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   EuGH, 28.06.2007 - C-467/05   

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EuGH, 28.06.2007 - C-467/05 (https://dejure.org/2007,5204)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - C-467/05 (https://dejure.org/2007,5204)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - C-467/05 (https://dejure.org/2007,5204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Richtlinie 2004/80/EG - Begriff des Opfers im Strafverfahren - Juristische Person - Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen

  • Europäischer Gerichtshof

    'Dell''Orto'

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Richtlinie 2004/80/EG - Begriff des Opfers im Strafverfahren - Juristische Person - Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen

  • EU-Kommission PDF

    Dell'Orto

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Richtlinie 2004/80/EG - Begriff des Opfers im Strafverfahren - Juristische Person - Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen

  • EU-Kommission

    Dell'Orto

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Art. 2 und 9 des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI über die Stellung des Opfers im Strafverfahren auf juristische Personen; Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen eines auf ein endgültiges Strafurteil folgenden Strafvollstreckungsverfahrens betreffs die ...

  • Judicialis

    Richtlinie 2004/80/EG; ; Rahmenbeschluss 2001/220/JI; ; EG Art. 234

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    'Dell''Orto'

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Richtlinie 2004/80/EG - Begriff des Opfers im Strafverfahren - Juristische Person - Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunale di Milano vom 6. Oktober 2005 in dem Strafverfahren gegen Giovanni Dell'Orto

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano (Italien) - Auslegung der Artikel 2 und 9 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren und des Artikels 17 der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2835
  • EuZW 2007, 485
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus EuGH, 28.06.2007 - C-467/05
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285) ergebe sich daraus die Verpflichtung für das nationale Gericht, die Bestimmungen des CPP über den Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Vollstreckungsrichters in der Frage der Rückgabe von während des Strafverfahrens beschlagnahmten Gegenständen so weit wie möglich im Einklang mit Art. 9 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses auszulegen, der ein vereinfachtes Verfahren zulasse, damit die Ziele der Regelung über die Opferentschädigung erreicht würden.

    Entgegen der Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs folgt daraus, dass die Regelung des Art. 234 EG auf die Zuständigkeit des Gerichtshofs zur Vorabentscheidung nach Art. 35 EU unter den dort genannten Voraussetzungen Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil Pupino, Randnrn.

    Es steht ebenfalls fest, dass der auf den Art. 31 EU und 34 EU beruhende Rahmenbeschluss zu den in Art. 35 Abs. 1 EU genannten Rechtsakten gehört, über die der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung entscheiden kann (Urteil Pupino, Randnrn.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass Art. 35 EU ebenso wie Art. 234 EG die Befassung des Gerichtshofs mit einem Vorabentscheidungsersuchen von der Voraussetzung abhängig macht, dass das nationale Gericht "eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält", so dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit der nach Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen grundsätzlich auf Ersuchen um Vorabentscheidung durch den Gerichtshof nach Art. 35 EU übertragbar ist (Urteil Pupino, Randnr. 29).

    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Art. 35 Abs. 1 EU zu entscheiden (Urteil Pupino, Randnr. 30).

    Anders als die österreichische Regierung meint, ist nicht offensichtlich, dass im Ausgangsverfahren eine rahmenbeschlusskonforme Auslegung des nationalen Rechts unmöglich ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Pupino, Randnr. 48).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus EuGH, 28.06.2007 - C-467/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 28.06.2007 - C-467/05
    Insoweit ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften sieht (vgl. u. a., zu Art. 234 EG, Urteil vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus EuGH, 28.06.2007 - C-467/05
    Die Angaben in den Vorlageentscheidungen sollen nicht nur dem Gerichtshof sachdienliche Antworten ermöglichen, sondern auch den Regierungen der Mitgliedstaaten und den anderen Beteiligten die Möglichkeit geben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs Erklärungen abzugeben (vgl. u. a. Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus EuGH, 28.06.2007 - C-467/05
    Das vorlegende Gericht führt weiter aus, der Gerichtshof habe in Bezug auf Formen des Strafklageverbrauchs, die mit dem Strafklageverbrauch durch ein "ausgehandeltes" Urteil im Sinne von Art. 444 CPP vergleichbar seien, entschieden, dass sie als endgültiges Urteil anzusehen seien, mit dem das Strafverfahren abgeschlossen werde (Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften nämlich im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9; vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 48, und Santesteban Goicoechea, Randnr. 80).
  • EuGH, 12.08.2008 - C-296/08

    Santesteban Goicoechea - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    19 und 28, sowie vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 34).

    Dies gilt umso mehr, als der EU-Vertrag weder ausdrücklich noch stillschweigend die Form vorschreibt, in der das nationale Gericht sein Ersuchen um Vorabentscheidung vorlegen muss (vgl. Urteil Dell'Orto, Randnr. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (Urteil Dell'Orto, Randnr. 48).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Vor dem Hintergrund, dass Art. 10 des Rahmenbeschlusses eine Pflicht zur Förderung der Schlichtung zwischen Opfer und Täter im Strafverfahren vorsieht, möchte das vorlegende Gericht im Rahmen des bei ihm anhängigen Strafverfahrens wissen, ob eine "Person, die keine natürliche Person ist", unter den Begriff "Opfer" im Sinne des Art. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses fällt, wobei eine Klarstellung und Vervollständigung des Urteils des Gerichtshofs vom 28. Juni 2007, Dell'Orto (C-467/05, Slg. 2007, I-5557), angestrebt wird.

    Wie die ungarische, die französische und die italienische Regierung sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zutreffend vorgetragen haben, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff des "Opfers" im Sinne des Rahmenbeschlusses, wie er in dessen Art. 1 definiert ist, nach dem Wortlaut und der allgemeinen Systematik des Beschlusses nur natürliche Personen erfasst (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil Dell'Orto, Randnrn.

