Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.05.2007

Rechtsprechung
   BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B   

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BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B (https://dejure.org/2006,2794)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B (https://dejure.org/2006,2794)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2006 - B 6 KA 34/06 B (https://dejure.org/2006,2794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und revisionsrechtliche Folgen einer fehlerhaften Besetzung des Berufungsgerichts bei Erlass des Berufungsurteils; "Verhinderung" i.S. des § 21f Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Anwendbarkeit des § 21f Abs. 2 S. 1 GVG nach dem Ausscheiden eines ...

  • Judicialis

    SGG § 6; ; SGG § 13; ; SGG § 33 S 1; ; SGG § 202; ; ZPO § 547 Nr 1; ; GVG § 21e Abs 1 S 4; ; GVG § 21f Abs 2 S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2717
  • NZS 2007, 670 (Ls.)
  • AnwBl 2007, 138
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört, ist nicht iS des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG verhindert (Bundesfinanzhof , Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 -, BFHE 190, 47, 51; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 -, NJW 1986, 1366, 1367).

    Die Bestellung eines Übergangsvorsitzenden, der sich in die betreffende Rechtsmaterie erst einarbeiten muss, zudem für eine möglicherweise voraussehbar nur kurze Zeitspanne, würde in einem solchen Fall keinen merklichen Gewinn für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bieten, weil die Übergangszeit bereits verstrichen sein würde, bevor er nach Einarbeitung den von ihm erwarteten richtungsweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben und in der seinem Amt entsprechenden Weise durch seine besondere Erfahrung und Qualifikation für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bürgen könnte (BFHE 190, 47, 53/54 unter Hinweis auf BGHZ 20, 355; ähnlich Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl 2005, § 21e GVG RdNr 39d).

    Der BFH hat zutreffend dargelegt, dass es ungeachtet der Verpflichtung der staatlichen Stellen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine zügige Besetzung frei werdender Vorsitzenden-Stellen zu sorgen, aus unterschiedlichen und vor allem nicht ohne Weiteres aufklärbaren und als vermeidbar oder unvermeidbar zu bewertenden Gründen zu Verzögerungen bei der Wiederbesetzung einer frei werdenden Stelle kommen kann (BFHE 190, 47, 53 f).

    In der Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes wird zur Dauer der zulässigen Vakanz im Senatsvorsitz angenommen, diese sei jedenfalls so lange hinzunehmen, wie dadurch keine wesentlich gewichtigere Beeinträchtigung der bei ordnungsgemäßer Besetzung des Spruchkörpers zu erwartenden Arbeitsweise zu erwarten ist als bei einem längeren Urlaub oder einer länger dauernden Krankheit des Vorsitzenden (BFHE 190, 47, 53).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01

    Absehen von der Nachbesetzung einer durch Ableben frei gewordenen

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Das BVerwG ist im Beschluss vom 11. Juli 2001 (NJW 2001, 3493) davon ausgegangen, dass in dem besonders gelagerten Fall der geplanten Auflösung des Bundesdisziplinargerichts eine mehr als dreimonatige Vakanz im Vorsitz nicht hingenommen werden durfte.
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 38/04 B

    Beendigung der Zulassung im Vertragszahnarztrecht, Verstoß gegen

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Für diesen Zeitraum war - wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Senat selbst ausgeführt hat - die Bundesrepublik Deutschland noch nicht verpflichtet, die Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Vermeidung von Diskriminierung wegen Alters in nationales Recht umzusetzen, weil sie sich insoweit eine Verlängerungsfrist von drei Jahren ausbedungen hatte (BSG, Beschluss vom 27. April 2005 - B 6 KA 38/04 B, juris; Verfassungsbeschwerde hiergegen nicht zur Entscheidung angenommen, s BVerfG , Beschluss vom 22. November 2005, 1 BvR 1957/05).
  • BFH, 07.12.1988 - I R 15/85

