Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.03.2008 - 15 W 54/08, 15 W 64/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr im Sinne des § 11 Absatz 2 Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) aufgrund der Durchführung gezielter Stalking Attacken; Anforderungen an das Bestehen eines aufgrund von Stalking Attacken hervorgerufenen krankhaften ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung und Beschränkungen nach Landes-PsychKG, Beschränkung des Schriftverkehrs
- Judicialis
PsychKG NW § 11; ; FGG § 70l
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PsychKG NW § 11; FGG § 70l
Beurteilung der Gefährdungssituation als Voraussetzung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unterbringung wegen Stalkings
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Stalking-Attacken gegen Gemeindepfarrer - Psychisch kranke Frau wird zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen
Sonstiges
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 27.03.2014)
Rentnerin stellt Pfarrer nach: Liebesterror im Sauerland
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2859
- FamRZ 2008, 1885
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2008 - 15 W 54/08
Dabei müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht und die den geschützten Rechtsgütern drohende Gefahr erheblich sein (BayObLGZ 1999, 216 = NJW 2000, 881).
- AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
Dabei reicht die Mitursächlichkeit des Verhaltens des Betroffenen bei einer bereits bestehenden gesundheitlichen Vorbelastung der attackierten dritten Person aus ( OLG Hamm , BtPrax 2008, Seiten 178 ff. = NJW 2008, Seiten 2859 ff. = FamRZ 2008, Seiten 1885 ff. = OLG-Report 2008, Seiten 675 ff. ).