Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.12.2007

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07, 2 Ss 125/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14586
OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07, 2 Ss 125/2007 (https://dejure.org/2008,14586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.01.2008 - 2 Ss 125/07, 2 Ss 125/2007 (https://dejure.org/2008,14586)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 2 Ss 125/07, 2 Ss 125/2007 (https://dejure.org/2008,14586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störung der Totenruhe durch Wegnahme von Zahngold aus dem Schubfach der sog. Aschenmühle aus der Asche eines Verstorbenen; Sachqualität von künstlich eingefügten Teilen bei Einbeziehung in die Körperfunktionen ihres Trägers; Gewahrsamsbegründung im Bezug auf die Leiche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entnahme von Zahngold aus der Asche Verstorbener ist strafbar - Postmortales Persönlichkeitsrecht verletzt

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zahngold-Fall

    § 168 Abs. 1 StGB; § 242 Abs. 1 StGB
    Reichweite des Begriffs der Asche gem. § 168 Abs. 1 StGB; Diebstahl an Leichenteilen; Abgrenzung zwischen untauglichem Versuch und Wahndelikt

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zueignung von Zahngold eingeäscherter Verstorbener

  • alpmann-schmidt.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 168, 242 StGB
    Zueignung von Zahngold eingeäscherter Verstorbener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1543
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • RG, 25.09.1930 - II 414/20

    Kann an einem menschlichen Leichnam durch unbefugte Leichenöffnung

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Da die Leiche eines verstorbenen Menschen und dessen Asche selbst keine fremde Sache ist (RGSt 64, 313/316), kann der Gewahrsam hier aber - im Gegensatz zu § 242 StGB - trotz partieller und terminologischer Ähnlichkeiten auf der einen Seite keine Sachherrschaft voraussetzen.

    c) Berechtigter i.S.d. § 168 StGB ist kraft Gewohnheitsrecht in erster Linie der dem Verstorbenen am nächsten stehende Angehörige als Inhaber des Totenfürsorgerechts, das insbesondere das Recht einschließt, Einwirkungen Unbefugter auf den Leichnam auszuschließen (RGSt 64, 313/315; LK/Dippel § 168 Rn. 36).

    Bei dem menschlichen Leichnam und der nach der Verbrennung verbleibenden Asche handelt es sich um keine "fremde" bewegliche Sache im Rechtssinne (so schon RGSt 64, 313/316 für § 303 StGB).

    a) Auch wenn die Sachqualität des menschlichen Leichnams und der mit ihm fest verbundenen Teile und folglich auch der Asche eines Verstorbenen im einzelnen streitig ist, aber überwiegend bejaht wird (vgl. zum Meinungsstand LK/Ruß § 242 Rn. 5; Schönke/Schröder/Stree § 242 Rn. 10 und MüKo/Schmitz § 242 Rn. 25), steht die Leiche doch in niemandes Eigentum und ist damit herrenlos (RGSt 64, 313/315; LK/Ruß § 242 Rn. 10; Schönke/Schröder/Eser § 242 Rn. 21; SK-Hoyer § 242 Rn. 14; Fischer § 242 Rn. 8; MüKo/Schmitz § 242 Rn. 30).

    Schon das Reichsgericht (RGSt 64, 313/315) hat darauf hingewiesen, dass es "dem Herkommen und den Gepflogenheiten aller Kulturvölker widersprechen [würde], den Leichnam eines Menschen als eigentumsfähige Sache zu behandeln." Folglich kann der Körper des verstorbenen Menschen auch nicht im Wege der Universalsukzession (§ 1922 BGB) Bestandteil der Erbschaft sein, die allein das Vermögen betrifft (RGSt 64, 313/315).

  • KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Eine derartige zu sehr an den Eigentumsdelikten orientierte enge Auslegung des Gewahrsamsbegriff ist in diesem Zusammenhang im Blick darauf, dass das Schutzgut der Norm letztlich die ihren Träger überdauernde Menschenwürde ist, auch nicht geboten (KG NJW 1990, 782).

