Weitere Entscheidung unten: LG Ulm, 15.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06   

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https://dejure.org/2007,3676
BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06 (https://dejure.org/2007,3676)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2007 - 4 StR 612/06 (https://dejure.org/2007,3676)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 4 StR 612/06 (https://dejure.org/2007,3676)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung: erforderliche Feststellungen, keine Anwendung bei Zusammenwirken in eingespieltem Bezugs- und Absatzsystem)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandenbegriff bei Drogengeschäften in einem eingespielten Bezugssystem und Absatzsystem

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a
    Begriff der Bande, Zusammenschluss auf Dauer zur gemeinsamen Tatbegehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2056 (Ls.)
  • NStZ 2007, 533
  • NStZ-RR 2007, 153
  • StV 2007, 305
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06
    Denn wesentliches Element einer Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung mehrerer Personen zur zukünftigen gemeinsamen Deliktsbegehung (BGHSt - GS - 46, 321, 329).

    Damit fehlt es aber möglicherweise an der nach der neueren Rechtsprechung (BGHSt - GS - 46, 321) für die Annahme einer Bande vorausgesetzten Mindestzahl von drei Mitgliedern.

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06
    Zu Recht hat das Landgericht in der Beteiligung des Angeklagten trotz des auf eine Durchfuhr durch Deutschland gerichteten Tatgeschehens eine tatbestandliche mittäterschaftlich begangene Einfuhr des Rauschgifts gesehen (BGHSt 31, 374; dass das Landgericht den Angeklagten nicht auch wegen tateinheitlich - vgl. BGHSt 40, 73 - begangenen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hat, beschwert ihn nicht).
  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06
    An einer Verbindung zur gemeinsamen Tatbegehung fehlt es aber, wenn sich Beteiligte eines Drogengeschäfts - sei es auch in einem eingespielten Bezugsund Absatzsystem - lediglich jeweils auf der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüber stehen (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - 4 StR 164/04 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06
    Zu Recht hat das Landgericht in der Beteiligung des Angeklagten trotz des auf eine Durchfuhr durch Deutschland gerichteten Tatgeschehens eine tatbestandliche mittäterschaftlich begangene Einfuhr des Rauschgifts gesehen (BGHSt 31, 374; dass das Landgericht den Angeklagten nicht auch wegen tateinheitlich - vgl. BGHSt 40, 73 - begangenen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hat, beschwert ihn nicht).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenübersteht, beurteilt sich im Wesentlichen nach der getroffenen Risikoverteilung (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, NStZ 2007, 533, vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07, NStZ-RR 2008, 55; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
  • BGH, 21.11.2023 - 2 StR 323/23

    Bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das gilt auch dann, wenn es sich um eine andauernde Geschäftsbeziehung und ein eingespieltes Bezugs- und Absatzsystem handelt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, BGHR BtMG § 30a Bande 11).
  • BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und

    An einem Bandenhandel fehlt es, wenn sich die Beteiligten eines Betäubungsmittelgeschäfts auf der Verkäufer- und der Erwerberseite selbständig gegenüber stehen, auch wenn sie in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung handeln (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259 f.; Beschluss vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07, NStZ-RR 2008, 55; Beschluss vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, NStZ 2007, 533; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 30 Rn. 58 ff.).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2004 - 3 StR 28/04 Rn. 7 und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 426/11; Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06 Rn. 4; vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07 Rn. 3; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8 mwN und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Ob eine Person, die regelmäßig von einem bestimmten Verkäufer Betäubungsmittel zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs bezieht, in dessen Absatzorganisation als verlängerter Arm eingebunden ist oder dieser auf der Abnehmerseite als selbständiger Geschäftspartner gegenüber steht, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, NStZ 2007, 533; vom 5. Oktober 2007 - 2 StR 436/07, NStZ-RR 2008, 55; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StraFo 2011, 413 mwN; vom 31. Juli 2012 - 5 StR 315/12, NStZ 2013, 49).
  • OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr

    Hanseatisches OLG StV 2007, 305.
  • BGH, 05.10.2007 - 2 StR 436/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen auf

    Danach fehlt es an einer bandenmäßigen gemeinsamen Deliktsbegehung, soweit sich Beteiligte eines Drogengeschäfts auf der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüberstehen (BGHSt 42, 255, 259; BGH StraFo 2004, 253; BGH NStZ 2007, 533 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 203/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben (Feststellungen; keine Bande bei Gegenüberstehen in

    a) Möglicherweise ist sie davon ausgegangen, die Bande bestehe aus dem Angeklagten, W., B. und T. Eine Bande im Sinne des § 30a Abs. 1 BtMG liegt aber nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon dann vor, wenn sich Beteiligte eines Drogengeschäftes, sei es auch in einem eingespielten Bezugs- und Abnahmesystem, lediglich auf der Verkäufer- und Erwerberseite gegenüber stehen (vgl. nur BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ-RR 2007, 153).
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

