Weitere Entscheidung unten: BAG, 14.02.2007

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   BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,905
BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04 (https://dejure.org/2006,905)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2006 - VIII R 53/04 (https://dejure.org/2006,905)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - VIII R 53/04 (https://dejure.org/2006,905)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 85, § ... 88 Abs. 1, § 92 Sätze 1 und 2 Nr. 1, § 93 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 162 Abs. 1 Satz 1, § 164 Abs. 1 und 2, § 194 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 208 Abs. 3, § 393 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 85, § 88 Abs. 1, § 92 Sätze 1 und 2 Nr. 1, § 93 Abs. 1 Sätze 1 und 3, § 162 Abs. 1 Satz 1, § 164 Abs. 1 und 2, § 194 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 208 Abs. 3, § 393 Abs. 1 Sat... z 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Außenprüfung - Voraussetzungen für ein qualifiziertes Verwertungsverbot - Prüfung von Geschäftsunterlagen eines Steuerpflichtigen - Zulässigkeit einer flächendeckenden Prüfung von Gastwirten ohne konkreten Anlass - ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 85; ; AO 1977 § ... 88 Abs. 1; ; AO 1977 § 92 Satz 1; ; AO 1977 § 92 Satz 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 93 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 93 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 162 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 194 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 194 Abs. 3; ; AO 1977 § 208 Abs. 3; ; AO 1977 § 393 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - Auskunftsbegehren an Dritte

  • datenbank.nwb.de

    Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwertungsverbot nach Außenprüfung nur ausnahmsweise ? Qualifiziert materiell-rechtliches Verwertungsverbot ? An Dritte gerichtetes Auskunftsersuchen i. d. R. zulässig ? Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten im Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • IWW (Kurzinformation)

    Während der BP erstellte Kontrollmitteilungen sind keine Rasterfahndung und daher zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsbegehren an Dritte

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot bei Außenprüfungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsprüfung - Zu den Voraussetzungen und Grenzen eines Beweisverwertungsverbotes

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 194 Abs 3 J: 1977, AO § 194 Abs 1 J: 1977, AO § 93 Abs 1 S 3 J: 1977, AO § 85 J: 1977
    Auskunftsersuchen; Außenprüfung; Kontrollmitteilung; Verwertungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 12
  • NJW 2007, 2281
  • BB 2006, 2802
  • DB 2006, 2788
  • DB 2006, 2789
  • BStBl II 2007, 227
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (53)

  • BFH, 22.02.2000 - VII R 73/98

    Auskunftsersuchen an Stromversorgungsunternehmen

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04
    Die Inanspruchnahme dieser Befugnisse verstößt grundsätzlich nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze (BFH-Urteil vom 22. Februar 2000 VII R 73/98, BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366, m.w.N.; dazu Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. November 2000 1 BvR 1213/00, BStBl II 2002, 142).

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und die Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (BFH-Urteile in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Der BFH (Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366) hat es allerdings offen gelassen, ob im Hinblick auf die Verwirklichung des Tatbestandes in § 93 Abs. 1 AO 1977 und aufgrund der Beachtung der rechtsstaatlichen Erfordernisse durch die Behörde die Ermessensausübung durch die getroffene Rechtsentscheidung bereits in der Weise vorgeprägt ist, dass auf eine weitere Begründung im Auskunftsersuchen verzichtet werden kann.

    Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist in dem Auskunftsersuchen anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person angefordert wird (BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Vor allem aber geht es nicht um Auskünfte, die die Intimsphäre oder eine zumindest erhöhte schutzwürdige Privatsphäre betreffen (s. auch BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

    Indes muss nach der Rechtsprechung die Finanzbehörde auf die Inanspruchnahme eines Dritten als Auskunftsverpflichteten nicht etwa so lange verzichten, bis alle nur denkbaren Möglichkeiten ausgeschlossen sind, den Beteiligten selbst zu einer vollständigen Auskunft über seine Verhältnisse zu veranlassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366, m.w.N.).

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461) fest, dass im Rahmen einer Außenprüfung ermittelte Tatsachen bei der Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides nur ausnahmsweise nicht verwertet werden dürfen, wenn ein sog. qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsverbot zum Zuge kommt.

    Sie können z.B. eine Außenprüfung anordnen oder selbst Einzelermittlungen gemäß § 88 Abs. 1 AO 1977 durchführen (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

    Der Senat hat in seinem Grundsatzurteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461 sowohl diese differenzierende Rechtsauffassung ausführlich begründet als auch die Unterscheidung zwischen einfachen verfahrensrechtlichen Mängeln, die nicht zu einem endgültigen Verwertungsverbot führen, und qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten herausgearbeitet.

