Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,645
BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07 (https://dejure.org/2008,645)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07 (https://dejure.org/2008,645)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 (https://dejure.org/2008,645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen stellt einen verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar - Gesetzeszweck zur Herstellung von Transparenz im Gesundheitswesen geeignet und ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Gläserner Vorstand" - Vorstandsmitglieder gesetzlicher Krankenkassen müssen die Höhe ihrer jährlichen Vergütung veröffentlichen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 336
  • NJW 2008, 1435
  • DVBl 2008, 649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 96, 171 ; 103, 21 ; 115, 320 ).

    Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 239 ; 115, 320 ).

    Diese Beschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).

    Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 115, 320 ).

    Die Schwere des Eingriffs darf nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 115, 320 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 96, 171 ; 103, 21 ; 115, 320 ).

    Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 239 ; 115, 320 ).

    Der Einzelne muss vielmehr solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Diese Beschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 115, 320 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    e) Keiner Entscheidung bedarf, wie weit die Beschwerdeführer im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen können, die Fachgerichte hätten ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzureichend berücksichtigt (vgl. dazu BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Ein Gesetz ist zur Zweckerreichung geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; 115, 320 ).
  • EGMR, 21.01.1999 - 29183/95

    FRESSOZ ET ROIRE c. FRANCE

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Gerade im Umgang mit Daten zum Arbeitseinkommen ist nicht ersichtlich, dass der Gerichtshof insoweit einen besonders strengen Maßstab anlegen würde (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 21. Januar 1999, Fressoz and Roire/Frankreich - Appl. Nr. 29183/95, dort insb. Rn. 26, 48 ff., im Zusammenhang mit einer Regelung über die weitgehend öffentliche Einsichtnahme in Steuerlisten).
  • EGMR, 24.11.1986 - 9063/80

    GILLOW v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Das ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der Fall, wenn ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht und die Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten berechtigten Zweckt steht (vgl. EGMR, Urteil vom 24. November 1986, Gillow/Vereinigtes Königreich - Appl. Nr. 9063/80).
  • EGMR, 26.03.1987 - 9248/81

    LEANDER c. SUÈDE

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Dabei verfügen die Behörden über ein Ermessen, dessen Umfang nicht nur von der Zielsetzung, sondern auch vom Wesen des Eingriffs abhängig ist (vgl. EGMR, Urteil vom 26. März 1987, Leander/Schweden - Appl. Nr. 9248/81).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Die Schwere des Eingriffs darf nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 115, 320 ).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07
    Auch die öffentliche Bekanntmachung personenbezogener Daten als Sonderform der Datenübermittlung ist vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst (vgl. BVerfGE 78, 77 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

  • SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04

    Krankenversicherung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Ein Eingriff in dieses Recht liegt etwa vor, wenn die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Auskunft über die Einkünfte von Bankmitarbeitern erteilt und diese dabei "bestimmbar" oder "identifizierbar" sind (vgl. BVerfGE 128, 1 ; BVerfGK 13, 336 ).
  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23

    Die GmbH im Handelsregister - und das Geburtsdatum des Geschäftsführers

    Die Verarbeitung von Geburtsdatum und Wohnort des Antragstellers durch das Registergericht greift zwar in das Grundrecht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein, dessen Schutz sich auch auf Basisdaten wie Geburtsdatum und Wohnort erstreckt (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 f.; 128, 1, 44; BVerfG, NJW 2008, 1435 Rn. 18).

    Diese Beschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (BVerfGE 65, 1, 43 f.; 128, 1, 46; BVerfG, NJW 2008, 1435 Rn. 21).

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Vielmehr muss der Einzelne solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt sind; diese Beschränkungen bedürfen jedoch einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 65, 1, 43 f; BVerfGE 115, 320, 345; BVerfG SozR 4-1300 § 25 Nr. 1 RdNr 20; zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.2.2008, 1 BvR 3255/07- juris RdNr 21 = NJW 2008, 1435 f; s auch BSGE 59, 172, 181 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 39).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Die Schaffung von Transparenz stellt in diesem Zusammenhang einen eigenständigen und legitimen Zweck der Gesetzgebung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, S. 1435 ).

