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   BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06   

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https://dejure.org/2008,672
BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06 (https://dejure.org/2008,672)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - VIII ZR 14/06 (https://dejure.org/2008,672)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 (https://dejure.org/2008,672)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines stillschweigenden Änderungsvertrages in Bezug auf Regelungen über die Umlage von Betriebskosten; Vorliegen eines gewissen Zeitablaufs sowie Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch den Gläubiger als Voraussetzung für eine Anspruchsverwirkung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenumlage - Änderungsvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenumlage - Veränderungsvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jahrzehntelanges Unterlassen der Betriebskostenabrechnung; Vereinbarung von Betriebskostenvorauszahlungen als "Vorauspauschale"; konkludente Änderung von Vereinbarungen; Verwirkung; Untätigkeit

  • Judicialis

    II. BVO § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung erstmals nach 20 Jahren zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten: Vorschuss oder Pauschale?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten: Vorschuss oder Pauschale?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn zwanzig Jahre keine Nebenkosten abgerechnet wurden ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erste Nebenkostenabrechnung nach über 20 Jahren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwanzig Jahre keine Betriebskosten abgerechnet - Mieter dürfen nicht darauf vertrauen, dass dieser Zustand andauert

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Keine stillschweigende Vertragsänderung bei der Betriebskostenumlage ohne "besondere Umstände"

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Konkludenter Änderungsvertrag: Nichtabrechnung über "Vorauspauschale"?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Pauschale oder Abrechnung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Folgen langjährigen Nichtabrechnens über Betriebskosten

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Großzügigkeit des Vermieters ändert den Mietvertrag nicht

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung auch nach 20 Jahren möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten ("Warmmiete"): Auch nach jahrelanger Nichtabrechnung keine Vertragsänderung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung erstmals nach 20 Jahren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.3.2008)

    Nebenkosten-Jahresabrechung auch nach langer Pause möglich // Mieter muss zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung erstmals nach 20 Jahren zulässig! (IMR 2008, 151)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1302
  • NZM 2008, 276
  • ZMR 2008, 443
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
    Die von der Revision aufgezeigten Fälle, in denen die Rechtsprechung dem Schweigen oder Untätigbleiben in bestimmten Situationen einen Erklärungsgehalt beigelegt hat (BGHZ 152, 63; 109, 171 und 91, 324), weisen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Besonderheiten auf, mit denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
    Die von der Revision aufgezeigten Fälle, in denen die Rechtsprechung dem Schweigen oder Untätigbleiben in bestimmten Situationen einen Erklärungsgehalt beigelegt hat (BGHZ 152, 63; 109, 171 und 91, 324), weisen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Besonderheiten auf, mit denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
    Allerdings kann ein die Umlage der Betriebskosten betreffender Änderungsvertrag, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283, Tz. 18, m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
    Eine Verwirkung kommt nur dann in Betracht, wenn - abgesehen vom bloßen Zeitablauf - Umstände vorliegen, die für den Schuldner einen Vertrauenstatbestand schaffen und die spätere Geltendmachung des Rechts als treuwidrig erscheinen lassen (st.Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464, unter II 4 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
    Die von der Revision aufgezeigten Fälle, in denen die Rechtsprechung dem Schweigen oder Untätigbleiben in bestimmten Situationen einen Erklärungsgehalt beigelegt hat (BGHZ 152, 63; 109, 171 und 91, 324), weisen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Besonderheiten auf, mit denen der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Denn die Beklagte konnte bei der gebotenen Berücksichtigung der Interessen der Kläger allein aus deren Untätigbleiben nicht schließen, dass sie endgültig für die Zukunft auf die Erstattung dieser vertraglich vereinbarten Nebenkostenpositionen zugunsten der Beklagten verzichten wollten (vgl. Langenberg NJW 2008, 1269; Artz NZM 2005, 36 f.; Schmid NZM 2003, 55 f. und für die Wohnraummiete BGH Urteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - NJW 2008, 1302).
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Erforderlich ist dazu aber ein Verhalten der einen Vertragspartei, das aus der Sicht der anderen Partei einen entsprechenden, im Wortlaut der Erklärung zum Ausdruck kommenden Vertragsänderungswillen erkennen lässt, da überhaupt erst unter dieser Voraussetzung Anlass besteht, sich über einen unveränderten Fortbestand des bisherigen Vertrages durch Annahme oder Ablehnung eines zu diesem Zweck unterbreiteten Angebots zu äußern (vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 Rn. 18 f.; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302 Rn. 10; vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 17 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage

    Überdies wird aus der bloßen jahrelangen Nichtabrechnung einer ursprünglich als auf den Mieter umgelegt vereinbarten Kostenposition nur bei Hinzutreten besonderer Umstände die konkludente Abänderung der Umlagevereinbarung abgeleitet werden können (vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 Rn. 23 ff. und BGH Urteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - NJW 2008, 1302 Rn. 10).
  • OLG Celle, 09.11.2018 - 2 U 81/18

