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   EuGH, 10.07.2008 - C-173/07   

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https://dejure.org/2008,1816
EuGH, 10.07.2008 - C-173/07 (https://dejure.org/2008,1816)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2008 - C-173/07 (https://dejure.org/2008,1816)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - C-173/07 (https://dejure.org/2008,1816)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges - Geltungsbereich - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a - Begriff 'Flug'

  • Europäischer Gerichtshof

    Emirates Airlines

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges - Geltungsbereich - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a - Begriff "Flug"

  • EU-Kommission PDF

    Emirates Airlines

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges - Geltungsbereich - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a - Begriff "Flug"

  • EU-Kommission

    Emirates Airlines

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges - Geltungsbereich - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a - Begriff ‚Flug‘“

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsleistungen im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 a der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auf den Fall einer Rückreise von einem Flughafen eines Drittstaates zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates; Auswirkungen eines gemeinsam gebuchten Hin- und Rückfluges auf die Auslegung des ...

  • reise-recht-wiki.de

    Flugabschnitte bei Hinflug und Rückflug und keine Rundflug-Betrachtung bei Fluggastverordnung Nr. 261/2004

  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 3 Abs. 1 Buchst. a

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftverkehr /Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges / Geltungsbereich / Art. 3 Abs.1 lit. a / Begriff : Flug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Emirates Airlines

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges - Geltungsbereich - Art. 3 Abs. 1 Buchst. a - Begriff "Flug"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung der Fluggäste im Fall der Annullierung eines Fluges

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.7.2008)

    Keine Entschädigung von außereuropäischen Fluglinien // Bei Flug aus Drittländern EU-Recht nicht anwendbar

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 2. April 2007 - Emirates Airlines Direktion für Deutschland gegen Diether Schenkel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2697
  • EuZW 2008, 569
  • NZV 2008, 534 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-173/07
    Schließlich würde, wenn man unter einem "Flug" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 eine Hin- und Rückreise verstehen würde, dies in Wirklichkeit dazu führen, dass der den Fluggästen nach dieser Verordnung zu gewährende Schutz gemindert würde, was im Widerspruch zu ihrem Ziel stünde, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA,C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 69).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-173/07
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Diskriminierungsverbot, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteile IATA und ELFAA, Randnr. 95, vom 12. September 2006, Eman und Sevinger,C-300/04, Slg. 2006, I-8055, Randnr. 57, und vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 63).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-173/07
    Im Übrigen geht aus Art. 300 Abs. 7 EG hervor, dass die von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen für ihre Organe verbindlich sind und daher Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland,C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2008 - C-173/07
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Diskriminierungsverbot, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteile IATA und ELFAA, Randnr. 95, vom 12. September 2006, Eman und Sevinger,C-300/04, Slg. 2006, I-8055, Randnr. 57, und vom 11. September 2007, Lindorfer/Rat, C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767, Randnr. 63).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Dazu ist erstens darauf hinzuweisen, dass ein "Flug" im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004 ein Beförderungsvorgang im Luftverkehr ist, der von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-5237, Randnr. 40).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass es sich bei einem Flug im Wesentlichen um einen Luftbeförderungsvorgang handelt, der somit in gewisser Weise eine "Einheit" dieser Beförderung darstellt, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das die entsprechende Flugroute festlegt (Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-5237, Randnr. 40).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Im Übrigen geht aus Art. 300 Abs. 7 EG hervor, dass die von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen für ihre Organe verbindlich sind und daher Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts haben (vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines, C-173/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 43).
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