    Auch stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 16a Abs. 4, § 16b Abs. 1a Satz 2 GenTG durch automatisierten Abruf über das Internet eine besonders weitgehende Form des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, S. 1435 ).

  • BGH, 23.01.2024 - II ZB 8/23

    Kommanditist hat keinen Anspruch auf Löschung von Wohnort und Geburtsdatum aus

    Die Verarbeitung von Geburtsdatum und Wohnort des Antragstellers durch das Registergericht greift zwar in das Grundrecht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein, dessen Schutz sich auch auf Basisdaten wie Geburtsdatum und Wohnort erstreckt (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 f.; 128, 1, 44; BVerfG, NJW 2008, 1435 Rn. 18).

    Diese Beschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (BVerfGE 65, 1, 43 f.; 128, 1, 46; BVerfG, NJW 2008, 1435 Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2021 - 10 A 10076/21

    Verpflichtung des Oberbürgermeisters zur Beantwortung der Anfrage eines

    Dies ist eine grundsätzliche Steuerungs- oder Kontrollfrage, für deren Beurteilung wiederum gerade die Höhe und Zusammensetzung der Gehälter der Geschäftsführer ein erhebliches Kriterium sein kann (vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 KO 900/11 -, juris, Rn. 54 f.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 40).

    Schließlich ergibt sich die Zuständigkeit des Gemeinderats aus der ihm nach § 32 Abs. 2 Nr. 14 GemO zustehenden Entscheidung über die Errichtung, Erweiterung, Übernahme oder Aufhebung wirtschaftlicher Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der Gemeinde, für die die Höhe und Zusammensetzung der Gehälter der Geschäftsführer ein erhebliches Kriterium sein kann (vgl. ThürOVG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 KO 900/11 -, juris, Rn. 54 f.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 40).

    Zwar unterfällt der Schutz der Geschäftsführer vor einer Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten - wozu auch Informationen über die Höhe und Zusammensetzung ihrer Einkünfte gehören - dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als einer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 18 f. zu der in § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV normierten Pflicht zur Veröffentlichung der Vergütungen der Vorstände von Krankenkassen; BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 236).

    Jedenfalls wäre ein solcher Eingriff nämlich gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 42 zu § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV).

    Der Einzelne muss solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegendes Allgemeininteresse gerechtfertigt sind, wobei diese Beschränkungen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage bedürfen, die insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 21).

    Zwar handelt es sich bei der Weitergabe von Informationen über die Vergütungen für die Geschäftsführer grundsätzlich um einen Eingriff von nicht unerheblichem Gewicht, da personenbezogene Daten über die Vergütung im ausgeübten Beruf des Grundrechtsträgers Rückschlüsse über dessen wirtschaftliche Verhältnisse im privaten Bereich ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 31 f. zu § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV).

    Gleichwohl wiegt der Eingriff in die Rechte der Geschäftsführer im konkreten Fall nicht schwer, da vorliegend nicht eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Geschäftsführer in Rede steht (so aber in BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 34 zu § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV), sondern lediglich eine interne Weitergabe von einem Organ der (Haupt-)Gesellschafterin an Teile eines anderen Organs.

    In diesem Zusammenhang wird der Vergütung von Führungspersonal erhebliche praktische Bedeutung beigemessen, auch etwa für die Unternehmenspolitik und die Motivation der betroffenen Personen bei ihrem unternehmerischen Handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 40 zu § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV).

