Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,122
BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 (https://dejure.org/2008,122)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 (https://dejure.org/2008,122)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05 (https://dejure.org/2008,122)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Auslegung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer Nein" beim Händlerkauf

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der von einem Gebrauchtwagenhändler zugesicherten "Unfallfreiheit" eines Fahrzeugs; Erheblichkeit einer Pflichtverletzung wegen der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit einem merkantilen Minderwert von weniger als 1% des Kaufpreises; Vorliegen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallschäden laut Vorbesitzer

  • Betriebs-Berater

    Beschaffenheitsverinbarungen und Bagatellgrenzen beim Gebrauchtwagenkauf

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wie ist die Angabe "laut Vorbesitzer" auszulegen?

  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • minderwert.de PDF

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Objektiver Fehlerbegriff (Unfallwagen); Voraussetzungen einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktrittsausschluß wegen Unerheblichkeit des Sachmangels nach §§ 326 V, 323 V S. 2 BGB beim unbehebbaren Sachmangel

  • captain-huk.de

    Merkantiler Minderwert ab 1% des Wiederbeschaffungswertes

  • captain-huk.de

    Zur Wertminderung sowie zum Bagatellschaden und gibt sogar eine Definition desselben ab.

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Beschaffenheitsvereinbarung im Kaufrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2 § 434 Abs. 1 S. 1
    Rechtsfolgen der Veräußerung eines Unfallwagens durch einen Fahrzeughändler

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unfallwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • beck-blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    BGH schränkt Rücktrittsmöglichkeit beim Kauf von Unfallfahrzeugen ein

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Was bedeutet "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein"?

  • heise.de (Pressebericht, 12.03.2008)

    Unfallwagen bleibt auch nach fachgerechter Reperatur Unfallwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Unfallschäden lt. Vorbesitzer"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH stärkt Käuferrechte beim Erwerb eines Unfallwagens

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" - Geht es um mehr als Bagatellschäden, ist ein gebrauchter "Unfallwagen" mangelhaft

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • sv-zitzmann.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkäufer kann Unfallauto grundsätzlich zurückgeben

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Angabe von Unfallschaeden bei gebrauchten KFZ

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Der verschwiegene Unfallschaden als Mangel eines Gebrauchtfahrzeugs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unfallwagen sind auch ohne positive Beschaffenheitsvereinbarung mangelhaft

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughändler haftet für Unfallschaden

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorschäden beim Gebrauchtwagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf

  • 123recht.net (Kurzinformation, 7.5.2008)

    Die Ausrede ´Kein Unfallschaden laut Vorbesitzer´ zählt nicht mehr

Besprechungen u.ä. (8)

  • beck-blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    BGH schränkt Rücktrittsmöglichkeit beim Kauf von Unfallfahrzeugen ein

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Heikles Thema - Die Vermarktung von Unfallautos im Licht der aktuellen BGH-Rechtsprechung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Weiteres BGH-Urteil zum Thema "Unfallwagen"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" enthält keine negative Beschaffenheitsvereinbarung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachmangel: Übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. Nr. 2a BGB - Gebrauchtwagen mit Unfallschaden

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung)

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Angabe von Unfallschaeden bei gebrauchten KFZ

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Objektiver Fehlerbegriff (Unfallwagen); Voraussetzungen einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung; Rücktrittsausschluß wegen Unerheblichkeit des Sachmangels nach §§ 326 V, 323 V S. 2 BGB beim unbehebbaren Sachmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1517
  • ZIP 2005, 2020
  • MDR 2008, 740
  • NZV 2008, 344
  • VersR 2008, 828
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    b) Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).

    Wie der Senat in diesem Zusammenhang weiter erkannt hat, sind "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war; ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 1 b m.w.N.).

    Soweit der Senat zuletzt im Urteil vom 10. Oktober 2007 (aaO, unter II 2), ohne die Frage zu vertiefen, davon ausgegangen ist, dass bei einem nicht behebbaren Mangel wie dem hier in Rede stehenden - stets - eine erhebliche "Pflichtverletzung" gegeben ist, hält der Senat hieran nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest.

