Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot eines Sternmarsches aus Anlass des G8-Gipfels in Heiligendamm
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um G8-Tagungsort stattfinden
- advogarant.de (Kurzinformation)
Versammlungsverbot G8-Gipfel Heiligendamm
Besprechungen u.ä. (2)
- hu-berlin.de
(Entscheidungsbesprechung)
Das Hohelied auf den Rechtsstaat und das Prinzip des In dubio pro securitate (das freischüßler 15/2007, S. 7-9)
- RA ONLINE
, S. 335 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Versammlungsfreiheit contra Sperrmeile - Fall Heiligendamm
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 06.06.2007, Az.: 1 BvR 1423/07 (Verbot eines "Sternmarsches" am Standort des G8-Gipfels in Heiligendamm)" von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis und Dr. Klaus Joachim Grigoleit, original erschienen in: NJW 2007, 2171 - 2172.
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
- BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 1423/07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 11, 298
- NJW 2007, 2167
- NJ 2007, 409
- NVwZ 2008, 193 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24)
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports im November …
Gibt es neben Anhaltspunkten für die von der Behörde zugrunde gelegte Gefahrenprognose auch Gegenindizien, so sind auch diese in einer den Grundrechtsschutz hinreichend berücksichtigenden Weise einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 2168 ff.).Hervorzuheben ist insbesondere, dass sämtliche Erkenntnisse noch vor der Durchführung des Castor-Transports vorgelegen haben und bereits in das gerichtliche Verfahren um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung eingeführt worden sind (vgl. zur Berücksichtigung einer aktualisierten Gefahrenprognose auch: BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.).
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt zwar grundsätzlich das Interesse des Veranstalters, einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen, und damit auch das Interesse an einer größtmöglichen Nähe zu den symbolhaltigen Örtlichkeiten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.;… Beschl. v. 24.10.2001, a. a. O.).
Bei zu erwartenden unmittelbaren Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit hat es vielmehr gegebenenfalls im Zuge einer Güterabwägung zurückzustehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.;… Beschl. v. 26.3.2001, a. a. O.;… Beschl. v. 24.10.2001, a. a. O.).
Die Reichweite der räumlichen Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 ist insbesondere nicht mit der Ausdehnung des anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm Anfang Juni 2007 angeordneten räumlich beschränkten Versammlungsverbots vergleichbar, das mehrere Kilometer um den Veranstaltungsort herum gelegene Flächen umfasste (vgl. zum G8-Gipfel: BVerfG, Beschl. v. 6.6.2007, a. a. O.).
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
Denn in der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes bedarf der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht der Rechtfertigung; nicht ist umgekehrt die Ausübung von Grundrechten rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - NJW 2007, 2167 ). - BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07 Einstweiliger Rechtsschutz ist insbesondere zu gewähren, wenn die Behörde oder die Gerichte ihre Gefahrenprognose auf Umstände gestützt haben, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt des Art. 8 GG offensichtlich widerspricht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 [3054];… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, S. 1406 [1407]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 [2168]).
Die Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, S. 2167 [2168]), so dass auch das Interesse, ein schlagwortartiges Versammlungsmotto zu formulieren, dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterfällt.
- BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07
Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens betreffend ein …
Für die Beschwerdeführerinnen bedeutet schon diese Auflage einen schweren Grundrechtseingriff, da mit einer Versammlung in einem Gewerbegebiet, das nach ihrer Auffassung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt menschenleer sein würde, das verfassungsrechtlich geschützte Interesse der Veranstalter an einem ihren Vorstellungen entsprechenden Beachtungserfolg (vgl. insoweit BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 -, JURIS) wesentlich weniger verwirklicht werden kann als bei der geplanten Versammlung in der Innenstadt von Schwerin. - VG Karlsruhe, 01.04.2009 - 3 K 776/09
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage
Zudem wäre die Durchführung des Natogipfels unmittelbar gefährdet (vgl. insoweit BVerfG, Beschl v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -, Juris-Rdnr. 29, NVwZ 2008, 193).Das Freihalten der Protokollstrecken zur Vorfahrt der am Gipfel teilnehmenden Delegationen stellt ein tragfähiges und auf Grund der konkreten Umstände auch verhältnismäßiges Ziel zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit des Antragstellers dar, weil anderenfalls die Durchführung eines Gipfels als eine Veranstaltung des Staates nicht gesichert werden könnte (vgl. insoweit BVerfG, Einstweilige Anordnung v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -, Juris-Rdnr. 29, NVwZ 2008, 193).
Auch ist der Leopoldsplatz, der vom Antragsteller als alternativer Ort für die Kundgebung vorgeschlagen wird, kein für die Demonstration symbolhaltiger Ort, auf den von der Versammlungsbehörde besondere Rücksicht genommen werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 2168).
- VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 2 K 441/08
Prognosemaßstab bei Anordnung einer versammlungsrechtlichen Auflage
Für die versammlungsrechtliche Gefahrenprognose gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG ) strenge Anforderungen: Danach setzt die mit der Formulierung der "erkennbaren Umstände" in § 15 Abs. 1 VersG bezeichnete Prognosebasis tatsächliche Anhaltspunkte bzw. nachweisbare Tatsachen voraus, bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen nicht (BVerfGE 69, 315, 353 f.; aus jüngerer Zeit etwa BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 2167, 2168).Der Prognosemaßstab der "unmittelbaren Gefährdung" erfordert, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, 1407, 1408, Beschl. v. 06.06.2007, a.a.O. 2168).
- OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07
Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde …
Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -) gerade wegen dieser Ausschreitungen, die auf die Durchführung des für den 07.06.2007 angemeldeten "Sternmarsches" auf Heiligendamm zielenden Eilanträge zurückgewiesen hat. - VG Schleswig, 19.02.2008 - 3 A 235/07 (BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 ? 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 ? BVerfGE 69, 315; Beschluss vom 24.10.2001 ? 1 BvR 1190/90 u.a. ? BVerfGE 104, 92; einstweilige Anordnung vom 02.12.2005 ? 1 BvQ 35/05 ? JURIS; Beschluss vom 06.06.2007 ? 1 BvR 1423/07 ? , NJW 2007, 2167).
Letztlich ist die dem Kläger auferlegte Änderung seines Versammlungsortes nicht als so einschneidend zu bewerten, dass das besondere kommunikative Anliegen nicht mehr verwirklicht werden konnte, mit der Folge, dass sie einem Verbot der Versammlung nahekäme (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 06.06.2007 ? 1 BvR 1423/07 ?, NJW 2007, 2167 zum Verbot eines Sternmarsches am Standort des G8-Gipfels in Heiligendamm).
- VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 2 K 442/08
Abweichen vom Maßstab der zeitlichen Priorität im Versammlungsrecht
Für die versammlungsrechtliche Gefahrenprognose gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG ) strenge Anforderungen: Danach setzt die mit der Formulierung der "erkennbaren Umstände" in § 15 Abs. 1 VersG bezeichnete Prognosebasis tatsächliche Anhaltspunkte bzw. nachweisbare Tatsachen voraus, bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen nicht (BVerfGE 69, 315, 353 f.; aus jüngerer Zeit etwa BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 -, NJW 2007, 2167, 2168).Der Prognosemaßstab der "unmittelbaren Gefährdung" erfordert, dass der Eintritt eines Schadens für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, 1407, 1408, Beschl. v. 06.06.2007, a.a.O. 2168).
- OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
Ermessen; Intendiertes Ermessen; Hooligan; Meldeauflage; Passbeschränkung; …
Für diese Fälle kann aber auf das gefährdete Schutzgut selbst abgestellt werden, ohne dass es noch des Umweges über das Merkmal "Beeinträchtigung des Ansehens" bedarf (vgl. ähnlich für ein Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 VersammlG: BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 - NJW 2007, 2168). - OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07
Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2007 - 3 M 53/07
Durchführung eines Sternmarschs innerhalb der Verbotszone um den G8-Tagungsort …
- OVG Niedersachsen, 13.08.2010 - 11 ME 313/10
Versammlungsverbot für eine Gegendemonstration (14.8.2010 in Bad Nenndorf)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2011 - 3 M 45/11
Versammlungsverbot wegen des Inhalts des angemeldeten Mottos der Versammlung
- VG Gießen, 05.11.2009 - 10 L 3948/09
Versammlungsrechtliche Auflagen
- VG Frankfurt/Main, 29.06.2007 - 5 G 1790/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Begrenzung einer Kundgebung durch Auflagen
- VG Gießen, 30.07.2009 - 10 L 1583/09
Versammlung; personenbezogene Daten der Ordner
- VG Berlin, 14.09.2011 - 1 L 302.11
Anti-Papst-Demonstration beginnt nicht am Brandenburger Tor
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 S 187.11
Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Kurdendemonstration
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2008 - 1 N 86.06
Versammlungsrecht: Verbot einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen; …
- VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08
Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von …
- VG Berlin, 22.11.2011 - 1 L 369.11
§ 15 Abs 1 VersammlG, § 20 VereinsG, Art 5 GG, Art 8 GG
- VG Gießen, 16.04.2010 - 9 L 867/10
Versammlungsbehördliche Auflagen
- VG Bremen, 05.04.2011 - 5 K 1008/09
Versammlungsverbot bei Prognose eines unfriedlichen Verlaufs