    In diesem Zusammenhang ist es letztlich systemimmanent und deshalb auf Grundlage der Gemeindeordnung - auch ohne entsprechende vertragliche Regelung - für die Geschäftsführer voraussehbar und letztlich hinzunehmen, dass sie aufgrund ihrer Funktion bei einer kommunal beherrschten Gesellschaft, die Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, auch der besonderen Beobachtung und Kontrolle nicht nur durch die kommunale Gesellschafterin, sondern auch durch deren Organe und Organteile unterliegen (siehe auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, juris, Rn. 34 zu § 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - LVG 4/18

    Namensschilder und Dienstnummernschilder für Polizisten

    Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich tiefer eingreifende Transparenzpflichten zugunsten von Gesetzeszwecken ohne Verfassungsrang als angemessen beurteilt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07 -, Rn. 24, juris, zur Veröffentlichung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern einer Krankenkasse im Interesse der Transparenz hinsichtlich der Kosten im Gesundheitswesen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17

    Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der

    Diese Beschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, a.a.O., juris Rn. 150 ff.; Beschluss vom 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - juris Rn. 81; Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 - juris Rn. 21).
  • VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19

    Klage gegen die Veröffentlichung der Vergütung eines Geschäftsführers des UKE;

    Die Beklagte strebt zeitnah eine Veröffentlichung der Vergütung des Klägers an; eine unberechtigte bzw. ohne gesetzliche Grundlage erfolgende Veröffentlichung würde einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung darstellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2008, 1 BvR 3255/07, juris, Rn. 17 ff.).

    die öffentliche Bekanntmachung personenbezogener Daten dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2008, 1 BvR 3255/07, juris, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 192/13

    Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel-

    vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, NJW 2008, 1435 = juris, Rn. 24, 36, Urteil vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 -, a.a.O., Rn. 173.

    Auch hinsichtlich der Angemessenheit grundrechtsrelevanter Maßnahmen kommt der Legislative bei der Abwägung der gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen verfassungsrechtlich ein Einschätzungsspielraum zu, vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2008 - 1 BvR 3255/07 -, a.a.O., Rn. 42, 45.

  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 21 W 33/11

    Umfang der Auskunftspflicht in Hauptversammlung nach Aktionärsrichtlinie

  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09

    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zur Anordnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 238/13

    "Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 215/13

    "Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 2 MB 7/09

    Veröffentlichung von Subventionszahlungen im Internet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 539/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1700/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts -

  • BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 1737/09

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität und mangels hinreichender

  • LSG Baden-Württemberg, 05.09.2018 - L 5 KR 4364/17

    Aufsichtsrecht - Zustimmung zum Abschluss, zur Verlängerung oder zur Änderung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 4 KR 4301/15

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Zustimmung zu einem

  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09

    Nachträgliche Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln

  • LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 126/10
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 5 U 66/11

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank AG

  • LSG Hamburg, 28.04.2011 - L 1 KR 50/08
  • VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 158/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Empfänger von

  • BSG, 11.12.2019 - B 6 A 1/19 B

    Zustimmung zu einem Vorstandsdienstvertrag einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung

  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 98-IV-17
  • VGH Hessen, 09.06.2009 - 10 B 1503/09

    Veröffentlichung individueller Daten über die Gewährung von Agrarsubventionen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 16 B 566/09

    Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden

  • LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13
  • LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09

    Anspruch auf Offenlegung jährlicher Bezüge des Vorsitzenden eines Vorstandes

  • BSG, 08.06.2021 - B 1 KR 29/20 B

    Erstattung von Kosten für eine prophylaktische Mastektomie Grundsatzrüge im

  • LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13

    Ablehnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit, Ablehnung wegen fehlender

  • VG Hamburg, 24.09.2009 - 3 K 2483/07

    Zur Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Maßnahme gegen einen rassebedingt

  • OVG Sachsen, 10.03.2010 - 3 B 366/09

    Zur Internetveröffentlichung über Empfänger von EU-Agrarsubventionen, hier: keine

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2009 - 1 S 1167/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Veröffentlichung von Daten als Empfänger von

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 1697/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht