Rechtsprechung
BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ersatzfähigkeit tatsächlich entstandener Reparaturkosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der Reparaturkosten nach Durchführung der Reparatur; Berücksichtigung der Höhe des Wiederbeschaffungswertes bei der Geltendmachung von Reparaturkosten; Geltendmachung der Reparaturkosten bis zur Höhe des ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Reparturkosten sind vom Schädiger bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes immer zu erstatten, § 249 BGB
- Judicialis
BGB § 249 Ga
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Entstandene Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts sind unabhängig von späterer Ersatzbeschaffung zu ersetzen - minderwert.de
Lässt der Geschädigte das Fahrzeug reparieren, kann er grundsätzlich Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen
- RA Kotz
Reparaturkostenersatz bis zum Wiederbeschaffungswert bei Verkehrsunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fahrzeugreparatur: Erstattung bis zu Wiederbeschaffungswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Lässt der Geschädigte das Fahrzeug reparieren, kann er grundsätzlich Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen
- IWW (Kurzinformation)
Weitere Urteile - 130 Prozent und sechs Monate Behaltefrist
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ersatz der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Reparaturkostenerstattung bei tatsächlicher Reparatur und Nichtüberschreitung des Wiederbeschaffungswertes
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfallgeschädigter lässt Auto reparieren und kauft dann doch ein neues: Ersatz der Reparaturkosten?
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.1.2007)
Kosten für Autoreparatur dürfen Wiederbeschaffungswert erreichen // Restwertabzug auch bei unmittelbarem Verkauf unzulässig
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Konkrete versus fiktive Schadensabrechnung
- captain-huk.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Beliebte Versicherungspraxis rechtswidrig
Verfahrensgang
- AG Dresden, 19.08.2004 - 102 C 4312/04
- LG Dresden, 07.03.2006 - 13 S 532/04
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 588
- MDR 2007, 517
- NZV 2007, 180
- VersR 2007, 372
- BB 2007, 238
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Das Berufungsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 397 ff.; 162, 161, 164 f.; 163, 180, 184 jeweils m. w. N.) dem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kfz-Schadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung stehen: die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.Das Vorliegen eines Integritätsinteresses kann insoweit nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sog. 30 % Grenze, vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 f.; 154, 395, 399 f.; 162, 161, 163 ff.; 162, 170, 172 ff.).
Soweit das Berufungsgericht aus früheren Senatsurteilen etwas anderes ableiten will, übersieht es, dass es sich dabei um Fälle der fiktiven Schadensabrechnung gehandelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395 ff.; 162, 161, 162 ff.; 162, 170 ff.; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05 - VersR 2006, 989 f.).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Das Berufungsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 397 ff.; 162, 161, 164 f.; 163, 180, 184 jeweils m. w. N.) dem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kfz-Schadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung stehen: die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.Das Vorliegen eines Integritätsinteresses kann insoweit nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sog. 30 % Grenze, vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 f.; 154, 395, 399 f.; 162, 161, 163 ff.; 162, 170, 172 ff.).
Soweit das Berufungsgericht aus früheren Senatsurteilen etwas anderes ableiten will, übersieht es, dass es sich dabei um Fälle der fiktiven Schadensabrechnung gehandelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395 ff.; 162, 161, 162 ff.; 162, 170 ff.; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05 - VersR 2006, 989 f.).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Das Vorliegen eines Integritätsinteresses kann insoweit nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sog. 30 % Grenze, vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 f.; 154, 395, 399 f.; 162, 161, 163 ff.; 162, 170, 172 ff.).Das könnte nur dann richtig sein, wenn der Geschädigte anstelle der Reparatur eine Ersatzbeschaffung gewählt hätte und den Schaden auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten abrechnen würde (vgl. Senatsurteil BGHZ 162, 170, 174).
