Weitere Entscheidungen unten: LG Dortmund, 07.11.2006 | BGH, 20.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07   

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https://dejure.org/2007,2487
BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07 (https://dejure.org/2007,2487)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2007 - 2 StR 22/07 (https://dejure.org/2007,2487)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07 (https://dejure.org/2007,2487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 229 StPO; § 337 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung; Überzeugungsbildung (unwiderlegliche Einlassung des Angeklagten; vollständige Erörterung in den Urteilsgründen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der strafprozessrechtlichen Unterbrechungsfristen; Notwendigkeit des Beruhens des Urteils auf einem Verstoß

  • Judicialis

    StPO § 229 Abs. 1; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268 Abs. 3; StGB § 28 Abs. 2
    Revisibilität der Fristüberschreitung; Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Überschreitung der 11-Tages-Frist als revisibler Rechtsfehler - ein Fall klassischer Rechtsauslegung (§ 268 III StPO) (StA Tobias Wolf; HRRS 7/2007, S. 285 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Urteilsverkündungsfrist - Urteilsverkündung nicht unmittelbar am Schluss der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3013 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 279
  • StV 2007, 458
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81

    Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses -

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    In der Beiordnung eines Pflichtverteidigers liegt kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 1982, 4, 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; BGH StV 2007, 241; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 554/89

    Erfordernis einer neuen Verhandlung aufgrund zu später Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; BGH StV 2007, 241; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 609/05

    Beihilfe zum Bandendelikt (strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal)

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; BGH StV 2007, 241; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06

    Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen;

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGHSt 46, 120, 128; 47, 214, 216; BGH StV 2007, 241; Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 5/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung vor Urteilsverkündung (zehn Tage; dreißig

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters; BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06

    Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Der Charakter einer Ordnungsvorschrift ergibt sich entgegen der nicht tragend formulierten Auffassung des 5. Strafsenats (NStZ 2007, 163) auch nicht aus der Neuregelung über die Höchstgrenze der regelmäßigen Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung in § 229 Abs. 1 StPO durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198).
  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 452/06

    Revisibilität der Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die

    Auszug aus BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
    Der Senat hält, wie der 4. Strafsenat (NStZ 2007, 235), die besondere Fristenregelung des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO für die Urteilsverkündung für zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb für revisibel.
  • RG, 07.12.1923 - I 810/23

    Tragweite der Bestimmung des § 267 StPO., daß die Verkündung des Urteils

  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es vielfach nicht auszuschließen, dass ein Urteil auf einem solchen Mangel beruht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07 mwN), maßgeblich sind aber - wie bei allen sog. relativen Revisionsgründen - unter Berücksichtigung von Sinn und Bedeutung der verletzten Bestimmung stets die Umstände des Einzelfalls.

    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).

    Ob dies der Fall war, kann allein anhand der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig nicht zuverlässig überprüft werden (BGH, Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Damit kann ein Gehilfe, der nicht selbst Bandenmitglied ist, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt, nicht aber aus der Qualifikation der bandenmäßigen Begehung bestraft werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05 - und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280).
  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 130/14

    Verletzung der Urteilsverkündungsfrist

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei einem Verstoß gegen die Elftagefrist des § 268 Abs. 3 S. 2 StPO ein Beruhen des Urteils nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (BGH aaO, BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; Beschl. v. 30 Mai 2007 - 2 StR 22/07 - zit. n. juris Rn 5).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07; StV 2007, 458).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 06.11.2007 - 5 StR 449/07

    Bandenmitgliedschaft beim Betäubungsmittelhandel als besonderes strafschärfendes

    Es hat jedoch bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei der Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06 - und Beschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 609/05; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zum Nachteil der Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 13.03.2008 - 3 StR 64/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Angesichts der bei seiner polizeilichen Vernehmung abgegebenen Einlassung, dass er "kein Drogenproblem" habe und bei den Taten immer nüchtern gewesen sei, was mit der nach seiner Verhaftung erhobenen Blutprobe (BAK 0, 0 ‰) korrespondiert (die Verhaftung geschah unmittelbar vor der Begehung eines vierten geplanten Tankstellenüberfalls), sieht sich der Senat zu dem Hinweis veranlasst, dass einer wenig überzeugenden Einlassung des Angeklagten nicht schon deshalb geglaubt werden muss, weil sie nicht oder nicht ohne Weiteres widerlegt werden kann (BGH NStZ-RR 2007, 279, 280).
  • OLG Köln, 09.10.2018 - 1 RBs 267/18