    Geschäftsverteilung - Vertretung

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Jedenfalls nach Ablauf von siebeneinhalb Monaten nach dem Ausscheiden des früheren Vorsitzenden sieht auch der BFH keine Möglichkeit für eine entsprechende Anwendung der Vertretungsregelung des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG (Urteil vom 7. Dezember 1988 - I R 15/85 -, BFHE 155, 470, 471); er hält diese überhaupt nur für den Fall für anwendbar, dass mit der alsbaldigen Wiederbesetzung der Vorsitzenden-Stelle habe gerechnet werden können.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört, ist nicht iS des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG verhindert (Bundesfinanzhof , Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 -, BFHE 190, 47, 51; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 -, NJW 1986, 1366, 1367).
  • BGH, 12.05.1956 - IV ZR 86/55

    Ordnungsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Die Bestellung eines Übergangsvorsitzenden, der sich in die betreffende Rechtsmaterie erst einarbeiten muss, zudem für eine möglicherweise voraussehbar nur kurze Zeitspanne, würde in einem solchen Fall keinen merklichen Gewinn für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bieten, weil die Übergangszeit bereits verstrichen sein würde, bevor er nach Einarbeitung den von ihm erwarteten richtungsweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben und in der seinem Amt entsprechenden Weise durch seine besondere Erfahrung und Qualifikation für die Rechtsprechung des Spruchkörpers bürgen könnte (BFHE 190, 47, 53/54 unter Hinweis auf BGHZ 20, 355; ähnlich Gummer in Zöller, ZPO, 25. Aufl 2005, § 21e GVG RdNr 39d).
  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Für eine Handlungspflicht des Präsidiums des LSG spätestens im Februar 2006 spricht auch das Urteil des BGH vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04 - (BGHZ 164, 87 ff).
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 390/74

    Vorsitzender Richter - Verhinderung des Vorsitzenden - Vertretung

    Auszug aus BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B
    Der BFH hat in dem bereits zitierten Beschluss vom 21. Oktober 1999 entschieden, dass jedenfalls eine Vakanz von zwei Monaten noch zulässig ist, auch wenn die Frist in Fällen vorhersehbaren Ausscheidens eines Vorsitzenden kürzer zu bemessen sei als bei unvorhergesehenem Ausscheiden wie im Falle des Todes oder der plötzlichen Versetzung an ein anderes Gericht (vgl zu den in einer solchen Konstellation maßgeblichen Fristen BSGE 40, 53 = SozR 1500 § 33 Nr. 1).
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts:

    bb) Als einen die entsprechende Anwendung von § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigenden Fall der Verhinderung des Vorsitzenden wird nach der übereinstimmenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch das - durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod bedingte - endgültige Ausscheiden eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2013 - 4 StR 556/12, NStZ-RR 2013, 259; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381 f.; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, BGHZ 95, 246, 247; BSG, NJW 2007, 2717 f.; BFHE 190, 47, 52 f.; 155, 470, 471; BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367).

    Da es sich bei dieser Vakanz aber tatsächlich um eine dauernde Verhinderung des Vorsitzenden handelt, kann dieser normwidrige Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch BVerfGE 18, 423, 426 und BSG, NJW 2007, 2717, 2718).

    Wie lange das Präsidium im Falle der nicht nahtlosen Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden mit der Entscheidung zuwarten darf, einen anderen Vorsitzenden zusätzlich mit dem vakant gewordenen Senatsvorsitz zu betrauen oder den Senat aufzulösen und seine Richter und Rechtssachen anderen Senaten zuzuschreiben, lässt sich nicht allgemeingültig und losgelöst vom Grund der Verhinderung beantworten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2013 - 4 StR 556/12, NStZ-RR 2013, 259; BSG, NJW 2007, 2717, 2718).

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Die Ansicht, es liege angesichts der Dauer des Besetzungsverfahrens eine nicht nur vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden vor, die eine Vertretung durch den Stellvertreter gemäß § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG nicht mehr erlaube, ist nach Ansicht des Senats zwar nicht zwingend, aber jedenfalls vertretbar und ersichtlich frei von Willkür (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 154; BFHE 190, 47; BVerwG NJW 2001, 3493; BSG NJW 2007, 2717).
  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen

    Nach Ansicht des BGH, des BVerwG, des BFH und des BSG sei es sachgerecht, "in allen Fällen und ungeachtet der mutmaßlichen Dauer der Vakanz zu verlangen, dass das Präsidium den frei gewordenen Vorsitz dem Vorsitzenden eines anderen Spruchkörpers überträgt" (BSG, Beschluss vom 29.11.2006, Az.: B 6 KA 34/06 B, = NJW 2007, 2717ff.).

    Die demgegenüber seitens der Klägerin (im Wesentlichen) geübte Berufung auf die Entscheidung des BSG (NJW 2007, 2717) trägt im vorliegenden Fall nicht.

    Das BSG (NJW 2007, 2717ff. m.w.N.) - und mit ihm andere (zitierte) oberste Bundesgerichte (entsprechend die Berufung der Klägerin) - hat neuerlich entschieden, dass jedenfalls ein Richter, der dem Gericht nicht mehr angehört - wie im Falle des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper in Folge des Erreichens der Altersgrenze von 65 Jahren -, nach Ablauf von mehr als 6 Monaten durch das "vom Präsidium bestimmte Mitglied des Spruchkörpers" i.S. des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG nicht mehr ordnungsgemäß vertreten werden kann, sondern es dann einer Entscheidung des Präsidiums zur Bestellung eines Vorsitzenden mit dem Vorsitz im Senat bedarf (vgl. NJW 2007, 2717, 2718).

    Denn selbst für den - weiterreichenden - Fall eines endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper besteht - wie das BSG hervorgehoben hat (vgl. NJW 2007, 2717, 2718) - Einigkeit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung darüber, dass - wie bereits ausgeführt - die entsprechende Anwendung des § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG geboten ist.

  • BGH, 26.03.2013 - 4 StR 556/12

    Besetzungsrüge (vorübergehendes Unterbleiben der Wiederbesetzung des

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass im Falle des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG entsprechend anzuwenden ist, sofern und solange die Wiederbesetzung lediglich "vorübergehend" unterbleibt, also einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet (vgl. BVerfGE 18, 423, 426 f.; BVerfG, NJW 1983, 1541; BGH, Urteil vom 9. Februar 1955 - IV ZR 153/54, BGHZ 16, 254; Urteil vom 21. Juni 1955 - 5 StR 177/55, BGHSt 8, 17, 19 ff.; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, NJW 1985, 2337; BSG, NJW 2007, 2717, 2718; BFHE 190, 47, 52 f.; BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch Breidling in LR-StPO, 26. Aufl., § 21f GVG Rn. 27).

    Es sei nicht in allen Fällen und ungeachtet der Dauer der mutmaßlichen Vakanz zu verlangen, dass das Präsidium den frei gewordenen Vorsitz dem Vorsitzenden eines anderen Spruchkörpers zusätzlich übertrage (BSG, NJW 2007, 2717, 2718; BFHE 190, 47, 53 f.).

    In einem Fall, in dem der Vorsitzende planmäßig mit Erreichung der Altersgrenze ausgeschieden war und die Ausschreibung der Stelle erst im Monat seines Ausscheidens erfolgte, ist das Bundessozialgericht davon ausgegangen, dass "zumindest im Regelfall" der Vorsitz in einem Spruchkörper nicht länger als sechs Monate durch den vom Präsidium bestimmten stellvertretenden Vorsitzenden geführt werden darf (BSG, NJW 2007, 2717, 2718).

