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   BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06   

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BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06 (https://dejure.org/2006,1582)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06 (https://dejure.org/2006,1582)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 (https://dejure.org/2006,1582)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit und Auslegung einer vom Arbeitgeber vorformulierten Vereinbarung von Arbeit auf Abruf; Konkurrenzverhältnis zwischen dem Grundrecht der Handlungsfreiheit und dem der Berufsfreiheit; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Wirksamkeit einer "Arbeit auf Abruf"-Klausel; Ergänzende Vertragsauslegung zur Bestimmung der Arbeitszeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Wirksamkeit einer "Arbeit auf Abruf"-Klausel; Ergänzende Vertragsauslegung zur Bestimmung der Arbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; BGB § 306 § 307 § 310 Abs. 3
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die Arbeitsgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 286
  • NZA 2007, 85
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
    Soweit jedoch die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 98, 365 ; 103, 89 ).

    Dass der einzelne Arbeitnehmer sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ; 97, 169 ; 98, 365 ; BVerfGK 4, 356 ).

    Entgegengesetzte Wertungen enthält auch die von der Beschwerdeführerin angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Versorgungsanwartschaften von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bei vorzeitigem Ausscheiden nicht (vgl. BVerfGE 98, 365 ).

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
    Das gilt insbesondere für den Bereich des Individualarbeitsvertragsrechts (vgl. BVerfGE 57, 139 ; BVerfGK 4, 356 ).

    Dass der einzelne Arbeitnehmer sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 85, 191 ; 92, 365 ; 97, 169 ; 98, 365 ; BVerfGK 4, 356 ).

    Vor diesem Hintergrund schützt Art. 12 Abs. 1 GG auch das Interesse des Arbeitnehmers an zumutbaren Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGK 4, 356 ).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
    Ihr übereinstimmender Wille lässt deshalb in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 103, 89 ).

    Soweit jedoch die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern (vgl. BVerfGE 98, 365 ; 103, 89 ).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    a) Sowohl die durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Privatautonomie als auch die Garantie der freien Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG schließen das Recht ein, Arbeitsverhältnisse durch die Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen zu begründen, auszugestalten und zu befristen (vgl. allgemein für die Gestaltung von Arbeitsverträgen BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 -, NJW 2007, S. 286).
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Dass der einzelne Arbeitnehmer sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85 mwN der st. Rspr.).

    Der einzelne Arbeitnehmer ist typischerweise ungleich stärker auf sein Arbeitsverhältnis angewiesen als der Arbeitgeber auf den einzelnen Arbeitnehmer (BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - aaO).

    Scheiden beide Möglichkeiten aus, ist zu prüfen, ob nach den anerkannten Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine Ersatzregelung gefunden werden kann (Senat 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - Rn. 34, AP BGB § 308 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 6; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 177/03 - BGH Report 2006, 24, zu B III der Gründe; vgl. auch BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85).

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Dass der einzelne Arbeitnehmer sich beim Abschluss von Arbeitsverträgen typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet, ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - zu II 2 b aa (2) der Gründe mwN der st. Rspr.; BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 22, BAGE 122, 182) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Seit dem 1. Januar 2003 sind die von der Beklagten vorformulierten Klauseln (auch bei nur einmaliger Verwendung) am Maßstab der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen, § 310 Abs. 3 Nr. 2 iVm. § 13 BGB (BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85).
  • ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers wegen Persönlichkeitsverletzung im

    Aus der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers (vgl. BVerfG vom 23.11.2006 ­ 1 BvR 1909/06 ­ ,,Quelle: Juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen) folgt aber, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen erklärt werden kann, §§ 138, 242, 623, 626 BGB; § 1 KSchG.
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Auch ein Arbeitnehmer wird bei Rechtsgeschäften in Beziehung auf sein Arbeitsverhältnis als Verbraucher angesehen (BVerfG - Kammer -, NJW 2007, 286, 287; MünchKommBGB/Micklitz, 5. Aufl., § 13 Rn. 46).
  • BVerfG, 07.09.2010 - 1 BvR 2160/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Gasversorgungsunternehmens gegen die

    Deshalb ist sie als solche auch dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Verwender sich auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit berufen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2004, a.a.O.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 -, NJW 2007, S. 286).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Im Übrigen ist hier auch § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB einschlägig, weil die Klägerin beim Abschluss des Vertrages Verbraucherin iSv. § 13 BGB war und auf Grund der Vorformulierung durch die Beklagte auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Dabei kann dahinstehen, ob die durch die Bestimmung bewirkte Einschränkung der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers an den Maßstäben des Art. 14 GG, an denen des Art. 12 Abs. 1 GG oder - in etwaiger Ermangelung einer berufsregelnden Tendenz der Vorschrift - allein an dem insoweit grundsätzlich subsidiären Art. 2 Abs. 1 GG zu messen ist (zum Erfordernis der berufsregelnden Tendenz der Gesetzesbestimmung vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 - Rn. 45; 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 82, BVerfGE 116, 202; zur Subsidiarität von Art. 2 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab gegenüber anderen Freiheitsrechten vgl. BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - Rn. 38, AP BGB § 307 Nr. 22; 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 82, aaO) .
  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

    Mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Gesetzgeber in §§ 305 ff. BGB Regelungen zur Inhaltskontrolle von Verträgen geschaffen, die auch im Arbeitsrecht für einen Ausgleich des strukturellen Ungleichgewichts zweier Vertragspartner sorgen sollen (vgl. BTDrucks 14/6857, S. 53 f.; dazu BVerfGK 18, 14 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 -, www.bverfg.de, Rn. 48).
  • OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17

    Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15

    Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als

  • ArbG Berlin, 15.07.2016 - 28 Ca 6346/16

    Vergütung - allgemeine Gleichbehandlung - Grundsatz der Vertragsfreiheit

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2010 - 16 Sa 235/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsklausel zu Sonderzahlung und

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13

    Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2015 - 7 Sa 313/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 245/07

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2015 - 7 Sa 233/15

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung von Arbeit auf Abruf

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

  • LAG München, 26.06.2014 - 3 Sa 30/14

    Widerruf, Wochenarbeitszeit, Inhaltskontrolle

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2007 - 17 Sa 746/06

    Bestimmung des Umfangs einer geschuldeten Arbeitsleistung durch Abstellen auf die

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - 17 Sa 20/14

    Unangemessen lang hinausgeschobene Fälligkeit einer als Gratifikation

  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

  • ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08

    Entgeltdifferenzen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Internationale

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
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