Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren (Verwertungsverbot bei bewusster Missachtung oder gleichgewichtig grober Verkennung der Voraussetzungen des für Wohnungsdurchsuchungen bestehenden Richtervorbehalts; hypothetischer rechtmäßiger Ersatzeingriff; Abwägungslehre; Recht auf ein faires Verfahren); Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität). - HRR Strafrecht
§ 1 StrEG; § 2 StrEG
Sofortige Beschwerde gegen die Zubilligung einer Entschädigung. - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- strafrecht-online.de
§ 105 Abs. 1 S. 1 StPO; Art. 13 Abs. 2 GG
Verwertbarkeit von zufällig gefundenen Beweismitteln in einer Wohnung - Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung - Annahme eines Verwertungsverbots wegen Nichtbeachtung des Richtervorbehalts - Beweisverwertungsverbot für zufällig gefundenes Rauschgift - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)
Blutalkoholuntersuchung nur (?) mit Gerichtsbeschluss
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.04.2007, Az.: 5 StR 546/06 (Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung; Annahme eines Verwertungsverbots wegen Nichtbeachtung des Richtervorbehalts)" von RA Christopher Mark Höfler, original erschienen in: StRR 2007, 145 - 147.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 18.04.2007, Az.: 5 StR 546/06 (Verwertungsverbot bei bewusster Missachtung oder gleichgewichtig grober Verkennung der Voraussetzungen des Richtervorbehalts)" von Prof. Dr. Andreas Ransiek, LL.M., original erschienen in: JR 2007, 432 - 438.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verwertungsverbot bei Durchsuchungsanordnung des Staatsanwalts" von VorsRiVG Dr. Andreas Mosbacher, original erschienen in: NJW 2007, 3686 - 3688.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 51, 285
- NJW 2007, 2269
- NStZ 2007, 601
- StV 2007, 337
- JR 2007, 432
Wird zitiert von ... (115)
- OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09
Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei …
So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).Im übrigen besteht die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Gerichte, die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters auch durch die Einrichtung eines Eil- oder Notdienstes am Abend und an den Wochenenden zu gewährleisten (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444; BGHSt 51, 285/293).
22 cc) Somit ist im Rahmen des § 81 a Abs. 2 StPO für die im konkreten Einzelfall zu beurteilende Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig erreichen hätten können, der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Staatsanwaltschaft bzw. - wie hier - ihre Ermittlungspersonen eine Eingriffsmaßnahme in Form der Blutentnahme für erforderlich hielten (BGHSt 51, 285/289).
Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).
Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Erkenntnisse ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47; BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).
Dabei muss beachtet werden, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285/290; 44, 243/249).
Von einem Beweisverwertungsverbot ist deshalb nur dann auszugehen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird und folglich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbotes - jenseits des in § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich wäre (BGHSt 51, 285/290).
Für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme einer gesetzlich eingeräumten Eilanordnungskompetenz ist ein Verbot der Verwertung hierbei gewonnener Erkenntnisse deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29/61; NJW 2008, 3053/3054; 2006, 2684/2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285/292).
Damit kommt dem Aspekt eines möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs hier eine wesentliche Bedeutung zu, ohne dass sich der Senat in Widerspruch zu der - auch von der Verteidigung zitierten - Entscheidung des BGH vom 18.04.2007 (BGHSt 51, 285/296) setzt.
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …
Ein Beweisverwertungsverbot bedeutet eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 44, 243, 249; 51, 285, 290).Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können - müssen indes nicht in jedem Fall - danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BGHSt 51, 285, 292; BGH NStZ 2004, 449, 450).
Dabei gehen die Strafgerichte in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ;… vgl. auch Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 105 Rn. 119;… Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).
Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 44, 243 ; 51, 285 ).
Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können - müssen indes nicht in jedem Fall - danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BGHSt 51, 285 ; BGH…, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ).
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Richtervorbehalt bei Blutentnahme - Kein Beweisverwertungsverbot bei nur durch …
Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (vgl. zu allem BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 und NStZ 2006, 46, 47; BGH NJW 2007, 2269, 2271; Senatsbeschluss vom 5. September 2006, Az.: II - 56/06;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rdn. 362 ff. m.w.N.).Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271).
