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   BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06   

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https://dejure.org/2007,352
BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06 (https://dejure.org/2007,352)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2007 - II ZR 222/06 (https://dejure.org/2007,352)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - II ZR 222/06 (https://dejure.org/2007,352)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 19 Abs. 1; BGB § 362
    Beweislast des GmbH-Gesellschafters für Einzahlung der Stammeinlage

  • Wolters Kluwer

    Frage des Umfangs der sekundären Darlegungslast des Insolvenzverwalters bei primärer Beweislast der Gegenseite für die Erfüllung der Einlageschuld als Grundsatzfrage; Darlegungspflicht und Beweispflicht des betreffenden Gesellschafters für die Erbringung einer Einlage; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    GMBH Gesellschafter - Beweislast für Zahlung der Stammeinlage

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Beweis der Einzahlung der Stammeinlage

  • Judicialis

    GmbHG § 19 Abs. 1; ; BGB § 362

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 1; BGB § 362
    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der Stammeinlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der Einzahlung der Stammeinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter - GmbH-Stammeinlage auch ohne Zahlungsnachweis belegbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis über erbrachte Stammeinlage auch ohne Belege möglich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bareinlagen, Darlegungs- und Beweislast, Einlage, Inferent

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter müssen Leistung der Stammeinlage nicht unbedingt mit Zahlungsbelegen nachweisen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Zahlung der Stammeinlage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachweis über erbrachte Stammeinlage auch ohne Belege möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die Einzahlung der Stammeinlage, § 19 I GmbHG

Besprechungen u.ä.

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Stammeinlagenzahlung auch nach längerer Zeit erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3067
  • ZIP 2007, 1755
  • MDR 2007, 1383
  • NZI 2008, 127
  • NZI 2008, 39
  • NZI 2008, 40
  • WM 2007, 1790
  • BB 2007, 2029
  • DB 2007, 2028
  • Rpfleger 2007, 610
  • NZG 2007, 790
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Dem Tatrichter ist es insbesondere nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 f.) und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 193/01, NJW-RR 2002, 1073).

    Die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare Gesamtwürdigung der vorliegenden Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 aaO) ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303 = NJW 1992, 2698; v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, ZIP 2005, 28) ist zwar in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, 362 BGB) grundsätzlich der betreffende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage erbracht ist.
  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 202/03

    Anforderungen an den Nachweis der Einlageleistung

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Das ist, wie der Senat im Beschluss vom 8. November 2004 (II ZR 202/02, DStR 2005, 297 m.Anm. Goette) klargestellt hat, eine Sache tatrichterlicher Beurteilung, die gem. § 559 Abs. 2 ZPO revisionsgerichtlicher Nachprüfung weitgehend entzogen ist.
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Das ist, wie der Senat im Beschluss vom 8. November 2004 (II ZR 202/02, DStR 2005, 297 m.Anm. Goette) klargestellt hat, eine Sache tatrichterlicher Beurteilung, die gem. § 559 Abs. 2 ZPO revisionsgerichtlicher Nachprüfung weitgehend entzogen ist.
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01

    Ziel der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Dem Tatrichter ist es insbesondere nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 f.) und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 193/01, NJW-RR 2002, 1073).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303 = NJW 1992, 2698; v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, ZIP 2005, 28) ist zwar in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, 362 BGB) grundsätzlich der betreffende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage erbracht ist.
  • BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07

    Cash-Pool II

    Die Beklagte zu 2, die als Inferentin für die ordnungsgemäße Einlageleistung darlegungs- und beweispflichtig ist (Sen. Beschl. v. 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 m.w.Nachw.), hat nicht behauptet, dass bei der Anmeldung Angaben zum Cash-Management-Vertrag gemacht wurden.
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Soweit es dem Kläger angesichts vorhandener "Unschärfen" in seinem Sachvortrag den zeitlichen Abstand zu dem Geschehen und eine darauf beruhende "Verblassung" seines Erinnerungsvermögens zugutegehalten hat, entspricht eine solche Annahme zwar der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. dazu bspw. BGH 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - Rn. 38; 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - zu 1 der Gründe; Baumgärtel/Laumen/Prütting Handbuch der Beweislast - Grundlagen 2. Aufl. § 5 Rn. 46) .
  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

    (a) Zum einen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unstreitige oder festgestellte Indizien, die einen Schluss auf die Haupttatsache zulassen, eine Beweisaufnahme über die Hauptsache zwar entbehrlich machen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - XI ZR 319/95, NJW-RR 1997, 238 unter II 2 b; Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, NJW 2007, 3067 Rn. 2).
  • BGH, 17.09.2013 - II ZR 142/12

    Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld: Darlegungs- und Beweislast;

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter, wie hier dem Beklagten zu 2 (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 Rn. 2).
  • BGH, 15.04.2014 - II ZR 61/13

    Insolvenz der GmbH: Darlegungs- und Beweislast für die Einzahlung der

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und einem späteren Erwerb der Geschäftsanteile durch die nunmehrigen Gesellschafter (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 Rn. 2; Beschluss vom 17. September 2013 - II ZR 142/12, ZIP 2014, 261 Rn. 3).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Berufungsgericht auch berücksichtigt, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, den dem Inferenten obliegenden Nachweis der Einlagenzahlung aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 Rn. 2).

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    (bb) Die Beweisaufnahme über die Haupttatsache kann entbehrlich sein, wenn Indizien, die unstreitig oder erwiesen sind, den Schluss auf die Haupttatsache zulassen (BGH 18. November 2020 - VIII ZR 123/20 - Rn. 38) , wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (BGH 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - Rn. 2) .
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.; OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 6; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 898 f., juris Tz. 8; a. A. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 402 f., juris Tz. 5).

    Dem Tatrichter ist es nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.).

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu berücksichtigen haben, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier eines übereinstimmenden Parteiwillens dahin, dass auch die Anwartschaften von der Wertsicherungsklausel erfasst sein sollten - auf Grund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung eines Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. BGH 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - NJW 2007, 3067, zu [2] der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 13 U 104/08

    Insolvenz einer GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Scheingesellschafters für

    21 O 140/07 (Bl. 226 d.A.) in dem Verfahren des Klägers gegen die früheren Gesellschafter A und E der Insolvenzschuldnerin - davon aus, dass die Beklagte zu 2 nicht den ihr obliegenden Beweis erbracht hat, dass die Einlageleistung voll umfänglich erbracht wurde (vgl. hierzu auch den Hinweisbeschluss des II. ZS des BGH vom 09.07.2007 zu Az. II ZR 222/06 = NJW 2007, 3067).
  • OLG Jena, 14.08.2009 - 6 U 833/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erbringung der Stammeinlage in der

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur tragen im Rechtsstreit zwischen Gesellschaft bzw. Insolvenzverwalter und Gesellschaftern grundsätzlich die sich darauf berufenden Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Einlage erbracht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9.7.2007, II ZR 222/06; BGH, Urteil vom 22.6.1992, II ZR 30/91, OLG Brandenburg, Urteil vom 5.4.2006, 4 U 156/05; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.7.2000, 23 U 118/99; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG , 17. Aufl., § 19 Rn. 8; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG , 16. Aufl., § 19 , Rn. 12; Ulmer/Habersack, GmbHG , 2005 , § 19 , Rn. 12).

    Wegen der dargestellten Widersprüche rechtfertigen auch die nachfolgenden Erklärungen der Gesellschafter im Rahmen der Geschäftsanteilsabtretungsverträge vom 5.11.1996 bzw. 10.6.1998 über die Einzahlung der Stammeinlagen ungeachtet dessen, dass die Unrichtigkeit der Angaben nicht als Regel unterstellt werden kann (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 9.7.2007, II ZR 222/06), keinen sicheren Rückschluss darauf, dass die Zahlungen tatsächlich geleistet und - ungeachtet des widersprüchlich dargestellten Zahlungszeitpunktes - zur Erfüllung der Einlageforderungen geführt haben.

  • OLG Jena, 19.04.2017 - 2 U 18/15

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung der Stammeinlagenschuld durch den

  • KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme: Wegfall des Klageanlasses vor

  • OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12

    Übernahme der Pflicht eines Gründungsgesellschafters zur Einzahlung einer

  • LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 465/09

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 459/09

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 B 32.19

    Prozessrechtswidrige Klageabweisung als unzulässig und "zudem" unbegründet

  • KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17

    Arglist bei Verschweigen der Errichtung eines Gebäudes in Schwarzarbeit

  • OLG Frankfurt, 02.09.2010 - 26 U 7/10

    Erstattung verbotener Rückzahlungen: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

  • OLG Hamm, 16.04.2013 - 27 U 139/12

    GmbH; Stammeinlage; Einzahlung; Beweislast

  • FG Köln, 10.03.2010 - 5 K 305/09

    Keine Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei nicht nachweisbarer

  • KG, 09.11.2020 - 2 W 1022/20

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung bei Zahlungsklage des

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