    Der Umstand, dass einige Mitgliedstaaten eine Schlichtung im Strafverfahren vorsehen, wenn das Opfer eine juristische Person ist, stellt das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof im Urteil Dell'Orto gelangt ist, nicht in Frage.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19

    Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich

    39 Urteil vom 28. Juni 2007 (C-467/05, EU:C:2007:395).

    44 Urteil vom 28. Juni 2007, Dell'Orto (C-467/05, EU:C:2007:395, Rn. 57 bis 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Fällt vor dem Hintergrund, dass Art. 10 des Rahmenbeschlusses eine Pflicht zur Förderung der Schlichtung zwischen Opfer und Täter im Strafverfahren vorsieht, eine "Person, die keine natürliche Person ist", unter den Begriff "Opfer" im Sinne des Art. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates? Das vorlegende Gericht erbittet mit dieser Frage explizit eine Klarstellung und Vervollständigung des Urteils des Gerichtshofs vom 28. Juni 2007 in der Rechtssache Dell'Orto, C-467/05.

    3 - Urteil vom 28. Juni 2007, Dell'Orto (C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 60).

    4 - Siehe meine Schlussanträge vom 8. März 2007, Dell'Orto (C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Nrn. 52 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

    39 - Vgl. Urteile Conserchimica (C-261/96, EU:C:1997:524, Rn. 17), Beemsterboer Coldstore Services (C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), Dell'Orto (C-467/05, EU:C:2007:395, Rn. 48), Kommission/Italien (C-334/08, EU:C:2010:414, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), Toshiba Corporation u. a. (C-17/10, EU:C:2012:72, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kommission/Spanien (C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    40 - Urteil Dell'Orto (C-467/05, EU:C:2007:395, Rn. 49).

  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der

    Diese Beurteilung wird nicht durch die Auffassung entkräftet, dass Art. 263 AEUV zu den Verfahrensvorschriften gehöre, bei denen die Rechtsprechung anerkannt habe, dass sie im Unterschied zu den materiell-rechtlichen Vorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar seien (Urteile des Gerichtshofs Salumi u. a., oben in Randnr. 77 angeführt, Randnr. 9, vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnr. 19, und vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 48).

    Selbst wenn man nämlich davon ausginge, dass die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit den Bereich der Verfahrensvorschriften betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil Dell'Orto, Randnr. 49), gilt, wie sich der in den Randnrn.

  • EuGH, 16.07.2020 - C-129/19

    Die Mitgliedstaaten müssen allen Opfern einer vorsätzlichen Gewalttat, und zwar

    Diese Erwägung wird nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Frage gestellt, nach der die Richtlinie 2004/80 ein Entschädigungssystem nur für den Fall einer vorsätzlichen Gewalttat vorsieht, die in einem Mitgliedstaat begangen wurde, in dem das Opfer sich in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit befindet, so dass eine rein innerstaatliche Fallgestaltung nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, EU:C:2007:395, Rn. 59, und vom 12. Juli 2012, Giovanardi u. a., C-79/11, EU:C:2012:448, Rn. 37, sowie Beschluss vom 30. Januar 2014, C., C-122/13, EU:C:2014:59, Rn. 12).
  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt

    Diese Beurteilung wird nicht durch die Auffassung entkräftet, dass Art. 263 AEUV zu den Verfahrensvorschriften gehöre, bei denen die Rechtsprechung anerkannt habe, dass sie im Unterschied zu den materiell-rechtlichen Vorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar seien (Urteile des Gerichtshofs Salumi u. a., oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 9, vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnr. 19, und vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 48).

    Selbst wenn man nämlich davon ausginge, dass die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit den Bereich der Verfahrensvorschriften betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil Dell'Orto, Randnr. 49), gilt, wie sich der in den Randnrn.

  • EuGH, 09.10.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    35 EU macht ebenso wie Art. 234 EG die Befassung des Gerichtshofs mit einem Vorabentscheidungsersuchen von der Voraussetzung abhängig, dass das nationale Gericht "eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält", so dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit der nach Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen grundsätzlich auf Ersuchen um Vorabentscheidung durch den Gerichtshof nach Art. 35 EU übertragbar ist (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Art. 35 Abs. 1 EU zu entscheiden (Urteil Dell'Orto, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-399/11

    Nach Auffassung des Generalanwalts Bot können die Justizbehörden, die einen

  • EuGH, 17.02.2011 - C-283/09

    Ein nationales Gericht ist nicht verpflichtet, die Auslagen eines auf sein

  • EuG, 01.04.2008 - T-412/07

    Ayyanarsamy / Kommission und Deutschland - Zulässigkeit - Nichtigkeitsklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15

    Lanigan

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • EuGH, 06.11.2008 - C-248/07

    Trespa International - Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften -

  • EuGH, 12.07.2012 - C-79/11

    Giovanardi u.a. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • EuGH, 21.12.2011 - C-507/10

    X - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2009 - C-261/08

    Zurita García - Schengen-Besitzstand - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Schengener

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-283/09

    Werynski - Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-116/08

    Meerts - Elternurlaub - Einseitige Beendigung eines Arbeitsvertrags durch den

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-254/08

    Futura Immobiliare u.a. - Richtlinie 2006/12/EG - Abfälle - Kosten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • EuGH, 30.01.2014 - C-122/13

    C - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-79/11

    Giovanardi u.a. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2009 - C-348/08

    D. Aurelio Choque Cabrera / Delegación del Gobierno en Murcia -

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