In der Rechtsprechung des BGH wird bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot für notwendig gehalten (…BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4; vgl. zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271 f.).
bb) Dass die Erhebung des Widerspruchs erforderlich war, ergeben folgende Erwägungen (vgl. BGH NJW 2007, 2269, 2273; BGH NJW 2007, 3587; Mosbacher, NJW 2007, 3686, 3687 f.; a.A. Roxin, NStZ 2007, 616, 617 f.): .
Die Annahme, dass ein Verwertungsverbot einen Widerspruch des Verteidigers in der Hauptverhandlung voraussetzt, entspricht herrschender Tendenz in der Rechtsprechung des BGH (…vgl. BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 11; BGHSt 51, 1; BGH NJW 2007, 2269, 2273; BGH NJW 2007, 3587;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Einl. Abschn. L Rdn. 29 m.w.N.).
Auch im Falle der Blutentnahme nach § 81 a Abs. 2 StPO stehen wie im Falle des § 100 a StPO im Kern von dem Rechtsverstoß berührte Verteidigungsrechte, deren effektive Verletzung der Betroffene selbst optimal beurteilen kann und die uneingeschränkt seiner Disponibilität unterliegen, in Rede (dazu BGH NJW 2007, 2269, 2273).
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
Die Strafgerichte gehen in gefestigter, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ;… vgl. auch Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 40, 211 ; 44, 243 ; 51, 285 ).
Die strafgerichtliche Rechtsprechung geht daher davon aus, dass insbesondere das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot nach sich ziehen kann (vgl. BGHSt 51, 285 ; BGH…, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ).
- BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. näher BGHSt 44, 243 ; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, NStZ 2007, S. 601 ; BGH…, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ; speziell zum Fall des Verwertungsverbots infolge Verstoßes gegen § 81a StPO Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 4. Februar 2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07 -, Rn. 26 ff. ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 Ws 77/04 -, Rn. 4 ff. ; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238 f.). - OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10
Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei …
Die Gefährdung des Untersuchungserfolges kann nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BGHSt 51, 285, 293; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, abgedruckt in VRR 2009, 273).Im Rahmen des § 81 a Abs. 2 StPO kommt es für die im konkreten Fall zu beurteilende Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig hätten einholen können, auf den Zeitpunkt an, zu dem die Staatsanwaltschaft bzw. - wie hier - ihre Hilfsbeamten eine Blutentnahme für erforderlich hielten (BGHSt 51, 285, 289).
Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243;… Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, a.a.O.; vgl. auch.
Ob rechtswidrig erlangte Erkenntnisse verwertet werden dürfen, ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 -).
Dabei ist zu beachten, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249).
Ein Beweisverwertungsverbot ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird und folglich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbotes - jenseits des in § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich wäre (BGHSt 51, 285, 290).
Nach der - soweit ersichtlich - weitgehend einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist bei unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnenen Erkenntnissen ein Verwertungsverbot deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29, 61; NJW 2008, 3053, 3054; BVerfG in 2 BvR 2307/07 v. 21. Januar 2007; 2006, 2684, 2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285, 292; Beschlüsse des hiesigen 5. Strafsenats vom 16. April 2009 - 5 Ss 129/09 -, des hiesigen 4. Strafsenates vom 23. März 2010 - 4 RVs 26/10 - und des hiesigen 3. Strafsenates vom 30. März 2010 - 3 RVs 7/10 - OLG Köln VM 2009, 5; OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Stuttgart VRS 113, 363; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März.2009 - 2 Ss 15/09 - OLG Karlsruhe VRR 2009, 273; OLG Frankfurt DAR 2010, 145; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 -).
- LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08
Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des …
Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben legt die Kammer ihrer Rechtsprechung zugrunde (so auch BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; Hans. OLG NZV 2008, 362 ff).Diese Annahme hätte sich auf diesen Einzelfall bezogene Tatsachen stützen müssen (vgl. BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399), deren Vorliegen wiederum uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterlegen hätte.
Wollte man in Fällen von Alkohol am Steuer stets Gefahr im Verzuge anzunehmen, würde man den gesetzlich angeordneten Richtervorbehalt verkennen, seine Umgehung fördern und ihn letztlich "sinnlos" machen (so BGH NStZ 2007, 601 (603 a.E.).
13 b) Ein allgemein geltender Grundsatz, jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ziehe ein Verwertungsverbot nach sich, ist dem Strafverfahrensrecht nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHSt 44, 243, 249; NstZ 2007, 601 (602)) fremd.
