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   BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05, II ZR 233/05   

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https://dejure.org/2007,1349
BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05, II ZR 233/05 (https://dejure.org/2007,1349)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2007 - II ZR 232/05, II ZR 233/05 (https://dejure.org/2007,1349)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - II ZR 232/05, II ZR 233/05 (https://dejure.org/2007,1349)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Pflicht zur Zahlung des Pfandes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Getränkevertreibers zur Rücknahme von Getränkeflaschen; Auslegung des Begriffes "Pfand" auf der Flaschenbanderole und dem Flaschenkörper einer PET-Einwegflasche; Auslegung einer Willenserklärung in Form eines Flaschenetiketts

  • Judicialis

    BGB § 133 C; ; BGB § 157 C

  • Prof. Dr. Lorenz

    Bedeutung der "Pfandflasche"; Auslegung von Willenserklärungen "ad incertas personas"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Begriff des Pfandes bei Ein- und Mehrweg-Getränkeflaschen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Pfand" auf Getränkeflasche als Angebot zur Rücknahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bedeutung des Begriffs ?Pfand? auf Getränkeflasche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Pfandrückerstattung für gewerblich gesammeltes Leergut

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zum Flaschenpfand und Eigentum an individualisierten Mehrwegpfandflaschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Bedeutung des Flaschenpfandes und zum Eigentum an individualisierten Mehrwegpfandflaschen

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die ökologische Überformung der sachenrechtlichen Zuordnung von Pfandflaschen (Prof. Dr. Peter Derleder, Bremen; ZJS 2008, 187)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2912
  • MDR 2007, 1296
  • WM 2007, 1672
  • DB 2007, 2481
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1994 - II ZR 223/92

    Publikumsgesellschaft - Atypischer Stiller Gesellschafter -

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
    a) Der Senat kann den in den Flaschenbanderolen verkörperten Erklärungsinhalt nach objektiven Kriterien selbst feststellen, weil die Beklagte eine Vielzahl von Flaschen mit derartigen Banderolen in den Verkehr gebracht hat, die für einen zahlenmäßig nicht eingegrenzten Personenkreis bestimmt sind (vgl. Sen.Urt. v. 16. Mai 1994 - II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185 f.; Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 218/00, ZIP 2001, 243, 244).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2005 - 10 U 274/04

    Flaschenpfand: Anspruch auf Erstattung des entrichteten Pfandbetrages

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, NJW 2005, 3148) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
    a) Der Senat kann den in den Flaschenbanderolen verkörperten Erklärungsinhalt nach objektiven Kriterien selbst feststellen, weil die Beklagte eine Vielzahl von Flaschen mit derartigen Banderolen in den Verkehr gebracht hat, die für einen zahlenmäßig nicht eingegrenzten Personenkreis bestimmt sind (vgl. Sen.Urt. v. 16. Mai 1994 - II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185 f.; Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 218/00, ZIP 2001, 243, 244).
  • BGH, 30.04.1979 - II ZR 57/78

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikumsgesellschaft - Verpflichtung

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 232/05
    Hingegen dürfen subjektive Vorstellungen der Beklagten, die den potentiellen Erklärungsadressaten nicht bekannt und auch nicht erkennbar sind, weil sie im Inhalt der Erklärung keinen Ausdruck gefunden haben, nicht berücksichtigt werden (vgl. Sen.Urt. v. 30. April 1979 - II ZR 57/78, NJW 1979, 2102).
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 233/05

    Ansprüche des Eigentümers einer Getränke-Mehrwegflasche

    Diesen Betrag, den sie im Falle der Rückgabe ihres Leergutes auch der Beklagten zu vergüten verpflichtet gewesen wäre, weil die Kennzeichnung ihrer Flaschen als Pfandflaschen das Angebot an jedermann beinhaltet, ihre Flaschen gegen Erstattung des gezahlten Pfandes zurückzunehmen (vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 2007 - II ZR 232/05), muss sie sich auf den durch den Verlust der Flaschen entstandenen Schaden anrechnen lassen (BGH, Urt. v. 26. November 1953 - IV ZR 139/53 aaO a.E.).
  • AG Berlin-Tiergarten, 17.11.2011 - 249 Ds 233/11