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Es hat bei dieser Regelung in willkürfreier Auslegung des § 21 Abs. 2 Satz 1 GVG und unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2006, 154; BSG NJW 2007, 2717; BVerwG NJW 1986, 1366) angenommen, dass nach Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats aus dem Dienst am 31. Januar 2010 und anschließender Vakanz im Vorsitz jedenfalls mit Beginn des Geschäftsjahres 2012 keine vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden im Sinne dieser Vorschrift mehr gegeben ist, die eine weitere Vertretung im Vorsitz des 2. Strafsenates zuließe.
  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Revision in Strafsachen: Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 18, 423; BVerfG NJW 1983, 1541; BGH NJW 2015, 1685 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2013, 259 m.w.N.; BGHSt 34, 379 m.w.N.; BGH NJW 1985, 2337; BSG NJW 2007, 2717; BSGE 40, 53 m.w.N.; BVerwG aaO; BVerwG NJW 1986, 1366; BFHE 190, 47) besteht jedoch Einigkeit darüber, dass im Fall des endgültigen Ausscheidens eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper bzw. in dem Fall, dass eine neu bewilligte Planstelle noch besetzt werden muss, die Vertretungsregelung des § 21e Abs. 1 Satz 1 bzw. § 21f Abs. 2 GVG entsprechend anzuwenden ist, sofern und solange die Wiederbesetzung lediglich "vorübergehend" unterbleibt, also einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet.
  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 4/10 BH
    Beim LSG ist er, auch im erneuten - durch Zurückverweisung des BSG erforderlich gewordenen - Berufungsverfahren, erfolglos geblieben (zunächst Urteil des LSG vom 15.3.2006; dann Zurückverweisung an das LSG durch Beschluss des BSG vom 29.11.2006 - SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 - wegen Fehlers bei der Besetzung der Richterbank; nunmehr Beschluss des LSG vom 19.8.2010).

    8 Diese Beurteilung der Rechtslage bis zum 30.9.2008 wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Altersbegrenzung für die vertragsärztliche Tätigkeit zum 1.10.2008 aufgehoben worden ist (vgl hierzu BSG SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 RdNr 7 f).

    Das BSG hatte in seinem zurückverweisenden Beschluss vom 29.11.2006 (SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 RdNr 18) zusätzlich erwogen, ob ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse (auch) deshalb zu verneinen sein könnte, weil die Zulassungsgremien dem Arzt, wenn dieser nicht ohnehin die Altersgrenze erreicht hätte, möglicherweise wegen gröblicher Verletzung vertragsärztlicher Pflichten die Zulassung entzogen haben würden (siehe dazu die schwerwiegenden - auch strafrechtlichen - Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe von Methadon, derentwegen er am 29.12.2004 auf seine Approbation verzichtete).

  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 1/10 BH
    Er ist erfolglos geblieben (Urteile des SG vom 15.6.2005 und des LSG vom 15.3.2006; Zurückverweisung durch Beschluss des BSG vom 29.11.2006 - SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 - wegen Fehlers bei der Besetzung der Richterbank; erneuter Beschluss des LSG vom 19.8.2010; hiergegen Antrag auf Bewilligung von PKH für Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde: siehe Az B 6 KA 4/10 BH).

    13 Diese Beurteilung der Rechtslage bis zum 30.9.2008 wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Altersbegrenzung für die vertragsärztliche Tätigkeit zum 1.10.2008 aufgehoben worden ist (vgl hierzu BSG SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 RdNr 7 f).

  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 36/10

    Verordnung von Arzneimitteln nach Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung aus

    hat das Bundessozialgericht (BSG) den Rechtsstreit mit Beschluss vom 29. November 2006, Az.: B 6 KA 34/06 B, wegen einer Besetzungsrüge an das HLSG zurückverwiesen.
  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 2/10 BH
    Er ist erfolglos geblieben (Urteile des SG vom 15.6.2005 und des LSG vom 15.3.2006; Zurückverweisung durch Beschluss des BSG vom 29.11.2006 - SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 - wegen Fehlers bei der Besetzung der Richterbank; erneuter Beschluss des LSG vom 19.8.2010; hiergegen Antrag auf Bewilligung von PKH für Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde: siehe Az B 6 KA 4/10 BH).