Gemessen an dem Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, bedeutet ein Beweisverwertungsverbot die Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (BGH NJW 2007, 2269 (2271) mwN).
Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrens-verstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).
Dabei ist insbesondere auch auf die Art des Verbots und das Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen abzustellen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2684, 2686; BGH NStZ 2007, 601 (602)).
17 3. Die Kammer wird indessen, um dem verfassungsrechtlichen Aspekt zu genügen und um ein gesetzeskonformes Handeln der Ermittlungsbehörden nunmehr herbeizuführen, nach Bekanntgabe dieser bzw. ähnlicher Entscheidungen den hiesigen Gerichten und Ermittlungs-behörden gegenüber, also in naher Zukunft, die Missachtung des Richtervorbehalts grundsätzlich als bewusste Missachtung und damit als Willkür qualifizieren mit der Folge, dass das Beweisverwertungsverbot gilt (BGH, NJW 2007, 2269, 2272 mwN).
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09
Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot
Die Gefährdung des Untersuchungserfolges kann nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BGHSt 51, 285, 293).Im Rahmen des § 81 a Abs. 2 StPO kommt es für die im konkreten Fall zu beurteilende Frage, ob die Ermittlungsbehörden eine richterliche Entscheidung rechtzeitig hätten einholen können, auf den Zeitpunkt an, zu dem die Staatsanwaltschaft bzw. - wie hier - ihre Hilfsbeamten eine Blutentnahme für erforderlich hielten (BGHSt 51, 285/289).
Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird).
Ob rechtswidrig erlangte Erkenntnisse verwertet werden dürfen, ist vielmehr nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verfahrensverstoßes sowie der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46, 47; BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 -).
Dabei ist zu beachten, dass die Annahme eines Verwertungsverbotes, auch wenn die Strafprozessordnung nicht auf die Wahrheitserforschung "um jeden Preis" gerichtet ist, eines der wesentlichen Prinzipien des Strafrechts einschränkt, nämlich den Grundsatz, dass das Gericht die Wahrheit zu erforschen und dazu die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken hat, die von Bedeutung sind (BGHSt 51, 285, 290; 44, 243, 249).
Ein Beweisverwertungsverbot ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn einzelne Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig geschädigt wird und folglich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbotes - jenseits des in § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich wäre (BGHSt 51, 285, 290).
Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist bei unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO gewonnenen Erkenntnissen ein Verwertungsverbot deshalb auch nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen von Gefahr in Verzug willkürlich angenommen, der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die den Richtervorbehalt begründende Rechtslage in gleichgewichtiger Weise gröblich verkannt bzw. fehlerhaft beurteilt wird (BVerfGE 113, 29, 61; NJW 2008, 3053, 3054; BVerfG in 2 BvR 2307/07 v. 21. Januar 2007; 2006, 2684, 2686 sowie zusammenfassend BGHSt 51, 285, 292; Beschluss des hiesigen 5. Strafsenats vom 16. April 2009 - 5 Ss 129/09; OLG Köln VM 2009, 5; OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Stuttgart VRS 113, 363; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 -).
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2 81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (vgl. zu allem BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 und NStZ 2006, 46, 47; BGH NJW 2007, 2269, 2271; Senatsbeschluss vom 5. September 2006, Az.: II - 56/06;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO , 5. Aufl., Rdn. 362 ff. m.w.N.).Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304 ) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271).
In der Rechtsprechung des BGH wird bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot für notwendig gehalten (…BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4; vgl. zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271 f.).
bb) Dass die Erhebung des Widerspruchs erforderlich war, ergeben folgende Erwägungen (vgl. BGH NJW 2007, 2269, 2273; BGH NJW 2007, 3587 ; Mosbacher, NJW 2007, 3686, 3687 f.; a.A. Roxin, NStZ 2007, 616, 617 f.):.
Die Annahme, dass ein Verwertungsverbot einen Widerspruch des Verteidigers in der Hauptverhandlung voraussetzt, entspricht herrschender Tendenz in der Rechtsprechung des BGH (…vgl. BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 11; BGHSt 51, 1 ; BGH NJW 2007, 2269, 2273; BGH NJW 2007, 3587 ;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., Einl. Abschn. L Rdn. 29 m.w.N.).