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    b) Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).

    Würde der merkantile Minderwert des Fahrzeugs dagegen gemäß den Angaben des Sachverständigen lediglich 100 EUR und damit noch weniger als 1% des Kaufpreises von 24.990 EUR betragen, wäre die "Pflichtverletzung" allerdings zweifellos unerheblich (vgl. Senatsurteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2).

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Seinerzeit kam der Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung keine erhebliche Bedeutung zu, da insoweit ein Gewährleistungsausschluss zulässig war und ein solcher beim Gebrauchtwagenhandel schon als "Gebot der wirtschaftlichen Vernunft" (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, WM 1978, 1172, unter II 3) üblicherweise auch vereinbart wurde.
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der genannten Angabe, die in dieser oder ähnlicher Form im Gebrauchtwagenhandel auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gemacht wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1389 m.w.N.), im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 122, 256, 260 f.; BGHZ 128, 307, 309; Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 = NJW 2006, 2694, unter II 1 a).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der genannten Angabe, die in dieser oder ähnlicher Form im Gebrauchtwagenhandel auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gemacht wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1389 m.w.N.), im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 122, 256, 260 f.; BGHZ 128, 307, 309; Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 = NJW 2006, 2694, unter II 1 a).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf regelmäßig nicht möglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71 ff.).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Fz-Brief" oder "laut Vorbesitzer" bejaht hat (BGHZ, aaO, 400; Urteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 297/94, WM 1996, 824 = NJW 1996, 1205, unter II 1), hält er hieran nicht mehr fest.
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Der Senat kann die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der genannten Angabe, die in dieser oder ähnlicher Form im Gebrauchtwagenhandel auch über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus gemacht wird (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1389 m.w.N.), im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. BGHZ 122, 256, 260 f.; BGHZ 128, 307, 309; Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 = NJW 2006, 2694, unter II 1 a).
  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Fz.-Brief" nicht als Zusicherung einer Eigenschaft der Kaufsache im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB aF angesehen (BGHZ 135, 393, 398; vgl. auch Reinking/Eggert, aaO, mit Wiedergabe nicht veröffentlichter Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
    Aus dem gleichen Grund ist nach der Schuldrechtsmodernisierung nicht nur eine Beschaffenheitsgarantie (§ 443 Abs. 1 Alt. 1, § 444 Alt. 2 BGB) zu verneinen, die eine Eigenschaftszusicherung nach altem Kaufrecht zumindest mit einschließt (BGHZ 170, 86, 91/92 m.w.N.), sondern auch eine Beschaffenheitsvereinbarung.
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB voraus, dass der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juni 1997 - VIII ZR 243/96, BGHZ 135, 393, 396 [zu § 459 Abs. 2 BGB aF]; vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13; vom 26. April 2017 - VIII ZR 80/16, NJW 2017, 2817 Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Er hat allerdings ausgeführt, dass jedenfalls Mängel, deren Beseitigung Aufwendungen von nur knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, ohne Zweifel als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen sind, so dass auf sie ein Rücktritt nicht gestützt werden kann (Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, aaO; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 22, zum merkantilen Minderwert beim unbehebbaren Mangel).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Vor diesem Hintergrund sind strengere Anforderungen an das Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung zu stellen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2003 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,157
BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07 (https://dejure.org/2007,157)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2007 - VIII ZR 16/07 (https://dejure.org/2007,157)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07 (https://dejure.org/2007,157)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Schadensersatzanspruch wegen des durch die Rückgabe des Fahrzeugs entstandenen Nutzungsausfalls

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Mietwagenkosten bei Rücktritt vom Kaufvertrag über ein mit einem Sachmangel behaftetes Fahrzeug; Ausschluss des Rechts auf Schadensersatz in Form von Nutzungsausfall durch Rücktritt bei einem gegenseitigen Vertrag; Auswirkung eines Rücktritts auf das ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Kaufvertrag - Rücktritt: Schadensersatz und Nutzungsausfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokaufvertrag - Rücktritt und Nutzungsausfallschaden