    Dem Gewahrsamsbegriff haftet nach seiner Semantik neben der normativen Komponente gerade als weitere unverzichtbare Bedingung die Notwendigkeit eines faktischen Elements an (OLG München NJW 1976, 1805/1806; OLG Stuttgart Justiz 1977, 313; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 312; KG NJW 1990, 782; OLG Zweibrücken JZ 1992, 212; so nun auch: LK/Dippel 11. Aufl. § 168 Rn. 33; Czerner ZStW 115 (2003), 91/96 m.w.N.).

    Sie wären nicht nur berechtigt, sondern auch faktisch in der Lage gewesen, den Leichnam abholen zu lassen und an einen anderen Ort zur Bestattung oder Verbrennung bringen zu lassen bzw. nach der Verbrennung des Leichnams über die Modalitäten der Behandlung der Urne mit der Asche des Verstorbenen bis zum Zeitpunkt der endgültigen Beisetzung zu bestimmen (OLG Frankfurt NJW 1975, 271/272; KG NJW 1990, 782; LK/Dippel § 168 Rn. 34; MüKo/Hörnle § 168 Rn. 15; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 6).

    Rechtsgut dieses Tatbestandes ist nicht nur der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit (BGHSt 50, 80/89; OLG München NJW 1976, 1805/1806; KG NJW 1990, 782/783; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 1; LK/Dippel § 168 Rn. 2; MüKo/Hörnle § 168 Rn. 1, 2; NK-Herzog § 168 Rn. 1; a.A. SK-Rudolphi/Rogall § 168 Rn. 2).

    Ein strafrechtlicher Schutz besteht daher insoweit nur nach § 168 StGB (KG NJW 1990, 782/783; Schönke/Schröder/Eser § 242 Rn. 21; MüKo/Schmitz § 242 Rn. 34).

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Rechtsgut dieses Tatbestandes ist nicht nur der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit (BGHSt 50, 80/89; OLG München NJW 1976, 1805/1806; KG NJW 1990, 782/783; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 1; LK/Dippel § 168 Rn. 2; MüKo/Hörnle § 168 Rn. 1, 2; NK-Herzog § 168 Rn. 1; a.A. SK-Rudolphi/Rogall § 168 Rn. 2).

    Menschenwürde in diesem Sinn ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen (BVerfGE 87, 209/228; BGHSt 50, 80/89).

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    b) Allerdings ist der Tatrichter bei einer Vielzahl von Einzeltaten, die denselben Tatbestand erfüllen sollen - gleich ob sie als einheitliche Tat gewertet werden oder ob sie tatmehrheitlich begangen worden sind - gehalten, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, dass sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat ergibt (BGHSt 40, 374/376 unter Verweis auf Senatsbeschluss vom 18.04.1994 - 4 StR 313/87).

    In diesem Fall hat eine Feststellung der Zahl der Einzelakte und der Verteilung des durch die Goldverkäufe erlangten Geldes nach dem Grundsatz in dubio pro reo zu erfolgen (BGHSt 40, 374/377).

  • OLG München, 31.05.1976 - 1 Ws 1540/75
    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Dem Gewahrsamsbegriff haftet nach seiner Semantik neben der normativen Komponente gerade als weitere unverzichtbare Bedingung die Notwendigkeit eines faktischen Elements an (OLG München NJW 1976, 1805/1806; OLG Stuttgart Justiz 1977, 313; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 312; KG NJW 1990, 782; OLG Zweibrücken JZ 1992, 212; so nun auch: LK/Dippel 11. Aufl. § 168 Rn. 33; Czerner ZStW 115 (2003), 91/96 m.w.N.).