    Beweiswürdigung

    Der Tatrichter darf aber Angaben eines Betroffenen, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrunde legen, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (BGH NStZ 2002, 48 m. w. Nachw.; BGH NJW 2003, 2179; BGH NJW 2007, 2274; BGH NStZ-RR 2007, 279 = NJW 2007, 3013; BGH NStZ 2009, 285; BayObLG VRS 96, 456 = NZV 1999, 342).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 2 Ss OWi 2 B/08

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Rückschluss auf Fahrereigenschaft bei

    Zwar ist sie Sache des Tatrichters; es kommt nicht darauf an, ob das Rechtsbeschwerdegericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 279 [280]).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 07.11.2006 - 14 (VIII) Gen.Str.K.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36863
LG Dortmund, 07.11.2006 - 14 (VIII) Gen.Str.K. (https://dejure.org/2006,36863)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.11.2006 - 14 (VIII) Gen.Str.K. (https://dejure.org/2006,36863)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. November 2006 - 14 (VIII) Gen.Str.K. (https://dejure.org/2006,36863)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • staatsrecht.info (Kurzinformation)

    Schöffin darf kein Kopftuch tragen

  • archive.org (Pressebericht, 08.11.2006)

    Richterbund mischt sich in Kopftuch-Streit ein

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3013
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12

    Besetzungsrüge in Strafverfahren: Mitwirkung einer kopftuchtragenden Schöffin

    Es besteht somit keine mit dem Gesetz und dem Verfassungsrecht vereinbare Grundlage, einer Person, allein aufgrund des Umstandes, dass sie ein religiös motiviertes Kleidungsstück trägt, die Fähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden, abzusprechen (so auch Groh, a.a.O., S. 1026; Bader, a.a.O., S. 2965; Buggert, StRR 2008, 44, 47; LG Bielefeld, NJW 2007, 3014; Gittermann, a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 52 GVG Rn. 1; a.A. LG Dortmund NJW 2007, 3013, 3014; der Fall LG Dortmund, …
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2007 - 1 StR 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5280
BGH, 20.06.2007 - 1 StR 58/07 (https://dejure.org/2007,5280)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 1 StR 58/07 (https://dejure.org/2007,5280)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 (https://dejure.org/2007,5280)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines Verstoßes gegen die strafprozessuale Urteilsverkündungsfrist; Richtiger Zeitpunkt für die Verkündung eines strafprozessualen Urteils

  • Judicialis

    StPO § 229 Abs. 2; ; StPO § 229 Abs. 3; ; StPO § 268 Abs. 3; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 268 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 268 Abs. 3
    Keine Verlängerung der Frist bis zur Urteilsverkündung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3013 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 278
  • StV 2007, 457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1989 - 5 StR 554/89

    Erfordernis einer neuen Verhandlung aufgrund zu später Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 58/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH aaO, BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 683/98

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Urkundenfälschung; Urteilsverkündungsfrist

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 1 StR 58/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH aaO, BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Dementsprechend ist maßgeblich darauf abzustellen, ob über das Urteil innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO befunden wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 349/06 mwN) oder nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 58/07 und vom 30. November 2008 - 4 StR 452/06; Urteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07).
  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 130/14

    Verletzung der Urteilsverkündungsfrist

    Eine Verlängerung der Frist entsprechend § 229 Abs. 2 StPO kommt bei der Unterbrechung der Hauptverhandlung unmittelbar vor Urteilsverkündung nicht in Betracht (BGH NStZ 2004, 52; NStZ 2007, 235; NStZ-RR 2007, 278f.).
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