    Ein auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet hier auch dann noch keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig sind (BGH, Beschlüsse vom 22.04.2020 - 1 StR 61/20; vom 08.05.2007 - 1 StR 203/07; und vom 06.02.2007 - 4 StR 612/06, NStZ-RR 2007, 153; siehe auch Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30 Rn. 42 ff.; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30 Rn. 66 ff.).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 510/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen;

    Solches hätte der Annahme einer aus drei Mitgliedern gebildeten Händlerbande entgegengestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 4 StR 612/06, BGHR BtMG § 30a Bande 11 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Ulm, 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik   

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https://dejure.org/2007,20624
LG Ulm, 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik (https://dejure.org/2007,20624)
LG Ulm, Entscheidung vom 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik (https://dejure.org/2007,20624)
LG Ulm, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 2 Qs 2002/07 Wik (https://dejure.org/2007,20624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Verwertungsverbotes im Strafverfahren für die vom Gemeinschuldner dem Insolvenzverwalter übergebenen Dokumente; Sachlich begrenztes Verwertungsverbot für erzwungene Aussagen im Strafverfahren; Zeugnisverweigerungsrecht des Insolvenzverwalters; Bestehen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2056
  • ZIP 2008, 383
  • NStZ 2007, 543
  • NZI 2008, 49
  • NZI 2008, 50
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Soweit das Landgericht Ulm in seinem Beschluss vom 15. Januar 2007 (NJW 2007, S. 2056) ohne nähere Begründung bereits in der richterlichen Anordnung der Durchsuchung einen Eingriff in das Grundrecht nach Art. 13 GG sehe, vermöge das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.
  • LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13

    Durchsuchung, Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit, Herausgabeverlangen

    Die angeordnete Durchsuchung zielte daher nicht auf das Auffinden von beschlagnahmefreien Gegenständen (§§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 97 Abs. 1 StPO, LG Ulm, Beschluss vom 15. Januar 2007, NJW 2007, 2056, 2057) ab, was rechtswidrig wäre (Meyer-Goßner, StPO, 54 Auflage, § 103 Rn. 7).
  • LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16

    Durchsuchung beim Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit

    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - 2 Ws 299/16

    Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO bei falschen Angaben des Schuldners

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht darauf an, ob die im vorliegenden Verfahren erfolgte Übergabe von Geschäftsunterlagen, auf denen die Anklage ebenfalls wesentlich fußt, Ausfluss der Mitwirkungsverpflichtung nach § 97 Abs. 2 InsO ist mit der Folge, dass diese nicht Gegenstand eines Verwendungsverbotes sein können (so: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 32 Ss 164/12, BeckRS 2013, 05161; LG Ulm, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 2 Qs 2002/07 Wik; Kayser/Thole a.a.O. Rdnr. 18; Schilken a.a.O. Rdnr. 25) oder Teil der Auskunftserteilung nach § 97 Abs. 1 InsO darstellen und deshalb vom Verwendungsverbot umfasst werden, soweit es sich nicht um solche Geschäftsunterlagen handelt, die von Gesetzes wegen anzufertigen und ohnehin als Beweis zu dienen bestimmt sind (so aber: Zipperer, a.a.O. Rdnr. 13; Stephan, a.a.O. Rdnr. 18a; wohl Lüke a.a.O. Rdnr. 4a-6).
  • LG Neubrandenburg, 09.11.2009 - 8 Qs 190/09

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem

    Dies ist vielmehr schon deswegen generell zulässig, weil nach § 103 StPO auch bei einem Unverdächtigen die Durchsuchung angeordnet werden kann, wenn - wie hier durch das Amtsgericht zutreffend angenommen - aufgrund bestimmter Tatsachen zu vermuten ist, dass bestimmte, als Beweismittel dienende Gegenstände sich in dessen Räumen befinden (so auch LG Ulm, NJW 2007, 2056).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 523 Qs 35/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses in einem

    Dies ist vielmehr schon deswegen generell zulässig, weil nach § 103 StPO auch bei einem Unverdächtigen die Duchsuchung angeordnet werden kann, wenn - wie hier durch das Amtsgericht zutreffend angenommen - aufgrund bestimmter Tatsachen zu vermuten ist, dass bestimmte, als Beweismittel dienende Gegenstände sich in dessen Räumen befinden (so auch LG Ulm, NJW 2007, 2056 [LG Ulm 15.01.2007 - 2 Qs 2002/07 Wik]).
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