Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- autokaufrecht.info
Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Pkw wegen Chiptunings
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Subunternehmervertrag - Vertragsänderung - Rückzahlungsansprüche
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Einbau eines Tuning-Chips
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Chip-Tuning": Sachmangel eines Wagens? - Ohne Abnahme durch einen Sachverständigen erlischt nach dem Einbau leistungssteigernder Chips die Betriebserlaubnis
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06
- LG Heidelberg, 08.08.2006 - 2 O 122/06
- OLG Karlsruhe, 08.01.2007 - 1 U 181/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 443
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 10.10.1984 - 3 Ws (B) 105/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06
Deshalb besteht kein Anlass, eine technische Änderung, die an einem Fahrzeug unter Verletzung der dafür bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurde, dadurch zu privilegieren, dass aus der einmal erloschenen Zulassung für den Fahrzeughalter günstige Rechtsfolgen abgeleitet werden (vgl. auch KG, VRS 67, 466). - BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90
Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06
Mit der Annahme einer arglistigen Täuschung durch bloßes Für-Möglich-Halten eines Mangels ist in der Regel kein Unwerturteil verbunden (BGHZ 117, 363 [368]; 109, 327 [333]). - BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2006 - 1 U 181/06
Mit der Annahme einer arglistigen Täuschung durch bloßes Für-Möglich-Halten eines Mangels ist in der Regel kein Unwerturteil verbunden (BGHZ 117, 363 [368]; 109, 327 [333]).
- OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 12 U 137/13
Chip-tuning als nichtvertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache
Das Berufungsgericht geht insoweit mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 2007, 443) davon aus, dass das Chip-tuning einen Substanzeingriff darstellt. - LG Tübingen, 27.09.2019 - 3 O 195/17
Fahrzeugmangel wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge einer …
Auch in der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, daß sich durch die Leistungssteigerung eines Fahrzeugs das Geräusch- und Abgasverhalten negativ verändert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2004 - I-14 U 33/04 - ZfSch 2005, 130 ("in der Regel"); OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).Die erloschene Betriebserlaubnis lebt nicht dadurch wieder auf, dass das leistungssteigernde Element aus dem Motor entfernt wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).