  • kanzlei.biz

    Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Anspruch auf Nutzungsausfall bei Rücktritt, § 325

  • Betriebs-Berater

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 325

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 325
    Rücktritt vom Kaufvertrag schließt Anspruch des Käufers auf Nutzungsausfallschaden nicht aus

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels wegen eines unbehebbaren Mangels; nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB); Abgrenzung der Schadensarten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz

  • rechtsportal.de

    BGB § 325
    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall nach Rückgabe der mangelhaften Sache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Schadensrecht - Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Ersatz der Mietwagenkosten bei Rücktritt nach Unfall?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH bejaht Ersatz von Mietwagenkosten bei Vertragsrücktritt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autokäuferin gibt Gebrauchtwagen zurück - Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten vom Autohaus?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattung Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Mietwagen bei Maengeln am KFZ

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Käufer eines mangelhaften Kfz können nach Rücktritt vom Vertrag einen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten haben

  • vogel.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Ersatzanspruch bei Nutzungsausfall - Recht des Käufers bleibt trotz Rücktritt vom Kaufvertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: BGH bejaht Ersatz von Mietwagenkosten bei Vertragsrücktritt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten-Ersatz nach Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag wegen Fahrzeugmängeln / Unfall-Vorschaden?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten-Ersatz nach Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag wegen Fahrzeugmängeln / Unfall-Vorschaden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten - Ersatz nach Rücktritt vom PKW-Kaufvertrag wegen Fahrzeugmängeln/Unfall-Vorschaden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.11.2007)

    Mietwagen auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kauf?

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nutzungsausfall nach Rücktritt

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels wegen eines unbehebbaren Mangels; nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB); Abgrenzung der Schadensarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 290
  • NJW 2008, 1517
  • NJW 2008, 911
  • ZIP 2008, 319
  • MDR 2008, 310
  • NZV 2008, 135
  • VersR 2008, 646
  • WM 2008, 557
  • BB 2008, 244
  • JR 2008, 466
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
    b) Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache umfasst der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch des Käufers typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge eines Mangels die Nutzung der Kaufsache entgeht (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, unter I 2 a, zu § 463 BGB aF; BGHZ 77, 215, 218; BGHZ 88, 11, 13 ff. zu § 286 BGB aF; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 352, 492, 1501, 1507, 1518; Staudinger/Otto, aaO, § 280 E 34; MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 280 Rdnr. 55 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 437 Rdnr. 35).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 281/04