    Fehlt es an einer Prüfungsanordnung oder stellen die beanstandeten Prüfungsmaßnahmen keine Verwaltungsakte dar, so ist die Rechtmäßigkeit inzident im Rahmen der Anfechtung der Steuerbescheide mitzuprüfen (BFH-Urteile in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461; in BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328).

    bb) Darüber hinaus hat der Senat mit Urteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Erstbescheid (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1991 V R 51/90, BFHE 164, 495, BStBl II 1991, 825; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232), auch für nach § 164 Abs. 2 AO 1977 ergehende Änderungsbescheide grundsätzlich ein Verwertungsverbot verneint (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748, m.w.N.), auch wenn die zur Änderung führenden Tatsachen im Rahmen einer Außenprüfung verfahrensfehlerhaft ermittelt worden sein sollten.

    Der formelle Rechtsfehler führt mithin regelmäßig zu keinem endgültigen materiell-rechtlichen Verwertungsverbot (BFH-Urteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

    Zu Recht hat das FA darauf hingewiesen, dass im Streitfall keine schwerwiegenden sonstigen Verstöße vorliegen, wie z.B. grundgesetzwidrige Aufklärungsmethoden, die --ausnahmsweise-- die Ermittlungsergebnisse einem materiell-rechtlichen (endgültigen) Beweisverwertungsverbot unterwerfen würden (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 1/86

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an eine Sparkasse bei hohen

    Auszug aus BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04
    Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind unzulässig (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 1/86, BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 6. April 1989 1 BvR 33/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 440 zum BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359).

    Im Interesse der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Besteuerung und zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Verifikationsprinzips sind die Anforderungen an diese Prognoseentscheidung nicht zu hoch anzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277).

    § 93 Abs. 1 AO 1977 ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass möglicherweise eine Steuerschuld entstanden oder die Steuer verkürzt worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277).

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH-Urteil in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277).

    Die verlangte Auskunft muss zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und die Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar sein (BFH-Urteile in BFHE 162, 539, BStBl II 1991, 277; in BFHE 191, 211, BStBl II 2000, 366).

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Die rechtliche Befugnis zu solchen Auskunftsverlangen ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 1 AO (vgl. hierzu und auch zum Nachfolgenden: BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

    Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind unzulässig (BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, m.w.N.).

    Sie können z.B. eine Außenprüfung anordnen oder selbst Einzelermittlungen gemäß § 88 Abs. 1 AO durchführen (BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, unter II.2.b; zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461, m.w.N.).

    Auch in einem solchen Fall besteht regelmäßig kein zwingender Anlass, die Verwaltung von vornherein ausschließlich auf den Einsatz der Steuerfahndung zu verweisen (vgl. hierzu und zum Nachstehenden: BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, m.w.N.).

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (weiterführend, auch zur Prognoseentscheidung: BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, unter II.2.b, m.w.N.).

    der Beteiligte unbekannt ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227) oder.

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Ein Beweisverwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden kann, kommt als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung nur dann in Betracht, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 2. Juli 2009  2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; vom 9. November 2010  2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

    Es besteht regelmäßig kein zwingender Anlass, die Verwaltung von vornherein ausschließlich auf den Einsatz der Steuerfahndung zu verweisen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei

    Danach können Verfahrensverstöße im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung eine Verwertung der im Rahmen jener Verfahren gewonnenen Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren nur dann ausschließen, wenn die Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (BVerfG-Beschlüsse vom 2. Juli 2009  2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; vom 9. November 2010  2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182; BFH-Urteile vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

  • FG Hessen, 19.10.2009 - 1 K 2022/08

    Zufluss von geldwerten Vorteilen bei der Veräußerung von vom Arbeitgeber

    33 Demgegenüber besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt wurden, kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot, sondern lediglich ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot, auf das sich nur derjenige berufen kann, der die ihm gegenüber ergangene Prüfungsanordnung oder einzelne Prüfungsmaßnahmen mit Verwaltungsaktscharakter erfolgreich angefochten hat beziehungsweise der nach Abschluss der Prüfung oder Erledigung des betreffenden Prüfungsverwaltungsaktes dessen Rechtswidrigkeit nach § 100 Abs. 1 S. 4 FGO hat feststellen lassen, wobei wiederum bei einer erstmaligen Steuerfestsetzung vor Ablauf der Festsetzungsfrist sowie bei nach § 164 Abs. 2 AO ergehenden Änderungsbescheiden ein Verwertungsverbot für neu bekannt gewordene Tatsachen auch für den Fall verneint wird, dass die Tatsachen anlässlich einer durch eine verfahrensfehlerhafte Prüfungsanordnung eingeleiteten Außenprüfung ermittelt worden waren (BFH-Urteil vom 25.11.1997 VIII R 4/94, BStBl II 1998, 461 sowie vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227 und VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190).

    Mithin beantwortet sich die Frage steuerrechtlicher Verwertungsverbote im Ergebnis anhand des jeweiligen Verfahrensverstoßes unter Vornahme einer Interessen- und Güterabwägung zwischen dem Interesse des Steuerpflichtigen an einem formal rechtmäßigen Verfahren und dem öffentlich-rechtlichen Interesse an einer gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung, wobei dem Schutzzweck der verletzten Norm besondere Bedeutung zukommt (BFH-Urteil vom 23.01.2002 XI R 10, 11/01, BStBl II 2002, 328; BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, a.a.O.).

    Im Übrigen hat der BFH durch Grundsatzentscheidung in seinen Urteilen vom 04.10.2006 VIII R 53/04 und VIII R 54/04 (jeweils a.a.O.) eine generelle Fernwirkung von Verwertungsverboten abgelehnt und eine solche nur für qualifizierte Verwertungsverbote aufgrund von grundrechtsrelevanten Verfahrensverstößen bejaht und entschieden, dass im Falle der Rechtswidrigkeit unmittelbarer Ermittlungsmaßnahmen, die keinen qualifizierten Verfahrensverstoß darstellen, spätere, für sich gesehen rechtmäßig erlangte, Ermittlungsergebnisse verwertet werden können.

    Eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist, ist unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, a.a.O.).

    39 Allerdings begründet die Auswertung Dritter betreffender Feststellungen, obwohl die Voraussetzungen des § 194 Abs. 3 AO nicht vorliegen, nach der Rechtsprechung des BFH lediglich einen einfachen Verfahrensverstoß und löst damit kein absolutes und umfassendes Verwertungsverbot aus (BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, a.a.O.).

    Ist der geprüfte Steuerpflichtige gegen die Fertigung von Kontrollmaterial nicht mit Erfolg vorgegangen, kann es ausgewertet werden, auch wenn die Fertigung des Materials gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen hat und kann sich insbesondere der Dritte nicht auf ein Verwertungsverbot berufen (BFH-Beschluss vom 24.08.2006, I S 4/06, BFH/NV 2006, 2034; BFH-Urteile vom 04.10.2006 VIII R 53/04, a.a.O. und vom 08.04.2008 VIII R 61/06, BFH/NV 2008, 1223; Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, Kommentar, § 194 Rdn. 49 a, 49 b).

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Steuererheblichkeit fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH, Urteile vom 29.07.2015 - X R 4/14 -, juris, und vom 04.10.2006 - VIII R 53/04 -, juris).

    3.2.2.4.2 Des Weiteren muss die Zumutbarkeit des Auskunftsersuchens gewahrt sein, das heißt, dass die von dem Auskunftsersuchen ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht schwerer wiegen dürfen als die durchzusetzenden Allgemeininteressen (vgl. BFH, Urteile vom 12.05.2016 - II R 17/14 -, juris, und 04.12.2012 - VIII R 5/10 -, juris); insoweit bedarf es einer Interessenabwägung zwischen den Belastungen, denen die Klägerin durch die Beantwortung des Auskunftsersuchens ausgesetzt ist, und den diese Belastungen rechtfertigenden Gründen (BFH, Urteile vom 19.12.2006 - VII R 46/05 -, juris, und vom 04.10.2006 - VIII R 53/04 -, juris).

    Soll nämlich die Identität des noch unbekannten Beteiligten durch das Auskunftsersuchen erst festgestellt werden, sind Aufklärungsmaßnahmen unter Zuhilfenahme des Beteiligten nicht durchführbar; in diesen Fällen begegnet die Inanspruchnahme eines Dritten von vornherein keinen rechtlichen Bedenken (BFH, Urteile vom 29.07.2015 - X R 4/14 -, juris, vom 04.10.2006 - VIII R 53/04 -, juris, und vom 27.10.1981 - VII R 2/80 -, juris; Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand 01/2017, Rn. 21; Klein, AO, 13. Aufl., § 93 Rn. 16).

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

    Vielmehr können diesen Gesichtspunkt betreffende Einwendungen allenfalls in der Weise geltend gemacht werden, dass -ggf. gerichtlicher- Rechtsschutz gegen die Anfertigung einer Kontrollmitteilung gesucht wird (BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; ggf. im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 FGO, dazu BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; ebenso Bilsdorfer, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 17, S. 1655 (15/2000); Apitz, Die Steuerliche Betriebsprüfung -StBp- 2001, 57, 59; vgl. auch Gosch in Beermann/Gosch, a.a.O., § 194 Rz 266; Eckhoff in HHSp, § 194 AO Rz 266; Klein/Rüsken, 9. Aufl., § 194 Rz 33; Pahlke/Koenig/Intemann, Abgabenordnung, § 194 Rz 69).

    Die Fertigung von Kontrollmitteilungen stellt ein schlicht hoheitliches Handeln und nicht einen Verwaltungsakt dar, so dass ein Rechtsschutz dagegen durch eine allgemeine Leistungsklage gemäß § 40 Abs. 1 l. Alternative FGO in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 424; FG Berlin, Urteil vom 18. Februar 1983 III 659, 660/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1984, 33; v. Wedelstädt, AOStB 2005, 238, 242; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 194 AO Rz 33 und 34; Gosch in Beermann/Gosch, a.a.O., § 194 Rz 267; Pahlke/Koenig/Intemann, a.a.O., § 194 Rz 69).

  • OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15

    Erledigung; Nebenwohnung; Zweitwohnung; Studentenwerk; Auskunftsrecht;

    Die Erforderlichkeit einer Auskunft i. S. v. § 93 Abs. 1 Satz 1 AO ist nicht gegeben, wenn die Erteilung dieser Auskunft zu einem Gesetzesverstoß führt, da das Auskunftsrecht den allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen unterliegt (vgl. BFH, Urt. v. 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 - BFHE 215, 12, Rn. 60 = juris Rn. 60).

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die Finanzbehörde von einem Dritten Auskünfte einholen darf, wenn der Steuerpflichtige noch nicht bekannt ist (BFH, Urt. v. 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, BFHE 215, 12, Rn. 57 = juris Rn. 57 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    Die Finanzbehörden dürfen grundsätzlich das nach ihrer Auffassung zweckmäßigste Mittel für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen auswählen, und zwar auch im Hinblick auf eine mögliche Steuerstraftat (BFH-Urteile vom 04.10.2006 - VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227, unter II.2.b, und in BFHE 251, 112, BStBl II 2016, 135, Rz 37).
  • FG Köln, 10.09.2008 - 13 K 1915/08

    Erweiterung einer Prüfungsanordnung auf die Prüfungszeiträume 1995 bis 1999 durch

    Es besteht keine sich gegenseitig ausschließende Zuständigkeit von Außenprüfung und Steuerfahndung (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 37/97, BStBl II 1999, 7; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227).

    Die vom erkennenden Senat geteilte Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227 m. w. N.) verneint nicht nur im Besteuerungsverfahren ein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt worden sind, sondern ebenso ein allgemeines steuerrechtliches Verwertungsverbot aufgrund einer Verletzung der steuerrechtlichen Pflichten bei der Informationsgewinnung.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin liegen im Streitfall keine schwerwiegenden sonstigen Verstöße, wie z.B. grundgesetzwidrige Aufklärungsmethoden (vgl. dazu BFH, BStBl II 2007, 227 unter II. 4. b) aa) vor, die - ausnahmsweise - die Ermittlungsergebnisse einem materiell-rechtlichen (endgültigen) Beweisverwertungsverbot unterwerfen würden.

    Denn es kann und muss insbesondere im Hinblick auf die Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, eingeschränkt werden (vgl. dazu BFH, BStBl II 2007, 227 II. 4. b) cc) unter Verweis auf BVerfG, Urteil des 2. Senats vom 27. Juni 1991, 2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2007 VII B 110/0 7, BStBl II 2008, 42 zu Offenbarungsbefugnissen gemäß § 31a AO).

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Frage, ob und inwieweit die Tatbestandsmäßigkeit strafprozessualer Maßnahmen der eigenständigen Prüfung der Voraussetzungen eines Verwertungsverbotes im Besteuerungsverfahren eines Dritten im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, NJW 2005, 1917 , entgegensteht, infolge der offen lassenden Entscheidungen in BFH/NV 2003, 1594 und BStBl II 2007, 227 nach Auffassung des erkennenden Senats noch ungeklärt ist.

  • VG Cottbus, 08.08.2016 - 1 L 298/16

    Sonstiges

    Dies setzt einerseits einen hinreichenden Anlass zum Tätigwerden voraus, weshalb Anfragen "ins Blaue hinein" ausgeschlossen sind (vgl. BFH, Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, juris Rn. 47); andererseits sind aber keine konkrete Anhaltspunkte erforderlich, die die Annahme rechtfertigen, dass Steuerunregelmäßigkeiten vorliegen (BFH, Urteil vom 29. Juli 2015 - X R 4/14 - juris, Rn. 35/38; Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, juris Rn. 49/53).

    Eine Auskunft kann vielmehr bereits dann eingeholt werden, wenn die Behörde - sei es aufgrund bestimmter Umstände oder allgemeiner Erfahrungssätze - zu der Auffassung gelangt, die Auskünfte könnten zur Aufdeckung vollstreckungserheblicher Tatsachen führen (BFH, Urteil vom 29. Juli 2015 - X R 4/14 - juris, Rn. 39; Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, juris Rn. 50).

    Nur dann, wenn klar und eindeutig jeglicher Anhaltspunkt für die Vollstreckungserheblichkeit der angeforderten Auskunft fehlt, ist das Auskunftsverlangen rechtswidrig (BFH, Urteil vom 29. Juli 2015 - X R 4/14 - juris, Rn. 41; Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, juris Rn. 53/54).

    Vielmehr ist es nicht zu beanstanden, wenn die Antragsgegnerin aufgrund ihrer allgemeinen Verwaltungserfahrung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BFH, Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, juris Rn. 58/59) unter diesen Umständen davon ausgeht, dass die Voraussetzungen des § 850 h Abs. 2 ZPO erfüllt sein könnten.

