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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,424
BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • webshoprecht.de

    Montageanleitung für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage hinsichtlich des Erfordernisses eines gewissen handwerklichen Geschicks für Montage der Solaranlage; Hinweispflicht des Verkäufers hinsichtlich des Erfordernisses von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solarheizungsanlage - Selbstmontage - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solaranlage - Selbstmontage - Hinweispflichten des Verkäufers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage bei Verkauf an Laien

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 276 Fa; ; BGB § 249 Abs. 1 Fa

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflichten des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solarheizungsanlagen-Verkauf zur Selbstmontage: Aufklärungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizanlage zur Selbstmontage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten bei dem Kauf einer Solarheizungsanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solarheizungsanlage zum Selbstmontieren - "Geeignet für Laien" - oder nur für ausgebildete Installateure?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Bausätzen zur Selbstmontage müssen Käufer auf erforderliche Fachkenntnisse hinweisen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei Verkauf eines Selbstmontagebausatzes

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Selbstbausatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Laie muss auf eine Montageanleitung nur für Profis hingewiesen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bausatz für Solarheizung: Welche Aufklärungspflicht des Verkäufers? (IBR 2007, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3057
  • MDR 2007, 1180
  • NJ 2008, 80
  • WM 2007, 2258
  • DB 2008, 123
  • BauR 2007, 1617
  • BauR 2007, 1729
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Denn die Beklagten hätten - die Wirksamkeit des Kaufvertrages unterstellt - wegen dieses als fahrlässige Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht zu wertenden Verhaltens der Mitarbeiter der Klägerin gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 278, § 276, § 249 Abs. 1 BGB auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 4, m.w.N.).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht selbst bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 b, m.w.N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 d, m.w.N.).

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05

    Schadensersatzansprüche des gekündigten Versicherungsvertreters bei Berufung auf

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).

    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 6 U 4404/00

    Kaufrecht - Ölzentralheizung für Wohnhaus - Selbstbausatz - Hinweispflicht der

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Auch der bedingte Vorsatz setzt allerdings voraus, dass der Erklärende die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung kennt oder zumindest für möglich hält (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, WM 2001, 1420, unter II 2 a).
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 192/73

    Bürgschaft - Garantieversicherer - Gewährleistung - Bauunternehmer

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Da auch ein künftiger Bedingungseintritt ausgeschlossen erscheint, ist der nach § 158 Abs. 1 BGB bestehende Schwebezustand beendet und der aufschiebend bedingte Kaufvertrag endgültig wirkungslos (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - VIII ZR 192/73, WM 1974, 1154, unter I).
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Ob die Beeinflussung des Geschehensablaufs treuwidrig ist, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH, Urteil vom 16. September 2005, V ZR 244/04, WM 2005, 2287, unter II 1 m.w.N.).
  • KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB keine Absicht, sondern Vorsatz erfordert, und dass insoweit bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil vom 21. Juni 1974 - V ZR 15/73, WM 1974, 866, unter I).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Vom Verkäufer kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung eine Mitteilung über solche Umstände erwartet werden, die nur ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 185/00, WM 2002, 1839, unter III 2 b, m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    Absichtliches Verhalten ist nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein lediglich bedingter Vorsatz (vgl. nur BGH NJW 2007, 3057, 3059).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (Senatsurteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 3 b, und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06, WM 2007, 2258, Tz. 35; jeweils m. w. N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteile vom 13. Juni 2007, aaO, Tz. 39, und vom 4. April 2001, aaO, unter II 3 d m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Selbst wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG vorliegen würde, wäre keine arglistige Täuschung nachgewiesen, denn hierfür müsste mindestens bedingter Vorsatz vorliegen (BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 20; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

    Eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik verwendete die Beklagte nicht (hierzu OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020, 30 I 33/19, Juris Rdnr. 93, 94; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018, 17 U 4/18, Juris Rdnr. 33; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018, 14 U 60/18, Juris Rdnr. 11) und es liegt jedenfalls aus den bereits genannten Gründen keine arglistige Täuschung der Beklagten wegen fehlender Mitteilung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, Juris Rdnr. 12 -14; BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 19; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,153
BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 (https://dejure.org/2007,153)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 (https://dejure.org/2007,153)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 (https://dejure.org/2007,153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern und der unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum bestandenen Befreiungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer; Vereinbarkeit der Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz; Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung für die gesetzliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 § 231 Abs. 6
    Rentenversicherungspflicht von selbständigen Lehrern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherungspflicht für Lehrer - Altersvorsorge für Selbständigen verletzt keine Grundrechte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Lehrern verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.7.2007)

    Selbstständige Lehrer unterliegen der Rentenversicherungspflicht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 352
  • NJW 2007, 3057 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 683
  • NZS 2008, 142
  • DVBl 2007, 1048 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Nach der zum Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann zwar eine prinzipielle Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage führen (vgl. BVerfGE 84, 239 ).

