Rechtsprechung
BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision; Erfordernis des zulässigen Ziels einer Revision
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345 Abs. 2
Keine Bezugnahme auf Revisionsbegründung eines anderen Verfahrensbeteiligten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1541 (Ls.)
- NStZ 2007, 166
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89
Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes …
Auszug aus BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06
Das ist unzulässig (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 6).
- BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers
Eine Revision, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - neben einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe - anstrebt, verfolgt das - unzulässige - Ziel der Verhängung einer weiteren Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06). - BGH, 13.06.2007 - 1 StR 198/07
Unzulässige Revision der Nebenkläger (Erklärung über den Umfang der Anfechtung)
Eine Bezugnahme auf die Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile reicht nicht (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06).
Rechtsprechung
LG Berlin, 03.07.2006 - 505 Qs 54/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung von Erzwingungshaft i.R. der Zwangsvollstreckung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 06.03.2006 - 306 Qs 61/06
- LG Berlin, 03.07.2006 - 505 Qs 54/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1541
- NStZ 2007, 424 (Ls.)
- NZV 2007, 374 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- AG Bamberg, 14.09.2017 - 23 OWi 708/17
Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen (Fortführung von LG Deggendorf…, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 Qs (b) 62/12 -, juris, Rn. 9 ff.; LG Potsdam…, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 4 ff.; LG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 -, juris, Rn. 5 ff.; LG Potsdam…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 24 Qs 52/15 -, juris, Rn. 7 ff.).Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen (vgl. zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen unter Bezugnahme auf die dortigen ausführlichen zutreffenden Begründungen LG Deggendorf…, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 Qs (b) 62/12 -, juris, Rn. 9 ff.; LG Potsdam…, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 4 ff.; LG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 -, juris, Rn. 5 ff.; LG Potsdam…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 24 Qs 52/15 -, juris, Rn. 7 ff.;… Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2002, § 96 Rdnr. 13 m.w.N;… Karlsruher Kommentar zum OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2006, OWiG § 96 Rn. 14 m.w.N.;… Bork/Hölzle, Handbuch Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2014;… Rn. 498 a.E.;… Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl. 2014, § 89 InsO Rn. 5 m.w.N.; Lampe, jurisPR-StrafR 10/2016 Anm. 4., juris).
- LG Duisburg, 05.07.2017 - 69 Qs 22/17
Insolvenzverfahren, Zulässigkeit von Erzwingungshaft
Die Gegenansicht, dass die Anordnung der Erzwingungshaft keine Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO sei, da sie nur ein Beugemittel sei, dass nicht der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf die Geldbuße diene, sondern der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf Mitwirkung des Betroffenen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 3.Juli 2006 - 505 Qs 54/06 - NJW 2007, 1541, 1542), überzeugt nicht. - AG Dortmund, 12.09.2017 - 729 OWi 107/17
Insolvenzverfahren, Erzwingungshaft, Zulässigkeit
Die Gegenansicht, dass die Anordnung der Erzwingungshaft keine Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO sei, da sie nur ein Beugemittel sei, dass nicht der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf die Geldbuße diene, sondern der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf Mitwirkung des Betroffenen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 3.Juli 2006 - 505 Qs 54/06 - NJW 2007, 1541, 1542), überzeugt nicht (LG Duisburg Beschl. v. 5.7.2017 - 69 Qs 7/14, BeckRS 2017, 117546).
- LG Bochum, 04.12.2012 - 9 Qs 86/12
Zulässigkeit der Anordnung einer Erzwingungshaft bzgl. der Zahlung einer Geldbuße …
Der abweichenden Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam (Beschl. v. 14.09.2006 - 21 Qs 108/06, NJW 2007, 1544) und der 5. Strafkammer des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06) vermag die Kammer nicht zu folgen. - LG Duisburg, 04.06.2014 - 69 Qs 7/14
Statthaftigkeit der Anordnung der Erzwingungshaft während der Dauer des …
Die Gegenansicht, dass die Anordnung der Erzwingungshaft keine Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 InsO sei, da sie nur ein Beugemittel sei, dass nicht der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf die Geldbuße diene, sondern der Erfüllung des staatlichen Anspruchs auf Mitwirkung des Betroffenen (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06), überzeugt nicht. - LG Potsdam, 12.01.2016 - 24 Qs 52/15
Durchsetzung von Bußgeldern während des laufenden Insolvenzverfahrens über das …
Sie folgt vielmehr der überwiegenden Meinung im juristischen Schrifttum, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen für sich allein der Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG nicht entgegensteht (so schon LG Potsdam - 1. Strafkammer - NStZ 2007, 293; LG Berlin, NJW 2007, 1541; LG Deggendorf, NStZ-RR 2013, 24;… Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 96 Rdnr. 13 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10
Zulässigkeit eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei Insolvenzeröffnung
Da dieses durch § 89 Abs. 1 InsO statuierte allgemeine Vollstreckungsverbot sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung umfasst, die auf die Befriedigung des Gläubigers abzielen (…Münchener Kommentar, Band I, § 89 InsO Rdnr. 9 ff.; LG Berlin, Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06 -, zit. nach juris), ist der Antragsteller mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen vorzeitige Vollstreckungsmaßnahmen des Antragsgegners hinreichend geschützt, ohne dass es einer zusätzlichen Entscheidung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO bedarf; insbesondere ist mit Blick auf das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung ausgeschlossen, dass dem Antragsteller "die für die Gläubigergemeinschaft treuhänderisch verwaltete Vermögensmasse im Hinblick auf die verfahrensgegenständliche Forderungshöhe vollständig entzogen wird und eine weitere Verwaltung und damit auch die Ausübung des Amtes durch ihn nicht nur gefährdet, sondern bis zur Wiedererlangung des zu Unrecht eingezogenen Vermögens unmöglich gemacht wird".