    13 Diese Beurteilung der Rechtslage bis zum 30.9.2008 wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Altersbegrenzung für die vertragsärztliche Tätigkeit zum 1.10.2008 aufgehoben worden ist (vgl hierzu BSG SozR 4-1720 § 21f Nr. 1 RdNr 7 f).

  • BSG, 01.03.2011 - B 6 KA 3/10 BH
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2007 - L 4 B 406/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11

    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2022 - 4 S 55.21

    Rechtmäßigkeit der Erprobung für ein richterliches Beförderungsamt

  • SG Marburg, 23.04.2010 - S 12 KA 224/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Verordnung von Arzneimitteln

  • VG Osnabrück, 28.06.2023 - 1 A 52/22

    DIN EN 45501; NAWID; Nicht selbsttätige Waage; OIML R 76-1; Waagen-Kassen-System;

  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08

    Nichtigkeitsklage

  • BSG, 15.12.2009 - B 2 U 187/09 B
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Rechtsprechung
   BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4176
BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 (https://dejure.org/2007,4176)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 (https://dejure.org/2007,4176)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 (https://dejure.org/2007,4176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rücknahme einer Abmahnung und Entfernung derselben aus der Personalakte; Erteilung einer Abmahnung aufgrund der Weigerung des Arbeitnehmers zur Unterzeichnung eines Beurteilungsbogens; Erstellung eines Beurteilungsbogens im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 61 Abs. 1; ZPO § 3
    Prozessrecht; Streitwert - Streitwertfestsetzung im Urteil; Bindungswirkung; Streitwert einer Abmahnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2717 (Ls.)
  • NZA 2007, 829
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06

    Gegenstandswert bei allgemeinem Feststellungsantrag neben Kündigungsschutzantrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.

    Dass die Auslegung der Klageanträge durch die Vorinstanzen in dem Sinne, dass durch zwei Anträge nur ein Begehren verfolgt werde ("Hendiadyoin", vgl. LAG Baden-Württemberg 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 -) und nicht die Rechtmäßigkeit der Abmahnung Klagegegenstand sei, sondern allein die Verpflichtung der Beklagten zur körperlichen Entfernung der Kopie des Abmahnungsschreibens verlangt war, nicht unproblematisch erscheint, kann dahinstehen, da diese Auslegung sich ebenfalls noch innerhalb eines Zusammenhangs nachvollziehbar begründeter Erwägungen hält.

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Daran ist festzuhalten (vgl. auch BAG 24. August 1983 - 7 AZR 558/81 - 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 - 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186; Hauck/Helml-Helml ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 3; ErfK/Koch 7. Aufl. § 64 ArbGG Rn. 13; Henssler/Willemsen/Kalb-Ziemann Arbeitsrecht Kommentar 2. Aufl. § 61 ArbGG Rn. 10; aA: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 13; Bader/Creutzfeld/Friedrich-Creutzfeld ArbGG 4. Aufl. § 61 Rn. 20).

    Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren lassen (BAG 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186).

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Daran ist festzuhalten (vgl. auch BAG 24. August 1983 - 7 AZR 558/81 - 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 - 22. Mai 1984 - 2 AZB 25/82 - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186; Hauck/Helml-Helml ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 3; ErfK/Koch 7. Aufl. § 64 ArbGG Rn. 13; Henssler/Willemsen/Kalb-Ziemann Arbeitsrecht Kommentar 2. Aufl. § 61 ArbGG Rn. 10; aA: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge-Germelmann ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 13; Bader/Creutzfeld/Friedrich-Creutzfeld ArbGG 4. Aufl. § 61 Rn. 20).

