Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2018
BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07 (https://dejure.org/2008,2018)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2008 - 4 StR 449/07 (https://dejure.org/2008,2018)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 4 StR 449/07 (https://dejure.org/2008,2018)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2018) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 52 StPO; § 250 StPO; § 252 StPO; § 255a Abs. 1 StPO; § 337 StPO
    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts und Verzicht auf ein Verwertungsverbot durch den Zeugen (Gestattung der Verwertung einer früheren Aussage; Unmittelbarkeitsgrundsatz; BGHSt 45, 203; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 52, 250

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Verwertbarkeit einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei Geltendmachung eines Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit der Gestattung der Verwertung der früheren Aussage; Umfang des Unmittelbarkeitsgrundsatzes des § 250 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 250

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 § 250
    Keine Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung trotz Gestattung bei jetziger Zeugnisverweigerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 148
  • NJW 2008, 1010
  • NStZ 2008, 293
  • NJ 2008, 375
  • StV 2008, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden mit der Erklärung, die Verwertung der bei einer früheren Vernehmung gemachten Aussage zu gestatten (BGHSt 45, 203), schränkt den Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht ein und erlaubt deshalb grundsätzlich nicht die unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung.

    Nach Belehrung über die Folgen der Zeugnisverweigerung gemäß § 252 StPO und über die Folgen einer "Freigabe" nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung BGHSt 45, 203 erklärte sie, sie sei damit einverstanden, dass ihre Angaben gegenüber den Vernehmungspersonen eingeführt und verwertet würden.

    Sie überwand nur das Verwertungsverbot, das sich im Falle der Zeugnisverweigerung nach ständiger Rechtsprechung aus § 252 StPO ergibt (BGHSt 45, 203).

    Unter diesen Umständen stand die Befragung der Nebenklägerin durch den Sachverständigen im Zusammenhang mit ihrer Exploration - anders als die "Vernehmung" eines Zeugen durch den Verteidiger wie in der der Senatsentscheidung BGHSt 46, 1 zu Grunde liegenden Fallgestaltung - einer amtlichen Vernehmung gleich (vgl. BGHSt 40, 211, 213; 45, 203, 205 f).

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    a) Allerdings durfte das Landgericht die Video- und Tonbandaufzeichnungen zum Zwecke des Vorhalts an die Verhörspersonen abspielen (vgl. BGHSt 1, 4, 8; 11, 338; 14, 310 f).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 26. September 2006 (4 StR 353/06) das Urteil aufgrund einer Verfahrensrüge aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    Unter diesen Umständen stand die Befragung der Nebenklägerin durch den Sachverständigen im Zusammenhang mit ihrer Exploration - anders als die "Vernehmung" eines Zeugen durch den Verteidiger wie in der der Senatsentscheidung BGHSt 46, 1 zu Grunde liegenden Fallgestaltung - einer amtlichen Vernehmung gleich (vgl. BGHSt 40, 211, 213; 45, 203, 205 f).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    Unter diesen Umständen stand die Befragung der Nebenklägerin durch den Sachverständigen im Zusammenhang mit ihrer Exploration - anders als die "Vernehmung" eines Zeugen durch den Verteidiger wie in der der Senatsentscheidung BGHSt 46, 1 zu Grunde liegenden Fallgestaltung - einer amtlichen Vernehmung gleich (vgl. BGHSt 40, 211, 213; 45, 203, 205 f).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO greift bei der Ausübung von Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechten nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2195 für schriftliche Erklärungen eines Zeugen, der die Aussage nach § 55 StPO vollständig verweigert hatte).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    a) Allerdings durfte das Landgericht die Video- und Tonbandaufzeichnungen zum Zwecke des Vorhalts an die Verhörspersonen abspielen (vgl. BGHSt 1, 4, 8; 11, 338; 14, 310 f).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
    a) Allerdings durfte das Landgericht die Video- und Tonbandaufzeichnungen zum Zwecke des Vorhalts an die Verhörspersonen abspielen (vgl. BGHSt 1, 4, 8; 11, 338; 14, 310 f).
  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei

    Der Senat stellte durch Beschluss vom 29. Januar 2008 - 4 StR 449/07 (BGHSt 52, 148 = NJW 2008, 1010 = StV 2008, 170) das Verfahren in drei der abgeurteilten Fälle ein (dadurch entfielen Einzelfreiheitsstrafen von zwei Jahren sechs Monaten und zweimal zwei Jahren), bestätigte die Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in zwei Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in einem weiteren Fall sowie die zugehörigen Einzelfreiheitsstrafen von drei Jahren, zwei Jahren sechs Monaten und zwei Jahren und wies unter Verwerfung der weiter gehenden Revision die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Gesamtstrafe an das Landgericht Stralsund zurück.
  • BGH, 22.09.2009 - 4 StR 292/09

    Hinreichende Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrenverzögerung nur bei

    Zuvor waren in diesem Verfahren die Urteile des Landgerichts vom 10. März 2006 und vom 12. April 2007 durch den Senat jeweils auf Grund von Verfahrensfehlern aufgehoben und war die Sache jeweils zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen worden (Senatsbeschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352 und vom 29. Januar 2008 - 4 StR 449/07, BGHSt 52, 148 = NJW 2008, 1010).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

    Dann dürfte zwar die Vernehmung der Zeugin nicht durch die Verlesung des Protokolls über diese Vernehmung oder ihre audiovisuelle Aufzeichnung ersetzt werden (§ 250 StPO; BGHSt 52, 148; NJW 2007, 2195 [zu § 55 StPO]), wohl aber wäre die Vernehmung der richterlichen Verhörsperson zum Inhalt der Aussage der Zeugin zulässig (st. Rspr. des BGH, Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 252 Rn. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht