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   OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07   

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OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07 (https://dejure.org/2007,3537)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2007 - 33 Wx 6/07 (https://dejure.org/2007,3537)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 33 Wx 6/07 (https://dejure.org/2007,3537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geeignetheit eines Betreuers, Einstellung der Sondenernährung, Lebenserhaltende Maßnahmen: Mutmaßlicher Wille des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1
    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei mutmaßlichem Willen des Betreuten - unterlassene Einschaltung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlicher Einstellung der Sonderernährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch ein Betreuer kann lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung eines Betreuers nach Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen; Unterlassene Einholung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor Einstellung der Sonderernährung als Pflichtverstoß des Betreuers; Möglichkeit der Überprüfung der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bruder als Betreuer entlassen Lebenserhaltende Maßnahmen für die Schwester abgebrochen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3506
  • DNotZ 2007, 625
  • FGPrax 2007, 84
  • FamRZ 2007, 1128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht "anbietet" (vgl. BGHZ 154, 205).

    Dieses von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeführte Kriterium bedeutet im Übrigen nicht, dass der Sterbevorgang bereits eingesetzt haben müsse (vgl. Hahne a.a.O.; Hufen ZRP 2003, 248/249; Meier FGPrax 2003, 167/168; E. Albrecht/A. Albrecht MittBayNot 2003, 348/353).

    Für das weitere Vorgehen wird unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung (BGHZ 154, 205 und BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385; zusammenfassend Hahne DRiZ 2005, 244) auf folgendes hingewiesen:.

    Ein vormundschaftsgerichtliches Einschreiten käme allenfalls insoweit in Betracht, als bei begründeten erheblichen Zweifeln an der ärztlichen Diagnose der Betreuer gegebenenfalls gehalten wäre, im Interesse der Betroffenen die Erfüllung des ärztlichen Heilauftrags durch die Einforderung bestimmter lebensverlängernder oder -erhaltender Behandlungen durchzusetzen (BGHZ 154, 205/225).

  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Ist auch insoweit keine eindeutige Festlegung möglich, so ist fraglich, inwieweit - unter Vorrang des Schutzes des menschlichen Lebens vor persönlichen Vorstellungen des Arztes, der Angehörigen oder anderer Beteiligter - auf Kriterien zurückgegriffen werden kann, die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen (vgl. BGHSt 40, 257).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Für das weitere Vorgehen wird unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung (BGHZ 154, 205 und BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385; zusammenfassend Hahne DRiZ 2005, 244) auf folgendes hingewiesen:.
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 20 W 52/06

    Betreuerberstellung: Ungeeignetheit eines Angehörigen wegen seiner ablehnenden

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Allein die ablehnende Haltung eines Betreuers zu lebensverlängernden Maßnahmen führt nicht notwendig zu seiner Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    aa) Die Würdigung von Zeugenaussagen ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 369/03

    Pflicht der Gerichte zur Anhörung oder Vernehmung einer Partei

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Dem Landgericht kann insoweit nicht ein Verstoß gegen den Grundsatz der "Chancengleichheit" (gemeint ist wohl der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit; vgl. EuGHMR NJW 1995, 1413; BGH Beschluss vom 30.9.2004 - III ZR 369/03, zitiert nach Juris) oder eine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren vorgeworfen werden.
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).

    Allein die ablehnende Haltung der Beteiligten zu 2. zu lebensverlängernden Maßnahmen, wie sie von ihr im Vorverfahren und auch jetzt im Streitfall zum Ausdruck gebracht worden sind, führt nicht notwendig zu ihrer Ungeeignetheit (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436; OLG München, NJW 2007, 3506, 3507).

    Darüber hinaus wird aufzuklären sein, ob der Sachverständige Prof. Dr. B. der behandelnde Arzt der Betroffenen war und die lebensverlängernde Behandlung nicht nur gegenüber dem Vormundschaftsgericht, sondern auch gegenüber der Beteiligten zu 2. angeboten hat oder nicht, da ansonsten kein Grund für die Entlassung der Beteiligten zu 2. als Betreuerin gegeben war (vgl. OLG München NJW 2007, 3506 ff.).

  • AG Siegen, 28.09.2007 - 33 XVII B 710

    Patientenverfügung, Betreuer, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, PEG-Sonde,

    Denn diese, verstanden als das fachliche Urteil über den Wert oder Unwert einer medizinischen Behandlungsmethode in ihrer Anwendung auf den konkreten Fall, begrenzt den ärztlichen Heilauftrag (BGH, FGPrax 2003, 161 (166); OLG München, FGPrax 2007, 84 (85); Kutzer, FPR 2004, 683 (685)).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
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