    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.1995 - 1 Ta 63/95

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Abmahnungsstreitigkeit; Die

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2004 - 3 Ta 95/04

    Streitwertfestsetzung bei einer auf die Entfernung einer Abmahnung aus der

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.
  • BGH, 26.03.1997 - III ZR 296/96

    Bemessung der Beschwer für die Klage eines Verbraucherschutzvereins

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Auch widerspricht es dem Gesetzessinn nicht, wenn das Landesarbeitsgericht den Gebrauch des Ermessens dadurch näher konkretisiert sehen will, dass es eine Einzelbewertung verlangt, bei der von den Angaben der klagenden Partei auszugehen ist, die die wirtschaftliche Bedeutung ihres Interesses näher zu begründen habe (vgl. auch BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.
  • LAG Hessen, 01.03.1988 - 6 Ta 60/88

    Streitwert

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    (1) Es trifft zu, dass die bei weitem überwiegende Mehrzahl der Landesarbeitsgerichte bei Streitigkeiten um die Rücknahme von Abmahnungen und ihre Entfernung aus der Personalakte den Wert auf den Betrag eines Monatseinkommens festsetzt (LAG Köln 11. September 2003 - 3 Ta 228/03 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 56; Hessisches LAG 1. März 1988 - 6 Ta 60/88 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 72; 24. Mai 2000 - 15 Ta 16/00 - NZA-RR 2000, 438; LAG Hamburg 12. August 1991 - 1 Ta 6/91 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 94; LAG Schleswig-Holstein 7. Juni 1995 - 1 Ta 63/95 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 103; LAG Nürnberg 11. November 1992 - 6 Ta 153/92 - NZA 1993, 430).
  • BAG, 11.06.1986 - 5 AZR 512/83

    Streitwert: Rechtsmittelstreitwert - Festsetzung durch das Arbeitsgericht -

    Auszug aus BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG 2. März 1983 - 5 AZR 594/82 - BAGE 44, 13; 11. Juni 1986 - 5 AZR 512/83 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 17).
  • LAG Hamburg, 12.08.1991 - 1 Ta 6/91

    Gegenstandswert; Streitige Abmahnung; Bruttomonatsverdienst

  • LAG Nürnberg, 11.11.1992 - 6 Ta 153/92

    Streitwertfestsetzung; Eingeschränkte Überprüfung des Ermessens auf Ausübung,

  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

  • LAG Köln, 11.09.2003 - 3 Ta 228/03

    Streitwert, Abnahmung, mehrere kurzfristig aufeinander folgende Abmahnungen

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81

    Streitwert: Kündigung - Beschwer

  • KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99

    Streitwert bei Verfolgung eines identischen Unterlassungsbegehrens durch mehrere

  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 594/82

    Anspruch auf Eintragung der Beschäftigungszeit und des Verdienstes für Urlaubs-

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2006 - 21 Sa 59/06
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14

    Streitwertfestsetzung - Zeugnisberichtigung - Erteilung eines qualifizierten

    Für die Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren im besonderen Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren ließen (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 20 = NZA 2007, 829; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186).

    Offensichtlich unrichtig ist die Wertfestsetzung nur dann, wenn sie in jeder Beziehung unverständlich und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und außerdem der zutreffende Streitwert auf den ersten Blick die für den Beschwerdewert maßgebliche Grenze unterschreitet oder übersteigt (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - aaO.).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

    Maßgebend ist dabei die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 7; 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 -) .