    Auslegung der Regelung über die Umlage von Betriebskosten in einem

    Hinzukommen müssen vielmehr besondere vertrauensbildende Umstände (BGH, Urteil vom 13. Februar 2008, Az.: VIII ZR 14/06), wobei auch die frühere Abrechnungspraxis eine Rolle spielen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, Az.: XII ZR 22/07, zitiert nach juris Rn. 41).
  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 326/14

    Wohnraummietvertrag mit mietenden Eheleuten: Nachträgliche Änderung der

    Die bloße Nichtabrechnung von Nebenkostenvorauszahlungen durch den Vermieter kann - aus der maßgeblichen Empfängersicht des Mieters - regelmäßig schon nicht als Angebot einer Änderung der mietvertraglichen Umlagevereinbarung oder des Verzichts auf eine Abrechnung angesehen werden (Senatsurteil vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08

    Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen

    Sie schließt die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2007, 2183; NJW 2006, 219 und zuletzt Urteil vom 13. Febr. 2008 - VIII ZR 14/06 - in NJW 2008, 1302).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 36/14

    Wohnraummiete: Stillschweigende Vereinbarung einer Änderung der

    Denn aus Sicht des Mieters ist der Übersendung einer Betriebskostenabrechnung, die vom Mietvertrag abweicht, nicht ohne Weiteres, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ein Angebot des Vermieters zu entnehmen, eine Änderung des Mietvertrags herbeiführen zu wollen (Senatsurteile vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 Rn. 18 f.; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06, NJW 2008, 1302 Rn. 10).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Anders als in den Fällen, in denen der Gläubiger von der bisherigen Vertragslage gestaltend abweicht (vgl. BAG 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2; BGH 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - Rn. 7 f., NJW 2008, 1302) , haben weder die VCS noch die Beklagte aus der Sicht der Klägerin eine von ihnen ausgehende Änderung der vertraglichen Abreden angekündigt oder vollzogen, aufgrund deren das Arbeitsverhältnis nunmehr in Anwendung der Regelungen des UTV durchgeführt werde.
  • AG Gelsenkirchen, 18.06.2018 - 201 C 219/18

    Nachträgliche Umlage von Betriebskosten

    Denn hätte der Beklagte als Vermieter in einem solchen Fall zunächst die streitgegenständlichen Betriebskosten nicht umgelegt, sondern erst nach Jahren, dann hätte er sich auf die ursprünglich vereinbarte Umlagefähigkeit auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen können (BGH, WuM 2008, 225).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Anders als in den Fällen, in denen der Gläubiger von der bisherigen Vertragslage gestaltend abweicht (vgl. BAG 14. Februar 2007 -  10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2; BGH 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - Rn. 7 f., NJW 2008, 1302) , haben weder die VCS noch die Beklagte aus der Sicht der Klägerin eine von ihnen ausgehende Änderung der vertraglichen Abreden angekündigt oder vollzogen, aufgrund deren das Arbeitsverhältnis nunmehr in Anwendung der Regelungen des UTV durchgeführt werde.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2009 - 21 U 14/09

    Zugang einer Willenserklärung

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZR 334/07

    Zulassung einer Revision bei Unerheblichkeit einer klärungsbedürftigen

  • LG Berlin, 08.01.2014 - 65 S 213/13

    Verspätete Zahlungen vom Vorvermieter geduldet: Vermieter kann nicht kündigen!

  • KG, 17.04.2014 - 8 U 197/13

    Betriebskosten im Vertrag zu unbestimmt: Konkretisierung durch Korrespondenz

  • LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
  • AG Hamburg, 05.05.2021 - 49 C 569/20

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung des im Ausland lebenden Vermieters;

  • LG Leipzig, 23.06.2017 - 1 S 312/16

    Fehler bei der Nebenkostenabrechnung

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 24 U 95/10

    Anforderungen an die Vereinbarung der Zahlung der Umsatzsteuer auf die

  • AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12

    Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2008 - 3 Sa 269/08

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf die übertarifliche Zulage - ERA-Tarifentgelt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2008 - 3 Sa 285/08

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf die übertarifliche Zulage - ERA-Tarifentgelt

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2009 - 8 O 673/09

    Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs während eines bestehenden

  • LG Bochum, 22.01.2018 - 6 O 216/17

    Erstattung der festgesetzten Oberflächenentwässerung aufgrund des

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13

    Widerrufsrecht - Haustürgeschäft

  • LG Köln, 27.11.2017 - 19 O 101/17

    Kündigung des Untermietverhältnisses betreffend eine Vereinsgaststätte

  • AG Bonn, 28.05.2009 - 8 C 582/08

    Betriebskostenumlagevereinbarung, Erweiterung

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 30.03.2012 - 1 C 652/11

    Widerruf eines Versicherungsvertrages nach Ablauf der Frist sowie Anspruch auf

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