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   OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07   

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OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07 (https://dejure.org/2007,2192)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.06.2007 - 3 W 98/07 (https://dejure.org/2007,2192)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 3 W 98/07 (https://dejure.org/2007,2192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung eines angebrachten Balkons; Ansprüche an die bauliche Gestaltung von Eigentumswohnungen; Sachberechtigung für das Geltendmachen von Unterlassungsansprüchen; Kompetenzverteilung im Rahmen der Eigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Beschlusskompetenz zur Begründung von Leistungspflichten einzelner Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss; Begründung selbstständiger Leistungspflichten für einzelne Wohnungseigentümer durch bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse; Aufhebung des ...

  • Judicialis

    WEG § 21 ff.; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Begründung von Leistungspflichten einzelner Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungspflicht eines Eigentümers: Begründung durch Beschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussrecht: Kann ein Anspruch durch einen Beschluss begründet werden? (IMR 2007, 256)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2417
  • MDR 2008, 78
  • NZM 2007, 572
  • ZMR 2007, 646
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    Denn durch Beschlussfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer rechtsändernden Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 WEG) die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen (vgl. BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500).

    Zunächst sieht sich der Senat, was die Frage der fehlenden Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer angeht, im Einklang mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (BGHZ 145, 158).

  • OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00

    Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    b) Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Beurteilung der Rechtslage auf obergerichtliche Rechtsprechung berufen kann (namentlich zitiert: OLG Köln NZM 1999, 424; ebenso: OLG Köln ZMR 2004, 215; OLG Hamburg ZMR 2003, 447; BayObLG NZM 2003, 239), sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 FGG nicht gegeben.
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    Diese erlaubt jedoch, wie oben ausgeführt, gerade nicht die Festlegung materieller Sonderpflichten der Mitglieder, sondern allenfalls die Inverzugsetzung und Androhung gerichtlicher Maßnahmen (vgl. in diesem Zusammenhang auch KG NJW-RR 1997, 1033, 1035).
  • OLG Köln, 23.06.2003 - 16 Wx 121/03

    Selbständige Anspruchsgrundlage aus bestandskräftigem Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    b) Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Beurteilung der Rechtslage auf obergerichtliche Rechtsprechung berufen kann (namentlich zitiert: OLG Köln NZM 1999, 424; ebenso: OLG Köln ZMR 2004, 215; OLG Hamburg ZMR 2003, 447; BayObLG NZM 2003, 239), sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 FGG nicht gegeben.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    Da der insoweit maßgebliche Beschluss zu TOP 15 der Eigentümerversammlung vom 28. April 2003 (in Fotokopie Bl. 8 f. d. A.) in jedem Fall auch für mögliche Sonderrechtsnachfolger Wirkung entfaltet (§ 10 Abs. 3 WEG), wäre der Senat als Rechtsbeschwerdegericht zu einer eigenen Auslegung befugt (BGH NJW 1998, 3713, 3714 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 211/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    b) Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Beurteilung der Rechtslage auf obergerichtliche Rechtsprechung berufen kann (namentlich zitiert: OLG Köln NZM 1999, 424; ebenso: OLG Köln ZMR 2004, 215; OLG Hamburg ZMR 2003, 447; BayObLG NZM 2003, 239), sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 FGG nicht gegeben.
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    b) Soweit sich das Landgericht für seine gegenteilige Beurteilung der Rechtslage auf obergerichtliche Rechtsprechung berufen kann (namentlich zitiert: OLG Köln NZM 1999, 424; ebenso: OLG Köln ZMR 2004, 215; OLG Hamburg ZMR 2003, 447; BayObLG NZM 2003, 239), sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 FGG nicht gegeben.
  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    Denn der Verband ist weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer und mithin nicht Inhaber von Abwehr- oder Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück (vgl. BGH GuT 2007, 161, 162 m.w.N.; BGH ZMR 2006, 457; Riecke/v. Rechenberg MDR 2007, 128 f.).
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2007 - 3 W 98/07
    Denn der Verband ist weder Mitglied der Eigentümergemeinschaft noch Miteigentümer und mithin nicht Inhaber von Abwehr- oder Beseitigungsansprüchen aus dem Miteigentum an dem Grundstück (vgl. BGH GuT 2007, 161, 162 m.w.N.; BGH ZMR 2006, 457; Riecke/v. Rechenberg MDR 2007, 128 f.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Sie könnten dem einzelnen Wohnungseigentümer keine Leistungs- und damit auch keine Unterlassungspflichten auferlegen, die ihm nach dem Gesetz, nach der Teilungserklärung oder nach - hier nicht festgestellten - Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nicht obliegen oder auferlegt werden könnten (Senat, BGHZ 145, 158, 162; OLG Zweibrücken NJW 2007, 2417; Merle aaO).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 Wx 240/07

    Zulässigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung hinsichtlich des

    Die Wohnungseigentümer können lediglich - mehrheitlich - beschließen, ob und in welchem Umfang ein bestehender Leistungsanspruch gegen einen einzelnen Miteigentümer geltend gemacht werden soll (OLG Zweibrücken NZM 2007, S. 572 f. m.w.Nachw.; Wenzel NZM 2004, S. 542 ff.; dem folgend Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 23 WEG Rdnr. 115a und § 22 WEG Rdnr. 218; vgl. auch BGH NJW 2004, S. 937/940 f.).

    Denn die Eigentümer wollen sich im Zweifel in den Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegen, die jedoch - wie gezeigt - gerade nicht eine Anspruchsbegründung umfassen (so auch OLG Zweibrücken a.a.O. und Elzer, Anm. zu dieser Entscheidung in: IMR 2007, 256; Staudinger-Bub a.a.O., § 22 WEG Rdnr. 218 m.w.Nachw.; wohl auch Bärmann-Merle, WEG, 10. Aufl. 2008, § 23 Rdnr. 51).

  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Denn die Eigentümer wollen sich im Zweifel in den Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegen (OLG Zweibrücken, 5.6.2007, AZ: 3 W 98/07 (nach JURIS)).

    Dies muss nach Wortlaut und Sinn des Beschlusses durch Auslegung ermittelt werden (OLG Zweibrücken, 5.6.2007, AZ: 3 W 98/07 (nach JURIS)).

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

    Die Gemeinschaft kann Leistungspflichten gegenüber einzelnen Mitgliedern gegen deren Willen nur dann und nur insoweit konstitutiv begründen, als ihr dazu durch Gesetz oder durch Vereinbarung die Beschlusskompetenz eingeräumt wird (OLG Zweibrücken NJW 2007, 2417; Wenzel, NZM 2004, 542 [543]; Drabek, ZWE 2007, 315).

    Sie sind ebenso wenig befugt, originär durch Beschluss eine solche Leistungspflicht zu schaffen, wenn hierfür materiell, d.h. aufgrund Gesetzes oder Vereinbarung, keine Anspruchsgrundlage besteht (OLG Zweibrücken NJW 2007, 2417; Wenzel, in: Bärmann, § 15 Rn. 37 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 23 Rn. 29; Drabek, ZWE 2007, 315; Drasdo, NJW-Spezial 2007, 389).

  • OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 Wx 115/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung des Anspruchs auf Beseitigung

    Der Auffassung des OLG Zweibrücken (ZMR 2007, 646f), wonach eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer zur Beseitigung baulicher Veränderungen nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden kann, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung;

    Während eine entsprechende Beschlusskompetenz in der Rechtsprechung der Obergerichte bislang überwiegend ohne weiteres bejaht wurde (BayObLG, ZMR 2001, 211; NZM 2003, 239; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 426; OLG Hamburg, ZMR 2003, 447; aus neuerer Zeit OLG Hamburg, ZMR 2009, 306), wird dies in der Literatur nunmehr zunehmend in Frage gestellt (Bärmann, a. a. O., § 22, Rdnr. 308; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 16, Rdnr. 166; Riecke/Schmidt/Elzer, a. a. O., § 16, Rdnr. 165; so auch OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 646).
  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 318 S 60/08

    Wohnungseigentum: Begründung von Beseitigungspflichten durch bestandskräftigen

    Die Wohnungseigentümer könnten zwar beschließen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch gegen einen einzelnen Miteigentümer geltend gemacht werden soll, nicht dagegen einen entsprechenden Anspruch ohne gesetzlichen Schuldgrund konstituieren (OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 646; zustimmend Bärmann-Merle, 10. Auflage, § 22 WEG, Rz. 308).
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