Weitere Entscheidung unten: LG Itzehoe, 03.04.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07   

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https://dejure.org/2008,52
BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07 (https://dejure.org/2008,52)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2008 - 3 C 32.07 (https://dejure.org/2008,52)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 (https://dejure.org/2008,52)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2, § 46 Abs. 1 und 3
    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; Alkoholgewöhnung; Alkoholkonsum; Blutalkoholgehalt; Promille; Trunkenheit; Trinkverhalten; Straßenverkehr; Fahrrad; Radfahrer; Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Kraftfahreignung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1
    Alkohol; Alkoholauffälligkeit; Alkoholgewöhnung; Alkoholkonsum; Alkoholmissbrauch; Alkoholproblematik; Blutalkoholgehalt; Eignung; Eignungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverordnung; Fahrrad; Fahruntüchtigkeit; Führerschein; Führerscheinentzug; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer mit Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille und in Erwartung der künftigen Führung eines Kraftfahrzeugs in fahruntüchtigem Zustand; Stabile Änderung des Trinkverhaltens als Voraussetzung für ...

  • mpu-intensiv.de

    Fahrrad fahren bei 2,09 Promille - Radfahrer mit BAK von 2,09 Promille kann bei Erwartung, dass er künftig auch Kfz in gleichem Zustand führt, Fahrerlaubnis entzogen werden

  • blutalkohol PDF, S. 479
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; FeV § 13 Satz 1 Nr. 2; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 13 S. 1 Nr. 2; FeV § 46 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 3
    Präventiver Entzug der Fahrerlaubnis eines Radfahrers mit BAK von 1,6 0/00

  • RA Kotz

    Fahrerlaubnisentziehung - Radfahrer von über 1,6 Promille

  • streifler.de

    Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholmissbrauch eines Fahrradfahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Straßenverkehr als Radfahrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Das Stammtischgerücht stimmt: Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Betrunkene Radfahrer riskieren den Führerschein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Führerscheinentzug für betrunkenen Radler

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturztrunken nach Hause geradelt - Das kostet den Führerschein - Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Führerschein in Gefahr auch auf dem Fahrrad

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsstrafrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Betrunkene Radler riskieren Führerschein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alkohol und Radfahren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: MPU / Idiotentest drohen zusätzlich!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer nach Alkoholgenuss sein Auto stehen lässt und stattdessen mit dem Fahrrad fährt, muss aufpassen.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trinkfreudiger Radfahrer muss zur MPU

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: MPU droht zusätzlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisrecht: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug wegen Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad: MPU drohen zusätzlich!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.5.2008)

    Betrunken Radfahren kann den Führerschein kosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    MPU zulässig bei Führen eines Fahrrads mit 1,6 Promille

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 163
  • NJW 2008, 2601
  • NZV 2008, 646
  • VersR 2008, 1511
  • DVBl 2008, 1067 (Ls.)
  • DÖV 2008, 777
 
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Beklagte konnte auf der Grundlage des Gutachtens der PIMA GmbH davon ausgehen, dass der Kläger zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. dazu u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.) nicht hinreichend sicher zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum trennen konnte.

    Dass mit einer entsprechenden Alkoholgewöhnung ein erhöhtes Gefährdungspotenzial einhergeht, bestätigen auch die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, die als Niederschlag sachverständiger Erfahrung von Gewicht sind (vgl. Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 252).

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96

    Straßenverkehrsrecht - Eignungszweifel bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Beklagte konnte auf der Grundlage des Gutachtens der PIMA GmbH davon ausgehen, dass der Kläger zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. dazu u.a. Urteile vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 und vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 13.01 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 29 = NJW 2002, 78 m.w.N.) nicht hinreichend sicher zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum trennen konnte.
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Ergibt diese revisionsgerichtliche Überprüfung, dass das Tatsachengericht seinerseits den zugrunde zu legenden rechtlichen Maßstab verkannt (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und ein Sachverständigengutachten deshalb unter einem unzutreffenden Blickwinkel gewürdigt und danach zu Unrecht für untauglich gehalten hat, kann das Revisionsgericht nun selbst, ausgehend vom richtigen rechtlichen Maßstab, eine Würdigung dieses Gutachtens vornehmen, wenn es - wie hier - vollständig vorliegt und weitere Tatsachenermittlungen nicht erforderlich sind (vgl. u.a. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 3 C 3.20

    MPU auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration und

    Dementsprechend ist auch die Regelung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV darauf ausgerichtet, anknüpfend an einen in der Vergangenheit begangenen Alkoholmissbrauch und damit in Zusammenhang stehende Begleitumstände zu klären, ob sie durchgreifende Zweifel an der künftigen Beachtung des in der Nr. 8.1 zum Ausdruck kommenden Gebotes rechtfertigen, einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum und das Führen eines Fahrzeugs zu trennen (vgl. zum Erfordernis einer Prognose wegen gelegentlichen Cannabiskonsums BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 35 ff.; wegen des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16 und wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 14).
  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht nur durch das Führen eines Kraftfahrzeuges, sondern ebenso durch das Führen eines sonstigen Fahrzeuges unter erheblichem Alkoholeinfluss erfüllt (so zur Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad: BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 15 ff. sowie Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 20 Rn. 7).

    Gestützt ist die Annahme fehlender Fahreignung nach der Vorlage eines negativen Gutachtens auf eine sachverständige Äußerung und Prognose zum zukünftigen Verhalten des Betroffenen, die auf dessen Untersuchung und psychologische Exploration zurückgehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163 Rn. 19 ff.).