Soweit das Berufungsgericht aus früheren Senatsurteilen etwas anderes ableiten will, übersieht es, dass es sich dabei um Fälle der fiktiven Schadensabrechnung gehandelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395 ff.; 162, 161, 162 ff.; 162, 170 ff.; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05 - VersR 2006, 989 f.).
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Soweit das Berufungsgericht aus früheren Senatsurteilen etwas anderes ableiten will, übersieht es, dass es sich dabei um Fälle der fiktiven Schadensabrechnung gehandelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395 ff.; 162, 161, 162 ff.; 162, 170 ff.; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05 - VersR 2006, 989 f.). - BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Das Berufungsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 397 ff.; 162, 161, 164 f.; 163, 180, 184 jeweils m. w. N.) dem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kfz-Schadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung stehen: die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs. - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Das Vorliegen eines Integritätsinteresses kann insoweit nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sog. 30 % Grenze, vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 f.; 154, 395, 399 f.; 162, 161, 163 ff.; 162, 170, 172 ff.).
- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten …
In seinem Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06, VersR 2007, 372 habe der Bundesgerichtshof aber einem Geschädigten, der das Fahrzeug zwar innerhalb der sechsmonatigen Frist veräußert, es jedoch tatsächlich habe reparieren lassen, einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zuerkannt, die den Wiederbeschaffungswert nicht überstiegen hätten.Zwar kann der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt, grundsätzlich auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist die Erstattung der konkret angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen (Senatsurteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06, VersR 2007, 372).
- BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07
Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis
a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senat, BGHZ 154, 395, 397 ff.; 162, 161, 164 f.; 163, 180, 184; Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06 - VersR 2007, 372, 373) stehen dem Unfallgeschädigten für die Berechnung eines Kraftfahrzeugschadens im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs. - BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19
Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …
So knüpft die konkrete Schadensabrechnung an eine tatsächlich durchgeführte Reparatur oder Ersatzbeschaffung an und zielt auf Ersatz der hierfür konkret angefallenen Kosten ab (…vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, juris Rn. 13;… vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04, BGHZ 162, 270, juris Rn. 7; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06, VersR 2007, 372 Rn. 10;… vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, VersR 2011, 1582 Rn. 4, 8).
- OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber
Der Geschädigte darf Ersatz der Kosten der Instandsetzung beanspruchen, solange sie 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht überschreiten (vgl. BGHZ, NJW 1992, 303 u. 1618; BGH, VersR 2007, 372; OLG Dresden, NZV 1994, 479;… Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 21). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07
Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen …
Dies steht nicht in Widerspruch zu den Senatsurteilen vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06 - VersR 2007, 372 f. und vom 15. Februar 2005, BGHZ 162, 161 und 162, 170. - BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07
Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger …
Entgegen der Auffassung der Revision setzt sich der Senat hiermit nicht in Widerspruch zum Urteil vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06 - (VersR 2007, 372 ff.). - OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - 1 W 6/08
Anspruch auf einen den Wiederbeschaffungswert eines unfallgeschädigten …
Etwas anderes gilt zwar bei konkreter Abrechnung eines unter dem Wiederbeschaffungswert liegenden Fahrzeugschadens; in einem solchen Fall können die konkret entstandenen Reparaturkosten ohne weiteres sofort - also ohne eine weitere Nutzung des Fahrzeuges - ersetzt verlangt werden (BGH NJW 2007, 588).Insoweit hat der BGH in seiner Entscheidung vom 27. November 2007 (BGH VersR 2008, 135) nämlich den maßgeblichen Unterschied zu den Fällen konkreter Abrechnung eines unter dem Wiederbeschaffungswert liegenden Fahrzeugschadens (BGH NJW 2007, 588) ausdrücklich herausgestellt und ausgeführt, dass es in dem dort entschiedenen Fall auf das Integritätsinteresse nicht angekommen sei, weil der Geschädigte den Schaden, der den Wiederbeschaffungswert nicht überstiegen hat, tatsächlich habe reparieren lassen.
- OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20
Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust; …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Geschädigte, der ein Fahrzeug nicht - zumindest verkehrssicher repariert - für mindestens sechs Monate weiternutzt (BGH…, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 192/05 juris, Rn. 8 ff.), sondern - wie hier - kurz nach dem Unfall in nicht repariertem Zustand veräußert, nur die fiktiven Nettoreparaturkosten, nach oben begrenzt durch den Nettowiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 05.12.2006 - VI ZR 77/06, juris Rn. 9;… Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 192/05, juris Rn. 10;… Urteil vom 15.02.2005 - VI ZR 172/04, juris Rn. 8 ff.). - OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
begründeten Schadensersatzanspruch; a. A. VI. Zivilsenat z. B. BGH NJW 2007, 588 m. w. N. für gesetzl. Schadensersatzansprüche aus dem öff. - KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18 Wertminderung (12.055,95 EUR) immer noch unter dem vom Sachverständigen geschätzteh Wiederbeschaffungswert von 13.000,00 EUR liegen, könnte er im Falle der Reparatur auch die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten geltend machen (vgl. BGH NJW 2007, 588).
- KG, 04.11.2021 - 22 U 48/18
Anforderungen an Radfahrer beim Einfahren auf Fahrbahn bei schlechter Sicht
- OLG Köln, 13.01.2010 - 11 U 116/09
Voraussetzungen der Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis
- OLG Nürnberg, 07.08.2007 - 2 W 1109/07
Reparatur eines Fahrzeugs, dessen Wiederbeschaffung günstiger ist als die …
- OLG Hamm, 06.04.2018 - 26 U 21/18
Umfang des Schadensersatzes auf der Basis fiktiver Reparaturkostenabrechnung
- LG Bochum, 13.01.2015 - 9 S 162/14
Reparaturen über 130 % des Wiederbeschaffungswertes nach Verkehrsunfall …
- LG Osnabrück, 01.09.2010 - 8 O 1506/10
Geliehenes Transportmittel - Haftung für Schaden
- LG Detmold, 16.01.2009 - 12 O 248/07
Abschleppkosten - Von Unfallstelle zum Abschlepper, von dort zur Werkstatt
- AG Fulda, 29.09.2011 - 34 C 32/11
Verkehrsunfall - Restwertabzug bei Weiternutzung nach repariertem …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit einer unwirtschaftlichen Unfallreparatur
- LG Nürnberg-Fürth, 08.05.2007 - 8 O 861/07
Weitere Urteile - 130 Prozent und sechs Monate Behaltefrist
- LG Lüneburg, 25.06.2009 - 1 S 9/09
Stundenverrechnungssatz - Kein Verweis auf Partnerwerkstatt
- LG Bonn, 07.11.2007 - 1 O 214/07
Fälligkeit eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten für einen Pkw nach …
- LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit …
- LG Duisburg, 21.03.2007 - 11 S 164/06
Ausgestaltung der Schadensersatzpflicht i.R.d. Regulierung eines Verkehrsunfalls …
- AG Trier, 13.03.2009 - 32 C 685/08
- LG Bayreuth, 29.09.2008 - 21 O 514/08
Verhältnismäßigkeit der Erstattung von Reparaturkosten im Hinblick auf den …
- AG Borken, 16.06.2011 - 12 C 16/11
Quotenmäßige Aufteilung der Verursachungsbeiträge erfolgt wegen mangelhafter …
- AG Essen, 25.04.2007 - 29 C 613/06
Streit um die Höhe des Restwertes eines verunfallten Fahrzeugs bezüglich des …
- AG Memmingen, 19.11.2020 - 13 C 841/20
- AG Leipzig, 10.02.2016 - 115 C 7714/15
- AG Leipzig, 13.03.2008 - 111 C 8135/07
- AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
- AG Leipzig, 28.06.2016 - 115 C 1430/16