    Der Statthaftigkeit der Berufung steht die Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht nicht entgegen (zur Bindungswirkung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung vgl. BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 -; 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 6 mwN; grundlegend 2. März 1983 - 5 AZR 594/82 - BAGE 44, 13; kritisch BCF/Friedrich ArbGG 5. Aufl. § 64 Rn. 9; GK-ArbGG/Vossen Stand November 2016 § 64 Rn. 32 ff.) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 744/05 - Rn. 14; 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 5 mwN zur st. Rspr. des BAG und zur Lit.; krit. BCF/Creutzfeldt ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 20, gegen jede Bedeutung der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für die Beschwer des Berufungsklägers) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 22 Sa 361/09

    Feststellungsklage zum Guthaben auf Gleitzeitkonto bei eigenverantwortlicher

    Obwohl der vom Arbeitsgericht gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG getroffenen Festsetzung des Urteilsstreitwerts keine Bindungswirkung beizumessen war (dazu BAG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 - AP ArbGG 1969 § 61 Nr. 15 zu II 2 a bb der Gründe), weil sich der Streit der Parteien auf den 137 Stunden übersteigenden Teil des Guthabenstands beschränkte, und die Klägerin mit ihrem Unterlassungsbegehren obsiegt hat, überstieg der Wert des Beschwerdegegenstands die sog. Erwachsenheitsumme von 600, 00 EUR deutlich.
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2020 - 3 Sa 113/20

    Zulässigkeit der Berufung; Bindungswirkung der Festsetzung des

    Anders ist dies jedoch, wenn sie offensichtlich unrichtig ist (BAG vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06, juris, Rz. 7) oder wenn sie sich allein am klägerischen Interesse orientieren muss und das wirtschaftliche Interesse der unterlegenen beklagten Partei nach anderen Grundsätzen zu ermitteln ist; in dem letztgenannten Fall hat das Arbeitsgericht offensichtlich keine Entscheidung über den Rechtsmittelstreitwert der unterlegenen Partei treffen können (BAG vom 27.05.1994 - 5 AZB 3/94, juris, Rz. 18; ebenso Schwab in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 64 Rn. 65 m.w.N.).

    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG vom 16.05.2007 - 2 AZB 53/06, juris, Rz. 7).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Diese Festsetzung war aber nicht offensichtlich unrichtig, weshalb das Landesarbeitsgericht hieran gebunden war (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 5, AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 20, zu II 2 a der Gründe; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2019 - 26 Ta 6091/18

    Gebührenstreitwert bei Feststellungsanträgen auf künftige Leistung - Angabe des

    Da der Beschwerdewert nie höher liegen kann als der Streitwert zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, begrenzt der festgesetzte Streitwert die Höhe der Beschwer (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 4 Sa 258/15

    Bindung des Berufungsgerichts an den Rechtsmittelstreitwert

    Für beide Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren lassen Aus diesen Gründen ist das Berufungsgericht an die Festsetzung des Rechtsmittelstreitwerts durch das Arbeitsgericht grundsätzlich gebunden ( BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP Nr. 15 zu § 61 ArbGG 1979 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 20 mwN).

    Offensichtlich unrichtig ist die Streitwertfestsetzung nur dann, wenn sie in jeder Beziehung unverständlich und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und außerdem der zutreffende Streitwert auf den ersten Blick die für den Beschwerdewert maßgebliche Grenze unterschreitet oder übersteigt ( BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP Nr. 15 zu § 61 ArbGG 1979 = EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 20 mwN).

  • LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19

    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

    Sie ist nicht offensichtlich unrichtig ( BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 7 Sa 223/20

    Annahmeverzugsvergütung - Einwendung - Darlegungs- und Beweislast -

    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG 16.05.2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 7 mwN., juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 5 Ta 103/09

    Streitwertfestsetzung - Abmahnung - Grundsätze des Ermessensspielraums

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2017 - 3 Sa 281/17

    Diskriminierung bei der Einstellung - Zulässigkeit der Berufung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 Sa 68/14

    Berufung, Statthaftigkeit, Bindungswirkung, Wertfestsetzung (offensichtlich

  • LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 126/08

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 6 Sa 590/07

    Verfristung von zur Aufrechnung gestellten Urlaubsvergütungsansprüchen

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2008 - 6 Sa 267/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Berufung,

  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte -

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