Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.02.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7298
BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07 (https://dejure.org/2008,7298)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07 (https://dejure.org/2008,7298)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 (https://dejure.org/2008,7298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer einem Treuhänder erteilten und notariell beglaubigen Vollmacht wegen Fehlens einer gesonderten Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz ; Annahme einer Vertretungsmacht durch Vorlage von Zeichnungscheinen; Verletzung des Justizgewährungsanspruch durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 543
    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Revision im Zivilverfahren; Begriff der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB §§ 171, 172; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4
    Versagung der Revisionszulassung bei "nachträglicher" Divergenz in einem Zivilrechtsstreit zur Frage der wirksamen Bevollmächtigung eines Treuhänders beim Abschluss von Kreditverträgen

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Revisionsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über die Revisionszulassung; Wiederholungsgefahr als Kriterium für die Revisionszulassung; nachträgliche Divergenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2493
  • WM 2008, 966
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.2007 - XI ZR 343/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. April 2007 - XI ZR 343/05 -.

    Gleichwohl wies er im Ausgangsverfahren später die Nichtzulassungsbeschwerde zurück (Beschluss veröffentlicht u.a. in ZIP 2007, S. 1780 mit ablehnender Anmerkung von Derleder, EWiR 2007, S. 543): Eine Divergenz habe im maßgeblichen Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht bestanden.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    Etwa ein Jahr nach deren Einlegung entschied der mit der Nichtzulassungsbeschwerde befasste XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, bei dem die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig war, in einer anderen Sache, dass entgegen der auf entsprechende Anfrage hin aufgegebenen Ansicht des II. Zivilsenates die Zeichnungsscheine eine eigenständige Vollmacht beinhalteten, weswegen grundsätzlich bei deren Vorlage eine Vertretungsmacht der Treuhänderin (§§ 171, 172 BGB) angenommen werden könne (Hinweis auf BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 29/05 -, NJW 2006, S. 1952 ).

    Die Ansicht des Gerichts, das Oberlandesgericht werde sich in Kenntnis des im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes (NJW 2006, S. 1952) künftig auch an die geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung halten, ist eine sachlich vertretbare und nachvollziehbare Einschätzung.

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    Die Vorlage der Zeichnungsscheine befand das Oberlandesgericht im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des II. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (Hinweis auf BGHZ 159, 294 ) für nicht ausreichend, um ihnen eine wirksame Bevollmächtigung zu entnehmen.
  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich wie die vorliegende gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    Die Beschwerdeführerin weist zu Recht darauf hin, dass dies etwa dann der Fall ist, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Zulassungsgrund vorlag, dieser jedoch aufgrund einer Entscheidung des Revisionsgerichts in einer anderen Sache nachträglich entfallen ist (vgl. BVerfGK 6, 79 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich wie die vorliegende gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
    Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden, die sich wie die vorliegende gegen die Anwendung zivilrechtlicher Normen durch die Fachgerichte wenden lediglich, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 18, 85 ; 102, 347 ).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Folglich muss von dem Grundsatz, dass maßgebend für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen der Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde ist, dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Zulassungsgrund - hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung deshalb entfällt, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, die Revision aber in der Sache Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2006 - 1 BvR 2565/03 -, WM 2007, S. 182 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ).
  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 2953/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattung vorgerichtlicher

    Auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung der Berufung kommt es jedoch dann nicht an, wenn der Antrag auf Zulassung der Berufung im Zeitpunkt seiner Einlegung begründet war und die Berufung Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, juris, Rn. 11, zur Zulassung der Revision).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3236/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3240/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3237/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 2954/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Entfällt der Zulassungsgrund - wie hier die grundsätzliche Bedeutung - vor der Entscheidung des Revisionsgerichts deshalb, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist, gebietet eine verfassungskonforme Auslegung der § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 4 ZPO im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) die Revision gleichwohl dann zuzulassen, wenn diese Aussicht auf Erfolg verspricht (vgl. BVerfGK 6, 79 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2008 - 1 BvR 1440/07 -, NJW 2008, S. 2493 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 23).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 21/15 B
    Auf dieses Erfordernis hat auch das BVerfG im Lichte des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) abgestellt, wenn der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung vor der Entscheidung des Revisionsgerichts entfallen war, weil die Rechtsfrage in einem anderen Verfahren geklärt worden ist (vgl BVerfGK 19, 467; BVerfG vom 10.4.2008, NJW 2008, 2493, 2494; ähnlich BGH vom 29.6.2010 - X ZR 51/09 - Juris; vom 6.5.2004 - I ZR 197/03 - NJW 2004, 3188 mwN).
  • BGH, 28.06.2022 - VI ZR 1179/20

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5074
BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08 (https://dejure.org/2008,5074)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 2 BvR 160/08 (https://dejure.org/2008,5074)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 (https://dejure.org/2008,5074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Grundrechten eines Verurteilten durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht hinsichtlich seines Aufenthalts im Umkreis von Schulen und Kindergärten; Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Entzug der Verfügungsbefugnis ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 13
    Eingriff einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten - Schutzbereich Art. 13 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2493
  • NZM 2008, 682
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08
    Derartige Eingriffe berühren aber nur dann den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG, wenn durch sie die Privatheit der Wohnung aufgehoben wird (BVerfGE 89, 1 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
    Der Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung durch das Verbot, eine bestimmte Wohnung zu betreten, bedeutet daher keinen Eingriff in das Grundrecht (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 - juris Rn. 3).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Der Angeklagte kann als Adressat der Weisung dieser deshalb mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er zu meiden hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08, NJW 2008, 2493; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07).
  • OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22

    Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021

    Dementsprechend hat auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 11.02.2008 (2 BvR 160/08) ausgeführt, dass zu möglichen Verletzungshandlungen zwar auch substantielle Eingriffe zählen, bei denen die Wohnung der Verfügung und Benutzung des Inhabers ganz oder teilweise entzogen wird.
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Im vorliegenden Fall wird durch die beispielhafte Benennung von Spiel- und Sportplätzen ausreichend klar, dass lediglich solche Orte gemeint sind, an denen sich nach ihrer Zweckbestimmung Kinder und Jugendliche typischerweise aufhalten (dazu vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 2493).
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