Auch im Falle der Blutentnahme nach § 81 a Abs. 2 StPO stehen wie im Falle des § 100 a StPO im Kern von dem Rechtsverstoß berührte Verteidigungsrechte, deren effektive Verletzung der Betroffene selbst optimal beurteilen kann und die uneingeschränkt seiner Disponibilität unterliegen, in Rede (dazu BGH NJW 2007, 2269, 2273).
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07
Verstoß gegen den Richtervorbehalt und Verwertungsverbot
Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (vgl. zu allem BVerfG NJW 2006, 2684, 2686 und NStZ 2006, 46, 47; BGH NJW 2007, 2269, 2271; Senatsbeschluss vom 5. September 2006, Az.: II - 56/06;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 5. Aufl., Rdn. 362 ff. m.w.N.).Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271).
In der Rechtsprechung des BGH wird bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot für notwendig gehalten (…BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4; vgl. zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271 f.).
bb) Dass die Erhebung des Widerspruchs erforderlich war, ergeben folgende Erwägungen (vgl. BGH NJW 2007, 2269, 2273; BGH NJW 2007, 3587; Mosbacher, NJW 2007, 3686, 3687 f.; a.A. Roxin, NStZ 2007, 616, 617 f.):.
Die Annahme, dass ein Verwertungsverbot einen Widerspruch des Verteidigers in der Hauptverhandlung voraussetzt, entspricht herrschender Tendenz in der Rechtsprechung des BGH (…vgl. BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 11; BGHSt 51, 1; BGH NJW 2007, 2269, 2273; BGH NJW 2007, 3587;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., Einl. Abschn. L Rdn. 29 m.w.N.).
Auch im Falle der Blutentnahme nach § 81 a Abs. 2 StPO stehen wie im Falle des § 100 a StPO im Kern von dem Rechtsverstoß berührte Verteidigungsrechte, deren effektive Verletzung der Betroffene selbst optimal beurteilen kann und die uneingeschränkt seiner Disponibilität unterliegen, in Rede (dazu BGH NJW 2007, 2269, 2273).
- LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
- LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08
Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen …
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige …
- OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme
- OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09
Blutalkoholuntersuchung nur (?) mit Gerichtsbeschluss
- OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09
- OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot
- OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08
In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
- OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08
Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …
- OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …
- OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
Blutprobeentnahme nur mit richterlicher Anordnung zulässig?
- BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10
Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer …
- OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07
Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von …
- OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot …
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. …
- OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07
Blutalkoholgutachten - Beweisverwertungsverbot
- OLG Köln, 26.09.2008 - 83 Ss 69/08
Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt
- OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10
Ein nächtlicher richterlicher Eildienst müsste zwar da sein, wenn nicht darf die …
- OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot
- OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09
Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach …
- BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch getarnten Polizeibeamten …
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
- OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09
Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer …
- OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11
Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung …
- OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09
Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt: Beweisverwertungsverbot für ein …
- AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09
Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
- OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10
Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung …
- OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
Berauschende Weihnachten, zugleich Anmerkung zu OLG Hamm und Verwertbarkeit von …
- OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt
- OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09
Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit einer unter Verletzung des …
- OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10
Blutentnahme Verwertungsverbot // Cannabiskonsum
- OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09
Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen …
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/09
- AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11
Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des …
- OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08
Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht
- LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08
Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des …
- LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09
Blutentnahme: Anordnung durch Ermittlungsperson; Eilfallkompetenz
- BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03
Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen …
- BGH, 15.05.2008 - 2 ARs 452/07
Eilkompetenz zur Anordnung einer Wohnraumdurchsuchung im Disziplinarverfahren …
- BGH, 19.01.2010 - 3 StR 530/09
Durchsuchung von Wohnräumen (Gefahr im Verzuge; Anordnung durch die Polizei); …
- BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07
Unzulässige Tatprovokation (Recht auf ein faires Verfahren; Tatgeneigtheit zum …
- BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung …
- KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09
Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts
- BVerfG, 27.06.2007 - 2 BvR 1276/07
Darlegungsanforderungen bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde …
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443
Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot; …
- LG Braunschweig, 04.01.2008 - 9 Qs 381/07
Straßenverkehrsstrafrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht …
- OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08
Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines …
- OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11
Strafverfahrensrecht, Blutentnahme für BAK-Bestimmung, Einwilligung, Wirksamkeit, …
- OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08
Entziehung der Fahrerlaubnis; Blutentnahme; Richtervorbehalt; …
- BGH, 15.10.2009 - 5 StR 373/09
Verwertung einer freiwillig abgegebenen Speichelprobe (fehlende Schriftform; …
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 1 Ss OWi 960/09
Beweiserhebungsverbot bei nicht anlassbezogener Geschwindigkeitsmessung mittels …
- OLG Hamm, 11.11.2009 - 3 Ss OWi 856/09
Videomessverfahren; Verfahrensrüge
- KG, 01.09.2008 - 1 Ss 220/08
Wohnungsdurchsuchung: Verwertbarkeit aufgefundener Beweismittel bei Missachtung …
- OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ss OWi 416/09
Täteridentifizierung - Lichtbildbeiziehung von einer anderen Behörde
- LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10
Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 475/02
WÜK Art. 36
- LG Wuppertal, 27.05.2008 - 25 Qs 70 Js 849108/08
- LG Wuppertal, 27.05.2008 - 25 Qs 70 Js 849/08
Strafrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08
Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren
- BVerwG, 15.10.2008 - 2 WD 16.07
Disziplinargerichtsbarkeit über Soldaten; Durchsuchung der Unterkunftsstube und …
- OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
Beschlagnahmeanordnung nach § 4 Abs.5 VereinsG; Beschlagnahme: Gefahr im …
- BGH, 03.05.2011 - 3 StR 277/10
Militante gruppe (mg); Aufklärungspflicht (tatsächliche Grundlagen eines …
- OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09
Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer …
- OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11
Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …
- KG, 29.12.2008 - 2 Ss 300/08
Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum: …
- OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10
- VG Berlin, 12.09.2008 - 4 A 139.08
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
- OLG Rostock, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 257/09
Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Anforderungen an die ordnungsgemäße …
- LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
- OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10
[Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, richterlicher …
- OLG Hamburg, 29.06.2007 - 3-30/07
- OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10
Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein …
- VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums; Amphetamin; …
- OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09
Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme, …
- OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10
Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei der Möglichkeit des Bestehens eines …
- OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
Unbeachtlichkeit der Bezeichnung der Rechtsbescherwerderüge als Verfahrens- oder …
- BGH, 24.01.2012 - 4 StR 493/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Vernehmung des Vernehmungsbeamten nach Berufung auf …
- BGH, 15.05.2008 - 2 AR 250/07
StPO § 98 Abs. 1, § 105 Abs. 1; BayDO in der Fassung bis 31.12.2005 …
- AG Lübben, 01.12.2009 - 40 OWi 1611 Js 29636/08
- KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09
Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine …
- OLG Köln, 22.01.2010 - 83 Ss 105/09
- OLG Koblenz, 08.11.2010 - 2 SsBs 100/10
Umfang der Urteilsbegründung bei Freispruch infolge eines Verwertungsverbots; …
- LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 763 Js 993/07
- AG Lübben, 08.12.2009 - 40 OWi 1911 Js 19757/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweisverwertungsverbot bei Geschwindigkeitsmessung …
- KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09
§ 81a Abs 2 StPO
- LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08
Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen …
- OLG Düsseldorf, 06.05.2009 - 2 Ss 36/09
- LG Zweibrücken, 22.06.2009 - Qs 59/09
- AG Plön, 20.07.2009 - 4 OWi 553 Js 51018/08
- AG Lübben, 17.12.2009 - 40 OWi 1421 Js 39202/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot von …
- VG München, 23.03.2010 - M 1 K 09.5978
Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das …
- OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-0Wi 887/10
Blutentnahme, Richtervorbehalt., Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot
- KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum: …
- VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 15 K 08.01951
Widerruf von Waffenbesitzkarten; Nicht sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen
- VG Ansbach, 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 53-IV-11
- LG Kiel, 15.10.2008 - 37 Qs 79/08
Fahruntüchtigkeit infolge Kokainkonsums
- AG Lübben, 08.12.2009 - 40 OWi 204/09
Verfassungswidrigkeit fortlaufender Videobildaufzeichnungen bei …
- OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 (3) SsBs 8/12
Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung, Beweisverwertungsverbot, Leivtec
Sie betreiben juristische Internetseiten?