    Umfang der Nacherfüllung und der Beseitigung eines Mangels bei einem Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
    Da der Beklagten nach dem revisionsrechtlich zugrunde zu legenden Vorbringen der Klägerin die fehlende Unfallfreiheit bei Vertragsschluss bekannt war, sind auch insoweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 437 Nr. 3, § 311a Abs. 2 BGB erfüllt (vgl. BGHZ 163, 234, 244 f.).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
    b) Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache umfasst der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch des Käufers typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge eines Mangels die Nutzung der Kaufsache entgeht (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, unter I 2 a, zu § 463 BGB aF; BGHZ 77, 215, 218; BGHZ 88, 11, 13 ff. zu § 286 BGB aF; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 352, 492, 1501, 1507, 1518; Staudinger/Otto, aaO, § 280 E 34; MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 280 Rdnr. 55 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 437 Rdnr. 35).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
    Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruchs ist der Gläubiger nach der Differenztheorie so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (BGHZ 87, 156, 158), der Schuldner also seine Vertragspflichten nicht verletzt hätte.
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
    b) Im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache umfasst der auf das positive Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch des Käufers typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge eines Mangels die Nutzung der Kaufsache entgeht (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, unter I 2 a, zu § 463 BGB aF; BGHZ 77, 215, 218; BGHZ 88, 11, 13 ff. zu § 286 BGB aF; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 352, 492, 1501, 1507, 1518; Staudinger/Otto, aaO, § 280 E 34; MünchKommBGB/Ernst, 5. Aufl., § 280 Rdnr. 55 ff.; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 437 Rdnr. 35).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07
    Bei einem solchen Sachmangel eines Gebrauchtwagens ist eine Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung (§ 439 Abs. 1, Alt. 1 BGB) nicht möglich (BGHZ 168, 64, 71) und scheidet auch eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung (§ 439 Abs. 1, Alt. 2 BGB) in der Regel aus (BGHZ aaO, 75); dass hier ein Ausnahmefall vorgelegen hätte, ist nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Dabei wird das Berufungsgericht bezüglich des Anspruchs auf Ersatz eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens für den Zeitraum von einem Jahr zunächst zu berücksichtigen haben, dass ein auch im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag gegebener Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens (vgl. hierzu Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn. 8 ff., vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO Rn. 25 ff.) grundsätzlich nicht schon deswegen entfällt, weil der Kläger die Möglichkeit hatte, zur Überbrückung des Fahrzeugausfalls kostenfrei auf einen Pkw seiner Eltern zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2013 - VI ZR 363/11, NJW 2013, 1151 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Der Gläubiger soll nunmehr die Rechtsfolgen beider Rechtsbehelfe miteinander kombinieren können, obwohl das ursprüngliche Schuldverhältnis durch die Erklärung des Rücktritts in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist (vgl. BT-Drucks. 14/6040, S. 188; Senatsurteile vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 15; vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn. 10; siehe hierzu auch BGH, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 134/16, NJW 2017, 3438 Rn. 18 ff.).

    Die Vorschrift des § 325 BGB stellt mit ihrer in den Gesetzesmaterialien verdeutlichten Zielsetzung lediglich eine punktuelle Durchbrechung dieser im System angelegten Alternativität dar, die vom Gesetzgeber deswegen für erforderlich gehalten wurde, weil der Käufer nach altem Recht nur bei Wahl des Schadensersatzes, nicht aber bei der Wandelung die Rechtsfolgen beider Rechtsbehelfe kombinieren konnte (BT-Drucks. 14/6040, S. 188; vgl. auch Senatsurteile vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, aaO; vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, aaO; siehe hierzu auch BGH, Urteil vom 30. Juni 2017 - V ZR 134/16, aaO Rn. 17 f.).

  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08

    Mangelbedingter Nutzungsausfall erfordert nicht das Vorliegen der

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung verlangt (vgl. BGHZ 174, 290, 293; Staudinger/Otto, BGB [2004], § 280 Rdn. E 34; ferner OLG Celle NJW-RR 2008, 1635, 1637; weitergehend P. Huber in Huber/ Faust, Schuldrechtsmodernisierung, Rdn. 13/105 f., 108).
  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Dies gilt nicht nur für einen etwaigen Nutzungsausfall, den der Käufer in der Zwischenzeit durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erlitten hat (dazu Senatsurteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, WM 2008, 557, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), sondern auch für Kosten, die infolge der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zusätzlich entstehen oder vergeblich aufgewendet wurden, zum Beispiel Zulassungs- und Überführungskosten beim Kraftfahrzeugkauf, die aufgrund der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs nutzlos geworden sind und für das Ersatzfahrzeug erneut anfallen (vgl. dazu BGHZ 163, 381 ff.), oder - wie im vorliegenden Fall - doppelt entstehende Kosten für die Verlegung zunächst der mangelhaften und sodann der mangelfreien Parkettstäbe.
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGH, 28. November 2007, VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290).

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07) und einiger Oberlandesgerichte sei es nicht gerechtfertigt, dem Käufer eines Fahrzeugs nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs Ersatz für den zwischenzeitlich entstandenen Nutzungsausfall zuzusprechen.

    b) Auf dieser Gesetzesänderung beruht die vom Berufungsgericht in Frage gestellte Rechtsprechung des Senats, wonach durch den Rücktritt vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen wird, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht (BGHZ 174, 290).

    Im Rahmen eines neben der Rückabwicklung nach §§ 346, 347 BGB eröffneten Schadensersatzanspruchs ist der Gläubiger nach der Differenztheorie so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (BGHZ 87, 156, 158; 174, 290, Tz. 7), der Schuldner also seine Vertragspflichten nicht verletzt hätte.

    Dieser auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtete Anspruch umfasst bei Lieferung einer mangelhaften Sache typischerweise auch den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dem Käufer infolge des Mangels die Nutzung der Sache entgeht (BGHZ 174, 290, Tz. 8 m.w.N.).

    Die Bestimmungen der §§ 346, 347 BGB über eine vom Käufer infolge seines Rücktritts herauszugebende Nutzungsentschädigung stellen jedoch keine abschließenden Regelungen dar (vgl. BGHZ 174, 290, Tz. 9 ff. m.w.N.; OLG Celle, aaO; OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 17148; Soergel/Gsell, BGB, 13. Aufl., § 325 Rdnr. 3; MünchKomm-BGB/Gaier, 5. Aufl., Vor § 346 Rdnr. 39, 37; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 325 Rdnr. 2; Staudinger/Kaiser, BGB (2004), Vorbemerkungen zu §§ 346-354 Rdnr. 78; Staudinger/Otto/Schwarze, BGB (2009), § 325 Rdnr. 34, 42; Jauernig/Stadler, BGB, 13. Aufl., § 325 Rdnr. 3; aA Staudinger/Otto, BGB (2004), § 325 Rdnr. 28; Faust, aaO, S. 474).

    Darin liegt der Grund dafür, dass die vor dem Rücktritt tatsächlich gezogenen oder möglich gewesenen Nutzungen der Kaufsache nach Erlöschen der gegenseitigen Erfüllungsansprüche nicht mehr dem Käufer, sondern dem Verkäufer gebühren und deshalb der Käufer zur Herausgabe oder zum Wertersatz (§§ 346, 347 BGB) verpflichtet ist (BGHZ 174, 290, Tz. 10).

    Dem Willen des Gesetzgebers kann nur dadurch Geltung verschafft werden, dass die grundsätzlich anwendbaren Bestimmungen der §§ 346, 347 BGB hinsichtlich der dort geregelten Vermögenspositionen (Nutzungen, Verwendungen) nicht die Herstellung eines am Erfüllungsinteresse ausgerichteten Zustandes hindern (BGHZ 174, 290, Tz. 7 ff. m.w.N.; vgl. auch OLG Celle, aaO; Soergel/Gsell, aaO, Rdnr. 3; MünchKomm-BGB/Gaier, aaO, Rdnr. 37, 39; Staudinger/Otto/Schwarze, aaO, Rdnr. 34).

    Eine ungerechtfertigte Begünstigung des Gläubigers wird dadurch vermieden, dass der dem Gläubiger nach § 347 Abs. 1 BGB zugeflossene Wertersatz im Wege der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung bei der Bemessung des Nutzungsausfallschadens angerechnet wird (Staudinger/Kaiser, aaO, Rdnr. 80; Soergel/Gsell, aaO, Rdnr. 5; AnwK/Dauner-Lieb, BGB, § 325 Rdnr. 5; Herresthal, aaO, S. 801; Arnold, ZGS 2003, 427, 429; v. Olshausen, Festschrift für Huber, 2006, S. 471, 476; Clevinghaus, Das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz nach neuem Schuldrecht, 2006, S. 207; vgl. auch Bender, § 325 BGB - Die Auswirkungen des Rücktritts auf die Berechnung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung, 2008, S. 148 ff.; vgl. ferner BGHZ 174, 290, Tz. 15 - Einbeziehung der vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts in die schadensrechtliche Betrachtung; iE ebenso Staudinger/Otto/Schwarze, aaO, Rdnr. 39).

  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16

    Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof im zweiten Sinne entschieden (BGH, Urteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn. 10 und vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09 aaO Rn. 21).

    cc) Der Rückforderungsanspruch des Schuldners (hier: Verkäufers) hinderte den Gläubiger (hier: Käufer) allerdings nicht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen (BGH, Urteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn. 9 f. und vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, ZIP 2010, 1449 Rn. 21 f.).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

    Gemäß § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB, der eine Rechtsfolgenverweisung auf das in §§ 812 ff. BGB geregelte Bereicherungsrecht enthält (Senatsurteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn.16 mwN), hat der Rückgewährschuldner, der nach § 346 Abs. 3 Satz 1 BGB keinen Wertersatz nach § 346 Abs. 2 BGB zu leisten hat, eine verbleibende Bereicherung herauszugeben.
  • OLG Köln, 14.06.2021 - 1 U 9/21

    Covid19-Pandemie: Bei pandemiebedingter Stornierung von Hotelzimmern hälftige

    Das von ihr damit ausgeübte vertragliche Rücktrittsrecht ist ein Gestaltungsrecht, das den Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290, zitiert juris Rn. 10; Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., Einf. v. § 346 Rn. 2, 3).
  • OLG Schleswig, 04.09.2012 - 3 U 99/11

    Erfüllungsort für Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag

    Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346 ff. BGB über die Rückabwicklung des Vertrages im Falle bereits erbrachter Leistungen zielen auf die Herstellung eines Zustands ab, der im Wesentlichen am negativen Interesse der Vertragsparteien ausgerichtet ist (BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07).

    Daran hat auch der Verkäufer ein Interesse, da er bei Verschulden bzw. aus Verzug für den Nutzungsausfallschaden haftet (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007, VIII ZR 16/07).

  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Der Käufer kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt hätte und die Sache mangelfrei gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290, 293).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 131/07

    Folgen des Rücktritts bei belastetem Grundstück

  • OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07

    Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher

  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

  • OLG München, 13.01.2014 - 19 U 3721/13

    Gerichtsstand für Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises - Rücktritt

  • OLG Saarbrücken, 25.10.2011 - 4 U 540/10

    Gebrauchtwagenkauf: Beweislast für eine fehlgeschlagene Nachbesserung;

  • LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16

    Wirksamkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges

  • KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und

  • LG Koblenz, 28.06.2012 - 1 O 447/10

    Erheblicher Mangel bei "Phantomanzeigen" des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens

  • KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07

    Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 13 U 102/13

    Nutzungsentschädigung: Verlust der Möglichkeit des Gebrauchs eines Rennrades

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2020 - 8 K 1516/18

    Steuerbarkeit von Ansprüchen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag

  • KG, 01.07.2014 - 7 U 161/13

    Bauträgervertrag: Rücktrittsrecht des Bauträgers bei Zahlungsverzug des

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2008 - 1 U 151/07

    NW-Handel - Nachbesserung in Drittwerkstatt Verkäufer zugerechnet

  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 513/19

    Vermögensschaden beim Betrug durch An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen

  • LG München I, 20.01.2016 - 15 S 3363/15

    Modernisierungsvereinbarung als Haustürgeschäft, deren Widerruf und dessen Folgen

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
  • AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14

    Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
  • LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16

    Rücktritt, Aufwendungsersatzanspruch, Kommissionsgeschäft, Risikoverteilung

  • LG Bonn, 15.11.2010 - 1 O 435/09

    Schäden am Pkw als Folge eines Einbruchdiebstahls sind Sachmängel und

  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 47/20

    Was nicht funktionstauglich ist, ist mangelhaft!

  • OLG Stuttgart, 18.05.2009 - 5 U 34/09

    Kaufvertrag: Pflicht zum Ersatz von Ein- und Ausbaukosten bei einem mangelhaften

  • LG Leipzig, 28.04.2011 - 4 O 3532/10

    Neuwagenkauf mit Gasumbauvereinbarung - fehlende Freigabe des Gasumbaus durch

  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als

  • OLG Koblenz, 23.04.2019 - 2 U 1212/18

    Was im Vertrag steht, das wurde auch vereinbart!

  • OLG Jena, 08.07.2014 - 4 U 44/11

    Steuerberatersozietät: Ansprüche aufgrund der Auseinandersetzung

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