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV liegt Alkoholmissbrauch vor, wenn zu erwarten ist, dass das Führen von Fahrzeugen und ein die Verkehrssicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9105
LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08 (https://dejure.org/2008,9105)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03.04.2008 - 2 Qs 60/08 (https://dejure.org/2008,9105)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 03. April 2008 - 2 Qs 60/08 (https://dejure.org/2008,9105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter Dringlichkeit bei mangelnder Dokumentation der die Dringlichkeit begründenden Tatsachen in den Akten; Annahme von Gefahr im Verzug bei Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr; Annahme eines ...

  • strafverteidiger-stv.de

    Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 2; StPO § 136a Abs. 3 S. 2
    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter Dringlichkeit bei mangelnder Dokumentation der die Dringlichkeit begründenden Tatsachen in den Akten; Annahme von Gefahr im Verzug bei Verdacht einer Trunkenheit im Verkehr; Annahme eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2601 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 249
  • NStZ-RR 2010, 273
  • NZV 2008, 639 (Ls.)
  • StV 2008, 457
  • StV 2008, 458
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Die fehlende Dokumentation allein führt grundsätzlich nicht zu einem Verwertungsverbot (BGH NStZ-RR 2007, 242 ; BGH NJW 2005, 1060 ; vgl. BGH NStZ 2005, 392 (zur unzureichenden Dokumentation einer richterlichen Durchsuchungsanordnung)).

    Vielmehr hat es im Falle eines Verwertungswiderspruches die Frage aufzuklären, ob der die Entnahme der Blutprobe anordnende Beamte den Richtervorbehalt willkürlich umgangen hat oder ob er aufgrund bestimmter Umstände von einer Gefährdung des Untersuchungszwecks durch Einschaltung des Gerichts ausging (vgl. BGH NStZ 2005, 392 ; OLG Hamburg a.a.O., wo im Rahmen der Revisionsentscheidung "mangels entsprechenden Vertrags" nicht von einer bewussten Umgehung des Richtervorbehalts und willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug ausgegangen wird).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird demgemäß bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schweren Fehlers ein - von einem hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlauf unabhängiges - Verwertungsverbot für notwendig gehalten (BGH a.a.O.S. 2272 u. 2273 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 242 -243; OLG Stuttgart a.a.O.).

    Die fehlende Dokumentation allein führt grundsätzlich nicht zu einem Verwertungsverbot (BGH NStZ-RR 2007, 242 ; BGH NJW 2005, 1060 ; vgl. BGH NStZ 2005, 392 (zur unzureichenden Dokumentation einer richterlichen Durchsuchungsanordnung)).

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Zum Teil wird vertreten, bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt sei regelmäßig der Untersuchungserfolg durch Einschaltung eines Richters (oder auch Staatsanwalts) gefährdet, da jede zeitliche Verzögerung wegen des Abbaus des Blutalkohols zu größeren Ungenauigkeiten bei der Feststellung des Blutalkohols im Tatzeitpunkt führe (so LG Hamburg Beschluss vom 12.11.2007 603 Qs 470/07, zitiert nach [...]).
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG NJW 2007, 1345 m.w.N.; OLG Hamburg Beschluss vom 04.02.2008 Az. 2-81/07 (REV), zitiert nach [...]).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Vielmehr ist diese Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes, unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden (BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamburg a.a.O.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Der Richtervorbehalt - auch der einfachgesetzliche - zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (BVerfG NJW 2007, 1345 m.w.N.; OLG Hamburg Beschluss vom 04.02.2008 Az. 2-81/07 (REV), zitiert nach [...]).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08
    Zu berücksichtigen ist im Rahmen der erforderlichen Abwägung, dass einerseits das hochrangige Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs in Rede steht und andererseits durch die Entnahme der Blutprobe nur mit relativ geringer Intensität in das Grundrecht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eingegriffen wird (vgl. OLG Hamburg a.a.O.; OLG Stuttgart VRS 113, 365).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Nach diesen Grundsätzen ist für den Fall der - möglicherweise - fehlerhaften Inanspruchnahme der Eilkompetenz für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch einen Polizeibeamten die Annahme eines Beweisverwertungsverbots - jeweils unter der Voraussetzung, dass der Richtervorbehalt nicht bewusst umgangen wurde und kein anderer, ebenso schwerwiegender Verfahrensverstoß vorliegt - von der Rechtsprechung bisher nahezu einhellig abgelehnt worden (vgl. OLG Köln vom 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - BeckRS 2008 23570; OLG Karlsruhe vom 29.5.2008 - 1 Ss 151/07 - juris; OLG Hamburg StV 2008, S. 454 f.; OLG Stuttgart NStZ 2008, S. 238 f.; Landgericht Heidelberg NZV 2008, S. 638 und vom 19.06.2008 - 1 Qs 41/08 - juris; Landgericht Flensburg vom 18.04.2008 - 1 Qs 15/08 - BeckRS 2008 13971; Landgericht Itzehoe NStZ-RR 2008, S. 249 f.; Landgericht Braunschweig vom 04.01.2008 - 9 Qs 381/07 - BeckRS 2008 06204; Landgericht Cottbus vom 28.8.2008 - 24 Qs 223/08 - im Ergebnis Willkür bejahend: Landgericht Berlin vom 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 - BeckRS 2008 12245).
  • LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08

    Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen

    Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrensverstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).
  • LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08

    Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des

    Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrensverstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).
  • LG Landshut, 30.08.2012 - 6 Qs 217/12

    Erforderlichkeit richterlicher Entscheidung für eine Blutprobe nach Enden des

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Eilanordnung durch die Polizei bzw. durch die Staatsanwaltschaft durch die einfach gesetzliche Regelung nicht schlechterdings verboten bzw. ausgeschlossen ist, sondern gesetzlich sogar vorgesehen (so auch OLG Hamburg StraFO 2008, 158; LG Itzehoe Beschluss vom 03.04.2008, Aktenzeichen 2 Qs 60/08).
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