    Auch bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen sind Auskunftsersuchen nur unter Einhaltung allgemeiner rechtstaatlicher Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig (vgl. BFH, Urteil vom 22. Februar 2000 - VII R 73/98 -, juris Rn. 22; Urteil vom 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, juris Rn. 60).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.02.2023 - 7 K 7160/21

    Verwertungsverbot bei Kontrollmaterial, welches entgegen Ziff. 7 zu § 194 AEAO

  • BFH, 15.06.2016 - III R 8/15

    Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb - Anforderungen

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2022 - 7 V 7031/22

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2015

  • FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20

    Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

  • BFH, 15.01.2008 - VII B 149/07

    Information des Dienstvorgesetzten über Steuerhinterziehung eines Beamten

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von

  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

  • FG Münster, 22.06.2022 - 13 V 731/22

    Rechtmäßigkeit der Bedingung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe für die

  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 68/13

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04

    Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen

  • BFH, 28.10.2020 - X R 37/18

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1180/11

    Zur Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten

  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"

  • BFH, 23.03.2009 - II B 119/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 24.02.2012 - VIII B 108/11

    Entscheidung nach schriftlichem Hinweis des Berichterstatters

  • FG Hamburg, 09.04.2010 - 4 V 31/10

    Vollstreckung, einstweiliger Rechtsschutz, Erlass von Abgaben:

  • FG Münster, 04.07.2008 - 11 K 387/07

    Auskunftsersuchen, Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag,

  • FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14

    Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13

    Verfahren in Vollstreckungssachen Pfändungs- und Einziehungsverfügung -

  • FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12

    Kein Verwertungsverbot beim Ankauf von Bank-CDs

  • FG Hessen, 13.02.2013 - 4 K 1346/11

    Keine Steuerfreiheit von an Arbeitgeber gezahlte Eingliederungszuschüsse nach § 3

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16

    Auskunftsersuchen gemäß § 93 AO

  • FG Köln, 15.12.2010 - 14 V 2484/10

    Verwertung angekaufter Steuer-CD durch FA

  • FG Nürnberg, 12.05.2009 - 2 K 277/08

    Verwertung von im Rahmen einer Grenzkontrolle gem. § 12a FVG gefundenen

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16

    An Dritte gestellte Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ohne

  • OLG Hamm, 06.10.2015 - 28 U 152/14

    Anforderungen an die Prozessführung durch einen beauftragten Rechtsanwalt

  • VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 7563/16

    Der Betreiber einer Online-Plattform, auf der Übernachtungsmöglichkeiten gegen

  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 239/09

    Schätzungsbescheid - Nichtigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

  • FG Münster, 01.02.2008 - 9 K 2367/03

    Auftragsbestand als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut

  • BFH, 25.03.2009 - VIII B 210/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verwertungsverbot - Prüfungsanordnung

  • BFH, 06.11.2008 - IX B 144/08

    Fernwirkung von Verwertungsverboten - Rückübertragung der Streitsache vom

  • FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21

    Übertragung von Kommanditanteilen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 3728/10

    Wirksamkeit von Prüfungsanordnungen erst mit Bekanntgabe - Beweislast für den

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7203/08

    Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 9 K 9292/13

    Gewerbesteuermessbeträge 2002 bis 2004 und gesonderter Feststellung des

  • VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 4859/16

    Rechtmäßiges Auskunftsersuchen gegenüber einer Online-Plattform für

  • FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1411/19

    Vernehmung per Videoübertragung trotz fehlendem Einverständnis einer Partei

  • FG Köln, 25.05.2023 - 10 K 2066/21
  • FG Nürnberg, 28.02.2013 - 4 K 125/12

    Verwertung von Prüfungsfeststellungen auch ohne Prüfungsanordnung -

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/05

    Rechtmäßigkeit eines an einen Dachverband (e.V.) gerichteten Auskunftsersuchens

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/06

    Befugnisse der Steuerfahndung als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft;

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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,301
BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 (https://dejure.org/2007,301)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2007 - 7 AZR 193/06 (https://dejure.org/2007,301)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 (https://dejure.org/2007,301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags; Vergütung eines befristeten Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln; Voraussetzungen für das Bestehen eines Aushilfsarbeitsverhältnisses; Feststellung des Zusammenhangs zwischen der Abwesenheit eines Planstelleninhabers oder ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7; ; HG NW 2004/2005 § 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Befristung; Haushalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtfertigt Bindung an Haushaltsmittel befristeten Arbeitsvertrag?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bindung an Haushaltsmittel rechtfertigt befristeten Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 236
  • NJW 2007, 2281 (Ls.)
  • MDR 2007, 1083
  • NZA 2007, 871
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Vielmehr genügt er zunächst seiner Unterrichtungspflicht, wenn für den Personalrat der Sachgrund seiner Art nach hinreichend deutlich wird (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe).

    Dazu ist zumindest eine typisierende Benennung des Befristungsgrunds gegenüber dem Personalrat erforderlich (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BB 2007, 329).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu die ausführliche Begründung des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO).

