Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Mord; Beweiswürdigung (umfassende Gesamtwürdigung aller Beweisergebnisse im Zusammenhang); Überzeugungsbildung (Summe mehrerer Indiztatsachen); Urteilsgründe (Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten).

  • lexetius.com

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 23.7.2008, Az.: 2 StR 150/08 (Feststellungen zur Persönlichkeit und zum Werdegang des Angeklagten bei einem freisprechenden Urteil)" von RiBayObLG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Gössel, original erschienen in: JR 2009, 214 - 218.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 52, 314
  • NJW 2008, 2792
  • NStZ 2008, 647
  • NStZ-RR 2008, 352
  • JR 2009, 214



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11  

    Gesetzlicher Richter (Doppelvorsitz Ernemann); Anforderungen an einen

    Insbesondere muss er sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH NJW 2008, 2792).

    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH NJW 2008, 2792; NStZ 2010, 407; NStZ-RR 2010, 182).

    Insbesondere muss er sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (BGH NJW 2008, 2792; Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08  

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Für ein belastendes Indiz ist es nicht erforderlich, dass es schon für sich allein dem Richter die volle Gewissheit verschafft, weil für die gerichtliche Überzeugung bei mehreren auf die entscheidungserhebliche Tatsache hindeutenden Indizien die Gesamtschau aller be- und entlastenden Umstände maßgebend ist (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2794).

    Insofern ist es nämlich nicht erforderlich, dass schon ein einzelnes Beweisanzeichen für sich allein dem Richter die volle Gewissheit verschafft, weil für die gerichtliche Überzeugung bei - wie hier - mehreren auf die entscheidungserhebliche Tatsache hindeutenden Indizien die Gesamtschau aller be- und entlastenden Umstände maßgebend ist (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2794).

  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08  

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

    Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO aus sachlich-rechtlichen Gründen verpflichtet, all das festzustellen und darzulegen, was für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig ist (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793 m.w.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt).

    aa) Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO aus sachlichrechtlichen Gründen verpflichtet, all das festzustellen und darzulegen, was für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig ist (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793 m.w.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt).

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  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08  

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Anderes würde gelten, falls - jenseits der durch § 267 Abs. 5 StPO gebotenen Darlegungen (vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) - eine nicht vollständige Tatsachengrundlage die Annahme eines belastenden Umstands verhindert und solches die zusätzliche Aufklärung weiterer Umstände notwendig gemacht hätte.
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11  

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 487/10, NStZ-RR 2011, 275, 276; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793; vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).

    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08 aaO).

  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10  

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Das Tatgericht ist gemäß § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO verpflichtet, all diejenigen Umstände festzustellen und darzulegen, die für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant und zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler notwendig sind (BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 f.; Urteil vom 13. November 2008 - 5 StR 384/08, NStZ-RR 2009, 70, 71).
  • BGH, 29.07.2010 - 4 StR 190/10  

    Ungenügend begründeter Freispruch.

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH NStZ-RR 2008, 206, 207; NJW 2008, 2792, 2793).

    Die Begründung muss so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGH, Urteile vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793).

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12  

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91, und vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206, 207).
  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08  

    Darlegungsanforderungen an einen Freispruch (Darlegung der Anklagevorwürfe;

    Zu solchen Feststellungen ist das Tatgericht verpflichtet, wenn diese - z.B. bei einschlägigen Vorverurteilungen - für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urt. vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10  

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

    Aber auch bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen zumindest dann zu solchen Feststellungen verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind; das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (vgl. dazu BGHSt 52, 314, 315; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 297/99, NStZ 2000, 91 und vom 14. Februar 2008 - 4 StR 317/07, NStZ-RR 2008, 206).
  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10  

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (lebensfremde Feststellungen; Grenzen der

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 487/10  

    Schwere Vergewaltigung; gefährliche Körperverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 499/11  

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs (Beweiswürdigung; überspannte

  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11  

    Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11  

    Rechtsfehlerhafter Freispruch (Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit, mangelnde

  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 46/10  

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Mordes aus

  • OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09  
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10  

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

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