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   OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08   

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https://dejure.org/2008,14722
OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08 (https://dejure.org/2008,14722)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.02.2008 - 1 Ws 32/08 (https://dejure.org/2008,14722)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 1 Ws 32/08 (https://dejure.org/2008,14722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft im Hinblick auf Prozessbetrug und das Fälschen von Gesundheitszeugnissen bei Abtretung der Ansprüche im Zivilprozess und dortigem Auftritt als Zeuge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 1 S. 1 StPO; § 172 Abs. 3 S. 1 StPO
    Antragsbefugnis für ein Klageerzwingungsverfahren bei Abtretung der Ansprüche des Verletzten an einen Dritten; Auslegung des Begriff des Verletzten der behaupteten Straftat; Anforderungen an den Antrag auf Klageerzwingung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis für ein Klageerzwingungsverfahren bei Abtretung der Ansprüche des Verletzten an einen Dritten; Auslegung des Begriff des Verletzten der behaupteten Straftat; Anforderungen an den Antrag auf Klageerzwingung

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1463
  • NStZ 2008, 423
  • NStZ 2008, 423 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 22.12.1981 - Ws 472/81

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens hinsichtlich des Vergehens des

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08
    Beim Betrug können Verletzte demnach der Geschädigte und der Getäuschte sein, beim Prozessbetrug danach die jeweilige Gegenpartei des Prozessbetrügers (vgl. OLG Bamberg NStZ 1982, 247; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 91; KK-Schmid a. a. O. Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1999 - 1 Ws 789/99

    Verletzteneigenschaft im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08
    Dazu gehören aber nicht schon andere Zeugen in dem Prozess, selbst wenn sie durch die Falschaussage eines anderen Zeugen selbst in den Verdacht geraten, ihrerseits eine Falschaussage gemacht zu haben (vgl. OLG Düsseldorf StraFo 2000, 21).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08

    Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der

    In der Sache erweist sich das Rechtsmittel als begründet, denn die im Hinblick auf die zu erörternde Prognosefrage erneut (vgl. Beschluss des Senats vom 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - ) unzureichend begründete Widerrufsentscheidung der Strafvollstreckungskammer hält einer Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes des Verurteilten nicht stand.

    Denn der Widerruf ist nach allgemeiner, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 1 Ws 233/00 -, 4. Oktober 2001 - 1 Ws 147/01 -, 23. Dezember 2005 - 1 Ws 209/05 -, 20. Februar 2007 - 1 Ws 26/07 und 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - BGH NStZ 1998, 586; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 479; OLG Oldenburg NdsRpfl 2002, 270 f.; Thüringer OLG VRS 113, 324 ff.; KG Beschl. v. 11. Januar 2008 - 1 AR 1755/07 - Fischer, StGB, 55. A., § 56 f Rn. 19 m.w.N.) auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich möglich, wenn auch nicht zeitlich unbeschränkt.

    Ob unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein Bewährungswiderruf infolge Zeitablaufs unzulässig geworden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte, ob der Verurteilte von dem drohenden Widerruf in Kenntnis gesetzt worden war und wie die Art und die Schwere der neuen Taten zu beurteilen sind (vgl. Thüringer OLG, a. a. O., KG, a. a. O., Senatsbeschlüsse vom 28. Januar 2008 - 1 Ws 15/08 - und 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 -).

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Senats vom 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - zugrunde liegenden Fall wurde der Verurteilte innerhalb der laufenden Bewährungszeit auch nicht durch ein Schreiben der Strafvollstreckungskammer über eine eventuell anstehende Widerrufsentscheidung in Kenntnis gesetzt.

  • OLG Celle, 28.12.2018 - 2 Ws 472/18

    Vortrag zur Verletzteneigenschaft als unverzichtbarer Teil des Anspruches auf

    Diesen Anforderungen wird der vorliegende Antrag nicht gerecht.Verletzter ist, wer durch die Straftat bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2008, 1 Ws 32/08; vgl. Meyer/Goßner/Schmitt , § 172, Rn. 9; Karlsruher Kommentar zur StPO , 7. Auflage, 2013, Moldenhauer, § 172, Rn. 19).

    Beim Tatbestand des Betruges kann neben dem an seinem Vermögen Geschädigten oder Gefährdeten auch der bloß Getäuschte als Verletzter anzusehen sein (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2008, 1 Ws 32/08; Karlsruher Kommentar - Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 172, Rn. 27), wenn ihm wegen der schädigenden Vermögensdispositionen eine Ersatzforderung droht (Löwe/Rosenberg - Graalmann-Scheerer, Kommentar zur StPO, 27. Auflage, 2018, § 172, Rn. 91).

  • OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den

    Verletzter ist, wer durch die Straftat - bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2008 - 1 Ws 32/08 - NJW 2008, 1463; ebenso KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 172 Rndr.
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Verletzter im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO ist, wer durch die Straftat - bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (OLG Celle, Beschluss vom 01.02.2008, 1 Ws 32/08, juris; KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl. 2019, § 172, Rn. 19 m.w.N.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 172 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2022 - 1 Ws 30/22

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags gegen die Ablehnung der Aufnahme von

    Verletzter im Rahmen des § 172 StPO ist derjenige, der durch die behauptete Straftat - ihre tatsächliche Begehung unterstellt - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (OLG Koblenz NJW 1985, 1409; NStZ-RR 1998, 40; OLG Celle NStZ 1988, 568; 2008, 423; OLG Karlsruhe Justiz 1988, 400; NStZ-RR 2001, 112; OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 174; OLG Bamberg NJOZ 2016, 1760; Moldenhauer in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, zu § 172, Rz. 19; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., zu § 172, Rz. 9; Zöller a. a. O., zu § 172, Rz. 12).
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