    Sie müssen aber noch eine dem verfassungsrechtlichen Untermaßverbot (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 17 - 19, BB 2007, 329) und den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 -Rn. 20 - 22, aaO) genügende Befristungskontrolle ermöglichen.

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Dieses Mitbestimmungsrecht dient dem Schutz des Arbeitnehmers und soll dessen Interesse an dauerhaften arbeitsvertraglichen Bindungen Rechnung tragen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - AP LPVG NW § 72 Nr. 18 = EzA BGB § 620 Nr. 150, zu 3 der Gründe).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Mit der Rückkehr des Planstelleninhabers endet ihre Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - RzK I 9a Nr. 121, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 170/98

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (BVerwG 18. Mai 2004 - 6 P 13/03 - BVerwGE 121, 38, zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    c) Die Ermächtigung in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 trägt dem Umstand Rechnung, dass der öffentliche Arbeitgeber anders als ein privater Arbeitgeber keine Verpflichtungen eingehen darf, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - BAGE 99, 217 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 229 = EzA BGB § 620 Nr. 180, zu B II 1 der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 -AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Der Befristungsdauer kommt nach der Senatsrechtsprechung nur insofern Bedeutung zu, als sie neben anderen Umständen darauf hinweisen kann, dass der Sachgrund für die Befristung nur vorgeschoben ist (6. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - BAGE 96, 320 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 22 = EzA BGB § 620 Nr. 172, zu B II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    c) Die Ermächtigung in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 trägt dem Umstand Rechnung, dass der öffentliche Arbeitgeber anders als ein privater Arbeitgeber keine Verpflichtungen eingehen darf, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - BAGE 99, 217 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 229 = EzA BGB § 620 Nr. 180, zu B II 1 der Gründe; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 -AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 215 = EzA BGB § 620 Nr. 167, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2005 - 12 Sa 1303/05 - aufgehoben.
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 392/85

    Kündigungsfrist bei Aushilfsverhältnis mit Höchstdauer

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 791/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Haushalt

    Hinweise des Senats: Weitgehend Parallele zu Senat 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 -.

    Hierdurch stehen die nach § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 für die Verwendung durch die Landesverwaltung verfügbaren Haushaltsmittel fest (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 13, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 1 der Gründe).

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den an eine ausreichende Zwecksetzung zu stellenden Anforderungen (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 2 der Gründe).

    Ansonsten ginge die Orientierung der von dem Begriff der Aushilfskraft iSd. § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 umfassten Tätigkeiten zu den Sachgründen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 TzBfG verloren (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 16, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 2 b der Gründe).

    Dabei kann es sich um einen Arbeitskräftebedarf handeln, der auf einen Anstieg der Arbeitsmenge der im Bereich der haushaltsmittelbewirtschaftenden Dienststelle oder einer ihr nachgeordneten Dienststelle zurückzuführen ist oder zur Abdeckung eines auf der Abwesenheit eines Planstellen- oder Stelleninhabers beruhenden betrieblichen Bedarfs (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 17, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 2 c der Gründe).

    Hierdurch wird der für das Merkmal des Aushilfsangestellten iSd. § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 erforderliche Zusammenhang hergestellt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 2 d der Gründe).

    Es ist vielmehr ausreichend, wenn der Beschäftigte Aufgaben wahrnimmt, die ansonsten einem oder mehreren anderen Arbeitnehmern der Dienststelle übertragen worden wären, die dem Arbeitsbereich des vorübergehend abwesenden Planstellen- oder Stelleninhabers angehören (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 2 e der Gründe).

    Dieses Erfordernis folgt weder aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG noch aus § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 3 der Gründe).

    Dies gilt auch für Befristungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 22, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 3 a der Gründe).

    Mit der Rückkehr des Planstellen- oder Stelleninhabers endet ihre Beschäftigungsmöglichkeit (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 654/96 - RzK I 9a Nr. 121, zu I 2 b der Gründe; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 23, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38, zu A II 3 b der Gründe).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Das erfordert einen erkennbaren Zusammenhang zwischen der Abwesenheit des Planstellen- oder Stelleninhabers und der Beschäftigung des Aushilfsangestellten (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 16, BAGE 121, 236) .

    Dadurch stehen die nach § 6 Abs. 8 Satz 1 HG NW 2006 verfügbaren Haushaltsmittel fest (vgl. BAG 18. April 2007 - 7 AZR 316/06 - Rn. 14; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 13, BAGE 121, 236) .

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den Anforderungen, die an eine ausreichende haushaltsrechtliche Zwecksetzung zu stellen sind (vgl. BAG 22. April 2009 - 7 AZR 535/08 - Rn. 23 mwN, USK 2009 - 133; grundlegend 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 14 ff., BAGE 121, 236) .

