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   OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007   

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OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007 (https://dejure.org/2007,4370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2007 - 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007 (https://dejure.org/2007,4370)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2007 - 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007 (https://dejure.org/2007,4370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich der Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während laufender Sperrfrist in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist bei Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem EU- Mitgliedsstaat während der laufenden Sperrfrist; Unvermeidbarer Verbotsirrtum im Rahmen des Vorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 227

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei "Führerscheintourismus”

Besprechungen u.ä.

  • ra-frese.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei "Führerscheintourismus”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 243
  • NZV 2008, 101
  • StV 2008, 193
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05

    Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung einer vor

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Diese Rechtsauffassung teilten zum Tatzeitpunkt bereits die Oberlandesgerichte Nürnberg und München (jeweils a.a.O.) sowie für eine vergleichbare Fallgestaltung das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 14. März 2006, 1 Ss 146/05 - veröffentlicht in juris - ).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Dies sei nach Ablauf der Sperrfrist der Fall (vgl. OLG Nürnberg, NStZ-RR, S. 269 ff.; OLG München, NJW 2007, S. 1152 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2007, S. 404 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Juli 2007, 3 Ss 132/06 - veröffentlicht in juris -).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Das Oberlandesgericht Stuttgart, 1. Strafsenat (NStZ-RR 2007, S. 271 ff.) hat am 15. Januar 2007 entschieden, dass eine während des Laufs einer deutschen Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat der EU erteilte Fahrerlaubnis gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 4 FEV unwirksam ist.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Der Europäische Gerichtshof hat in den Entscheidungen Kapper (NJW 2004, S. 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, S. 2173 ff.) jeweils ausgesprochen, dass die Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates, die nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erteilt worden sei, in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängig davon berechtige, ob in Deutschland die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gegeben seien.
  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Der Senat ist demgegenüber der Auffassung, dass die mangelnde Zumutbarkeit dazu führt, dass die Vorwerfbarkeit des Irrtums entfällt und dieser als unvermeidbar anzusehen ist (so auch: BGH NJW 2007, S. 3078 ff., OLG Stuttgart, NJW 2006, S. 2422 ff.).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Sie ist Gegenstand des auf Grund eines Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Landau vom 2. Mai 2007 beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens C-225/07.
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Dies sei nach Ablauf der Sperrfrist der Fall (vgl. OLG Nürnberg, NStZ-RR, S. 269 ff.; OLG München, NJW 2007, S. 1152 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2007, S. 404 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Juli 2007, 3 Ss 132/06 - veröffentlicht in juris -).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Der Europäische Gerichtshof hat in den Entscheidungen Kapper (NJW 2004, S. 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, S. 2173 ff.) jeweils ausgesprochen, dass die Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates, die nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erteilt worden sei, in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen unabhängig davon berechtige, ob in Deutschland die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gegeben seien.
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Dies sei nach Ablauf der Sperrfrist der Fall (vgl. OLG Nürnberg, NStZ-RR, S. 269 ff.; OLG München, NJW 2007, S. 1152 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, DAR 2007, S. 404 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24. Juli 2007, 3 Ss 132/06 - veröffentlicht in juris -).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07
    Der Senat ist demgegenüber der Auffassung, dass die mangelnde Zumutbarkeit dazu führt, dass die Vorwerfbarkeit des Irrtums entfällt und dieser als unvermeidbar anzusehen ist (so auch: BGH NJW 2007, S. 3078 ff., OLG Stuttgart, NJW 2006, S. 2422 ff.).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11

    Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage der Reichweite des Verbots endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen möglicherweise verbotener Handlungen andererseits abzuwägen (OLG Stuttgart NJW 2008, 243 ff m.w.N.).
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Fehlte ihm in diesem Sinne das Bewusstsein Unrecht zu tun, kann die ungeklärte Rechtslage, die in verschiedenen obergerichtlichen Auffassungen zur Strafbarkeit der hier in Rede stehenden Handlung ihren Ausdruck findet, bei der Frage der Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums Bedeutung gewinnen (vgl. hierzu in anderem Zusammenhang etwa OLG Stuttgart NJW 2008, 243).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Als vermeidbar wird bei ungeklärter Rechtslage zudem ein Verbotsirrtum nur dann angesehen, wenn es für den Angeschuldigten nicht zumutbar wäre, ein möglicherweise verbotenes Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu unterlassen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, 245).
  • AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11

    Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in

    Hilfsweise ist anzuführen, dass sofern man in dieser Fallkonstellation keine Tatsachenunkenntnis sondern eine Regelunkenntnis und somit einen Verbotsirrtum annehmen würde (so etwa OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07, OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110), wäre dieser nicht unvermeidbaren im Sinn des S 17 S. 1 StGB.