    Dabei muss sich die Erhebungsregel gegenüber einem Besteuerungstatbestand in der Weise strukturell gegenläufig auswirken, dass der Besteuerungsanspruch weitgehend nicht durchgesetzt werden kann, und dies dem Gesetzgeber zuzurechnen sei (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ).

    (3) Im Übrigen hätte, sofern das Bundesverfassungsgericht in Anlehnung an seine Rechtsprechung zum Steuerrecht in der beitragsbegründeten Belastungsungleichheit der selbständigen Lehrer einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sehen würde, der auf die gesetzliche Grundlage der Versicherungspflicht zurückwirkt (vgl. BVerfGE 84, 239 ), dies eine Rechtslage zur Folge, die bisher noch nicht erkannt worden ist.

    Es würde daher Anlass bestehen, das bisherige Recht noch für eine Übergangszeit hinzunehmen und dem Gesetzgeber Gelegenheit zu geben, sich binnen einer angemessenen Frist auf die nunmehr geklärte verfassungsrechtliche Lage einzustellen (so BVerfGE 84, 239 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Vorschriften ohne unmittelbar berufsregelnden Charakter, wie hier die Anordnung einer Versicherungspflicht, greifen nur in die Berufsfreiheit ein, wenn sie in einem engen Zusammenhang zur Berufsausübung stehen und eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 81, 108 ; stRspr).

    Zwar begründet die gesetzliche Anordnung einer solchen Versicherungspflicht regelmäßig die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen (§§ 157 ff. SGB VI) als Sonderform einer öffentlich-rechtlichen Abgabe (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

    Anders als im Falle der Steuer (vgl. § 3 Abs. 1 AO; vgl. auch BVerfGE 75, 108 ) entsprechen jedoch der Beitragspflicht Ansprüche auf Renten wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes (§ 33 SGB VI).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Im Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Freiheit und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung verfügt der Gesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 29, 221 ; 44, 70 ).

    Die Betroffenen werden durch die Rentenversicherungspflicht nicht übermäßig belastet, denn § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI zwingt sie lediglich zu einer an sich selbstverständlichen Vorsorge für das Alter (vgl. BVerfGE 29, 221 ).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Der Gesetzgeber greift zwar in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG ein, wenn er die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit verbundene Beitragspflichten anordnet (vgl. BVerfGE 97, 271 ; 109, 96 ; stRspr).

    Es ist nicht verletzt, wenn die Eingriffsnorm formell und materiell verfassungsgemäß ist, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den rechtsstaatlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes entspricht (vgl. BVerfGE 97, 271 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Der Gesetzgeber greift zwar in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG ein, wenn er die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit verbundene Beitragspflichten anordnet (vgl. BVerfGE 97, 271 ; 109, 96 ; stRspr).

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95

    Übertragung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Der Gesetzgeber darf insbesondere als Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung den Tatbestand der Beschäftigung genügen lassen und damit einen generalisierenden Maßstab anlegen (vgl. BVerfGK 4, 42 ).

    Die Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber nicht zu einer aus Sicht des Beschwerdeführers optimalen Altersvorsorge (vgl. BVerfGK 4, 42 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Die Auslegung und Anwendung des Art. 234 EG ist jedoch nur zu beanstanden, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    (1) Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Die Eigentumsgarantie sichert nur den konkreten Bestand an vermögenswerten Rechten (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00
    Insoweit sind die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen nur in engen Grenzen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zugänglich (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 4/00 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1999 - L 4 RA 43/99

    Rentenversicherung

  • BSG, 28.05.2003 - B 12 RA 11/02 B
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufes (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 f = Juris RdNr 18; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) .

