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   OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06   

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https://dejure.org/2006,7282
OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06 (https://dejure.org/2006,7282)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2006 - 2 OA 915/06 (https://dejure.org/2006,7282)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2006 - 2 OA 915/06 (https://dejure.org/2006,7282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten im Hochschulzulassungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 1 RVG; § 22 Abs. 1 RVG
    Höhe der Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigwerden in derselben Angelegenheit; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenfestsetzung; Begriff der "Angelegenheit"; Beachtung des Grundsatzes der Identität von Verfahren und Angelegenheit

  • Judicialis

    RVG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15 Abs. 2
    Angelegenheit, dieselbe Anwaltskosten, Hochschulzulassung, Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren bei Tätigwerden in derselben Angelegenheit; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenfestsetzung; Begriff der "Angelegenheit"; Beachtung des Grundsatzes der Identität von Verfahren und Angelegenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 395
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06
    Denn die Tatsache, dass Begründungen in parallel liegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weitgehend identisch oder sogar wortgleich sind, macht die einzelnen Verfahren nicht zu derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 06.02.1976 - 2 BvR 747/73 u.a. -, AnwBl 1976, 163 f. zu mehreren gleichgelagerten Verfassungsbeschwerden ).
  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06
    Unter diesen Voraussetzungen ist es im Hinblick auf das dem RVG (früher BRAGO) zugrunde liegende Pauschsystem gerechtfertigt, eng zusammengehörige anwaltliche Tätigkeiten auch zu einer Gebührenbemessungseinheit zusammen zu fassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2000 - 11 C 1.99 -, NJW 2000, 2289 f.; OVG NRW, Beschl. v. 27.03.2001 - 10 E 84/01 -, BauR 2001, 1402).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2001 - 10 E 84/01

    Begriff derselben Angelegenheit bei Klagen mehrerer Nachbarn gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2006 - 2 OA 915/06
    Unter diesen Voraussetzungen ist es im Hinblick auf das dem RVG (früher BRAGO) zugrunde liegende Pauschsystem gerechtfertigt, eng zusammengehörige anwaltliche Tätigkeiten auch zu einer Gebührenbemessungseinheit zusammen zu fassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2000 - 11 C 1.99 -, NJW 2000, 2289 f.; OVG NRW, Beschl. v. 27.03.2001 - 10 E 84/01 -, BauR 2001, 1402).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2009 - 9 OA 349/08

    Möglichkeit der Bewertung der Streitgegenstände bei getrennten, die Festsetzung

    Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, ist jeweils von den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - NJW 2000, 2289 = DVBl 2000, 1462 = Buchholz 362 § 7 BRAGO Nr. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - NJW 2007, 395).

    Die Durchführung mehrerer selbstständiger Klageverfahren steht der Annahme derselben Angelegenheit meistens entgegen, weil angenommen wird, dass ein innerer Zusammenhang zwischen den Verfahrensgegenständen nicht besteht und der Rechtsanwalt wegen der unterschiedlichen materiell-rechtlichen und prozessualen Voraussetzungen und Anforderungen an einer einheitlichen Vorgehensweise gehindert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.).

    Letztlich ausschlaggebend für das Vorliegen derselben Angelegenheit ist immer, ob die mehreren Gegenstände von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - a. a. O.; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 27.3.2001 - 10 E 84/01 - BauR 2001, 1402, Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 15 RVG Rdnr. 14 ff.; Madert in: Gerold/Schmidt, 18. Aufl., 2008, § 15 RVG Rdnr. 7,8,9).

  • OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14

    - Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

    Vor allem aber lässt die angebotene Einordnung eine Beachtung der grundlegenden Vorgabe vermissen, dass bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarungen streitet (vgl. BGHZ 78, 346, 349; BGH NJW 2007, 395, Rn.17).
  • VG Göttingen, 29.04.2019 - 8 C 186/19

    Rechtsanwaltsgebühren bei einer Sammelentscheidung

    Ob ein Ausnahmefall von dem Grundsatz der Identität von Verfahren und Angelegenheit vorliegt, ist in Anwendung der allgemeinen Abgrenzungskriterien zu entscheiden, also danach, ob die Tätigkeiten in den verschiedenen Verfahren von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (Nds. OVG, Beschluss vom 27.09.2006 - 2 OA 915/06 -, juris, m.w.N.).
  • VG Berlin, 16.06.2010 - 14 KE 2.05

    Kostenfestsetzung; Hochschulsache; Zulassung zum Studium; Gebühren eines

    Unter diesen Voraussetzungen ist es im Hinblick auf das dem RVG (ebenso wie früher der BRAGO) zugrunde liegende Pauschsystem gerechtfertigt, eng zusammengehörige anwaltliche Tätigkeiten auch dann zu einer Gebührenbemessungseinheit zusammenzufassen, wenn es nicht zu einer Verfahrensverbindung nach § 93 VwGO gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000, NJW 2000, 2289, m. w. N.; ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. März 2001, BauR 2001, 1402 und vom 12. Juli 2005, NVwZ-RR 2006, 437; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2002, NVwZ-RR 2003, 159; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. September 2006, NJW 2007, 395; Bayer. VGH, Beschluss vom 14. April 2009, AGS 2009, 392; teilweise abweichend noch OVG Hamburg, Beschluss vom 30. September 1987, HmbJVBl 1988, 47 f.).
  • SG Berlin, 03.11.2009 - S 164 SF 532/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - "eine Angelegenheit" im

    Ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, ist jeweils von den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig (BVerwG, Urteil vom 9.5.2000 - 11 C 1/99 - NJW 2000, 2289 = DVBl 2000, 1462 = Buchholz 362 § 7 BRAGO Nr. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 27.9.2006 - 2 OA 915/06 - NJW 2007, 395).
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