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   VGH Hessen, 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07   

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VGH Hessen, 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 (https://dejure.org/2007,5747)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 (https://dejure.org/2007,5747)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 (https://dejure.org/2007,5747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 5 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung gegen die eigene Partei im Falle einer Berufung auf bereits erfolgte Zahlungen und vollständige Schuldtilgung durch die Partei; Anwendbarkeit des Verhandlungsgrundsatzes und des Beibringungsgrundsatzes in einem ...

  • Judicialis

    RVG § 11 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 11 Abs. 5
    Aufenthaltserlaubnis: Ablehnung eines Vergütungsfestsetzungsantrags - Ablehnung, Erhebung, Festsetzung, gebührenrechtliche Einwendung, Rechtsanwalt, Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3738
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Nicht erforderlich ist es namentlich, dass die Einwendung oder Einrede schlüssig dargelegt wird (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693 BayVBl 2009, 158; vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2676 RdNr. 7; vom 2.4.2009 Az. 13 M 09.322 RdNr. 14; OVG SH vom 2.6.2006 NJW 2007, 2204; HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738; OVG NRW vom 15.6.2009 Az. 8 E 567/09 RdNr. 23; NdsOVG vom 19.5.2010 NVwZ-RR 2010, 662; SächsOVG vom 29.12.2011 Az. 1 E 123/10 RdNr. 4).

    Anders verhält es sich nur, wenn der nichtgebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos (gleichsam "aus der Luft gegriffen") ist (BayVGH vom 30.1.2008 Az. 10 C 07.2693, a.a.O.; vom 2.4.2009, a.a.O.; OVG SH vom 2.6.2006, a.a.O.; HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3739; OVG NRW vom 15.6.2009, a.a.O., RdNr. 25; SächsOVG vom 29.12.2011, a.a.O.).

    Dies hat zur Folge, dass sowohl gebühren- als auch nichtgebührenrechtliche Einwände, die bereits vor dem nach § 767 Abs. 2 ZPO maßgeblichen Zeitpunkt entstanden sind, wegen der sich aus dieser Vorschrift ergebenden Präklusionswirkung auch mit einer Vollstreckungsabwehrklage nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3739; NdsOVG vom 19.5.2010, a.a.O.).

    Auf der anderen Seite darf der Umstand, dass das Gesetz dem Anspruchsgegner im Festsetzungsverfahren die Rechtsmacht einräumt, durch die bloße Berufung auf nichtgebührenrechtliche Gesichtspunkte das Erwirken eines Titels im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG auszuschließen (so z.B. HessVGH vom 19.7.2007, a.a.O., S. 3738; NdsOVG vom 19.5.2010, a.a.O.), nicht dazu führen, dass der in § 11 RVG zum Ausdruck gelangende Wille des Gesetzgebers, Rechtsanwälten die Möglichkeit zu eröffnen, wegen ihrer Entgeltforderungen einen vollstreckbaren Titel in einem vereinfachten Verfahren zu erlangen und die Gerichte von Vergütungsklagen zu entlasten (vgl. zu diesen Zielsetzungen des § 11 RVG Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, RdNr. 142 zu § 11), in ungerechtfertigter Weise entwertet wird.

  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Im Hinblick auf den Charakter des Vergütungsfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG als eines vereinfachten - seiner Natur nach zivilrechtlichen - Gebührenprozesses zwischen der Partei und deren Anwalt greift auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht der Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz ein, nicht der den Verwaltungsprozess sonst beherrschende Untersuchungsgrundsatz (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, NJW 2007, 3738).

    Nur aufgrund dieser einfachen Verhinderungsmöglichkeit des Antragsgegners kann ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss - ohne dass ein Konflikt mit dem rechtsstaatlichen Gebot der Justizgewährleistung auftritt - umfassend in materielle Rechtskraft erwachsen mit der Folge, dass sowohl gebühren- als auch nicht gebührenrechtliche Einwendungen, die vor Titelerlass entstanden sind, infolge Präklusion gemäß § 767 Abs. 2 ZPO auch mit der Vollstreckungsgegenklage nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, NJW 2007, 3738; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, a.a.O., § 11 Rdnr. 133 - 150, 337, 353).

    Zwar wird dann eine Ausnahme angenommen, in der das bloße Erheben einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung nicht genügt, um eine Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG zu verhindern, wenn die Geltendmachung der Einwendung offensichtlich haltlos ist, insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt für eine nicht gebührenrechtliche Einwendung erfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O.; Hartmann, a.a.O, § 11 RVG Rdnr. 50 und 57; OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 1 O 13/16 -, NJW 2008, 2204).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2010 - 17 E 145/10

    Rechtmäßigkeit eines Vergütungsfestsetzungsantrags nach Erhebung eines

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 13 M 09.322 -, juris und HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, NJW 2007, 3738 mit weiteren Nachweisen.

    vgl. HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O..

