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   BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06   

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BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 (https://dejure.org/2007,1105)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 (https://dejure.org/2007,1105)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 (https://dejure.org/2007,1105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 10 GG; Art. 12 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 110a Satz 2 StPO; § 100b StPO
    Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten Tatsache"; Nachrichtenmittler); Fernmeldegeheimnis; Berufsfreiheit (Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt); Fall "el-Masri"

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts wegen unzureichender Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und der Berufsausübungsfreiheit unvereinbar

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Überwachung der Telekommunikation eines anwaltlichen Vertreters des zeitweise entführten al-Masri; Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aufgrund der Kenntnisverschaffung der staatlichen Stellen ohne Zustimmung der Beteiligten; Beurteilung ...

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 33 a; ; StPO § 53 Abs. 1; ; StPO § 100 a; ; StPO § 100 a Satz 1; ; StPO § 100 a Satz 2; ; StPO § 100 b; ; StPO § 100 h; ; StPO § 100 h Abs. 2; ; StPO § 148; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 10; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 8 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 100a; GG Art. 10 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Telefonüberwachung des Strafverteidigers

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Telefonüberwachung des Strafverteidigers

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verfassungs-beschwerde gegen Telefonüberwachung erfolgreich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verfassungs-beschwerde gegen Telefonüberwachung erfolgreich

  • beck.de (Leitsatz)

    Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Telefonüberwachung erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 119
  • NJW 2007, 2752
  • NVwZ 2008, 75 (Ls.)
  • StV 2007, 561 (Ls.)
  • MMR 2007, 500
  • DVBl 2007, 760
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Abhören der berufsbezogenen Gespräche des Beschwerdeführers berührt den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG, das dem Rechtsanwalt eine von staatlicher Kontrolle und Bevormundung freie Berufsausübung gewährleistet und dazu insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant schützt (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 107, 299 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05

    Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Zum Tatbestandsmerkmal "bestimmte Tatsachen" hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen müssen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 zu § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
    Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ).
  • OLG Schleswig, 29.04.2021 - 2 Ws 47/21

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei der Auswertung der

    Vage Anhaltspunkte oder gar bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG NJW 2007, 2752 f.; BGH StV 2017, 434; Kinzig StV 2004, 563).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09

    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, S. 2752 ).
  • BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20

    Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Telekommunikationsüberwachung beim

    a) Das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (BVerfGE 67, 157 ; 106, 28 ; 115, 166 ; 120, 274 ; 124, 43 ; BVerfGK 11, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 1454/13 -, Rn. 33).

    Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt verändert verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen (BVerfGE 100, 313 ; 129, 208 ; BVerfGK 11, 119 ).

    Erforderlich ist, dass aufgrund der Lebenserfahrung oder der kriminalistischen Erfahrung fallbezogen aus Zeugenaussagen, Observationen oder anderen sachlichen Beweisanzeichen auf die Eigenschaft als Nachrichtenmittler geschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 107, 299 ; BVerfGK 11, 119 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19

    Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels

    Aus Sicht des Verteidigers unterfallen die hier in Rede stehenden Kommunikationsrechte dem Schutzbereich der Berufsfreiheit, weil sie für ihn elementare Grundlage seiner Tätigkeit sind (vgl. Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 148 Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, 2974 [2975]).

    Darüber hinaus liegt die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege; die fundamentale objektive Bedeutung der "freien Advokatur" hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 [282] m.w.N.; vgl. zu alldem BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29 [49]; Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 -, NJW 2007, 2749 [2750 f.]; Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, NJW 2010, 1740).

  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Er muss auch nicht "im Lager" des Beschuldigten stehen (SKStPO/Greco/Wolter, 6. Aufl., § 100a Rn. 98; KMR/Bär, StPO, 119. EL, § 100a Rn. 68; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06, NJW 2007, 2752, 2753, allerdings unter nicht nachvollziehbarem Hinweis auf den "Gesetzeswortlaut").
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses;

    Damit hatte die Beobachtung beschränkende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entfaltung des Klägers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 23.03.2010 - StB 7/10

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    aa) Die beantragte Ermittlungsmaßnahme greift auch bei Berücksichtigung der zum Schutz des der Begehung einer Straftat nicht verdächtigen Anschlussinhabers und der etwaigen weiteren berechtigten Nutzer vorgesehenen Beschränkungen und der erkennbaren diesbezüglichen Bemühungen der Ermittlungsbehörden in erheblicher Weise in den Schutzbereich des durch Art. 10 GG gewährleisteten Post- und Fernmeldegeheimnisses ein (BVerfG NJW 2003, 1787, 1788 ff.; 2007, 2752).
  • LG Hamburg, 04.03.2020 - 621 Qs 7/20

    Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachungsmaßnahme gegen einen Nachrichtenmittler

    b) Nur ergänzend wird zu der hier in Rede stehenden und von dem Beschwerdeführer angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 30.04.2007, 2 BvR 2151/06, juris) Stellung genommen:.
  • LG Hamburg, 17.03.2008 - 628 Qs 11/08

    Telefonüberwachung: Zulässigkeit bei mehr als viermonatigem Zurückliegen der

    Zum Tatbestandsmerkmal "bestimmte Tatsachen" hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2007, 2 BvR 2151/06, nach juris).
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