Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 16.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4837
OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,4837)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,4837)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. April 2008 - 6 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,4837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung einer anwaltlichen Terminsgebühr aus der Staatskasse i.F.d. Erstreckung einer Beiordnung in einer Ehesache auf den Abschluss eines Vergleichs in Folgesachen

  • Judicialis

    RVG § 48 Abs. 3 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 48 Abs. 3 S. 1
    Terminsgebühr aus der Staatskasse bei Erstreckung der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Ehesache auf den Abschluss eines Vergleichs in bestimmten Folgesachen nach § 48 Abs. 3 S. 1 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3150
  • FamRZ 2009, 143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 06.03.2006 - 6 WF 62/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Streitwertbemessung im Rahmen der Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
    Maßgebend für die aus der Landeskasse nach §§ 45 ff RVG zu zahlende Vergütung ist allein, in welchem Umfang die Beiordnung erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - 6 WF 62/05 - ).
  • OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07

    Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe nicht auch die Terminsgebühr erfasste, da diese - in Bezug auf nicht anhängige Folgesachen - sonst von der bedürftigen Partei selbst aufgebracht werden müsste (OLG Stuttgart, AnwBl. 2008, 303; OLG Köln, AGS 2007, 547; Schneider, AGS 2004, 380; RVG-professionell, 2006, 60; Volpert, RVG-professionell 2007, 8; vgl. auch OLG Koblenz, Jur Büro 2006, 473).
  • OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe nicht auch die Terminsgebühr erfasste, da diese - in Bezug auf nicht anhängige Folgesachen - sonst von der bedürftigen Partei selbst aufgebracht werden müsste (OLG Stuttgart, AnwBl. 2008, 303; OLG Köln, AGS 2007, 547; Schneider, AGS 2004, 380; RVG-professionell, 2006, 60; Volpert, RVG-professionell 2007, 8; vgl. auch OLG Koblenz, Jur Büro 2006, 473).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Aufgrund des Wortlauts des § 48 Abs. 3 Satz 1 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu vertreten, ob die gesetzliche Ausdehnung der in einer Ehe- oder Partnerschaftssache bewilligte Verfahrenskostenhilfe zur Folge hat, dass der beigeordnete Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Differenzterminsgebühr von der Staatskasse erstattet verlangen kann (ablehnend: OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2009, 1779 und OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2012 - 6 WF 109/12 - juris; bejahend: OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 und OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 143).
  • OLG Koblenz, 15.10.2008 - 7 WF 803/08

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf eine

    Während das vom Beschwerdeführer zitierte OLG Bamberg (OLGR 2008, 662) nur die Einigungsgebühr als erstattungsfähig ansieht, gewähren das OLG Köln (FamRZ 2008, 707), das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 -, zitiert nach juris) und der 14. Zivilsenat - Kostensenat - des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 1691) auch eine Terminsgebühr, letzterer ausdrücklich neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Unternr.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08

    Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe zwar den Abschluss des Vergleichs auch über die Folgesache, nicht aber die im Zuge der vorangegangenen Erörterungen angefallene Terminsgebühr umfasste (vgl. OLG Saarbrücken 04.04.2008, 6 WF 19/08, OLGR 2008, 823; OLG Stuttgart 18.01.2008, 8 WF 12/08, JurBüro 2008, 306; OLG Köln 17.09.2007, 25 WF 204/07, AGS 2007, 547; OLG Koblenz 06.06.2006, 14 W 328/06, JurBüro 2006, 473).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 19 T 113/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10400
LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 19 T 113/08 (https://dejure.org/2008,10400)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2008 - 19 T 113/08 (https://dejure.org/2008,10400)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 19 T 113/08 (https://dejure.org/2008,10400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangshypothek, Wohnungseigentümergemeinschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 54 GBO, § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG
    Zwangshypothek, Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer; Rechtsschutzbedürfnis für die Eintragung einer Zwangshypothek bei der unter § 10 Abs. 1 Ziff. 2 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) fallenden Forderungen der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen der WEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangshypothek für die Gemeinschaft gegen einen Eigentümer: Voraussetzungen (IMR 2009, 102)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3150
  • NZM 2008, 813
  • ZMR 2008, 819
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 04.11.2010 - 8 W 83/10

    Zwangsvollstreckung: Möglichkeit der Eintragung einer bedingten

    Es ist eine Reihe von Fallgestaltungen möglich, in denen gerade keine vorrangige Befriedigung in der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG erfolgen kann oder dies zumindest für das Grundbuchamt im Zeitpunkt der Eintragung der Zwangshypothek für Hausgeldansprüche nicht ersichtlich ist (vgl. im Einzelnen Schneider, Anmerkung zum Beschluss des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, ZMR 2008, 819 ff.; Schneider, Ausgewählte Fragestellungen zur Immobiliarvollstreckung nach der WEG-Novelle 2007, ZfIR 2008, 161 ff.).

    Eine solche unbeschränkte Eintragung ist vielmehr möglich (ebenso LG Düsseldorf ZMR 2008, 819.; Demharter, a.a.O., § 54 GBO, Rdnr. 12; Staudinger/Wolfsteiner [2009], § 1113 BGB, Rdnr. 52; Schneider a.a.O., ZMR 2008, 820 ff. sowie ZfIR 2008, 161 ff.; a. A.: Zeiser, Zwangssicherungshypothek wegen Wohngeldansprüchen nach der WEG-Reform, Rpfleger 2008, 58 f.).

    Zu beachten ist dabei im Übrigen auch, dass die Zwangssicherungshypothek gleichzeitig der Sicherung des Gläubigers für den Fall der freihändigen Veräußerung des Miteigentumsanteils durch den Schuldner dient, in welchem der Erwerber nicht ohne weiteres auch für Zahlungsrückstände gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet (vgl. LG Düsseldorf ZMR 2008, 819 ff.; zur Beitragsschuld des Erwerbers vgl. Palandt-Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage 2010, § 16 WEG, Rdnr. 39).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 354/10

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Notwendiger Inhalt eines Antrags der

    Es erscheint zwar immerhin zweifelhaft, mit der von der Antragstellerin mehrfach zitierten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (vgl. ZMR 2008, 819) die dann in Betracht zu ziehende entsprechende Anwendung des § 54 GBO schon aus der Erwägung heraus abzulehnen, dass die beiden Rangklassen nicht vergleichbar seien, weil - anders als bei öffentlichen Lasten - der Erwerber eines Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, in der Regel nicht für Zahlungsrückstände des Veräußerers hafte.

    Der Senat folgt insoweit der verbreitet vertretenen Gegenauffassung (vgl. Schneider, ZMR 2008, 820; derselbe in: Riecke/Schmid, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 1 Rz. 184 ff.; ZfIR 2008, 161; Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Kapitel 34 Rz. 48; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.06.2010, Sonderbereich Zwangssicherungshypothek Rz. 114; § 54 Rz. 18; wohl auch Demharter, a.a.O., § 54 Rz. 12; im Ergebnis auch LG Düsseldorf ZMR 2008, 819), dass entsprechende Zwangssicherungshypotheken - anders als nach der zuvor genannten Rechtsauffassung - ohne aufschiebende Bedingung einzutragen sind.

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 17 W 1165/10

    Wohnungseigentumsrecht; Zwangsvollstreckungsrecht

    Ihm ist ausweislich der verwahrten Unterlagen auch nicht verborgen geblieben, dass das Landgericht Düsseldorf auf Beschwerde mit Beschluss vom 16.07.2008 (NJW 2008, 3150) eine offenbar inhaltsgleiche Entscheidung desselben Amtsgerichts vom 15.04.2008 aufgehoben hat.
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