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. April 2009, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2007, a.a.O., Saarländisches OLG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 5 W 303/08 - K 13, 5 W 303/08 -, RVGreport 2009, 214 = juris.

  • VGH Hessen, 19.10.2017 - 1 F 1625/17

    Festsetzung der Vergütung nach § 11 Abs. 1 RVG

    Eine Ausnahme, in der das bloße Erheben einer nicht gebührenrechtlichen Einwendung nicht genügt, um eine Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Verfahren nach § 11 RVG zu verhindern, kann vor diesem Hintergrund nur angenommen werden, wenn die Geltendmachung der Einwendung offensichtlich haltlos ist, insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt für eine nicht gebührenrechtliche Einwendung erfolgt (zum Ganzen Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, , Rdnr. 7 f. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 10 C 07.2693

    Nicht gebührenrechtliche Einwendung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Im Hinblick auf den Charakter des Vergütungsfestsetzungsverfahrens als eines vereinfachten zivilrechtlichen Gebührenprozesses zwischen der Partei und dem Anwalt gilt auch bei Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten der Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz, nicht der im Verwaltungsprozess sonst herrschende Untersuchungsgrundsatz (HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung offensichtlich haltlos ist (HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 17. Aufl. 2006, RdNr. 137 zu § 11; a.A. Römermann in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. 2006, RdNr. 133 zu § 11).

  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322

    Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die Aufhebung eines

    Im Hinblick auf den Charakter des Vergütungsfestsetzungsverfahrens als eines vereinfachten zivilrechtlichen Gebührenprozesses zwischen der Partei und dem Anwalt gilt auch bei Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten der Verhandlungs- oder Beibringungsgrundsatz, nicht aber der im Verwaltungsprozess sonst herrschende Untersuchungsgrundsatz (so z.B. HessVGH vom 19.7.2007 NJW 2007, 3738).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist, d.h. insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (HessVGH vom 19.7.2007 a.a.O.; Müller-Rabe, a.a.O., RdNr. 137 zu § 11).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 13 OA 70/10

    Ausschluss einer Vergütungsfestsetzung durch die bloße Geltendmachung einer

    Etwas anderes kann anknüpfend an den Rechtsgedanken der missbräuchlichen Rechtsausübung nur dann gelten, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung "aus der Luft gegriffen", also offensichtlich haltlos ist bzw. ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt erfolgt (vgl. zu diesen Maßstäben: OVG NRW, Beschl. v. 06.04.2010 - 17 E 145/10 - Bayer. VGH, Beschl. v. 02.04.2009 - 13 M 09.322 -, Hess. VGH, Beschl. v. 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 -, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 19.06.2009 - 3 E 1075/09

    Vertretung bei Beschwerden gegen Kostenfestsetzung

    Ein solcher wird nur angenommen, wenn die geltend gemachte Einwendung offensichtlich haltlos ist (vgl. Hess. VGH, B. v. 19.07.2007 - 7 TJ 1217/07 - NJW 2007, 3738).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 1 K 70.08

    Vergütungsfestsetzung; vereinfachter gebührenrechtlicher Zivilprozess; der

    Mit dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dem der Charakter eines vereinfachten gebührenrechtlichen Zivilprozesses zukommt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 7 TJ 1217/07 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 8), erhält der Rechtsanwalt eine gegenüber dem (ordentlichen) Gebührenprozess vereinfachte Möglichkeit, einen Titel für seinen Vergütungsanspruch zu erlangen.
  • VG München, 18.01.2012 - M 15 M 11.5806

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Vergütung; Erinnerung gegen einen

    Aber ein Kostenfestsetzungsantrag oder ein Vergütungsfestsetzungsantrag darf nicht abgelehnt werden, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt "aus der Luft gegriffen" und offensichtlich haltlos ist (OVG Lüneburg v. 6.4.2010 Az. 17 E 145/10 - Juris; OLG Frankfurt v. 18.1.2006 Az. 11 W 27/05 - Juris; Hess. LAG v. 8.12.2005 Az. 13 Ta 577/05 - Juris; Hess. VGH v. 19.7.2007 Az. 7 TJ 1217/07 - Juris; LAG Rheinl.-Pf. V. 9.8.2011 Az. 11 Ta 139/11 - Juris; OVG NRW v. 15.6.2009 Az. 8 E 567/09 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 9.8.2011 Az. 11 Ta 139/11 - Juris) oder wenn sie erkennbar unrichtig, gänzlich halt- und substanzlos ist (LAG Rheinland-Pfalz v. 3.8.2011 Az. 10 Ta 1279/11 - Juris).
  • VG Gelsenkirchen, 08.01.2009 - 5 K 300/07

    Rechtsanwalt, Vergütung, Festsetzung, Mandant, Einwendung, gebührenrechtlich,

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