    Rechtsgut dieses Tatbestandes ist nicht nur der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit (BGHSt 50, 80/89; OLG München NJW 1976, 1805/1806; KG NJW 1990, 782/783; Schönke/Schröder/Lenckner § 168 Rn. 1; LK/Dippel § 168 Rn. 2; MüKo/Hörnle § 168 Rn. 1, 2; NK-Herzog § 168 Rn. 1; a.A. SK-Rudolphi/Rogall § 168 Rn. 2).

  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Dieses ist aber nicht allein normativ im Sinne eines Obhutsrechts zu verstehen; erforderlich ist vielmehr stets als zusätzliches Element eine faktische Komponente, ein Aufsichts- und Bewachungsverhältnis über die Leiche im Sinne einer tatsächlichen Ausübung der Totenfürsorge, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG zu genügen (BVerfG NJW 2002, 2861/2862).

    Eine derartige extensive Auslegung und letztlich Umdeutung des Gewahrsamsbegriffs in ein rein normatives Merkmal wäre daher auch außerhalb der durch den Wortlaut der Norm gezogenen äußeren Grenze (BVerfG NJW 2002, 2861/2862).

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Es werden die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen angegeben, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Taten mitgeteilt (BGHSt 40, 44/46; BGH NStZ 1997, 145).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 313/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Fehlende Feststellbarkeit der

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    b) Allerdings ist der Tatrichter bei einer Vielzahl von Einzeltaten, die denselben Tatbestand erfüllen sollen - gleich ob sie als einheitliche Tat gewertet werden oder ob sie tatmehrheitlich begangen worden sind - gehalten, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, dass sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes für jede Einzeltat ergibt (BGHSt 40, 374/376 unter Verweis auf Senatsbeschluss vom 18.04.1994 - 4 StR 313/87).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Menschenwürde in diesem Sinn ist nicht nur die individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen (BVerfGE 87, 209/228; BGHSt 50, 80/89).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07
    Es werden die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen angegeben, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Taten mitgeteilt (BGHSt 40, 44/46; BGH NStZ 1997, 145).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • OLG Frankfurt, 29.11.1974 - 2 Ws 239/74

    Notstandfähigkeit; Versicherter einer Berufsgenossenschaft; Finanzierung einer

  • VerfGH Bayern, 04.07.1996 - 16-VII-94
  • AG Berlin-Tiergarten, 27.03.1996 - 248 Qs 400/95
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68

    Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen

  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58

    Qualifizierung eines Körperteils als "fremde, bewegliche Sache" i.S.d. § 242

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1985 - 2 A 1965/84
  • RG, 05.04.1937 - IV 18/37

    1. Ist für Art und Ort der Bestattung der ausdrücklich kundgegebene oder aus den

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    Denn zu dieser gehören nach zutreffender Ansicht sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind (vgl. OLG Bamberg, NJW 2008, 1543; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; Dippel in LK-StGB, 12. Aufl., § 168 Rn. 40; Kuhli in Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 168 Rn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 168 Rn. 2; Lenckner/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 168 Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    (a) Dem menschlichen Leichnam und den mit ihm fest verbundenen Teilen wird nach heute hM Sachqualität zuerkannt (OLG Nürnberg in NJW 2010, 2071; OLG Bamberg in NJW 2008, 1543, 1547; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 242 Rdn. 14; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 242 Rdn. 10; Hoyer in Systematischer Kommentar zum StGB, § 242 Rdn. 4; Schmitz in Münchener Kommentar, StGB, § 242 Rdn. 25; Ellenberger in Palandt, BGB, 71. Aufl., Vor § 90 Rdn. 11; Marly in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 90 Rdn. 10; vgl. RGSt 64, 313, 314; a.A. OLG München, NJW 1976, 1805, 1806; Hilgendorf in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 1. Aufl., § 168 Rdn. 9).

    (aa) Nach h.M. umfasst der Begriff der Asche eines Verstorbenen sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden Verbrennungsrückstände, d.h. auch die mit einem Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstände verbleiben (OLG Bamberg in NJW 2008, 1543, 1544; Fischer, a.a.O., § 168 Rdn. 7; Lenckner/Bosch in Schönke/Schröder, a.a.O., § 168 Rdn. 3; Dippel in Leipziger-Kommentar, a.a.O., § 168 Rdn. 40; Hilgendorf, a.a.O., § 168 Rdn. 7).

  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Die von der Kammer in Anknüpfung an ein Urteil des OLG Bamberg vom 29.1.2008 (NJW 2008, 1543, 1544; ebenso Fischer, StGB 56. Aufl. § 168 Rn. 7; Dippel, in: LK 11. Aufl. § 168 Rn. 28; Rudolphi/Rogall, in: SK-StGB § 168 Rn. 5) vertretene Gegenansicht ist mit dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht vereinbar.

    Dies setzt voraus, dass der Körper des Verstorbenen in seiner Individualität noch erkennbar ist (OLG Bamberg NJW 2008, 1543, 1545; AG Berlin-Tiergarten NStZ 1996, 544; Dippel, in: LK 11. Aufl. § 168 Rn. 23; Fischer, StGB 56. Aufl. § 168 Rn. 4).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche

    Dies wäre technisch auch ohne Weiteres möglich gewesen, wie zum Beispiel die Verbrennungsanlage im Krematorium Hof (vgl. die Sachverhaltsschilderung im Beschluss des OLG Bamberg NJW 2008, 1543) beweist.

    Die heutige herrschende Auffassung geht jedoch von der Sachqualität der Leiche und Implantaten im toten menschlichen Körper aus (vgl. Jahn JuS 2008, 457, 458; Safferling Jura 2008, 382, 383; Schönke/Schröder-Eser StGB 27. Auflage § 242 Rn. 10).

    Insbesondere werden die Erben des Verstorbenen nicht unmittelbar im Wege der Universalsukzession (§ 1922 BGB) Eigentümer dieser Gegenstände (vgl. Palandt BGB 68. Aufl. § 1922 Rn. 37; Jahn a. a. O. S. 458; OLG Bamberg NJW 2008, 1543; Schönke/Schröder-Eser a.a.O. § 242 Rn. 21).

  • OLG Oldenburg, 29.01.2024 - 1 ORs 258/23

    Totenruhe; Leichnam; Asche; Kremation; Schmuckurne; Totensorge; Mitgewahrsam;

    Gleiches gilt in Bezug auf die Leiche und die Asche des Verstorbenen auch bei einer Überführung in ein Krematorium (vgl. OLG Bamberg, Urteil v. 29.01.2008, 2 Ss 125/07 , bei juris Rz. 42).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3886
BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07 (https://dejure.org/2007,3886)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - 3 StR 342/07 (https://dejure.org/2007,3886)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 3 StR 342/07 (https://dejure.org/2007,3886)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung als Aufgabe eines Tatrichters; Möglichkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen ein freisprechendes tatrichterliches Urteil

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1543 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 146
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (Senat NJW 2005, 2322, 2326).

    Dies gilt unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des strafrechtlichen Vorwurfs des jeweiligen Verfahrens; denn diese vermögen eine unterschiedliche Handhabung der Grundsätze revisionsgerichtlicher Rechtsprüfung nicht zu rechtfertigen (Senat NJW 2005, 2322, 2326).

  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 238/03

    Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07
    Der Senat hatte mit Urteil vom 21. August 2003 - 3 StR 238/03 - das erste in dieser Sache ergangene Urteil des Landgerichts Kiel vom 12. November 2002, das damals zum Freispruch des Angeklagten führte, auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07
    Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (§ 473 Abs. 2 Satz 1 StPO; BGH NStZ-RR 2006, 128 m. w. N.).
  • OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2009, 23; NStZ-RR 2008, 146; NJW 2006, 925; NJW 2005, 2322).
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    Mit den Angriffen auf die Beweiswürdigung wird im Wesentlichen eine aus Sicht der Beschwerdeführerin vorzugswürdige, den Angeklagten stärker belastende Wertung der Gesamtumstände dargelegt, die für das Revisionsgericht unbeachtlich ist (vgl. BGH NJW 2005, 2322; 2326; BGH NStZ-RR 2008, 146, 147).
  • BGH, 10.05.2017 - 5 StR 19/17

