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   OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07   

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https://dejure.org/2008,2571
OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07 (https://dejure.org/2008,2571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.10.2008 - 1 Ws 504/07 (https://dejure.org/2008,2571)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 1 Ws 504/07 (https://dejure.org/2008,2571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis des Abstimmens für die inkriminierte Entscheidung für jedes einzelne Mitglied eines Spruchkörpers als Voraussetzung einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung; Zulassung einer Ausnahme von dem Grundsatz des Beratungsgeheimnisses bei überwiegendem Interesse an der ...

  • Judicialis

    StPO § 202 S. 1

  • beck.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 43; StPO § 202 S. 1; StGB § 339
    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung durch Mitglieder eines Spruchkörpers aufgrund geheimer Beratung; Umfang der Pflicht zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses; Rechte und Pflichten eines als Zeugen vernommenen, an der Beratung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Rechtsbeugung zweier von drei Richtern einer Kammer nicht beweisbar

  • betrifftjustiz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Rechtsbeugungsprivileg - Die wundersame Wirkung des Beratungsgeheimnisses (Christoph Strecker; Betrifft JUSTIZ Nr. 96 [2008], 377)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Senatus legibus solutus - Kollegialrichter können straflos Recht beugen (Dr. Christoph Mandla; ZIS 2009, 143-159)

  • vaeter-aktuell.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert (Dr. Rolf Lamprecht; NJW 2007, 2744)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3585
  • NStZ 2009, 214
  • FamRZ 2009, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Obgleich den Angeschuldigten aufgrund der vorangegangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EMRG, Nr. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004 - G.) und des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 bewusst gewesen ist, dass wegen der Bindungswirkung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für innerstaatliche Gerichte jede Entscheidung, die im Ergebnis dazu führt, dass K.G. seine Umgangsrechte mit seinem Sohn nicht wahrnehmen kann, diesen in seinen Rechten benachteiligen kann, setzten sie mit Beschluss vom 08. Dezember 2004 ( ... ) zunächst die Vollziehung der einstweiligen Anordnung des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 02. Dezember 2004 bis zur Entscheidung über die eingelegten sofortigen Beschwerden wieder aus.

    Die Beschlüsse vom 30. März 2004 ( ... OLG Naumburg, ...AG Wittenberg) und 09. Juli 2004 (...OLG Naumburg, ... AG Wittenberg) sind nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (ERMG, Nr. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004 - G.) ergangen.

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).

    Dies gilt namentlich dann, wenn der Richter durch sein Verhalten nicht lediglich die abstrakte Gefahr einer falschen Entscheidung, sondern die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Vor- oder Nachteils für eine Partei schafft (BGHSt 42, 343).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    In diesem Beschluss hatte das Familiengericht in Wittenberg - nach den Vorgaben eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 (2 BvR 1481/04) - dem Kindesvater K.G. den Umgang mit seinem nichtehelich geborenen leiblichen Sohn (C. F.) gestattet und diesen ausgestaltet.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105).
  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Der überstimmte Richter darf daher seine Unterschrift nicht verweigern, er bezeugt mit ihr nur die Auffassung der Mehrheit (BGHSt 26, 92, 93).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Denn § 339 StGB kommt zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtspflege eine Sperrwirkung in dem Sinne zu, dass eine Verurteilung wegen einer Tätigkeit bei Leitung einer Rechtssache nach anderen Vorschriften nur möglich ist, wenn die Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (BGHSt 10, 294).
  • KG, 26.03.1990 - 4 Ws 220/89

    Zur Anordnung sachdienlicher Ermittlungen im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Da das Beratungsgeheimnis den Beratungsteilnehmern anvertraut ist, muss es den einzelnen Beratungsteilnehmern, in deren Interesse es im Übrigen ja auch besteht, überlassen bleiben, nach pflichtgemäßem Ermessen die Interessenabwägung im Einzelfall selbst vorzunehmen (vgl. KG JZ 1991, 46 f; Fürst, a. a. O., Rdnr. 20; LR-Schäfer, a. a. O., Rdnr. 24 f.; LR-Wickern, a. a. O., Rdnr. 58; Kohlhaas NJW 1953, 403).
  • BGH, 15.07.1976 - 4 StR 7/76

    Bindungswirkung der Entscheidung über die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen im

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
    Deshalb darf grundsätzlich weder in den Urteilsgründen noch in sonstiger Weise erkennbar gemacht werden, ob Meinungsverschiedenheiten bestanden haben, welcher Art diese gegebenenfalls waren und mit welcher Stimmenmehrheit entschieden worden ist (vgl. BGH DRiZ 1976, 319).
  • LG München I, 30.11.2016 - 24 Ns 235 Js 132863/15

    Reichweite der Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten

    ... Das OLG Naumburg hat insoweit entschieden (NJW 08, 3585, 3587), dass die Aufklärung des Tatvorwurfs der Rechtsbeugung eine Ausnahme von § 43 DRiG rechtfertigen könne.
  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    Selbst wenn sie sich in ihrer Unabhängigkeit in keiner Weise beeinträchtigt sähen und zur Erläuterung interner Abläufe gegenüber dem Ausschuss von sich aus bereit wären, stünde der unbeschränkten Auskunftserteilung in einem Untersuchungsverfahren des Landtags jedenfalls das bundesgesetzlich geschützte Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG) entgegen, das nach herrschender Auffassung nur in einem Gerichtsverfahren unter engen Voraussetzungen preisgegeben werden darf (vgl. Schmidt-Räntsch, DRiG, § 43 Rn. 17; Staats, DRiG, 2012, § 43 Rn. 9; OLG Naumburg vom 6.10.2008 NJW 2008, 3585/3587).
  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

    Wird - wie hier - eine Körperschaft wegen eines bestimmten Abstimmungsverhaltens eines von ihr entsandten Mitglieds des Kollegiums auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so liegt es nahe, den bestehenden Interessenkonflikt zumindest dadurch zu lösen, dass es dem Mitglied beziehungsweise der Körperschaft erlaubt ist, zum Zwecke der Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen das Beratungsgeheimnis - als Zeuge oder auch als Partei - preiszugeben (Schmidt-Räntsch aaO Rn. 19; siehe auch OLG Naumburg, NJW 2008, 3585, 3587).
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