Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10610
OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08 (https://dejure.org/2008,10610)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2008 - 1 Ws 105/08 (https://dejure.org/2008,10610)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2008 - 1 Ws 105/08 (https://dejure.org/2008,10610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 3 S. 1 StPO; § 223 StGB; § 357 StGB
    Anforderungen an die Sachverhaltsdarlegung in einem Klageerzwingungsantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch "Mobbing"; Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt durch "Mobbing"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachverhaltsdarlegung in einem Klageerzwingungsantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch "Mobbing"; Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt durch "Mobbing"

  • Judicialis

    StGB § 223; ; StPO § 172

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Klageerzwingungsverfahren wegen "Mobbings"

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

    Haftung des Dienstherrn für Schäden durch Mobbing durch den Vorgesetzten eines

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08
    Allerdings ist "Mobbing" keine eigenständige tatbestandsmäßige Handlung, sondern eine aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammende Umschreibung für "fortgesetzte, auf einander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (vgl. BGH NJW 2002, 3172; OLG Stuttgart VersR 2004, 786; LAG Bremen NZA-RR 2003, 234; jew. m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08
    Allerdings ist "Mobbing" keine eigenständige tatbestandsmäßige Handlung, sondern eine aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammende Umschreibung für "fortgesetzte, auf einander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (vgl. BGH NJW 2002, 3172; OLG Stuttgart VersR 2004, 786; LAG Bremen NZA-RR 2003, 234; jew. m. w. N.).
  • LAG Berlin, 01.11.2002 - 19 Sa 940/02

    "Mobbing"

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08
    Dementsprechend müssen, um "Mobbing" feststellen zu können, die einzelnen Verhaltensweisen nach Zeit, Ort, beteiligten Personen und sonstigen Umständen konkret dargelegt und unter Bewies gestellt werden (vgl. LAG Berlin NZA-RR 2003, 232 m. w. N.).
  • LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02

    Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08
    Allerdings ist "Mobbing" keine eigenständige tatbestandsmäßige Handlung, sondern eine aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammende Umschreibung für "fortgesetzte, auf einander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (vgl. BGH NJW 2002, 3172; OLG Stuttgart VersR 2004, 786; LAG Bremen NZA-RR 2003, 234; jew. m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Die hierfür erforderliche Sachverhaltsschilderung kann deshalb weder ganz noch teilweise durch eine Bezugnahme auf den Akteninhalt oder auf dem Antrag oder der Beschwerdeschrift beigefügte Anlagen oder frühere Stellungnahmen oder Anträge ersetzt werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 107/06; OLG Celle NJW 2008, 2202 f. und 1463 sowie st.Rspr. des Senats, u.a. OLG Bamberg OLGSt StPO § 172 Nr. 47; vgl. auch Meyer-Goßner § 172 Rn. 30 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

    Die Kammer hat hierbei sowohl die Stellung des Klägers als auch die Schwere und Vielzahl der Vorwürfe gewürdigt, und insoweit auch, dass dem Kläger vorliegend erhebliche Vorwürfe gemacht werden, die in Form des Mobbing durchaus auch strafrechtlich von Relevanz sein könnten (vgl. zum Fall des Mobbing nur Kindhäuser/Neumann/Paeffgen-Paeffgen/Böse, StGB, 5. Aufl. 2017, § 223 Rn. 11a f. m.w.N.; Bieszk/Sadtler, NJW 2007, 3382; vgl. auch OLG Celle NJW 2008, 2202, 2203).
  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Angesichts der verfassungsrechtlich zulässigen Anforderung des aus sich heraus verständlichen und in sich geschlossenen Sachverhaltes, aus dem sich der genügende Anlass zur Klageerhebung ergeben soll, können Bezugnahmen im Antrag auf Schriftstücke außerhalb des Antrags oder auf den Akteninhalt nicht berücksichtigt werden, wenn erst die Angaben in den in Bezug genommenen Schriftstücken dazu führen würden, den notwendigen Antragsinhalt zu vervollständigen (Brandb.OLG v. 7.3.2008 - 1 Ws 15/08 (juris); OLG Bamberg v. 7.10.2008 - 3 Ws 60/08, OLGSt StPO § 172 Nr. 47; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Celle NJW 2008, 2202 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Hamm v. 14.7.2009 - 3 Ws 209/09 (juris); KG NStE Nr. 28 zu § 172 StPO; Saarl.OLG wistra 1995, 36; OLG Stuttgart Justiz 2006, 372; siehe auch BerlVerfGH 2004, 2729, 2730; Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, § 172 Rn. 155 und 156).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).

    (3) Ob das Oberlandesgericht im Übrigen einen überhöhten Darlegungsmaßstab an Form und Inhalt des Antrags angelegt hat, indem es nicht nur eine Bezugnahme auf die Ermittlungsakten, sondern auch eine Bezugnahme auf sonstige Schriftstücke, wie Anlagen, ausgeschlossen hat (in diesem Sinne auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 2 Ws 118/11 - juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 Ws 209/09 - juris Rn. 1; a.A. Graalmann-Scherer, a.a.O., § 172 Rn. 145 ff.), bedarf keiner Prüfung.

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 1 Ws 395/10

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags hinsichtlich des Vorwurfs der

    Erforderlich ist dazu nach ständiger - verfassungsrechtlich unbedenklicher (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 176) - Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (z.B. Senatsbeschluss vom 17. März 2008 - 1 Ws 105/08 -, = NJW 2008, 2202) eine aus sich selbst heraus verständliche, in sich geschlossene Darstellung des Sachverhalts und der Beweismittel.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe.
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 121-IV-16
    Die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2008, NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 18. Juli 2001, BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. November 2000, NStZ-RR 2001, 112 [113]).
  • OLG Bamberg, 08.12.2015 - 3 Ws 38/15

    Unzulässiger Klageerzwingungsantrag wegen unterlassener Anfechtung früherer

    Die hierfür erforderliche Sachverhaltsschilderung kann deshalb weder ganz noch teilweise durch eine Bezugnahme auf den Akteninhalt oder auf dem Antrag oder der Beschwerdeschrift beigefügte Anlagen oder frühere Stellungnahmen oder Anträge ersetzt werden (OLG Koblenz, Beschl. v. 05.03.2007 - 1 Ws 107/06; OLG Celle NJW 2008, 2202 und 1463 sowie st.Rspr. des Senats, vgl. u. a. OLG Bamberg OLGSt StPO § 172 Nr. 47 und wistra 2012, 279).
  • OLG Bamberg, 07.10.2008 - 3 Ws 60/08

    Klageerzwingungsverfahren: Antragsbefugnis einer Erbengemeinschaft bei einem in

    Eine solche Bezugnahme ist - und zwar auch hinsichtlich der gebotenen Angaben zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages, namentlich zur Einhaltung der Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO und der Antragsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO sowie zur Antragsbefugnis des Antragstellers - nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung des für sich uneingeschränkt verständlichen und vollständigen Antragsvorbringens dienen (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 107/06; OLG Celle NJW 2008, 2202 f. und 1463 sowie zuletzt u.a. OLG Bamberg, Beschlüsse vom 15.09.2008 - 3 Ws 50/08 und vom 29.09.2008 - 3 Ws 12/08; vgl. auch Meyer-Goßner § 172 Rn. 30 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht