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AG Lahr, 18.02.2008 - 3 Ds 6 Js 12423/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Fahrerlaubnis: Vorsorgliche Entziehung bei Verdacht des Besitzes; Erkenntnis über das Bestehen; Verhängung einer isolierten Sperrfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit und Gebotenheit der vorsorglichen Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis; Verhängung einer isolierten Sperrfrist für den Entzug einer ausländischen Fahrerlaubnis
- mpu-intensiv.de
Vorsorglicher Führerscheinentzug - Vorsorgliche Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei bloßem Verdacht, dass der Täter im Besitz einer Fahrerlaubnis ist
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Entziehung der Fahrerlaubnis
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2277
- NZV 2008, 640
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06
Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der …
Auszug aus AG Lahr, 18.02.2008 - 3 Ds 6 Js 12423/07
Denn wem die Erlaubnis fehlt, mit dem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, der verletzt, wenn er es trotzdem tut, eine typische Pflicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs - Teilnahme am öffentlichen Verkehr nur mit Erlaubnis - in besonders augenfälliger Weise (BGH NStZ-RR 2007, 40).
- OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 5 Ss 471/10
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verdachtsentziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Das Amtsgericht Lahr (NJW 2008, 2277 f.) hat sich demgegenüber für eine vorsorgliche Entziehung der Fahrerlaubnis beim Vorliegen eines auch nur vagen Verdachts, der Täter könne im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sein, ausgesprochen. - AG Kehl, 09.03.2017 - 2 Ds 308 Js 14338/16
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fehlen sicherer Erkenntnis über …
Auch wenn - derzeit - nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass der Angeschuldigte überhaupt im Besitz einer (belgischen) Fahrerlaubnis ist, wie er behauptet, im Gegenteil die vorliegenden Erkenntnisse eher dagegen sprechen, so ist die - vorsorgliche - Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO möglich und angezeigt (vgl. AG Lahr NJW 2008, 2277).