    Entwendung von Pfandflaschen zwecks Einstreichung des Pfandgeldes

    Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse bei Pfandflaschen ist die Rechtslage jedoch nicht unproblematisch (vgl. hierzu etwa BGH, NJW 2007, 2912).
  • BGH, 13.11.2009 - V ZR 255/08

    Vertraglicher Anspruch auf Pfanderstattung im Hinblick auf das Gebot der

    Die Auslegung der in der Banderole enthaltenen Erklärung ergibt vielmehr, dass der Vertreiber sich zur Rückzahlung des Pfands an jeden Dritten bereit erklärt, der im Besitz seiner Flaschen ist, ohne dass insoweit zwischen Mehrweg- und Einwegflaschen zu unterscheiden ist (BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912).

    Weder kritische Stimmen in der Literatur (Hartmann/Henn, Jura 2008, 691, 695; Weber, NJW 2008, 948, 951; zustimmend dagegen Faust, JuS 2007, 1059, 1060; Wilhelm, LMK II/2007, 64) noch die Einwände der Revision führen zu einer anderen Beurteilung.

    Das ist der in der Verpackungsverordnung als Mindestpfand für Einweggetränkeverpackungen bestimmte Betrag von 0, 25 EUR (vgl. auch BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912).

    Die rechtsgeschäftliche Verpflichtung der Beklagten zur Auszahlung des Pfands besteht nämlich grundsätzlich unabhängig von einer etwaigen entsprechenden Verpflichtung nach der Verordnung (BGH, Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912, 2913).

    Es widerspricht nicht dem Gebot der Billigkeit, dass die Beklagte Beträge, die sie als Pfandzahlungen eingenommen hat, als sie ihre Flaschen in den Verkehr gebracht hat, wieder auskehren muss (vgl. BGH, Urt. v. 6. März 2007, KZR 6/06, NJW-RR 2007, 836, 838; Urt. v. 9. Juli 2007, II ZR 232/05, NJW 2007, 2912, 2913).

  • LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17

    Rechtswirksame außerordentliche Kündigung einer über 26 Jahre beschäftigten

    Dies gilt ungeachtet der Frage, ob es sich bei dem Flaschenpfand um ein solches aus Einheitsflaschen oder aus solchen mit gesonderter Verpackung handelt, auf deren regelmäßige Rückgabe der Gläubiger Wert legt (vgl. hierzu MüKo-Damrau 7. Aufl. § 1204 BGB Rn. 8; BGH 9. Juli 2007 - II ZR 232/05 - NJW 2007, 2912 f.) .
  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 488/21

    Deliktischer Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal:

    Dabei kann der Senat den sich aus der Pressemitteilung ergebenden Erklärungsinhalt nach objektiven Kriterien selbst feststellen, weil sich die Beklagte bewusst an die Allgemeinheit gerichtet hat und ihre Erklärung für einen zahlenmäßig nicht eingegrenzten Personenkreis bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1958 - II ZR 4/57, BGHZ 28, 259, 263; Urteil vom 16. Mai 1994 - II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185, 1186; Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 218/00, NJW 2001, 1270, 1271; Urteil vom 9. Juli 2007 - II ZR 232/05, NJW 2007, 2912 Rn. 8).
  • LG Hagen, 29.08.2019 - 4 O 240/17
    Solche sind daher grundsätzlich so auszulegen, dass die objektive, sich aus der Sicht des Empfängers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte ergebende Bedeutung erkennbar wird ("objektive" oder "normative" Auslegung, vgl. BGHZ 36, 33; BGHZ 47, 78; BGHZ 103, 280; BGH NJW 2006, 3777; BGH NJW 2007, 2912).
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