    Der Bedarf an der Arbeitsleistung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers muss nicht auf einer angestiegenen Arbeitsmenge beruhen, sondern kann darauf zurückzuführen sein, dass die vorhandene Belegschaft die bisherige Arbeitsmenge nicht abdeckt (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 19, BAGE 121, 236) .

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Das erfordert einen erkennbaren Zusammenhang zwischen der Abwesenheit des Planstellen- oder Stelleninhabers und der Beschäftigung des Aushilfsangestellten (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 16, BAGE 121, 236) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Das erfordert einen erkennbaren Zusammenhang zwischen der Abwesenheit des Planstellen- oder Stelleninhabers und der Beschäftigung des Aushilfsangestellten (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 16, BAGE 121, 236) .

    Durch die Verknüpfung mit nur vorübergehend freien Planstellen oder Stellenanteilen ist sichergestellt, dass die Beschäftigungsmöglichkeit nur befristet zur Verfügung steht (vgl. zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 14 ff., BAGE 121, 236) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 18, BAGE 130, 313; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, BAGE 121, 236) .
  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 198/07

    Befristung - Haushalt

    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Der Senat hat bereits zu der Vorschrift in § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NW 2004/2005, die ebenfalls Mittel für die befristete Beschäftigung von Aushilfskräften bereitstellt, entschieden, dass die Regelung nach ihrer Zweckbestimmung die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur Abdeckung eines vorübergehenden Mehrbedarfs ermöglicht, ohne dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG erfüllt sein müssen (vgl. etwa BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Die Voraussetzungen für die befristete Beschäftigung zur Bewältigung von Nachfragespitzen im Direktleihverkehr müssen allerdings nicht den an den Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG zu stellenden Anforderungen genügen, da ansonsten der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG keine eigenständige Bedeutung hätte (vgl. zu § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 16, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Es genügt vielmehr, dass der Mehrbedarf voraussichtlich während der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags bestehen wird (vgl. zu § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 18, aaO).

    Ein Mehrbedarf iSd. Titels 427 65 und der Erläuterungen hierzu liegt nicht mehr vor, wenn der Arbeitgeber von einem dauerhaften Anstieg der Arbeitsmenge ausgeht und auf organisatorische Maßnahmen zur Anpassung der Stellenausstattung an den Bedarf, wie zB das Einwerben neuer Stellen, verzichtet (vgl. zu § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 18, aaO).

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 972/06

    Befristung - Haushalt

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 10, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - aaO; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO).

    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den an eine ausreichende haushaltsrechtliche Zwecksetzung zu stellenden Anforderungen (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    In diesem Fall fehlt es an dem für § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Fehlen des Planstellen- oder Stelleninhabers und der Beschäftigung des neu eingestellten Arbeitnehmers (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 20, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38; 7. November 2007 - 7 AZR 488/06 - Rn. 16).

    Dieses Erfordernis folgt weder aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG noch aus § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Dies gilt auch für Befristungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG (BAG 7. November 2007 - 7 AZR 791/06 - Rn. 21; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats soll die Regelung dem Umstand Rechnung tragen, dass der öffentliche Arbeitgeber gehalten ist, nicht durch den Abschluss von Arbeitsverträgen Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 236) .
  • LAG Köln, 18.09.2008 - 7 Sa 470/08

    Haushaltsrechtliche Befristung bei Erledigung von Standardaufgaben

    Es steht nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG einer wirksamen sog. haushaltsrechtlichen Befristung des Arbeitsvertrages einer Justizangestellten nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG nicht entgegen, dass diese mit den in der Dienststelle regulär anfallenden Standardaufgaben beschäftigt wird (vgl. z. B. BAG v. 14.02.2007, 7 AZR 193/06).

    Sie macht geltend, das Arbeitsgericht habe die in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2007, 7 AZR 193/06, aufgestellten Voraussetzungen für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG nicht mit der gebotenen Intensität geprüft.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts deshalb gerechtfertigt, weil der öffentliche Arbeitgeber anders als ein privater Arbeitgeber keine Verpflichtungen, insbesondere auch keine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen, eingehen darf, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (BAG vom 14.02.2007, 7 AZR 193/06; BAG vom 24.10.2001, 7 AZR 542/00; BAG vom 07.07.1999, 7 AZR 609/99).

    Die haushaltsrechtliche Ermächtigungsnorm des § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 bzw. - gleichlautend - § 6 Abs. 8 HG NW 2006 soll es den Dienststellen des beklagten Landes ermöglichen, Haushaltsmittel, die aufgrund einer zeitlich begrenzten Abwesenheit von Planstellen- und Stelleninhabern zur Verfügung stehen, zur Abdeckung eines bestehenden Arbeitskräftebedarfs zu nutzen, da die unbefristete Einstellung von Arbeitnehmern aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist (BAG vom 14.02.2007, 7 AZR 193/06; BAG vom 19.03.2008, 7 AZR 1098/06).