    Sie schützt - wie bereits ausgeführt - neben den Betroffenen selbst auch die Allgemeinheit vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der staatlichen Gemeinschaft (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 29) .

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Hat eine Vorschrift hingegen keine Berufs-, sondern Beitragspflichten zum Gegenstand, steuert der Gesetzgeber insoweit weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 3.6.2013 - 1 BvR 131/13 ua - BVerfGK 20, 327, 331 = Juris RdNr 18; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 27) .

    Sie schützt - wie bereits ausgeführt - neben den Betroffenen selbst auch die Allgemeinheit vor einer übermäßigen Inanspruchnahme der staatlichen Gemeinschaft (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 29) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verletzt die Betroffenen insbesondere nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10 RdNr 25) und berührt mangels eines unmittelbar berufsregelnden Charakters nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG vom 26.6.2007 aaO RdNr 27) .

    Ein - von der Klägerin im Übrigen auch nicht gerügter - Eingriff in ihr Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG scheidet schon deshalb aus, weil der Gesetzgeber insbesondere mit der Einführung einer grundsätzlichen Versicherungspflicht für Beschäftigte von seinem weiten Gestaltungsspielraum im Spannungsverhältnis zwischen der individuellen Freiheit und den Anforderungen einer sozialstaatlichen Ordnung (BVerfG vom 26.6.2007 aaO RdNr 28) in verfassungsgemäßer Weise Gebrauch gemacht hat.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2737
BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05 (https://dejure.org/2007,2737)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 1 BvR 154/05 (https://dejure.org/2007,2737)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 154/05 (https://dejure.org/2007,2737)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei der Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Vorschriften über die Hinzuverdienstgrenzen auf die Erwerbsunfähigkeitsrente; Verfassungsmäßigkeit der Einführung von ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer Erwerbsunfähgkeitsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3057 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2007, 685
  • NZS 2008, 86
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Der Gesetzgeber muss die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis, die zum Eigentumsbegriff gehören, achten und darf diese nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 100, 1 ).

    Art. 3 Abs. 1 GG enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (vgl. BVerfGE 75, 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ).

    Der Gesetzgeber muss die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis, die zum Eigentumsbegriff gehören, achten und darf diese nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 100, 1 ).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Er darf bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ), wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Er darf bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 75, 108 ), wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 111, 115 ).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 11/05 B
    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 11/05 B -,.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung genießen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, die die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Als Regelung zur Vermeidung einer Übersicherung durch den "gleichzeitigen Bezug" von Arbeitsentgelt und einer als Ersatz für Arbeitsentgelt konzipierten Erwerbsminderungsrente (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 154/05 - Juris RdNr 9; BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 Juris RdNr 37) stellt § 96a SGB VI aF auch eine verhältnismäßige Bestimmung von Inhalt und Schranken iS von Art. 14 Abs. 1 GG dar.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Nach § 96a Abs. 1 SGB VI in seiner hier maßgeblichen, ab 1.1.2008 geltenden Fassung wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird (S 1; zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Hinzuverdienstgrenzen bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit s BSG vom 28.4.2004 - SozR 4-2600 § 313 Nr. 3 RdNr 22 ff; BSG vom 6.2.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 RdNr 41 ff; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10).

    Mit der Einführung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.1996 verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, die "Lohnersatzfunktion" der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stärken (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.10.1995 eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze, BT-Drucks 13/2590 S 19 f; BSG vom 17.12.2002 - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 12; Senatsurteil vom 7.10.2004 - BSGE 93, 222 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 9) .

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Nach § 96a Abs. 1 SGB VI in seiner hier maßgeblichen, vom 1.1.2004 bis 31.12.2007 geltenden Fassung wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird (S 1; zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Hinzuverdienstgrenzen bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit s BSG vom 28.4.2004 - SozR 4-2600 § 313 Nr. 3 RdNr 22 ff; BSG vom 6.2.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9 RdNr 41 ff; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10).

    Mit der Einführung der Hinzuverdienstgrenzen zum 1.1.1996 verfolgte der Gesetzgeber den Zweck, die "Lohnersatzfunktion" der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stärken (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.10.1995 eines Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze, BT-Drucks 13/2590 S 19 f; BSG vom 17.12.2002 - SozR 3-2600 § 96a Nr. 1 S 12; Senatsurteil vom 7.10.2004 - BSGE 93, 222 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 20; BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 9) .

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