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   OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06   

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https://dejure.org/2006,8279
OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06 (https://dejure.org/2006,8279)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06 (https://dejure.org/2006,8279)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 2 St OLG Ss 180/06 (https://dejure.org/2006,8279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen Förderungssystems nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über einen Zeitraum von vier Jahren; Beschränkbarkeit der Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) auf ...

  • archive.org PDF

    § 59 I Nrn. 2 und 3 StGB; BAföG
    Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - BAföG-Betrug

  • Judicialis

    StGB § 59 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 59 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 59 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 59 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 526
  • NStZ 2007, 405
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.06.1989 - RReg. 2 St 133/89

    Verkehrsblockade; Nötigung; Demonstration; Kernenergie; Zuschauerzahl; Gefahr;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob der Entscheidung des Tatrichters unrichtige Argumente zugrunde liegen, sowie, ob sie sich im Rahmen dessen bewegt, was nach den zugrunde liegenden Feststellungen vertretbar ist (vgl. BayObLG NJW 1990, 58).

    (1) Die Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NJW 1990, 58), der sich der Senat anschließt, zwar nicht auf ganz besondere Konfliktlagen oder Fälle beschränkt, die durch eine notwehr- oder notstandsähnliche Situation in den Grenzbereich zur Straflosigkeit gerückt werden.

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verurteilung zu Strafe geboten, wenn eine Verurteilung zur Verwarnung mit Strafvorbehalt bei Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (BayObLG NJW 1990, 58, 59).

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kommt deshalb nur in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die von besonderem Gewicht sind und die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, dass ausnahmsweise eine Verschonung von Strafe angezeigt ist (BGH NStZ-RR 2002, 84, 85; BayObLG und KG, jeweils a.a.O.).

    Fraglich erscheint auch, ob einer - vom Landgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 59 StGB allerdings nicht mehr ausdrücklich erwähnten - Schadenswiedergutmachung aus dem Angeklagten nicht unmittelbar zugeordneten Vermögensmassen bei der Strafzumessung eine wesentliche Bedeutung zukommen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 84, 85).

    Da sich die aufgezeigten Strafzumessungsfehler auf die verhängten Einzelstrafen ausgewirkt haben können und die Verwarnung eng mit der vorbehaltenen Strafe verknüpft ist, war der Strafausspruch insgesamt mit den zugehörigen Feststellungen aufzuheben (vgl. BGHR StGB § 59 Gesamtwürdigung 2).

  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Es handelt sich dabei aber im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe und der durch das Landgericht getroffenen ergänzenden Feststellungen um offensichtliche - und damit unschädliche (vgl. BGHSt 5, 5, 8; BGHSt 25, 333, 336 m.w.N.) - Schreibversehen.
  • OLG Nürnberg, 15.03.2005 - 2 St OLG Ss 13/05

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Sind sie dagegen so dürftig, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, zu dem insbesondere der Schuldumfang (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) zählt, nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (stRspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 15.3.2005 - 2 St OLG Ss 13/05 -, S. 2 f.).
  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Ziel dieses Systems ist es aber gerade, dass die Sozialleistungen nur all denen gleichmäßig zugute kommen, die auch im Sinne des Gesetzes bedürftig sind (BayObLG NStZ 2005, 172, 174).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Bei dem Verhalten des Angeklagten, das nach den Urteilsfeststellungen nach gewisser Zeit sogar in Routine überging, handelte es sich daher nicht lediglich um ein »Kavaliersdelikt«, sondern um ein Vorgehen, das darauf abzielte, systematisch das System der staatlichen Ausbilderungsförderung zu missbrauchen (vgl. BGHR StGB § 59 Verteidigung der Rechtsordnung 1).
  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 92/01
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Die Zubilligung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt erfordert daher eine in jeder Hinsicht für das Revisionsgericht nachprüfbare sorgfältige Begründung sowohl bezüglich des Ausnahmecharakters als auch zu der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe gebietet (KG Urt. v. 25.6.2001 - 1 Ss 92/01).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
    Es handelt sich dabei aber im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe und der durch das Landgericht getroffenen ergänzenden Feststellungen um offensichtliche - und damit unschädliche (vgl. BGHSt 5, 5, 8; BGHSt 25, 333, 336 m.w.N.) - Schreibversehen.
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Einfache Strafmilderungsgründe bei Abwesenheit von Strafschärfungsgründen zwingen noch nicht zur Annahme derselben (OLG Nürnberg NJW 2007, 526, 527).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    "Besondere Umstände" im Sinne von § 59 Abs. 1 Ziff. 2 StGB sind gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH NStZ-RR 2002, 84 [85]; OLG Hamm BeckRS 2009 15621; OLG Nürnberg NJW 2007, 526 [527]; BayObLG …

    Sein Werturteil kann nur beanstandet werden, wenn die Gründe, auf die er sich stützt, nicht im Rahmen dessen liegen, was nach den Feststellungen über Tat und Täter sachlich noch vertretbar ist (SenE v. 14.10.2003 - Ss 234-235/03 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 - je zu § 56 Abs. 2 StGB; s. im gleichen Sinne zu § 56 Abs. 1 Ziff. 2 StGB: BGHSt 46, 107 - zitiert nach Juris Tz. 34; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 170 [171]; ähnlich OLG Nürnberg NJW 2007, 526 = NStZ 2007, 405).

  • OLG Hamm, 27.05.2021 - 4 RVs 54/21

    Ausnahmecharakter der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Pflicht zur Ausführung zum

    Dabei sind die Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann gegeben, wenn bestimmte Umstände die zu beurteilende Tat von den Durchschnittsfällen deutlich abheben und diesen gegenüber das Tatunrecht, die Schuld und die Strafbedürftigkeit wesentlich mindern, und deshalb einen Verzicht auf die Verurteilung angezeigt erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 22.08.2001 - 3 StR 191/01 - juris; vgl. auch: OLG Nürnberg NJW 2007, 526).
  • OLG Hamm, 24.02.2022 - 5 RVs 20/22

    Wahrung der Bestrafung von Delikten durch Rechtsordnung; Umfassende

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verurteilung zu Strafe geboten, wenn eine Verurteilung zur Verwarnung mit Strafvorbehalt bei Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (OLG Nürnberg NJW 2007, 526).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 2 RVs 17/14

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei

    Es ist zwar anerkannt, dass eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung unter den gleichen Voraussetzungen wie jede Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich möglich ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 180/06 -, juris, Rdnr. 9; BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81 -, juris, Rdnr. 2; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 20 a m.w.N.).
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