeststellung (BVerfG, NJW 2007, 204 [205]).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 1368/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine

    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einschlägig, so sind die von diesem in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, Rn. 12, und vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 -, juris, Rn. 6, sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 -, Rn. 26; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 1 BvR 2449/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Versagung von Einsicht in

    Eine Verletzung liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Dies folgt auch aus der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), die die Berücksichtigung der Gewährleistungen der EMRK und der Entscheidungen des EGMR im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung erfordert (vgl. BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2018 - 2 BvR 107/18 -, Rn. 26; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 -, Rn. 6, und vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10

    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während

    Aus der so verstandenen Vorwirkung können sich deshalb etwa behördliche Dokumentationspflichten ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 -, juris, Rn. 67), aber keine generelle Pflicht der Behörde, bei (präventiv-)polizeilichen Verfahrenshandlungen stets einen anwaltlichen Beistand des Betroffenen zum Schutz der Verfahrensrechte des Mandanten oder zur Verhinderung behördlicher Übergriffe zuzulassen (vgl. zum Strafverfahren BVerfG, Beschl. v. 5.7.2006 - 2 BvR 1317/05 -, NVwZ 2007, 204 f., m. w. N.).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Mit der Selbstbelastungsfreiheit wäre es unvereinbar, dem Staat die Pflicht aufzuerlegen, die Aussagebereitschaft einer verweigerungsberechtigten Auskunftsperson fortlaufend zu prüfen und schon auf diese Weise auf deren Willensentschließung einzuwirken (vgl. BVerfG NJW 2007, 204, 206).

    b) Die Nichtgewährung des Konfrontationsrechts, die aus den vorgenannten Gründen auf einem relevanten Grund (vgl. BVerfG NJW 2007, 204) beruht, hat das Landgericht im Übrigen, wie der Generalbundesanwalt im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, im Rahmen der Beweiswürdigung ausreichend kompensiert.

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Das Recht, Beweisanträge zu stellen, ist verfassungsrechtlich etabliert und umfasst einen Anspruch auf Beweisteilhabe (BVerfG - Kammer - NJW 2001, 2245, 2246 und 2007, 204, 205).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

    Prüfungsmaßstab ist insoweit das Recht auf ein faires Verfahren in seiner Ausprägung als Konfrontationsrecht des Beschuldigten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ; jeweils m.w.N.).

    Verfassungsrechtlich ist diese "Beweiswürdigunglösung" angesichts der für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zentralen Bedeutung der Idee der Gerechtigkeit, an der sie sich orientiert und an der sich jedwede Rechtspflege messen lassen muss (vgl. BVerfGE 33, 367 ; BVerfGK 1, 145 ), nicht zu beanstanden (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, NJW 2007, S. 204 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Nach der zum Strafrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügen die Angaben des Gewährsmanns regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach Überzeugung des Fachgerichts wichtige, ihrerseits beweiskräftig festgestellte Gesichtspunkte bestätigt werden (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -BVerfGE 57, 250, 292 ff.; BVerfG , Beschluss vom 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93 - NJW 1996, 448; BVerfG , Beschluss vom 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05 - NJW 2007, 204).
  • BVerfG, 26.02.2018 - 2 BvR 107/18

    Auslieferung an die Schweiz zum Zwecke der Strafvollstreckung (Wahrung des

    Sind für die Beurteilung eines Sachverhalts Entscheidungen des EGMR einschlägig, so sind die vom Gerichtshof in seiner Abwägung berücksichtigten Aspekte auch in die verfassungsrechtliche Würdigung einzubeziehen und es hat eine Auseinandersetzung mit den vom Gerichtshof gefundenen Abwägungsergebnissen stattzufinden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 411/07 -, juris, Rn. 6; und vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1317/05 -, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfGE 111, 307 ).
  • LG Köln, 26.08.2015 - 108 KLs 4/15
  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - SsRs 30/21

    Einsicht, Herausgabe von Unterlagen, Beschilderungsplan, verkehrsrechtliche

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07

    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK);

  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07

    Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

  • OLG Saarbrücken, 13.07.2022 - SsRs 30/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtherausgabe Beschilderungsplan und

  • VG Berlin, 24.11.2016 - 1 K 147.15

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - 6t E 470/12

    Rüge des Kammervorstands; berufsgerichtliche Nachprüfung einer Rüge;

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 313/11

    Haftprüfung; Anwesenheitsrecht des Verteidigers eines Mitbeschuldigten bei

  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15

    Konfrontationsrecht (Verstoß: Urteil beruht allein oder entscheidend auf Aussage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 6t E 964/13

    Anforderungen an die Durchführung eines Verfahrens für die berufsgerichtliche

  • VG Berlin, 24.11.2016 - 1 K 176.15

    Abschiebung eines Ausländers in die Türkei; Verweigerung der Kontaktaufnahme des

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 6t E 964/13

    Berufsgerichtliche Nachprüfung einer Rüge; Hauptverhandlung; Antrag auf mündliche

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 13.10.2014 - 6t E 470/12

    Rüge des Kammervorstands; berufsgerichtliche Nachprüfung einer Rüge;

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