    Dabei kann es sich um einen Arbeitskräftebedarf handeln, der auf einen Anstieg der Arbeitsmenge im Bereich der haushaltsmittelbewirtschaftenden Dienststelle oder einer ihr nachgeordneten Dienststelle zurückzuführen ist, aber auch um einen solchen, der darauf beruht, dass Planstellen- oder Stelleninhaber vorübergehend für längere Zeit abwesend sind (BAG vom 14.02.2007, 7 AZR 193/06).

    Es ist vielmehr ausreichend, wenn der Beschäftige Aufgaben wahr nimmt, die ansonsten einem oder mehreren Arbeitnehmern der Dienststelle übertragen worden wären, die dem Arbeitsbereich des vorübergehend abwesenden Planstellen- oder Stelleninhabers angehören." (BAG vom 14.02.2007, 7 AZR 193/06).

    Aus entsprechenden Gründen hat das Bundesarbeitsgericht nachvollziehbar auch das Erfordernis einer sog. finanziellen Kongruenz abgelehnt (BAG vom 14.02.2007, 7 AZR 193/06).

  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung -

    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, BAGE 121, 236 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    An diesen Begriff hat der Landesgesetzgeber ersichtlich mit der Zweckbestimmung zum Titel 426 54-7 angeknüpft (vgl. zum Begriff der Aushilfskraft in § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005: BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 15 und 16, BAGE 121, 236 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

  • LAG Köln, 08.05.2009 - 10 Sa 231/08

    Befristung; Haushaltsgründe; Dienststelle

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 535/08

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1098/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 916/06

    Befristung - Haushalt

  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09

    Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

  • ArbG Passau, 21.10.2015 - 5 Ca 939/14

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags

  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1150/09

    Kettenarbeitsverträge im öffentlichen Dienst; Zweifel an der Vereinbarkeit

  • LAG Thüringen, 16.12.2008 - 1 Sa 45/08

    Dokumentationspflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers hinsichtlich

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 924/06

    Betriebsübergang bei Lagerhaltung

  • LAG Hamm, 23.08.2007 - 11 Sa 348/07

    Haushaltsbefristung NW

  • LAG Hamm, 14.09.2006 - 11 Sa 220/06

    Haushaltsrechtlich begründete Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08

    Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts -

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 937/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • LAG Hamm, 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05

    Zulässigkeit von haushaltsrechtlich begründeten Befristungen im öffentlichen

  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 47/10

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • LAG Hamm, 26.02.2009 - 17 Sa 923/08

    Befristete Einstellung von Aushilfskräften aus Haushaltsmitteln; unbegründete

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1099/06

    Befristung - Haushalt

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2009 - 8 Sa 1297/08

    Befristete Beschäftigung aus Haushaltsmitteln bei mutterschutzbedingter

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 647/08

    Befristung - Haushalt

  • LAG München, 16.06.2016 - 2 Sa 1146/15

    Haushaltsbefristung

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 13 Sa 436/10

    Unwirksame Haushaltsbefristung durch Bundesagentur für Arbeit bei fehlender

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 926/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 3 Sa 1406/07

    Zur Zulässigkeit einer Befristung nach § 14 Abs 2 S 1 Nr 7 TzBfG bei einer mit

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 2293/05

    Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • LAG Hamm, 25.06.2008 - 11 Sa 281/08

    Haushaltsbefristung

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 927/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 936/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • LAG Hamm, 03.04.2008 - 11 Sa 1918/07

    Unwirksame Haushaltsmittelbefristung bei Begründung von Zahlungsverpflichtungen

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 925/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • BAG, 13.12.2007 - 8 AZR 928/06

    Betriebsübergang - Lagerbetrieb

  • ArbG Jena, 24.07.2009 - 1 Ca 91/09
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 12 Sa 415/10

    Faktisches Arbeitsverhältnis bei Arbeitsaufnahme nach mündlicher Befristung mit

  • LAG Niedersachsen, 17.10.2007 - 15 Sa 535/07

    Haushaltsmittelbefristung von Arbeitsverträgen von Arbeitsvermittler/innen i.R.d.

  • LAG Niedersachsen, 17.10.2008 - 10 Sa 1231/07

    Befristung wegen befristet zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel

  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - 1 Sa 26/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen vorübergehendem betrieblichen Bedarf

  • LAG Niedersachsen, 21.09.2009 - 9 Sa 1920/08

    Unwirksame Befristung bei Modellversuch zur Personalkostenbudgetierung an Schulen

  • ArbG Düsseldorf, 26.08.2009 - 8 Ca 2497/09

    Inhaltskontrolle bei einer befristeten Aufstockung der Arbeitszeit;

  • LAG Köln, 25.10.2012 - 7 Sa 523/12

    Entfernung einer Anlassbeurteilung aus der Personalakte - weit

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 425/10

    Haushaltsbefristung

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 260/10

    Haushaltsbefristung

  • LAG München, 01.10.2009 - 4 Sa 343/09

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 5 Sa 41/07

    Befristung - fehlender Sachgrund

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