    In einer solchen Situation, also wenn zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es nach herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeklagte die Handlung, deren Verbotensein unklar ist, unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08 = NStZ-RR 2009, 110 mit Verweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07 = NJW 2008, 243; Vogel, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 17, Rdnr. 68; Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder-Cramer/, StGB, 27. Aufl., § 17, Rdnr. 21).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2008 Az.: 32 Ss 193/08, NStZ-RR 2009, 110, OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 = NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69; ähnlich auch OLG Koblenz, Urteil vom 07.02.2011 Az.: 2 Ss 222/10).

    Zwar darf grundsätzlich das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage nicht dem Normadressaten aufgebürdet werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007 Az.: 2 Ss 597/07 = NJW 2008, 243, welches in ihrer Einzelentscheidung im Ergebnis zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum gelangt).

  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    In einer solchen Situation, also wenn zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es nach herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeklagte die Handlung, deren Verbotensein unklar ist, unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007, NJW 2008, 243; LK-Vogel, StGB, 12. Aufl., § 17, Rdnr. 68; Schönke/Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 27. Aufl., § 17, Rdnr. 21).

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69).

    Zwar darf grundsätzlich das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage nicht dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; BGH, NJW 2007, 3078).

  • OLG Celle, 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09

    Begriff der Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 NdsNiRSchG

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243; LK-Vogel, § 17, Rdnr. 69).
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    In Fällen, in denen zum Tatzeitpunkt eine widersprüchliche Rechtsprechung gleichrangiger Gerichte zur Unrechtsfrage vorliegt, ist es eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Betroffene die - möglicherweise verbotene - Handlung unterlassen muss, bis die Rechtslage geklärt ist (zu vgl. Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 17, Rn. 21 m.w.N.; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 17, Rn. 68 m.w.N.; OLG Stuttgart in NJW 2008, 243; OLG Celle, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2009 - 3 Ss 64/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der

    In der neuen Hauptverhandlung werden hinsichtlich der subjektiven Tatseite die Frage einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Tatbegehung (vgl. Janker in Jagow/Burmann/Heß Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. § 21 StVG Rdnr. 10 m. w. N.) und das Vorliegen eines Verbotsirrtums (vgl. OLG Celle ZfSch 2009, 109; OLG Stuttgart VRS 113, 333) zu prüfen sein.
  • OLG Celle, 30.08.2010 - 322 SsBs 188/10

    Vorliegen einer Gaststätte i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NRSG bei Anbieten von

    Bei der Prüfung der Frage, ob es zumutbar ist, die möglicherweise verbotene Handlung so lange zu unterlassen, bis die Frage ihrer Verbotenheit endgültig geklärt ist, sind das Interesse des Einzelnen an der Vornahme der fraglichen Handlung einerseits und das Interesse der Allgemeinheit am Unterlassen dieser Handlung andererseits abzuwägen und dabei die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, Senat, Beschluss vom 07.07.2009 - 322 SsBs 75/09 -).
  • AG Berlin-Tiergarten, 25.07.2011 - 249 Ds 3/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Strafbarkeit des Vermittelns von

    In einer solchen Situation, ist es nach ganz herrschender Auffassung eine Frage der Zumutbarkeit, ob der Angeschuldigte die Handlung - deren Verbotenheit unklar ist - unterlassen muss, bis diese Frage entschieden ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.11.2007, 2 Ss 597/07, 2 Ss 597/2007 - unter Hinweis auf des Sportwettenurteil des BGH vom 16.08.2007, a.a.O. - OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2009, 3 Ss 235/09).
  • VG München, 28.02.2019 - M 27 S 19.292

    Mangelndes Ausweisungsinteresse bei einem Ausländer, der in einem anderen

  • LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit

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