Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05   

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anforderungen an Gegendarstellungsansprüche bei mehrdeutigen Äußerungen - Die Feststellung der Gegendarstellungsfähigkeit einer mehrdeutigen Äußerung lediglich aufgrund einer "nicht fernliegenden Deutung" oder "nicht fernliegendem Eindruck" genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. Die Deutung muss sich als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängen.

  • markenmagazin:recht

    Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung

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  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • Bundesverfassungsgericht
  • aufrecht.de

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen [Presserecht]

  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • uni-muenster.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Pressemitteilung)

    Eindeutung, Zweideutig - Zu den (verfassungsrechtlichen) Anforderungen an die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

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  • kanzlei.biz (Pressemitteilung/Kurzinformation)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Zum Recht auf Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • heuking.de , S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Gegendarstellungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutiger Äußerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Gegendarstellung: Bei mehrdeutigen Aussagen eingeschränkt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG präzisiert Anforderungen für Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • res-media.net (Kurzinformation)

    Gegendarstellung nur bei eindeutiger Behauptung

Besprechungen u.ä. (4)

  • heuking.de , S. 31 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Gegendarstellungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • damm-mann.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 1/2008, S. 6-13)

  • uni-muenster.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gegendarstellung bei mehrdeutigen oder verdeckten Aussagen gegen lediglich nicht fernliegende Deutung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 19.12.2007, Az.: 1 BvR 967/05 (BVerfG: Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen)" von Prof. Dr. Bernd Holznagel, original erschienen in: MMR 2008, 330 - 331.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 13, 97
  • NJW 2008, 1654
  • VersR 2008, 785
  • MMR 2008, 327
  • MIR 2008, Dok. 026
  • DVBl 2008, 313
  • ZUM 2008, 325
  • afp 2008, 58



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07  

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).

    Fernliegende Deutungen sind ebenso auszuschließen wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

    Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08  

    Verbreiterhaftung bei Interviews

    Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).

    bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04  

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage darf die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, juris Rn. 29).
mehr
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08  
    Der grundrechtliche Schutz der Presse umfasst namentlich auch die Befugnis zu bestimmen, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 26).

    Diese haben hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27 unter Hinweis auf BVerfGE 7, 198 ; 97, 125 ; 117, 244 ).

    Ob das Verfassungsgericht beim Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 31 Abs. 1 VerfGHG an diese einfachrechtliche Sicht gebunden wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 45).

    Dieser Eingriff wiegt trotz der inzwischen unstreitigen Unrichtigkeit der beanstandeten Berichterstattung nicht zuletzt auch deshalb schwerer als der Nachteil des Beteiligten zu 3., weil der Abdruck einer Gegendarstellung generell einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a. a. O. Rn. 40 unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1994, 1948).

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03  

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage dürfen die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, JURIS, Rn. 29).
  • LG Köln, 27.02.2008 - 28 O 712/07  
    Indes sind die Maßstäbe für die Ermittlung des verdeckten Aussagegehalts nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 19.12.2007 - 1 BvR 967/05, abrufbar unter www.bverfg.de) anders als bisher zu handhaben.

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es dagegen, wenn im Rahmen der Gegendarstellung als Maßstab herangezogen wird, ob sich die zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängen musste (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 967/05, Rn. 42).

    Dies wäre aber erforderlich, um einen Anspruch auf Gegendarstellung zu begründen, denn andere nahe liegende Deutungen der Äußerung, die - wie hier - nicht zu einer Verurteilung führen, müssen ausgeschlossen erscheinen (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2007, 1 BvR 967/05, Rn. 32).

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11  

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage dürfen die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG NJW 2008, 1654, 1655; 2010, 2193).

    Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage dürfen die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG NJW 2008, 1654, 1655; 2010, 2193).

  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 22/08  

    Gegendarstellungsbegehren von Behörden

    Der grundrechtliche Schutz der Presse umfasst namentlich auch die Befugnis zu bestimmen, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 26).

    Deren Auslegung und Anwendung obliegt den Zivilgerichten, die hierbei jedoch die wertsetzende Bedeutung der von der Entscheidung berührten Grundrechte zu berücksichtigen haben (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 59/06 - AfP 2006, 356 und 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: zuletzt etwa BVerfG, NJW 2008, 1793, Rn. 74 ff. und Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - juris Rn. 27).Dies erfordert, im Rahmen der Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts eine einzelfallbezogene Abwägung der Meinungs- und Pressefreiheit mit demjenigen Rechtsgut vorzunehmen, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 99, 185 und Beschluss vom 11. November 1992 - 1 BvR 693/92 - juris Rn. 23).Auch insoweit hat der Verfassungsgerichtshof die Rechtsanwendung nur daraufhin zu überprüfen, ob das Fachgericht dabei die Bedeutung des Grundrechts ausreichend beachtet hat, nicht dagegen, wie es den Grundrechtsschutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewährt (vgl. BVerfG, NJW 2008, 358 Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 176/07  

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Entscheidend ist, dass nach den in der Entscheidung des BVerfG vom 19. Dezember 2007 (1 BvR 967/05) aufgezeigten Grundsätzen eine Verpflichtung zum Abdruck der begehrten Gegendarstellung die Verfügungsbeklagte bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt in ihrem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Grundrecht auf Pressefreiheit verletzen würde und ihr schon deshalb nicht auferlegt werden darf.
  • OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11  

    Ansprüche Einzelner gegen den Betreiber einer Suchmaschine auf Unterlassung der

    Dies dürfte gemessen an den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts, das in diesem Zusammenhang darauf abstellt, das die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eines anderen ohne übermäßige Belastungen zu beseitigen sein muss (vgl. auch: BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.12.2007, Az: 1 BvR 967/05), auf jeden Fall eine "übermäßige Belastung" darstellen, die geeignet wäre, sich "einschüchternd" auf die Meinungsfreiheit auszuwirken und daher nicht hinzunehmen wäre.
  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch

  • LG Düsseldorf, 19.12.2008 - 12 O 488/08  
  • LG Berlin, 01.10.2009 - 27 S 6/09  
  • LG Hamburg, 22.10.2010 - 324 O 100/10  
  • VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08  

    Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche

  • OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09  

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer

  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11  

    Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten

  • LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08  

    Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse

  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 1 U 3/10  

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen; Anspruch auf Unterlassung

  • VG Bayreuth, 07.11.2012 - B 1 S 12.882  

    Rechtswidriges Versammlungsverbot

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2008 - 15 W 45/08  

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Zuleitung eines

  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455  

    Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der

  • VG Saarlouis, 21.08.2008 - 1 K 920/07  

    Unterlassung einer Medienauskunft wegen Verletzung des allgemeinen

  • OLG Hamburg, 03.07.2012 - 7 W 53/12  

    Von mehreren Gegendarstellungen gegen eine Mitteilung muss keine veröffentlicht

  • OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07  

    Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck

  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 16 U 45/09  

    "Überschießende" Gegendarstellung

  • VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948  

    Universelles Leben; Unterlassungsbegehren wegen kirchlicher Äußerung;

  • LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 160/08  

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Presseveröffentlichung:

  • LG Hamburg, 28.12.2010 - 324 O 140/10  

    Kostentragung; Parteien erklären Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt;

  • LG Hamburg, 20.02.2009 - 324 O 360/08  
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