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   BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06   

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https://dejure.org/2008,572
BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06 (https://dejure.org/2008,572)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06 (https://dejure.org/2008,572)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 (https://dejure.org/2008,572)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 185 StGB; § 164 Abs. 2 StGB
    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (Strafverteidiger; Tatverdacht der Beleidigung eines Richters durch Vorwurf der Rechtsbeugung); Durchsuchungsanordnung (Darstellung eigenverantwortlicher Prüfung; Auffindungsvermutung; Schwere des Tatvorwurfs); Unverletzlichkeit der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung in den Räumen eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts ohne hinreichende Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs und ohne Abwägung der berührten Grundrechte mit der Schwere des Tatvorwurfs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung bei einem als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalt wegen des Verdachts der Richterbeleidigung und zu Unrecht erfolgter Verdächtigung eines Richters hinsichtlich einer Rechtsbeugung; Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zur Berücksicksichtigung des Ausmaßes ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausdurchsuchung bei Rechtsanwalt wegen Beleidigung

  • Anwaltsblatt

    Art 13 GG, § 97 StPO, § 53 StPO
    Keine Durchsuchung beim Anwalt, um Verteidigerakte zu lesen

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 13

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Durchsuchung von Kanzleiräumen und Wohnung eines Strafverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses hinsichtlich einer Anwaltskanzlei wegen des Verdachts der Beleidigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Durchsuchung beim Strafverteidiger bedarf besonders sorgfältiger Begründung

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung bei Rechtsanwalt verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 482
  • NJW 2008, 2422
  • DVBl 2008, 841
  • AnwBl 2008, 539
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
    Die Durchsuchung auch beruflich genutzter Räume greift in schwerwiegender Weise in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ein (BVerfGE 97, 228 ; stRspr).

    Auch wenn eine solche Durchsuchung nicht unmittelbar den Schutzbereich der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfGE 97, 228 ; 113, 29 ), haben die Strafverfolgungsbehörden das Ausmaß der - mittelbaren - Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen (BVerfGE 113, 29 ).

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443 f.).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
    Die herausgehobene Bedeutung der Berufsausübung eines Rechtsanwalts für die Rechtspflege und für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 110, 226 ) gebietet die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, auch wenn die Beschlagnahme und die auf sie gerichtete Durchsuchung bei einem als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalt durch § 97 StPO nicht generell ausgeschlossen ist, wenn dieser selbst Beschuldigter in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren ist (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 97 Rn. 4).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
    Auch wenn eine solche Durchsuchung nicht unmittelbar den Schutzbereich der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfGE 97, 228 ; 113, 29 ), haben die Strafverfolgungsbehörden das Ausmaß der - mittelbaren - Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Betroffenen zu berücksichtigen (BVerfGE 113, 29 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
    Die herausgehobene Bedeutung der Berufsausübung eines Rechtsanwalts für die Rechtspflege und für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 110, 226 ) gebietet die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, auch wenn die Beschlagnahme und die auf sie gerichtete Durchsuchung bei einem als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalt durch § 97 StPO nicht generell ausgeschlossen ist, wenn dieser selbst Beschuldigter in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren ist (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 97 Rn. 4).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06
    Dass der Ermittlungsrichter diese Eingriffsvoraussetzungen selbständig und eigenverantwortlich geprüft hat (vgl. BVerfGE 103, 142 ), muss in dem Beschluss zum Ausdruck kommen.
  • BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnismäßigkeit;

    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443, und vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 -, NJW 2008, S. 2422 ).

    Das Auffinden etwaigen entlastenden Materials kann den Grundrechtseingriff - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht rechtfertigen, weil es dem Beschwerdeführer ohne weiteres möglich gewesen wäre, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbständig vorzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 -, NJW 2008, S. 2422 ).

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); Tatverdacht

    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443, und vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 -, NJW 2008, S. 2422 ).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

    Die Vertraulichkeit des Mandats-Verhältnisses stellt ein wichtiges Gut dar, das verfassungsrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 2422 Rdnr. 15 m.w.N.; NJW 2009, 281).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 -, NJW 2007, S. 1443, und vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 -, NJW 2008, S. 2422 ).
  • FG Köln, 10.09.2008 - 13 K 1915/08

    Erweiterung einer Prüfungsanordnung auf die Prüfungszeiträume 1995 bis 1999 durch

    Nach Überzeugung des erkennenden Senats betreffen die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren (vgl. BVerfG a. a. O. unter C. I. 2.) und basieren auf der herausgehobenen Bedeutung der Berufsausübung von Rechtsanwälten und Steuerberatern für die Rechtspflege und die Wahrung der Rechte ihrer Mandanten (BVerfG-Beschluss vom 5. Mai 2008 2 BvR 1801/06, NJW 2008, 2422).

    Ob ggf. bei einer weitreichenden Beschlagnahmeaktion, die im Hinblick auf die geringe Schwere des Tatvorwurfs (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2422) bereits im Ansatz unverhältnismäßig erscheint und bei deren Überprüfung die Datenträgerbeschlagnahme als schwerwiegend, bewusst und willkürlich fehlerhaft zu qualifizieren ist, ein weitergehendes Beweisverwertungsverbot angenommen werden könnte (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1917 unter C. IV. 3.) kann dahinstehen.

  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

    Zwar sind an die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten und Steuerberatern unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater und dem Mandant sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besondere Anforderungen zu stellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. April 2005 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29; s. auch BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 2008 2 BvR 1801/06, Neue Juristische Wochenschrift 2008, 2422; vom 18. März 2009 2 BvR 1036/08, Deutsches Steuerrecht 2009, 1603; BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313).
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im

    Dies kann aber den Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen, denn es wäre dem Angeschuldigten ohne Weiteres möglich gewesen, sowohl die betroffenen Handakten vorzulegen, als auch die Namen der entsprechenden Mitarbeiter zu benennen, damit diese befragt werden können (BVerfG, NJW 2008, 2422; NJW 2011, 2275).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Nicht nur die Durchsuchung einer Wohnung, sondern auch die eines beruflich genutzten Raumes, etwa der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts, greift in schwerwiegender Weise in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ein (BVerfG, Beschluss vom 05.05.2008, NJW 2008, 2422).

    Der Anordnung der Durchsuchungen stand auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entgegen, der im Falle der Durchsuchung in den Räumen eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts besonders sorgfältig zu beachten ist, wenn auch § 97 StPO einer Beschlagnahme und der auf sie gerichteten Durchsuchung bei einem Strafverteidiger nicht entgegen steht (BVerfG NJW 2008, 2422).

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenbeschlagnahme nach Erledigung der

    Allein auf diesen sich zugunsten des Beschuldigten auswirkenden Ermittlungsauftrag können Grundrechtseingriffe wie die Beschlagnahme von Unterlagen nicht gestützt werden, weil es dem Beschuldigten jederzeit möglich ist, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbst vorzulegen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2422, unter III.3.a).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

    Nicht nur die Durchsuchung einer Wohnung, sondern auch die eines beruflich genutzten Raumes, etwa der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts, greift in schwerwiegender Weise in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG ein (BVerfG, Beschluss vom 05.05.2008, NJW 2008, 2422).

    Der Anordnung der Durchsuchungen stand auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entgegen, der im Falle der Durchsuchung in den Räumen eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts besonders sorgfältig zu beachten ist, wenn auch § 97 StPO einer Beschlagnahme und der auf sie gerichteten Durchsuchung bei einem Strafverteidiger nicht entgegen steht (BVerfG NJW 2008, 2422).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

  • VK Arnsberg, 24.01.2014 - VK 23/13

    Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

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