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung

    Die Kosten- und Auslagenentscheidungen beruhen auf § 473 Abs. 1 und 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, und vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, NStZ-RR 2006, 128 (LS)).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder sich so weit von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, dass die gezogenen Schlussfolgerungen sich letztlich als reine Vermutungen erweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147 mwN; vom 26. Juli 1990 - 4 StR 301/90, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 3 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 2 RBs 37/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fehlender konkreter Erinnerung des

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Rechtsmittelgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (BGH NStZ-RR 2008, 146).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Der Senat ist zu einer abweichenden Gesamtwürdigung der belastenden Indizien nicht befugt (BGH NJW 2005, 2322, 2326; BGH NStZ-RR 2008, 146, 147).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher

    Da sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Nebenklägers erfolglos geblieben sind, hat der Nebenkläger nach dieser Vorschrift nicht nur die Revisionsgebühr, sondern auch die Hälfte der gerichtlichen Auslagen zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 606/19, juris Rn. 5; Urteile vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147; vom 30. November 2005 - 2 StR 402/05, juris Rn. 9; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 95; jeweils mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Dies gilt unabhängig von der Bedeutung und dem Gewicht des strafrechtlichen Vorwurfs des jeweiligen Verfahrens; denn diese vermögen eine unterschiedliche Handhabung der Grundsätze revisionsgerichtlicher Rechtsprüfung nicht zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146).
  • BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09

    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen; lückenhafte); Doppelverfolgungsverbot

    Dies ist etwa nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist oder der Tatrichter an seine Überzeugungsbildung überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH NJW 2008, 1543; Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 51 m. w. N.).
  • BGH, 30.01.2018 - 4 StR 284/17

    Urteilsgründe (Anforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage); Vergewaltigung

    bb) Es kann dahinstehen, ob diese Erwägungen des Landgerichts bereits für sich genommen den Anforderungen an eine widerspruchsfreie Würdigung des Beweisergebnisses noch genügen oder die Beweiswürdigung insoweit - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs im Revisionsverfahren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f.; Urteil vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 342/07, NStZ-RR 2008, 146, 147) - wegen widersprüchlicher Ausführung zur Vollendung eines Oralverkehrs an einem auf die Sachrüge zu beachtenden Rechtsmangel leidet.
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Schweigen des

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 253/16

    Zustellung des Urteils an die Staatsanwaltschaft (Zustellungszeitpunkt: Eingang

  • OLG Koblenz, 20.03.2015 - 1 OLG 3 Ss 179/14

    Trunkenheitsfahrt, Nachtrunkeinlassung

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 2 RBs 16/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Entbindungsantrags gemäß § 73 Abs. 2 OWiG

  • BGH, 02.05.2019 - 3 StR 87/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende

  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 139/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Annahme konstanter Aussagen des

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem

  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung; Hilfsbeweisantrag auf Einholung

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2024 - 1 ORbs 4 SsRs 60/23
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 1 RVs 74/13

    Anforderungen an Begründung bei der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

  • OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der

  • BGH, 11.12.2019 - 5 StR 391/19

    Beweiswürdigung (lediglich teilweise Glaubhaftigkeit der Angaben des einzigen

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 483/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 2 RVs 36/10

    Betrug gegenüber einer ARGE infolge Vorlegens eines befristeten Arbeitsvertrages

  • BGH, 28.01.2009 - 5 StR 465/08

    Erörterungsmangel; Strafaussetzung zur Bewährung (einschlägige neuerliche

  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 674/19

    Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Erfolglosigkeit sowohl

  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 Ws 37/19

    Berufung von Nebenkläger und Staatsanwaltschaft; Rücknahme der Rechtsmittel zu

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